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Beschlussvorlage (3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad Münstereifel vom 31.05.1991)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
110 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
25.03.11, 18:01
Aktualisiert
25.03.11, 18:01
Beschlussvorlage (3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad Münstereifel vom 31.05.1991) Beschlussvorlage (3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad Münstereifel vom 31.05.1991) Beschlussvorlage (3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad Münstereifel vom 31.05.1991)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 23.03.2011 - Der Bürgermeister Az: 80-10-30 Nr. der Ratsdrucksache: 447-IX/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 29.03.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad Münstereifel vom 31.05.1991 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Dederichs, Hans-Josef __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 447-IX/Z-1 1. Sachverhalt: Aufgrund der Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 22.03.2011 wird nachfolgend der über arbeitete Entwurf der 3. Satzung zur Änderung der „Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad Münstereifel vom 31.05.1991“ vorgelegt. Auf Anregung der CDU-Fraktion wurde die 30%-ige Ermäßigung des Kurbeitrages für Schwerbehinderte ab MdE von 80% beibehalten. Dadurch kann § 3 der Änderungssatzung entfallen. Daneben wurde im § 4 (alt) bzw. § 3 (neu) der Änderungssatzung eine redaktionelle Korrektur vorgenommen (statt „In § 10“ muss es hier lauten: „In § 9“) Im übrigen wurde ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss gefasst. 7. Beschlussvorschlag: Die 3. Satzung zur Änderung der „Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad Münstereifel vom 31.05.1991“ vom in der beigefügten Fassung wird beschlossen. Seite 3 von Ratsdrucksache 447-IX/Z-1 3. Satzung zur Änderung der „Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad Münstereifel vom 31.05.1991“ vom………. Auf Grund des § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2, Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.11.2004 (GV NRW S. 644), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW A. 712 / SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2004 (GV NRW S. 288), hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am 29.03.2011 folgende Satzung beschlossen: §1 § 3 Abs. 1 der Satzung erhält folgende Fassung: (1) Der Kurbeitrag beträgt ganzjährig pro Gast und Tag 1,00 EURO §2 § 4 Abs. 1, Ziffer a) und e) erhalten folgende Fassung: a) Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres; e) Teilnehmer an Tagungen, Lehrgängen und Kursen, sofern diese beruflichen Weiterbildungen dienen und soweit sich diese Personen nicht länger als 3 Tage im Erhebungsgebiet aufhalten. Bei einem längeren Aufenthalt wird der Kurbeitrag von der 3. Übernachtung an erhoben. § 4 Abs. 1, Ziffer f) wird gestrichen. § 4 Abs. 2 mit Ziffern a) und b) wird gestrichen. In § 4 werden die Absätze 3 und 4 zu Absätzen 2 und 3. In Absatz 3 wird das Wort „Stadtdirektor“ durch das Wort „Bürgermeister“ ersetzt. §3 In § 9 Abs. 2 wird der Betrag von „10.000,00 DM“ ersetzt durch „5.000,00 EURO“. §4 Diese 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in Bad Münstereifel vom 31.05.1991 tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.