Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
160 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
04.03.16, 09:00
Aktualisiert
04.03.16, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I -
Vorlage 380 /X.L.
Datum: 03.03.2016
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.03.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.03.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Krisenmanagement / Warnung der Bevölkerung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt den Landeszuschuss in Höhe von 14.143,90 € für den Ausbau der Sirenenanlagen in den
einzelnen Orten der Gemeinde Nettersheim zu verwenden.
Begründung:
Die Warnung der Bevölkerung ist nach dem am 01.01.2016 in Kraft getretenen
neuen Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) gemeinsame Aufgabe von Gemeinden, Städten und Kreisen in
Nordrhein-Westfalen.
Auf der Grundlage des gesetzlichen Auftrages entwickelt der Kreis Euskirchen
derzeit zur Warnung der Bevölkerung das „Warnkonzept des Kreises Euskirchen
und seiner kreisangehörigen Kommunen zum Wecken, Warnen und Informieren
der Bevölkerung bei Gefahrenlagen“.
Seit 1958 wurden in Deutschland Sirenen für den Zivilschutz errichtet, diese sollten sowohl im Kriegs- als auch im Friedensfall die Bevölkerung warnen und die
Anweisung „Gebäude aufsuchen-Rundfunkgeräte einschalten“ verbreiten. Das
damals aufgebaute Sirenennetz wurde durch die politische Entspannung ab Anfang der 1990er Jahre kritisch betrachtet, von den bundesweit aufgebauten rd.
60.000 Sirenen wurden rd. 26.000 in der Folgezeit abgebaut, rd. 34.000 Sirenen
verblieben und wurden in der Folge ausschließlich für den Feuerschutz verwandt.
Durch den teilweisen Abbau der grundsätzlich für den Bevölkerungsschutz bundesweit aufgebauten Sirenenanlagen gibt es heute aktuell kein bundeseinheitliches Warnsystem mit Weckfunktion, mit dem die Bevölkerung –unabhängig von
Endgeräten- auch nachts gewarnt werden kann.
Die Anlage zu dieser Vorlage informiert über den Stand der aktuellen Entwicklung. Hier sind alle Warnmöglichkeiten aufgeführt und erläutert, die derzeit zur
Warnung der Bevölkerung zur Verfügung stehen.
Die Gemeinde Nettersheim hat damals die Zivilschutzsirenen in den einzelnen
Orten übernommen und nachfolgend für den Brandschutz und die Alarmierung
der Feuerwehren umgerüstet. Eine neuerliche Umrüstung der Sirenenanlagen
unter Beibehaltung der bisherigen Alarmierungsmöglichkeiten ist möglich.
In den Feuerwehrstandorten der Gemeinde unterhält diese örtliche Sirenenanlagen, wobei die Sirenenanlage in Roderath derzeit außer Betrieb ist. In den Orten
Buir und Holzmülheim bestehen derzeit keine funktionstüchtige Sirenenanlagen.
3
Zur Weiterentwicklung der Alarmierungsmöglichkeiten hat das Land NRW den
Kommunen Zuschüsse zur Verfügung gestellt, die in diesem Jahr abgerufen werden müssen. Für die Gemeinde Nettersheim steht ein Betrag in Höhe von
14.143,90 € zur Verfügung. Es wird vorgeschlagen diesen Betrag für den Ausbau
der örtlichen Sirenenanlagen zu verwenden.
gez. Pracht
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Bürgermeister