Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
132 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
14.06.12, 15:34
Aktualisiert
14.06.12, 15:34
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Christian Kirchharz
Zülpicher Straße 10
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
Holzdamm 10
0 22 35 / 409-417
Dr. Risthaus
gez. Dr. Risthaus
19.04.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 02.04.2012
Rat
Betrifft:
Anfrage bzgl. U-3-Ausbau
Investitionskostenzuschüsse
Datum
02.04.2012
BM / Dezernent
F 159/2012
26.06.2012
der
Kindertagesstätten;
Auszahlung
der
Sehr geehrter Herr Kirchharz,
in der Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft ist
ausdrücklich festgehalten worden, dass mit den Baumaßnahmen für die Erweiterung von
Kindergärten nicht begonnen werden darf, bevor die entsprechenden Zuschüsse bewilligt worden
sind. Diese Bewilligung liegt vor, wenn das Land dem Jugendamt die entsprechenden Mittel
zugewiesen und der Rat der Stadt über die Verteilung der Mittel entschieden hat.
Weiterhin darf der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft mit Neubaumaßnahmen erst beginnen, wenn
im Haushalt die entsprechenden Mieten zur Verfügung gestellt wurden. Diese Voraussetzung ist
noch nicht gegeben.
Ab 2013 besteht ein Rechtsanspruch für Unter-3-Jährige auf einen Kindergartenplatz. Um diesen
erfüllen zu können, muss jetzt sofort mit dem Bau der restlichen Einrichtungen begonnen werden.
In der Vorlage V 44/2012 hatte ich daher dem Rat der Stadt vorgeschlagen, einen
entsprechenden Beschluss zu fassen. Da die Vorlage vertagt wurde, verzögert sich der Ausbau
der Kindergärten.
Mit freundlichen Grüßen
(Dr. Rips)