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Anfrage (Anfrage bzgl. U-3-Ausbau der Kindertagesstätten; Auszahlung der Investitionskostenzuschüsse)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
132 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
14.06.12, 15:34
Aktualisiert
14.06.12, 15:34
Anfrage (Anfrage bzgl. U-3-Ausbau der Kindertagesstätten; Auszahlung der Investitionskostenzuschüsse)

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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Christian Kirchharz Zülpicher Straße 10 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Holzdamm 10 0 22 35 / 409-417 Dr. Risthaus gez. Dr. Risthaus 19.04.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 02.04.2012 Rat Betrifft: Anfrage bzgl. U-3-Ausbau Investitionskostenzuschüsse Datum 02.04.2012 BM / Dezernent F 159/2012 26.06.2012 der Kindertagesstätten; Auszahlung der Sehr geehrter Herr Kirchharz, in der Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft ist ausdrücklich festgehalten worden, dass mit den Baumaßnahmen für die Erweiterung von Kindergärten nicht begonnen werden darf, bevor die entsprechenden Zuschüsse bewilligt worden sind. Diese Bewilligung liegt vor, wenn das Land dem Jugendamt die entsprechenden Mittel zugewiesen und der Rat der Stadt über die Verteilung der Mittel entschieden hat. Weiterhin darf der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft mit Neubaumaßnahmen erst beginnen, wenn im Haushalt die entsprechenden Mieten zur Verfügung gestellt wurden. Diese Voraussetzung ist noch nicht gegeben. Ab 2013 besteht ein Rechtsanspruch für Unter-3-Jährige auf einen Kindergartenplatz. Um diesen erfüllen zu können, muss jetzt sofort mit dem Bau der restlichen Einrichtungen begonnen werden. In der Vorlage V 44/2012 hatte ich daher dem Rat der Stadt vorgeschlagen, einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Da die Vorlage vertagt wurde, verzögert sich der Ausbau der Kindergärten. Mit freundlichen Grüßen (Dr. Rips)