Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
14.06.12, 15:34
Aktualisiert
14.06.12, 15:34
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 181/2012 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51-/-82- Datum: 11.06.2012
gez. Brost
12.06.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90 / Die Grünen leite ich an
die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
23.05.2012
vorberatend
Finanz- und Personalausschuss
29.05.2012
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
14.06.2012
vorberatend
Rat
26.06.2012
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Gemeinsamer Antrag zum nachhaltigen Ausbau der Kinderbetreuung und
frühkindlichen Bildung in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1:
Die Verwaltung hat in verschiedenen Vorlagen, zuletzt in V 8/2012 darauf hingewiesen, dass in
Gymnich, Kierdorf und Liblar Plätze für 3 bis 6 jährige Kinder fehlen. Werden keine neuen Plätze
geschaffen, ist der Rechtsanspruch für diese Kinder gefährdet.
Zu 2 und 3:
Der Rat hat im Jahr 2009 das Programm zum Ausbau von Kindergärten für die Betreuung der
Unter-3-Jährigen beschlossen. Von diesem Programm sind einige Maßnahmen (Liblar III,
Lechenich-Süd, Bliesheim und Gymnich) bereits abgewickelt. Gemäß der Beschlussfassung
stehen die folgenden Maßnahmen zur Umsetzung noch aus:
-
Köttingen
Herrig
Blessem
Friesheim
Dirmerzheim
1.200.000,- €
100.000,- €
192.000,- €
45.000,- €
156.000,- €
-----------------1.693.000,- €
Dabei ist zu berücksichtigen, dass gegenüber der ursprünglichen Planung in Friesheim 827.000 €
eingespart und die Kosten in Dirmerzheim von 352.000 € auf 156.000 € gesenkt werden, weil ein
Umbau der vorhandenen Räume der Altentagesstätte im gleichen Gebäude wesentlich
preisgünstiger ist als ein aufwendiger Anbau.
Unter Einbezug dessen hat die Verwaltung bis heute weit mehr als 15 % eingespart.
Weiterhin soll nach der bisherigen Beschlusslage der Kindergarten Lechenich-Nord um eine
Gruppe erweitert werden. Im Rahmen der Diskussion um den Ausbau integrativer Gruppen steht
diese Planung noch zur Disposition. Das Vorhaben soll daher zunächst noch unberücksichtigt
bleiben.
Bei einer weiteren Reduzierung der Baukosten um 15 % verringert sich das Gesamtvolumen der
Maßnahmen auf 1.439.050,- €. Die bisher kalkulierten Folgekosten (Miete) reduzieren sich
rechnerisch von 87.875,- € auf 70.217,- € pro Jahr.
Hinsichtlich einer Reduzierung von Baukosten wird zunächst auf die Begründung zum Antrag
151/2012 verwiesen.
Die Ansätze für die Baukosten beruhen auf Kostenberechnungen aus dem Jahr 2010. In den
letzten Monaten sind insbesondere in den Ausbaugewerken erhebliche Kostensteigerungen zu
verzeichnen. Diese Kostensteigerungen müssten zusätzlich zu der im Antrag vorgegebenen
Reduzierung um 15 % aufgefangen werden.
Bei der Erweiterung des Kindergartens in Köttingen handelt es sich im Wesentlichen um eine
Neubaumaßnahme. Bei allen anderen Vorhaben erfolgen Umbauten im Bestand. Das
Raumprogramm für diese Umbauten ist festgelegt. Die geplanten Maßnahmen sind hinsichtlich
der Baukosten optimiert. Einsparungen sind somit nur durch die Verwendung preiswerter Bauteile
zu erzielen. Das Ziel, gegenüber der ursprünglichen Planung die Baukosten um insgesamt 15 %
zu reduzieren, muss daher vorrangig durch eine Reduzierung der Standards beim Ausbau des
Kindergartens in Köttingen erreicht werden.
Ein hoher Termindruck bei der Umsetzung von Baumaßnahmen führt in der Regel zu
Kostensteigerungen. Ausschreibungen müssen vom zeitlichen Vorlauf so terminiert werden, dass
möglichst viele Firmen Interesse an einer Erteilung des Auftrages haben. Ich rege daher an, beim
Ausbau der Kindergärten in Herrig und Blessem zunächst alle Gewerke auszuschreiben, bevor
Aufträge vergeben werden und mit dem Bau begonnen wird. Neben ggf. wirtschaftlichen
Angeboten erhält man auch eine größere Kostensicherheit vor Maßnahmenbeginn.
Beim Bau des Kindergartens in Köttingen sollte so verfahren werden, wie in der Stellungnahme
zum Antrag A 151/2012 angeregt (Ausführung des Vorhabens ggf. in Leichtbauweise).
Zu 4:
Fehlende Plätze für 3 bis 6 jährige Kinder können nicht durch Tagepflege aufgefangen werden.
Der Rechtsanspruch für diese Altersgruppe bezieht sich ausdrücklich auf den Besuch einer
Tageseinrichtung.
Fehlende Plätze bei den unter 3-Jährigen können durch die Tagespflege kompensiert werden.
Die Verwaltung des Jugendamtes geht aber davon aus, dass mit Realisierung des
Ausbauprogramms mit 250 Kita- und 125 Tagespflegeplätzen für eine geraume Zeit der Bedarf in
Erftstadt erst einmal gedeckt sein wird.
-2-
Zu 5: Eine derartige Darstellung ist insbesondere in der Abstimmung mit den freien Trägern und
mit der Auflistung der in den nächsten Jahren erforderlichen Baumaßnahmen zur Instandhaltung
und zur Bedarfsanpassung sehr zeitaufwendig. Die Tabelle wird als bald als möglich nachgereicht.
(Dr. Rips)
-3-