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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Kindertagesstätte Bliesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
21.06.12, 15:37
Aktualisiert
21.06.12, 15:37
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Kindertagesstätte Bliesheim) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Kindertagesstätte Bliesheim)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 258/2012 Az.: -102- Amt: - 10 BeschlAusf.: - - 102 - Datum: 20.06.2012 gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: - 20 - Termin 26.06.2012 gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent 21.06.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Kindertagesstätte Bliesheim Finanzielle Auswirkungen: Die Personalkosten sind im Budget veranschlagt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Unter Verzicht der Vorberatung im Finanz- und Personalausschuss und unter Ausübung des Rückholrechts beschließt der Rat die Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Kindertagestätte E.-Bliesheim ab dem 20.08.2012 aufgrund der vollen Inbetriebnahme der neuen U3 Gruppen: - 39 Fachkraftstunden (S 6 TV SuE) - 26 Ergänzungskraftstunden (S 3 TV SuE) Begründung: Nach Abschluss der gesamten Baumaßnahme ist die Kinderbildungseinrichtung in ErftstadtBliesheim mit Beginn des neuen Kindergartenjahres, ab dem 20.08.2012, mit 55 Plätzen voll belegt. Nunmehr ist das erforderliche Personalbudget vorzuhalten. Um der Haushaltssituation der Stadt Erftstadt Rechnung zu tragen wurde bis zu den Sommerferien, bei verminderter Platzbelegung, Personal eingespart. Dies ist ab dem 20.08.2012 bei einer vollen Belegung mit U3 Kindern so nicht mehr möglich. (Erner) -2-