Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
63 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
21.06.12, 15:37
Aktualisiert
21.06.12, 15:37
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
D 255/2012
Amt: 63
Az.: - 63 gez. Overhoff
Amtsleiter
Datum: 19.06.2012
21.06.2012
Datum Freigabe -100-
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
26.06.2012
BM / Dezernent
Bemerkungen
beschließend
Überplanmäßige Ausgabe aus Gründen der Gefahrenabwehr für Produkt 100 521 010
Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Vorlage
V V 254/12
wird gem. § § 60 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung NW
beschlossen.
Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund des einsturzgefährdeten Gebäudes Frankenstr. 92 ist eine akute Gefährdung von Leib
und Leben zu befürchten. Daher ist der Abriss des Gebäudes aufgrund der fehlenden
Standsicherheit erforderlich. Die Frankenstr. ist in diesem Bereich bereits gesperrt worden.
Die Kosten der Ersatzvornahme werden im Rahmen der Kostenerstattung vom Eigentümer
zurückgefordert.
DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG
Der Vorlage
D 255/2012
wird zugestimmt.
Erftstadt, den 19.06.2012
(Dr. Rips)
Bürgermeister
(Zerres)
Ausschussvorsitzende/r