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Dringlichkeitsentscheidung (Überplanmäßige Ausgabe aus Gründen der Gefahrenabwehr für Produkt 100 521 010)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
63 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
21.06.12, 15:37
Aktualisiert
21.06.12, 15:37
Dringlichkeitsentscheidung (Überplanmäßige Ausgabe aus Gründen der Gefahrenabwehr für Produkt 100 521 010)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 255/2012 Amt: 63 Az.: - 63 gez. Overhoff Amtsleiter Datum: 19.06.2012 21.06.2012 Datum Freigabe -100- RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 26.06.2012 BM / Dezernent Bemerkungen beschließend Überplanmäßige Ausgabe aus Gründen der Gefahrenabwehr für Produkt 100 521 010 Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V V 254/12 wird gem. § § 60 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund des einsturzgefährdeten Gebäudes Frankenstr. 92 ist eine akute Gefährdung von Leib und Leben zu befürchten. Daher ist der Abriss des Gebäudes aufgrund der fehlenden Standsicherheit erforderlich. Die Frankenstr. ist in diesem Bereich bereits gesperrt worden. Die Kosten der Ersatzvornahme werden im Rahmen der Kostenerstattung vom Eigentümer zurückgefordert. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 255/2012 wird zugestimmt. Erftstadt, den 19.06.2012 (Dr. Rips) Bürgermeister (Zerres) Ausschussvorsitzende/r