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Beschlussvorlage (Kunstrasenplatz Lechenich, Kölner Ring Erstellung eines aktuellen Lärmgutachtens)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
16.08.12, 15:07
Aktualisiert
16.08.12, 15:07
Beschlussvorlage (Kunstrasenplatz Lechenich, Kölner Ring
Erstellung eines aktuellen Lärmgutachtens) Beschlussvorlage (Kunstrasenplatz Lechenich, Kölner Ring
Erstellung eines aktuellen Lärmgutachtens)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 299/2012 Az.: 6713-12/19 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - / - 82 - Datum: 07.08.2012 gez. Böcking Amtsleiter RPA - 20 - gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent Beratungsfolge Sportausschuss Termin 29.08.2012 zur Kenntnis Betriebsausschuss Straßen 11.09.2012 zur Kenntnis Rat 02.10.2012 zur Kenntnis Betrifft: 16.08.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Kunstrasenplatz Lechenich, Kölner Ring Erstellung eines aktuellen Lärmgutachtens Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Bericht über den aktuellen Sachstand der Erstellung eines aktuellen Lärmgutachtens für den Kunstrasenplatz in Lechenich wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Über die Presse wurde berichtet, dass dem Kunstrasenplatz in Lechenich aufgrund der Nichteinhaltung von Grenzwerten eine kurzfristige Stilllegung drohe. Sowohl die Überschreitung der zulässigen Zuschauerzahl wie auch das Verbot von Schiedsrichterpfiffen könne die weitere Nutzung verhindern. Diese Darstellungen sind falsch. Der Neubau eines Sportplatzes in Lechenich wurde seit mehr als 10 Jahren diskutiert. Durch das Konjunkturpaket II erhielt die Stadt die Möglichkeit, die neue Anlage zu finanzieren. Auf Vorschlag der Verwaltung und aufgrund der Beschlussfassung für die städtischen Gremien wurde eine Anlage für den Schul- und den Breitensport geplant. Im Zusammenhang mit der Erteilung einer Baugenehmigung wurde 2009/10 ein Lärmgutachten erstellt, welches die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse auf dem neuen Sportplatz sowie auf den weiteren Sportanlagen in der unmittelbaren Nachbarschaft zutreffend berücksichtigt. Die Angaben der Vereine und Schulen sind damals selbstverständlich in das Lärmgutachten eingeflossen und haben auf Basis des Status Quo ermöglicht, eine realistische Berechnung und Beurteilung der zu erwartenden Lärmpegel zu ermitteln. Die Zuschauerzahl (Anzahl: 50) beruht auf Angaben des Vereins und entsprach dem damaligen Mittelwert, der in der Bezirksliga auch heute noch durchaus realistisch ist. Weiterhin wurden alle Grenzwerte und Vorgaben im Gutachten mit ausreichenden „Sicherheiten“ angesetzt, damit die Baugenehmigung bzw. das Lärmgutachten auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Der Fußballverein des FC Erftstadt konnte innerhalb von drei Jahren erfreulicherweise den Aufstieg zunächst in die Landesliga und dieses Jahr in die Mittelrheinliga bewerkstelligen. Die Zuschauerzahlen sind dementsprechend gestiegen. Der FC Erftstadt und SC Germania Lechenich sind 2011 zum neuen SC Germania ErftstadtLechenich fusioniert. Dieser neue Verein erwartet in der kommenden ersten Mittelrheinligasaison etwa 300-500 Zuschauer. Bei ca. sechs „Lokalderbys“ wären auch gut 1000 Zuschauer möglich. Das derzeitige Lärmgutachten hat zum Ergebnis, dass die Lärmrichtwerte mit einer „erheblichen Reserve“ eingehalten werden. Verstärkt wurde dies noch durch die Berücksichtigung der Verlängerung des Lärmschutzwalles (möglich durch größere verfügbare Erdmassen während der Bauphase). Da ab der kommenden Fußballsaison die Anzahl der Zuschauer und damit einhergehend auch der PKW-Verkehr voraussichtlich nochmals ansteigen, soll nun ein aktualisiertes Lärmgutachten Auskunft darüber geben, inwieweit sich die Immissionswerte ändern und ob ggf. weitere Maßnahmen erforderlich sind. Zu berücksichtigen ist, dass sogenannte „seltene Ereignisse“ (ca. 8 Überschreitungen der Grenzwerte im Jahr) durchaus von der Rechtsprechung akzeptiert werden. Hingewiesen wird darauf, dass das Lärmgutachten die Gesamtsituation (einschl. Freibad, Schulzentrum, Tennisplätze etc.) darstellt. Von Seiten der Vereine wurden bereits in der Vergangenheit an die Anlieger Freikarten, Verzehrgutscheine o.ä. verteilt, falls einmal ein solches „seltenes Ereignis“ zu erwarten war. Auch im Weiteren signalisiert der Verein, dass jederzeit eine Kommunikation mit den Anliegern angestrebt wird, um ein beschwerdefreies Miteinander zu ermöglichen. Schiedsrichterpfiffe sind, entgegen der Darstellung in einer Zeitung, wie bisher auch, möglich. Lediglich „Trillerpfiffe beim Training“ sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ebenso ist das Abspielen von Unterhaltungsmusik nicht gestattet und das Verbot von Druckluft-Fanfaren und Pyrotechnik exakt zu beachten. Gleichfalls sind die Nutzungszeiten einzuhalten. Sobald das neue Gutachten vom Ing.-Büro Dr. Ing. Fischbach vorliegt, wird dies nachgereicht. Weiterhin werde ich dann eine entsprechende Änderung der Baugenehmigung beantragen. (Dr. Rips) -2-