Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
16.08.12, 15:07
Aktualisiert
16.08.12, 15:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 299/2012
Az.: 6713-12/19
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - / - 82 - Datum: 07.08.2012
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Sportausschuss
Termin
29.08.2012
zur Kenntnis
Betriebsausschuss Straßen
11.09.2012
zur Kenntnis
Rat
02.10.2012
zur Kenntnis
Betrifft:
16.08.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Kunstrasenplatz Lechenich, Kölner Ring
Erstellung eines aktuellen Lärmgutachtens
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Bericht über den aktuellen Sachstand der Erstellung eines aktuellen Lärmgutachtens für den
Kunstrasenplatz in Lechenich wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Über die Presse wurde berichtet, dass dem Kunstrasenplatz in Lechenich aufgrund der
Nichteinhaltung von Grenzwerten eine kurzfristige Stilllegung drohe. Sowohl die Überschreitung
der zulässigen Zuschauerzahl wie auch das Verbot von Schiedsrichterpfiffen könne die weitere
Nutzung verhindern. Diese Darstellungen sind falsch.
Der Neubau eines Sportplatzes in Lechenich wurde seit mehr als 10 Jahren diskutiert. Durch das
Konjunkturpaket II erhielt die Stadt die Möglichkeit, die neue Anlage zu finanzieren. Auf Vorschlag
der Verwaltung und aufgrund der Beschlussfassung für die städtischen Gremien wurde eine
Anlage für den Schul- und den Breitensport geplant.
Im Zusammenhang mit der Erteilung einer Baugenehmigung wurde 2009/10 ein Lärmgutachten
erstellt, welches die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse auf dem neuen Sportplatz sowie auf den
weiteren Sportanlagen in der unmittelbaren Nachbarschaft zutreffend berücksichtigt. Die Angaben
der Vereine und Schulen sind damals selbstverständlich in das Lärmgutachten eingeflossen und
haben auf Basis des Status Quo ermöglicht, eine realistische Berechnung und Beurteilung der zu
erwartenden Lärmpegel zu ermitteln. Die Zuschauerzahl (Anzahl: 50) beruht auf Angaben des
Vereins und entsprach dem damaligen Mittelwert, der in der Bezirksliga auch heute noch durchaus
realistisch ist.
Weiterhin wurden alle Grenzwerte und Vorgaben im Gutachten mit ausreichenden „Sicherheiten“
angesetzt, damit die Baugenehmigung bzw. das Lärmgutachten auch einer gerichtlichen
Überprüfung standhalten.
Der Fußballverein des FC Erftstadt konnte innerhalb von drei Jahren erfreulicherweise den
Aufstieg zunächst in die Landesliga und dieses Jahr in die Mittelrheinliga bewerkstelligen. Die
Zuschauerzahlen sind dementsprechend gestiegen.
Der FC Erftstadt und SC Germania Lechenich sind 2011 zum neuen SC Germania ErftstadtLechenich fusioniert. Dieser neue Verein erwartet in der kommenden ersten Mittelrheinligasaison
etwa 300-500 Zuschauer. Bei ca. sechs „Lokalderbys“ wären auch gut 1000 Zuschauer möglich.
Das derzeitige Lärmgutachten hat zum Ergebnis, dass die Lärmrichtwerte mit einer „erheblichen
Reserve“ eingehalten werden. Verstärkt wurde dies noch durch die Berücksichtigung der
Verlängerung des Lärmschutzwalles (möglich durch größere verfügbare Erdmassen während der
Bauphase).
Da ab der kommenden Fußballsaison die Anzahl der Zuschauer und damit einhergehend auch der
PKW-Verkehr voraussichtlich nochmals ansteigen, soll nun ein aktualisiertes Lärmgutachten
Auskunft darüber geben, inwieweit sich die Immissionswerte ändern und ob ggf. weitere
Maßnahmen erforderlich sind.
Zu berücksichtigen ist, dass sogenannte „seltene Ereignisse“ (ca. 8 Überschreitungen der
Grenzwerte im Jahr) durchaus von der Rechtsprechung akzeptiert werden.
Hingewiesen wird darauf, dass das Lärmgutachten die Gesamtsituation (einschl. Freibad,
Schulzentrum, Tennisplätze etc.) darstellt.
Von Seiten der Vereine wurden bereits in der Vergangenheit an die Anlieger Freikarten,
Verzehrgutscheine o.ä. verteilt, falls einmal ein solches „seltenes Ereignis“ zu erwarten war. Auch
im Weiteren signalisiert der Verein, dass jederzeit eine Kommunikation mit den Anliegern
angestrebt wird, um ein beschwerdefreies Miteinander zu ermöglichen.
Schiedsrichterpfiffe sind, entgegen der Darstellung in einer Zeitung, wie bisher auch, möglich.
Lediglich „Trillerpfiffe beim Training“ sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ebenso ist das Abspielen von
Unterhaltungsmusik nicht gestattet und das Verbot von Druckluft-Fanfaren und Pyrotechnik exakt
zu beachten. Gleichfalls sind die Nutzungszeiten einzuhalten.
Sobald das neue Gutachten vom Ing.-Büro Dr. Ing. Fischbach vorliegt, wird dies nachgereicht.
Weiterhin werde ich dann eine entsprechende Änderung der Baugenehmigung beantragen.
(Dr. Rips)
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