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Beschlussvorlage (Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
92 kB
Datum
12.09.2012
Erstellt
23.08.12, 15:08
Aktualisiert
23.08.12, 15:08
Beschlussvorlage (Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) Beschlussvorlage (Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 8/2012 2. Ergänzung Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 01.08.2012 gez. Brost Amtsleiter RPA - 20 - gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Unterausschuss Jugendhilfeplanung Termin 05.09.2012 zur Kenntnis Jugendhilfeausschuss 12.09.2012 beschließend Betrifft: 14.08.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die Teilfachplanung für den Bereich „Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ wird zur Kenntnis genommen. 2. Angesichts des gemeinsamen Antrags der Fraktionen (181/2012) wird die Realisierung der inklusiven Planung bei entsprechendem Bedarf dann erfolgen, wenn die erforderlichen Investitionen und die Folgekosten aus einem nachhaltig ausgeglichenen Haushalt finanziert werden können oder Land und/oder Bund die Kosten übernehmen. Begründung: Auf Grund des gemeinsamen Antrags der vier Ratsfraktionen (181/2012) hat der Rat am 26.06.2012 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: „Der Rat hält trotz der finanziellen Schwierigkeiten der Stadt an der beschlossenen Planung für die Gesamtzahl der Plätze in Kindertagesstätten im gesamten Stadtgebiet fest. Ein über die bisherige Beschlussfassung hinausgehender Ausbau von Plätzen erfolgt bei entsprechendem Bedarf dann, wenn die erforderlichen Investitionen und die Folgekosten aus einem nachhaltig ausgeglichenen Haushalt finanziert werden können oder Land und/oder Bund die Kosten übernehmen.“ Mit diesem Beschluss wird die Umsetzung der inklusiven Planung für unter und über 3-jährige Kinder vorerst nicht erfolgen. Wie aber die unabhängig von der inklusiven Planung fehlenden Kindergartenplätze im Ü3-Bereich geschaffen werden sollen, wird in einer anderen Vorlage dargestellt. (Erner) -2-