Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
92 kB
Datum
12.09.2012
Erstellt
23.08.12, 15:08
Aktualisiert
23.08.12, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 8/2012 2. Ergänzung
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 01.08.2012
gez. Brost
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Dr. Rips,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Termin
05.09.2012
zur Kenntnis
Jugendhilfeausschuss
12.09.2012
beschließend
Betrifft:
14.08.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Die Teilfachplanung für den Bereich „Inklusion in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Angesichts des gemeinsamen Antrags der Fraktionen (181/2012) wird die Realisierung der
inklusiven Planung bei entsprechendem Bedarf dann erfolgen, wenn die erforderlichen
Investitionen und die Folgekosten aus einem nachhaltig ausgeglichenen Haushalt finanziert
werden können oder Land und/oder Bund die Kosten übernehmen.
Begründung:
Auf Grund des gemeinsamen Antrags der vier Ratsfraktionen (181/2012) hat der Rat am
26.06.2012 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
„Der Rat hält trotz der finanziellen Schwierigkeiten der Stadt an der beschlossenen Planung für die
Gesamtzahl der Plätze in Kindertagesstätten im gesamten Stadtgebiet fest. Ein über die bisherige
Beschlussfassung hinausgehender Ausbau von Plätzen erfolgt bei entsprechendem Bedarf dann,
wenn die erforderlichen Investitionen und die Folgekosten aus einem nachhaltig ausgeglichenen
Haushalt finanziert werden können oder Land und/oder Bund die Kosten übernehmen.“
Mit diesem Beschluss wird die Umsetzung der inklusiven Planung für unter und über 3-jährige
Kinder vorerst nicht erfolgen.
Wie aber die unabhängig von der inklusiven Planung fehlenden Kindergartenplätze im Ü3-Bereich
geschaffen werden sollen, wird in einer anderen Vorlage dargestellt.
(Erner)
-2-