Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
86 kB
Datum
06.09.2012
Erstellt
23.08.12, 15:08
Aktualisiert
23.08.12, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 267/2012
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 04.07.2012
gez. Böcking
Amtsleiter
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
22.08.2012
Datum Freigabe -100-
Termin
06.09.2012
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Erstellung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der PastorFaßbender-Straße 44 - 84
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Aufstellung der Zeichen 325/326 StVO sind Mittel beim Eigenbetrieb Straßen vorhanden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Pastor-Faßbender-Straße wurde im Zuge der Fertigstellung in zwei Baubabschnitten
ausschließlich als Mischverkehrsfläche ausgebaut. Diese Ausbauform ist Voraussetzung für die
Einrichtung von „Verkehrsberuhigten Bereichen“ die mit den Zeichen 325/326 StVO ausgeschildert
werden. Da im Zuge des Ausbaus entsprechende Verkehrsberuhigungselemente und
Fahrbahnversätze berücksichtigt wurden, bestehen für die o.g. Ausschilderung keine Bedenken.
In der von der Antragstellerin durchgeführten Befragung haben sich ca. 2/3 der Anlieger im
westlichen Abschnitt zwischen Hochstraße und Ernteweg für einen „Verkehrsberuhigten Bereich“
ausgesprochen. Die in einem „Verkehrsberuhigten Bereich“ geltenden Vorschriften wurden den
Anwohnern bei dieser Befragung dargestellt.
Auch der östliche Abschnitt der Pastor-Faßbender-Straße wurde als Mischverkehrsfläche
ausgebaut. Somit sind hier die gleichen baulichen Voraussetzungen zur Einrichtung eines
„Verkehrsberuhigten Bereiches“ wie im westlichen Abschnitt vorhanden. Deshalb schlage ich vor,
dass die Verwaltung auch für diesen Abschnitt eine Befragung der Anwohner zur Einrichtung
eines “Verkehrsberuhigten Bereiches“ durchführen lässt. Sollte sich die große Mehrheit für diese
Einrichtung aussprechen, würde ich die entsprechende Beschilderung vornehmen.
(Dr. Rips)
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