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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Anwohnerparken in E.-Lechenich, Altstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
88 kB
Datum
06.09.2012
Erstellt
23.08.12, 15:08
Aktualisiert
23.08.12, 15:08
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 286/2012 Az.: Amt: - 32 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 27.07.2012 gez. Hülsebus Amtsleiter gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: 21.08.2012 Datum Freigabe -100- Termin 06.09.2012 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Anwohnerparken in E.-Lechenich, Altstadt Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Wie zutreffend ausgeführt, werden mehr Bewohnerparkausweise ausgestellt wie Parkflächen vorhanden sind. Da das Auswahlverfahren zwar vom Antragsteller als zu weitgehend eingestuft wird, jedoch s. E. so bleiben kann, möchte ich hierzu keine weiteren Ausführungen machen. Allerdings führt die vom Antragsteller angestrebte „ Kölsche Lösung“ zu erheblichen Problemen. Die südliche Altstadt ist so konzipiert, dass links und rechts Blumenkübel aufgestellt sind und zudem auch in bestimmten Abständen Vorrichtungen zur Bepflanzung im Straßenbereich angelegt wurden. Infolge dieser sich im Straßenraum befindlichen Behältnisse und Vorrichtungen führt ein ordnungswidriges Parken in vielen Fällen auch gleichzeitig zu Behinderungen. Zur Vermeidung von Gefahren für die Bewohner der südlichen Altstadt führt die Verwaltung daher regelmäßig Kontrollen durch, in welchen der genannte Bereich mit einem Feuerwehrfahrzeug befahren wird. Ergeben sich bei diesen Kontrollen Behinderungen der Gestalt, dass infolge ordnungswidrig geparkter Fahrzeuge eine Durchfahrt nicht mehr möglich oder sehr erschwert ist, erhalten diese eine gebührenpflichtige Verwarnung. Unter dem Aspekt der Gefahrenabwehr halte ich die vom Antragsteller vorgeschlagene „bürgernahe Lechenicher Altstadt-Lösung“ für nicht durchführbar. (Dr. Rips) -2-