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Antrag (Antrag bzgl. Patenschaften für öffentliche Bereiche wie Pflanzbeete)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
11.09.2012
Erstellt
30.08.12, 15:09
Aktualisiert
30.08.12, 15:09
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 242/2012 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 08.06.2012 gez. Böcking 23.08.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 11.09.2012 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Patenschaften für öffentliche Bereiche wie Pflanzbeete Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Eine komplette Aufstellung, welche städtischen Grünflächen von Bürgern gepflegt werden, existiert in meinem Haus nicht. Soweit mir bekannt ist, pflegen einige engagierte Bürger die Verkehrsinseln vor ihren Häusern. Die Fördervereine der beiden Schlossparks pflegen einige aufwendiger angelegte Teilbereiche im jeweiligen Park. Darüber hinaus werden einige Kreisel von Firmen gepflegt. Weiterhin gibt es auf einigen Spielplätzen sog. Spielplatzpaten, die aber keine Aufgaben in der Grünflächenpflege wahrnehmen. Der jüdische Friedhof in Dirmerzheim wird ehrenamtlich von Mitgliedern des SPDDistrikts Dirmerzheim-Gymnich gepflegt. Auch pflegen verschiedene Vereine Erftstadts Grünflächen gegen Sachkostenerstattung: - der BC Bliesheim den Spielplatz, den ehemaligen Trimmpfad und den Sportplatz - der Gartenbau – u. Verschönerungsverein Erp diverse Beete im Straßenbegleitgrün - die KG Blau-Weiß Friesheim den Hans-Kadner-Platz, den Spielplatz Birkenstr. und noch drei kleinere Grünanlagen - der Gartenbau – und Verschönerungsverein Niederberg den Friedhof, den Spielplatz, die Grünanlagen an der alten Kapelle und am Ortseingang sowie einige Beete im Straßenbegleitgrün. Die Einheitspreise für die Pflegeleistungen betragen ca. 50% der Einheitspreise der Pflegefirmen. Für die Übernahme von Pflegearbeiten im öffentlichen Grün durch Bürgerinnen und Bürger eignen sich meiner Ansicht nach nur kleinere Beete im Straßenbegleitgrün, deren Pflege von einer einzelnen Person durchgeführt werden kann. Bei größeren Flächen ist häufig der Einsatz von Maschinen (Rasenmäher, Freischneider, Heckenscheren) ) erforderlich. Hier würde sich die Frage stellen, wie die Anschaffung notwendiger Maschinen sowie deren Wartung und Reparatur zu regeln ist. Zudem erscheint mir die Entsorgung des anfallenden Grünschnitts sehr aufwendig, denn die Kosten für die Entsorgung kann keinesfalls den Bürgerinnen und Bürgern zugemutet werden. Ich gehe davon aus, dass die Kosteneinsparung in der Grünflächenpflege zu einem großen Teil durch die Entsorgung des Grünabfalls aufgefressen werden (aufladen des Grünabfalls auf einen LKW, Transport zur Verwertungsanlage, Entsorgungskosten). Wenn eine Anlage gepflegt wurde, muss der Grünschnitt unmittelbar entsorgt werden. Die Struktur der Gartenbauabteilung ist so aufgebaut, dass mit lediglich zwei Mitarbeitern der gesamte Bereich der Grünflächen ( Spiel -und Sportplätzen, Friedhöfen , Ausgleichsflächen, Straßenbegleitgrün, insg. ca 80 ha) abgedeckt wird. Dies ist nur möglich, weil die Grünflächenpflege komplett an Fachfirmen vergeben ist. Diese Fachfirmen müssen nur kontrolliert, aber nicht angeleitet werden. Bei einer Übertragung von Pflegeleistungen an Privatpersonen ist der Kontroll - und Beratungsaufwand erheblich höher. Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass die Grünflächenpflege teilweise durch zu große Erwartungen vor Ort nicht immer fachgerecht und vor allem nicht im Sinne der Stadt durchgeführt wird. Allerdings bedeutet es eine große Entlastung, wenn sich noch mehr Bürgerinnen und Bürger dazu bereit erklären würden, die Beete vor ihren Häusern zu pflegen. Gerade die Kleinteiligkeit dieser Beete erhöht die Kosten für die Pflege sehr, da diese Beete ja alle einzeln angefahren und bearbeitet werden müssen. Ehrenamtlich tätige Bürger sind über den Gemeinde-Versicherungsverband haftpflichtversichert und über die Unfallkasse NRW unfallversichert. Als Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist eine genaue Beschreibung der durchzuführenden der durchzuführenden Pflegearbeiten. (Dr. Rips) -2-