Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
11.09.2012
Erstellt
30.08.12, 15:09
Aktualisiert
30.08.12, 15:09
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 242/2012
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 08.06.2012
gez. Böcking
23.08.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
11.09.2012
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Patenschaften für öffentliche Bereiche wie Pflanzbeete
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine komplette Aufstellung, welche städtischen Grünflächen von Bürgern gepflegt werden,
existiert in meinem Haus nicht. Soweit mir bekannt ist, pflegen einige engagierte Bürger die
Verkehrsinseln vor ihren Häusern. Die Fördervereine der beiden Schlossparks pflegen einige
aufwendiger angelegte Teilbereiche im jeweiligen Park.
Darüber hinaus werden einige Kreisel von Firmen gepflegt. Weiterhin gibt es auf einigen
Spielplätzen sog. Spielplatzpaten, die aber keine Aufgaben in der Grünflächenpflege
wahrnehmen. Der jüdische Friedhof in Dirmerzheim wird ehrenamtlich von Mitgliedern des SPDDistrikts Dirmerzheim-Gymnich gepflegt.
Auch pflegen verschiedene Vereine Erftstadts Grünflächen gegen Sachkostenerstattung:
- der BC Bliesheim den Spielplatz, den ehemaligen Trimmpfad und den Sportplatz
- der Gartenbau – u. Verschönerungsverein Erp diverse Beete im Straßenbegleitgrün
- die KG Blau-Weiß Friesheim den Hans-Kadner-Platz, den Spielplatz Birkenstr. und noch drei
kleinere Grünanlagen
- der Gartenbau – und Verschönerungsverein Niederberg den Friedhof, den Spielplatz, die
Grünanlagen an der alten Kapelle und am Ortseingang sowie einige Beete im
Straßenbegleitgrün.
Die Einheitspreise für die Pflegeleistungen betragen ca. 50% der Einheitspreise der Pflegefirmen.
Für die Übernahme von Pflegearbeiten im öffentlichen Grün durch Bürgerinnen und Bürger eignen
sich meiner Ansicht nach nur kleinere Beete im Straßenbegleitgrün, deren Pflege von einer
einzelnen Person durchgeführt werden kann.
Bei größeren Flächen ist häufig der Einsatz von Maschinen (Rasenmäher, Freischneider,
Heckenscheren) ) erforderlich. Hier würde sich die Frage stellen, wie die Anschaffung notwendiger
Maschinen sowie deren Wartung und Reparatur zu regeln ist.
Zudem erscheint mir die Entsorgung des anfallenden Grünschnitts sehr aufwendig, denn die
Kosten für die Entsorgung kann keinesfalls den Bürgerinnen und Bürgern zugemutet werden. Ich
gehe davon aus, dass die Kosteneinsparung in der Grünflächenpflege zu einem großen Teil durch
die Entsorgung des Grünabfalls aufgefressen werden (aufladen des Grünabfalls auf einen LKW,
Transport zur Verwertungsanlage, Entsorgungskosten). Wenn eine Anlage gepflegt wurde, muss
der Grünschnitt unmittelbar entsorgt werden.
Die Struktur der Gartenbauabteilung ist so aufgebaut, dass mit lediglich zwei Mitarbeitern der
gesamte Bereich der Grünflächen ( Spiel -und Sportplätzen, Friedhöfen , Ausgleichsflächen,
Straßenbegleitgrün, insg. ca 80 ha) abgedeckt wird. Dies ist nur möglich, weil die
Grünflächenpflege komplett an Fachfirmen vergeben ist. Diese Fachfirmen müssen nur
kontrolliert, aber nicht angeleitet werden.
Bei einer Übertragung von Pflegeleistungen an Privatpersonen ist der Kontroll - und
Beratungsaufwand erheblich höher. Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass die
Grünflächenpflege teilweise durch zu große Erwartungen vor Ort nicht immer fachgerecht und vor
allem nicht im Sinne der Stadt durchgeführt wird.
Allerdings bedeutet es eine große Entlastung, wenn sich noch mehr Bürgerinnen und Bürger dazu
bereit erklären würden, die Beete vor ihren Häusern zu pflegen. Gerade die Kleinteiligkeit dieser
Beete erhöht die Kosten für die Pflege sehr, da diese Beete ja alle einzeln angefahren und
bearbeitet werden müssen.
Ehrenamtlich tätige Bürger sind über den Gemeinde-Versicherungsverband haftpflichtversichert
und über die Unfallkasse NRW unfallversichert. Als Voraussetzung für den Versicherungsschutz
ist eine genaue Beschreibung der durchzuführenden der durchzuführenden Pflegearbeiten.
(Dr. Rips)
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