Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan 165, E. - Bliesheim, Lange Heide; Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
06.09.12, 15:10
Aktualisiert
06.09.12, 15:10
Beschlussvorlage (Bebauungsplan 165, E. - Bliesheim, Lange Heide;
Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan 165, E. - Bliesheim, Lange Heide;
Aufstellungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 95 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 329/2012 Az.: 61. 21-20 / 165 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 23.08.2012 gez. Wirtz Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 18.09.2012 vorberatend Rat 02.10.2012 beschließend Betrifft: 31.08.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Bebauungsplan 165, E. - Bliesheim, Lange Heide; Aufstellungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan ersichtliche Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 165, Erftstadt - Bliesheim, Lange Heide. Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 19.07.2011 (V 74/2011) beschlossen, nach dem Grunderwerb im Rahmen der städtischen Bodenbevorratung einen Bebauungsplan für die im Südosten der Ortslage von Bliesheim gelegene und im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächenreserve dargestellte Fläche (s. Anlageplan) einen Bebauungsplan zur Entwicklung einer Wohnbebauung aufzustellen. Die Grunderwerbsverhandlungen mit den betroffenen Eigentümern sind in der Zwischenzeit abgeschlossen (siehe V 341/2012, Grunderwerb in E.-Bliesheim, Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft am 19.09.2012), sodass nunmehr die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen und das Planverfahren durchgeführt werden kann. Das Bebauungsplangebiet umfasst eine Fläche von rund 7 Hektar. Auf der Grundlage einer nachhaltigen Stadtentwicklungsplanung (u.a. geringe Versiegelung, Gebäudeausrichtung zur Sonnenenergienutzung) sowie orientiert an der örtlichen Siedlungs- und Versorgungsstruktur und der derzeitigen Marktlage bzw. Grundstücksnachfrage wird für dieses Gebiet insbesondere die Entwicklung einer zeitgemäßen ein- bis zweigeschossigen Wohnbebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern und Doppelhäusern angestrebt; zusätzlich sollen Flächen für den Geschoßund Mietwohnungsbau vorgesehen werden. Die äußere Erschließung des Baugebiets kann über das bestehende Straßennetz erfolgen. Als unmittelbare Zufahrt ist je eine Anbindung an die Vorgebirgsstraße und an die Straße „Lange Heide“ vorgesehen. Als nächster Verfahrensschritt ist neben der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) in Form einer Bürgerversammlung vorzubereiten. Dazu werden von der Verwaltung zunächst städtebauliche Planungsvarianten erarbeitet und dem Ausschuss für Stadtentwicklung zur Beratung vorgelegt. (Dr. Rips) -2-