Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
06.09.12, 15:10
Aktualisiert
06.09.12, 15:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 329/2012
Az.: 61. 21-20 / 165
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 23.08.2012
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
18.09.2012
vorberatend
Rat
02.10.2012
beschließend
Betrifft:
31.08.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Bebauungsplan 165, E. - Bliesheim, Lange Heide;
Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan ersichtliche
Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der
Bauleitplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 165, Erftstadt - Bliesheim, Lange Heide.
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 19.07.2011 (V 74/2011) beschlossen, nach dem Grunderwerb im
Rahmen der städtischen Bodenbevorratung einen Bebauungsplan für die im Südosten der
Ortslage von Bliesheim gelegene und im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächenreserve
dargestellte Fläche (s. Anlageplan) einen Bebauungsplan zur Entwicklung einer Wohnbebauung
aufzustellen.
Die Grunderwerbsverhandlungen mit den betroffenen Eigentümern sind in der Zwischenzeit
abgeschlossen (siehe V 341/2012, Grunderwerb in E.-Bliesheim, Ausschuss für
Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft am 19.09.2012), sodass
nunmehr die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen und das Planverfahren durchgeführt
werden kann.
Das Bebauungsplangebiet umfasst eine Fläche von rund 7 Hektar. Auf der Grundlage einer
nachhaltigen Stadtentwicklungsplanung (u.a. geringe Versiegelung, Gebäudeausrichtung zur
Sonnenenergienutzung) sowie orientiert an der örtlichen Siedlungs- und Versorgungsstruktur und
der derzeitigen Marktlage bzw. Grundstücksnachfrage wird für dieses Gebiet insbesondere die
Entwicklung einer zeitgemäßen ein- bis zweigeschossigen Wohnbebauung mit freistehenden
Einfamilienhäusern und Doppelhäusern angestrebt; zusätzlich sollen Flächen für den Geschoßund Mietwohnungsbau vorgesehen werden. Die äußere Erschließung des Baugebiets kann über
das bestehende Straßennetz erfolgen. Als unmittelbare Zufahrt ist je eine Anbindung an die
Vorgebirgsstraße und an die Straße „Lange Heide“ vorgesehen.
Als nächster Verfahrensschritt ist neben der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB)
in Form einer Bürgerversammlung vorzubereiten. Dazu werden von der Verwaltung zunächst
städtebauliche Planungsvarianten erarbeitet und dem Ausschuss für Stadtentwicklung zur
Beratung vorgelegt.
(Dr. Rips)
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