Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
06.09.12, 15:10
Aktualisiert
06.09.12, 15:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 342/2012
Az.: U 165
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 28.08.2012
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Rat
Betrifft:
- 20 -
BM / Dezernent
Termin
03.09.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
19.09.2012
vorberatend
02.10.2012
beschließend
Anordnung der Umlegung gem. §§ 45 ff. Baugesetzbuch, Bebauungsplan Nr. 165,
Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide; Bezug: V 74/2011
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt nicht den Wirtschaftsplan.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Für den Bereich des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung
Bebauungsplan Nr. 165, Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide
wird die Umlegung gemäß §§ 45 ff. Baugesetzbuch angeordnet.
Begründung:
Um das mit dem Bebauungsplan angestrebte städtebauliche Ziel der Schaffung von
Wohnbaugrundstücken zu erreichen, müssen die Eigentums- und Besitzverhältnisse mit den
Planfestsetzungen in Einklang gebracht werden. Dies lässt sich innerhalb eines angemessenen
Zeitraumes nur durch ein Baulandumlegungsverfahren realisieren.
Der Aufstellungsbeschluss soll im Rat am 02.10.2012 gefasst werden. Der Umwandlung der
zurzeit landwirtschaftlich genutzten bzw. brachliegenden Flächen in Wohnbauland stehen die
Eigentümer sehr positiv gegenüber. Durch das Instrument der Umlegung soll der Stadt Erftstadt
die Möglichkeit gegeben werden, ohne Zeitverzögerung bodenordnende Maßnahmen einzuleiten.
Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Durchführung eines Umlegungsverfahrens nach §§ 45 ff.
Baugesetzbuch sind gegeben.
(Dr. Rips)
-2-