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Beschlussvorlage (Pflichtenheft zur europaweiten Ausschreibung der Straßenreinigung und des Winterdienstes 2013 - 2017)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
210 kB
Datum
11.09.2012
Erstellt
06.09.12, 15:10
Aktualisiert
06.09.12, 15:10
Beschlussvorlage (Pflichtenheft zur europaweiten Ausschreibung der Straßenreinigung und des Winterdienstes 2013 - 2017) Beschlussvorlage (Pflichtenheft zur europaweiten Ausschreibung der Straßenreinigung und des Winterdienstes 2013 - 2017)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 251/2012 1. Ergänzung Az.: 7010-01 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - / - 270 - Datum: 29.08.2012 gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: - 20 - Termin 11.09.2012 BM / Dezernent 06.09.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Pflichtenheft zur europaweiten Ausschreibung der Straßenreinigung und des Winterdienstes 2013 - 2017 Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten für den Winterdienst und die Straßenreinigung werden in den jeweiligen Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen eingestellt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Dem beigefügten Pflichtenheft wird zugestimmt. Begründung: Im Rat der Stadt Erftstadt konnten zu der Vorlage „251/2012 Pflichtenheft“ einige Fragen nicht geklärt werden. Daher hier die Beantwortung. Die hier angesprochen Änderungen in dem Pflichtenheft bezüglich der Einfügungen und dem Zeitplan werden nach der Zustimmung durch den Betriebsausschuss eingearbeitet. Seite 3  Folgend Zielsetzung zusätzlich einfügen: o Erbringung der Dienstleistungen unter Einhaltung der sozial-, umwelt- und abfallrechtlichen Gesetze und Verordnungen Das Wort „sozial-“ wird eingefügt  Hinweis ( kleingedruckt) o Bei der Erstellung…..entsprechenden Vergabeverfahrens. Der Betriebsausschuss Straßen wird bei Änderungen frühzeitig informiert. Der letzte Satz wird angehängt. Seite 4  Ist die Kostenschätzung für den Winterdienst korrekt ? o Die Sachätzung des Auftragswertes für die Ausschreibung des Winterdienstes wurde aus den Rechnungen der letzten Jahre ermittelt, ist also nicht besser zu erstellen. Seite 7  Zeitplan, Leistungsbeginn o Bei jeder Verzögerung muss der Zeitplan angepasst werden. Dadurch, dass sich die Beauftragung der Straßenreinigungsarbeiten sowie der Winterdienstarbeiten verzögert hat, wird für die Zwischenzeit, bis zur Neubeauftragung der jetzige Unternehmer die Arbeiten weiterführen, so dass keine Lücke entsteht. Seite 10  2. Absatz, was heißt „im wesentlichen“? o In diesem Zusammenhang heißt „im wesentlichen, dass nur die hauptsächlichen Tätigkeiten beschrieben sind, sollten noch andere Reinigungsleistungen (wilden Müll entsorgen, zusätzliche Parkplätze oder Gehwegflächen reinigen etc) auf Abruf erforderlich werden, können diese natürlich auch beauftragt und z.B. nach Stundenlohn abgerechnet werden. Los 2  Was ist mit den städtischen Multicars? o Die Leistung des Bauhofes sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Diese werden gesondert ausgeführt und abgerechnet Los 2, 3.Punkt  Was ist bei Wintereinbruch außerhalb der Winterdienstperiode o Hie gilt das gleiche, wie für andere unvorhersehbare Ereignisse. Es muss improvisiert werden. Hier können wir auf den Bauhof, die Landwirte und die Handreiniger zurückgreifen. Eine Erweiterung der Periode ist wegen der sonst permanent zu zahlenden Vorhaltekosten nicht empfehlenswert. Seite 12  Unterbeauftragung? o Eine Unterbeauftragung ist nicht auszuschließen. Diese muss bei Angebotsabgabe bekannt gegeben werden. Sollte sich der „Unterbeauftragte“ während der Laufzeit des Vertrages ändern, ist eine schriftliche Zustimmung des Auftraggebers notwendig. Diese Zustimmung wird nur bei Eignung des Subunternehmers ausgesprochen. Ein Splitten der Ausschreibung in zwei einzelne Ausschreibungen, würde wegen der zu erwartenden Auftragshöhe zu zwei europaweiten Ausschreibungen führen. (Dr. Rips) -2-