Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
210 kB
Datum
11.09.2012
Erstellt
06.09.12, 15:10
Aktualisiert
06.09.12, 15:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 251/2012 1. Ergänzung
Az.: 7010-01
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - / - 270 - Datum: 29.08.2012
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
- 20 -
Termin
11.09.2012
BM / Dezernent
06.09.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Pflichtenheft zur europaweiten Ausschreibung der Straßenreinigung und des
Winterdienstes 2013 - 2017
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für den Winterdienst und die Straßenreinigung werden in den jeweiligen Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes Straßen eingestellt.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Dem beigefügten Pflichtenheft wird zugestimmt.
Begründung:
Im Rat der Stadt Erftstadt konnten zu der Vorlage „251/2012 Pflichtenheft“ einige Fragen nicht
geklärt werden. Daher hier die Beantwortung.
Die hier angesprochen Änderungen in dem Pflichtenheft bezüglich der Einfügungen und dem
Zeitplan werden nach der Zustimmung durch den Betriebsausschuss eingearbeitet.
Seite 3
Folgend Zielsetzung zusätzlich einfügen:
o Erbringung der Dienstleistungen unter Einhaltung der sozial-, umwelt- und
abfallrechtlichen Gesetze und Verordnungen
Das Wort „sozial-“ wird eingefügt
Hinweis ( kleingedruckt)
o Bei der Erstellung…..entsprechenden Vergabeverfahrens. Der Betriebsausschuss
Straßen wird bei Änderungen frühzeitig informiert.
Der letzte Satz wird angehängt.
Seite 4
Ist die Kostenschätzung für den Winterdienst korrekt ?
o Die Sachätzung des Auftragswertes für die Ausschreibung des Winterdienstes wurde
aus den Rechnungen der letzten Jahre ermittelt, ist also nicht besser zu erstellen.
Seite 7
Zeitplan, Leistungsbeginn
o Bei jeder Verzögerung muss der Zeitplan angepasst werden. Dadurch, dass sich die
Beauftragung der Straßenreinigungsarbeiten sowie der Winterdienstarbeiten
verzögert hat, wird für die Zwischenzeit, bis zur Neubeauftragung der jetzige
Unternehmer die Arbeiten weiterführen, so dass keine Lücke entsteht.
Seite 10
2. Absatz, was heißt „im wesentlichen“?
o In diesem Zusammenhang heißt „im wesentlichen, dass nur die hauptsächlichen
Tätigkeiten beschrieben sind, sollten noch andere Reinigungsleistungen (wilden Müll
entsorgen, zusätzliche Parkplätze oder Gehwegflächen reinigen etc) auf Abruf
erforderlich werden, können diese natürlich auch beauftragt und z.B. nach
Stundenlohn abgerechnet werden.
Los 2
Was ist mit den städtischen Multicars?
o Die Leistung des Bauhofes sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Diese
werden gesondert ausgeführt und abgerechnet
Los 2, 3.Punkt
Was ist bei Wintereinbruch außerhalb der Winterdienstperiode
o Hie gilt das gleiche, wie für andere unvorhersehbare Ereignisse. Es muss
improvisiert werden. Hier können wir auf den Bauhof, die Landwirte und die
Handreiniger zurückgreifen. Eine Erweiterung der Periode ist wegen der sonst
permanent zu zahlenden Vorhaltekosten nicht empfehlenswert.
Seite 12
Unterbeauftragung?
o Eine Unterbeauftragung ist nicht auszuschließen. Diese muss bei Angebotsabgabe
bekannt gegeben werden. Sollte sich der „Unterbeauftragte“ während der Laufzeit
des Vertrages ändern, ist eine schriftliche Zustimmung des Auftraggebers notwendig.
Diese Zustimmung wird nur bei Eignung des Subunternehmers ausgesprochen.
Ein Splitten der Ausschreibung in zwei einzelne Ausschreibungen, würde wegen der zu erwartenden
Auftragshöhe zu zwei europaweiten Ausschreibungen führen.
(Dr. Rips)
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