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Beschlussvorlage (Flächeninanspruchnahmen in der Stadt Erftstadt seit 1969; A 287/2011 Ausschuss für Stadtentwicklung am 22.09.2011)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
18.09.2012
Erstellt
06.09.12, 15:10
Aktualisiert
06.09.12, 15:10
Beschlussvorlage (Flächeninanspruchnahmen in der Stadt Erftstadt seit 1969;
A 287/2011 Ausschuss für Stadtentwicklung am 22.09.2011) Beschlussvorlage (Flächeninanspruchnahmen in der Stadt Erftstadt seit 1969;
A 287/2011 Ausschuss für Stadtentwicklung am 22.09.2011)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 350/2012 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 31.08.2012 gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: - 20 - Termin 18.09.2012 BM / Dezernent 06.09.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen zur Kenntnis Flächeninanspruchnahmen in der Stadt Erftstadt seit 1969; A 287/2011 Ausschuss für Stadtentwicklung am 22.09.2011 Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die vorgelegte Auflistung und statistische Darstellung der Bauflächeninanspruchnahmen in der Stadt Erftstadt für den Zeitraum zwischen 1969 und 2012 wird zur Kenntnis genommmen. Begründung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 22.09.2011 auf Vorschlag der Verwaltung zu A 287/2011 (Antrag bzgl. Erstellung einer Auflistung der Flächeninanspruchnahme bzw. Ausweisung von entstandenen Freiflächen in Erftstadt seit 1969) beschlossen, zunächst die entsprechenden Wohnbau- und Gewerbeflächen zu ermitteln. Die Ermittlung der Flächeninanspruchnahmen erfolgte auf der Grundlage der Bebauungspläne und städtebaulichen Satzungen nach §§ 30 und 34 BauGB, die ab 1969 bis zum heutigen Stand (31.07.2012) Rechtskraft erlangten. Ausgenommen sind Flächen, die zum Zeitpunkt der Rechtskraft eines Bebauungsplans oder Satzung bereits bebaut waren. Die Darstellung der erhobenen Flächen ist für das gesamte Stadtgebiet und ortsteilbezogen im 5Jahres-Rhythmus vom Zeitabschnitt 1 (vom 01.01.1969 bis 31.12.1973) bis zum Zeitabschnitt 9 (01.01.2009 bis 31.07.2012) dargestellt (s. Anlagen). Auch aufgrund der mehrjährigen Entwicklungsphase von Bebauungsplänen - vom Satzungsbeschluss bis zur tatsächlichen Umsetzung und der daraus resultierenden Einwohnerentwicklung - , sind die Daten für jeweils 5 Jahre zusammengefasst. In der Auflistung sind die Flächen dargestellt, die von ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen oder sonstigen Freiflächen, insbesondere im Außenbereich in Siedlungsflächen (Wohnbau- und Mischbauflächen, Sonderbauflächen, Gemeinbedarfsflächen und gewerbliche Bauflächen) umgewandelt wurden. Grundstücke, die im Rahmen des § 34 BauGB (Innenbereich) als „Baulücken“ bebaut wurden, sind nicht erfasst. Insgesamt sind im Zeitraum zwischen 1969 und 2012 in der Stadt Erftstadt ca. 365 ha Siedlungsflächen im Rahmen der Bauleitplanung entwickelt worden. Das entspricht einem Flächenverbrauch von ca. 3 % der Gesamtfläche der Stadt. Im Durchschnitt wurden in den Jahren 1969 bis 2012 somit ca. 8,5 ha/Jahr landwirtschaftlicher Fläche oder sonstiger Freiflächen in Anspruch genommen. Der Flächenverbrauch ist in der Stadt von ca. 0,14 % in 1996 auf 0,049 % in 2012 gesunken und damit geringer als der Flächenverbrauch in der Bundesrepublik (2010) mit ca. 0,078 %. Die Verwaltung schlägt vor, die vorliegenden Ergebnisse der Flächeninanspruchnahmen in der Stadt Erftstadt zur weiteren Beratung und städtebaulichen Zielsetzung in einen noch einzurichtenden Arbeitskreis (Stadtentwicklung) einzustellen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die zurückgestellten seinerzeitigen Beratungen zum Stadtentwicklungsplan verwiesen. (Dr. Rips) -2-