Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
18.09.2012
Erstellt
06.09.12, 15:10
Aktualisiert
06.09.12, 15:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 350/2012
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 31.08.2012
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
- 20 -
Termin
18.09.2012
BM / Dezernent
06.09.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
zur Kenntnis
Flächeninanspruchnahmen in der Stadt Erftstadt seit 1969;
A 287/2011 Ausschuss für Stadtentwicklung am 22.09.2011
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die vorgelegte Auflistung und statistische Darstellung der Bauflächeninanspruchnahmen in der
Stadt Erftstadt für den Zeitraum zwischen 1969 und 2012 wird zur Kenntnis genommmen.
Begründung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 22.09.2011 auf Vorschlag der
Verwaltung zu A 287/2011 (Antrag bzgl. Erstellung einer Auflistung der Flächeninanspruchnahme
bzw. Ausweisung von entstandenen Freiflächen in Erftstadt seit 1969) beschlossen, zunächst die
entsprechenden Wohnbau- und Gewerbeflächen zu ermitteln.
Die Ermittlung der Flächeninanspruchnahmen erfolgte auf der Grundlage der Bebauungspläne
und städtebaulichen Satzungen nach §§ 30 und 34 BauGB, die ab 1969 bis zum heutigen Stand
(31.07.2012) Rechtskraft erlangten. Ausgenommen sind Flächen, die zum Zeitpunkt der
Rechtskraft eines Bebauungsplans oder Satzung bereits bebaut waren.
Die Darstellung der erhobenen Flächen ist für das gesamte Stadtgebiet und ortsteilbezogen im 5Jahres-Rhythmus vom Zeitabschnitt 1 (vom 01.01.1969 bis 31.12.1973) bis zum Zeitabschnitt 9
(01.01.2009 bis 31.07.2012) dargestellt (s. Anlagen).
Auch aufgrund der mehrjährigen Entwicklungsphase von Bebauungsplänen - vom
Satzungsbeschluss bis zur tatsächlichen Umsetzung und der daraus resultierenden
Einwohnerentwicklung - , sind die Daten für jeweils 5 Jahre zusammengefasst.
In der Auflistung sind die Flächen dargestellt, die von ehemals landwirtschaftlich genutzten
Flächen oder sonstigen Freiflächen, insbesondere im Außenbereich in Siedlungsflächen
(Wohnbau- und Mischbauflächen, Sonderbauflächen, Gemeinbedarfsflächen und gewerbliche
Bauflächen) umgewandelt wurden. Grundstücke, die im Rahmen des § 34 BauGB (Innenbereich)
als „Baulücken“ bebaut wurden, sind nicht erfasst.
Insgesamt sind im Zeitraum zwischen 1969 und 2012 in der Stadt Erftstadt ca. 365 ha
Siedlungsflächen im Rahmen der Bauleitplanung entwickelt worden. Das entspricht einem
Flächenverbrauch von ca. 3 % der Gesamtfläche der Stadt. Im Durchschnitt wurden in den Jahren
1969 bis 2012 somit ca. 8,5 ha/Jahr landwirtschaftlicher Fläche oder sonstiger Freiflächen in
Anspruch genommen.
Der Flächenverbrauch ist in der Stadt von ca. 0,14 % in 1996 auf 0,049 % in 2012 gesunken und
damit geringer als der Flächenverbrauch in der Bundesrepublik (2010) mit ca. 0,078 %.
Die Verwaltung schlägt vor, die vorliegenden Ergebnisse der Flächeninanspruchnahmen in der
Stadt Erftstadt zur weiteren Beratung und städtebaulichen Zielsetzung in einen noch
einzurichtenden Arbeitskreis (Stadtentwicklung) einzustellen.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die zurückgestellten seinerzeitigen Beratungen zum
Stadtentwicklungsplan verwiesen.
(Dr. Rips)
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