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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 163, E.-Lechenich, Erper Straße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Datum
18.09.2012
Erstellt
06.09.12, 15:10
Aktualisiert
06.09.12, 15:10
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 351/2012 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 31.08.2012 gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: - 20 - Termin 18.09.2012 BM / Dezernent 06.09.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Bebauungsplan Nr. 163, E.-Lechenich, Erper Straße Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Bebauungsplan Nr. 163, E.-Lechenich, Erper Straße, wird auf der Grundlage des in der Anlage beigefügten städtebaulichen Konzepts mit dem Ziel der Realisierung einer Mehrfamilienhausbebauung vom Stadtplanungsbüro Zimmermann, Köln, in Abstimmung mit der Stadt fortgeführt. Zur Vorbereitung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der städtebauliche Vorentwurf dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt, wobei das Grundstück der Telekom in die Planungen einbezogen werden soll. Begründung: Die Eigentümerin der Grundstücke: Gemarkung Lechenich, Flur 31, Flurstücke 121 und 122, Erper Straße 8 und 10, hat schriftlich beantragt (s. Anlage), das Planverfahren zum Bebauungsplan Nr. 163, E.-Lechenich, Erper Straße, auf der Grundlage des beigefügten städtebaulichen Konzepts vom Stadtplanungsbüro Zimmermann, Köln, fortzuführen. Gegen die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens mit dem Ziel der Realisierung einer Mehrfamilienhausbebauung nebst beabsichtigter Ergänzungsnutzung (Kiosk, Bäckerei, Versicherungsagentur etc.) bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken. Jedoch sollten die nördlich angrenzenden Grundstücke der Telekom AG entsprechend dem Geltungsbereich des Bebauungsplan-Aufstellungsbeschlusses (V 76/2011, Rat am 29.03.2011) in die weiteren Planungen einbezogen werden. Der Bebauungsplan kann nach den Vorschriften des § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) durchgeführt werden. Dazu ist jedoch ein entsprechender Beschluss des Rates erforderlich. Als nächster Verfahrensschritt ist die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Bürgerversammlung) vorgesehen; es ist beabsichtigt, die dazu erforderliche Vorentwurfsplanung dem Ausschuss in seiner nächsten Sitzung zur Beratung vorzulegen. Gleichzeitig kann der Beschluss über die Durchführung des Planverfahrens gem. § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) gefasst werden. (Dr. Rips) -2-