Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Datum
18.09.2012
Erstellt
06.09.12, 15:10
Aktualisiert
06.09.12, 15:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 351/2012
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 31.08.2012
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
- 20 -
Termin
18.09.2012
BM / Dezernent
06.09.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Bebauungsplan Nr. 163, E.-Lechenich, Erper Straße
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Bebauungsplan Nr. 163, E.-Lechenich, Erper Straße, wird auf der Grundlage des in der
Anlage beigefügten städtebaulichen Konzepts mit dem Ziel der Realisierung einer
Mehrfamilienhausbebauung vom Stadtplanungsbüro Zimmermann, Köln, in Abstimmung mit der
Stadt fortgeführt.
Zur Vorbereitung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der städtebauliche Vorentwurf
dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt, wobei das Grundstück der Telekom in die Planungen
einbezogen werden soll.
Begründung:
Die Eigentümerin der Grundstücke: Gemarkung Lechenich, Flur 31, Flurstücke 121 und 122,
Erper Straße 8 und 10, hat schriftlich beantragt (s. Anlage), das Planverfahren zum
Bebauungsplan Nr. 163, E.-Lechenich, Erper Straße, auf der Grundlage des beigefügten
städtebaulichen Konzepts vom Stadtplanungsbüro Zimmermann, Köln, fortzuführen.
Gegen die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens mit dem Ziel der Realisierung einer
Mehrfamilienhausbebauung nebst beabsichtigter Ergänzungsnutzung (Kiosk, Bäckerei,
Versicherungsagentur etc.) bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken.
Jedoch sollten die nördlich angrenzenden Grundstücke der Telekom AG entsprechend dem
Geltungsbereich des Bebauungsplan-Aufstellungsbeschlusses (V 76/2011, Rat am 29.03.2011) in
die weiteren Planungen einbezogen werden.
Der Bebauungsplan kann nach den Vorschriften des § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren)
durchgeführt werden. Dazu ist jedoch ein entsprechender Beschluss des Rates erforderlich.
Als nächster Verfahrensschritt ist die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
(Bürgerversammlung) vorgesehen; es ist beabsichtigt, die dazu erforderliche Vorentwurfsplanung
dem Ausschuss in seiner nächsten Sitzung zur Beratung vorzulegen.
Gleichzeitig kann der Beschluss über die Durchführung des Planverfahrens gem. § 13 BauGB
(Vereinfachtes Verfahren) gefasst werden.
(Dr. Rips)
-2-