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Dringlichkeitsentscheidung (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in den Wallanlagen/ E.-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
63 kB
Datum
18.09.2012
Erstellt
06.09.12, 15:10
Aktualisiert
06.09.12, 15:10
Dringlichkeitsentscheidung (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in den Wallanlagen/ E.-Lechenich)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 281/2012 Amt: 65 Az.: 6710-15 gez. Böcking Amtsleiter Datum: 17.07.2012 24.07.2012 Datum Freigabe -100- RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 18.09.2012 BM / Dezernent Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in den Wallanlagen/ E.Lechenich Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V B 280/2012 wird gem. § § 60 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die drei betreffenden Bäume sind nicht mehr verkehrssicher und im Rahmen von anstehenden Baumpflegemaßnahmen zu fällen. Aufgrund der Standorte (Straßenbereich und Spielplatz) sowie aufgrund des bevorstehenden Promenadenfestes kann mit den Fällarbeiten nicht erst nach der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwickung (18.09.2012) gehandelt werden. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 281/2012 wird zugestimmt. Erftstadt, den 17.07.2012 (Erner) Bürgermeister (Bohlen) Ausschussvorsitzende/r