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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in den Wallanlagen/ E.-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
18.09.2012
Erstellt
06.09.12, 15:10
Aktualisiert
06.09.12, 15:10
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 280/2012 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 17.07.2012 gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: - 20 - Termin 18.09.2012 gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent 18.07.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in den Wallanlagen/ E.Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Mittel in Höhe von 850 € müssen im WPL 2012 des EB Straßen bereitgestellt werden Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Fällung von zwei Linden (Tilia x vulgaris, StU 2,02 m und 2,05 m) sowie eines Walnussbaumes (Juglans regia, StU 1,70 m) wird lt. § 6 Abs. 1 (c) und (h) der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Erftstadt (Baumschutzsatzung) zugestimmt. Begründung: Der sehr prägende Baumbestand entlang der Lechenicher Wallanlagen weist drei Bäume auf, die auch durch baumpflegerische Maßnahmen nicht mehr erhalten werden können. Es handelt sich hierbei um zwei Linden und einen Walnussbaum. Die Linden stehen direkt an der Klosterstraße bzw. im Spielplatzbereich nahe des Festplatzes. Beide sind abgängig, weisen abgestorbene Kronenteile und an alten Astungswunden einen umfangreichen Pilzbefall auf. Der nachgewiesene Schuppige Porling (Polyporus squamosus) wächst als sog. Wundparasit in dicken Stämmen und Ästen lebender Laubbäume, deren Kernholz er schädigt. Zusätzlich ist am Stammfuß der im Straßenbereich stehenden Linde der Brandkrustenpilz (Kretschmaria deusta) vorgefunden worden. Bei diesem unscheinbaren Pilz handelt es sich um einen Weißfäuleerreger, der an Laubbäumen große Schäden hervorruft. Ausgeprägte Holzfäulen können hier zum Umstürzen des Baumes bzw. zum Bruchversagen im Bereich des Wurzelhalses führen. Ebenfalls unter die Baumschutzsatzung fällt der Walnussbaum, welcher am Geh- und Radweg unmittelbar am Rotbach steht. Der Baum weist im gesamten Stammbereich umfangreiche Faulstellen und Höhlungen auf. Aus diesem Grund ist 2008 bereits eine massive Einkürzung (sog. Kronensicherungsschnitt) erfolgt. Bei der Baumkontrolle ist jedoch festgestellt worden, dass die Fäule sich weiter entwickelt hat und somit eine Gefährdung durch den Nussbaum nicht ausgeschlossen werden kann. Im Zuge von umfangreichen Baumpflegemaßnahmen entlang des Stadtweihers sind die betreffenden Bäume zu fällen. Dies ist insbesondere aufgrund der Straßennähe, des Spielplatzes und auch des bevorstehenden Promenadenfestes erforderlich. (Dr. Rips) -2-