Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
18.09.2012
Erstellt
06.09.12, 15:10
Aktualisiert
06.09.12, 15:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 280/2012
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 17.07.2012
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
- 20 -
Termin
18.09.2012
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
18.07.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in den Wallanlagen/ E.Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel in Höhe von 850 € müssen im WPL 2012 des EB Straßen bereitgestellt werden
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Fällung von zwei Linden (Tilia x vulgaris, StU 2,02 m und 2,05 m) sowie eines
Walnussbaumes (Juglans regia, StU 1,70 m) wird lt. § 6 Abs. 1 (c) und (h) der Satzung zum
Schutz des Baumbestandes der Stadt Erftstadt (Baumschutzsatzung) zugestimmt.
Begründung:
Der sehr prägende Baumbestand entlang der Lechenicher Wallanlagen weist drei Bäume auf, die
auch durch baumpflegerische Maßnahmen nicht mehr erhalten werden können. Es handelt sich
hierbei um zwei Linden und einen Walnussbaum.
Die Linden stehen direkt an der Klosterstraße bzw. im Spielplatzbereich nahe des Festplatzes.
Beide sind abgängig, weisen abgestorbene Kronenteile und an alten Astungswunden einen
umfangreichen Pilzbefall auf. Der nachgewiesene Schuppige Porling (Polyporus squamosus)
wächst als sog. Wundparasit in dicken Stämmen und Ästen lebender Laubbäume, deren Kernholz
er schädigt. Zusätzlich ist am Stammfuß der im Straßenbereich stehenden Linde der
Brandkrustenpilz (Kretschmaria deusta) vorgefunden worden. Bei diesem unscheinbaren Pilz
handelt es sich um einen Weißfäuleerreger, der an Laubbäumen große Schäden hervorruft.
Ausgeprägte Holzfäulen können hier zum Umstürzen des Baumes bzw. zum Bruchversagen im
Bereich des Wurzelhalses führen.
Ebenfalls unter die Baumschutzsatzung fällt der Walnussbaum, welcher am Geh- und Radweg
unmittelbar am Rotbach steht. Der Baum weist im gesamten Stammbereich umfangreiche
Faulstellen und Höhlungen auf. Aus diesem Grund ist 2008 bereits eine massive Einkürzung (sog.
Kronensicherungsschnitt) erfolgt. Bei der Baumkontrolle ist jedoch festgestellt worden, dass die
Fäule sich weiter entwickelt hat und somit eine Gefährdung durch den Nussbaum nicht
ausgeschlossen werden kann.
Im Zuge von umfangreichen Baumpflegemaßnahmen entlang des Stadtweihers sind die
betreffenden Bäume zu fällen. Dies ist insbesondere aufgrund der Straßennähe, des Spielplatzes
und auch des bevorstehenden Promenadenfestes erforderlich.
(Dr. Rips)
-2-