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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Aufstellung eines Bebauungsplanes zum Ausbau der Verlängerung Borrer Straße bis zur Zülpicher Straße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
88 kB
Datum
18.09.2012
Erstellt
06.09.12, 15:10
Aktualisiert
06.09.12, 15:10
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Aufstellung eines Bebauungsplanes zum Ausbau der Verlängerung Borrer Straße bis zur Zülpicher Straße) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Aufstellung eines Bebauungsplanes zum Ausbau der Verlängerung Borrer Straße bis zur Zülpicher Straße)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 277/2012 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 13.07.2012 gez. Wirtz Amtsleiter BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: 06.09.2012 Datum Freigabe -100- Termin 18.09.2012 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Aufstellung eines Bebauungsplanes zum Ausbau der Verlängerung Borrer Straße bis zur Zülpicher Straße Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Anregung bezieht sich auf den B 665 aus 2006, mit dem seinerzeit beantragt wurde, für den Bereich zwischen der Borrer Straße und der Zülpicher Straße in Erftstadt-Friesheim einen Bebauungsplan aufzustellen. Darüberhinaus haben weitere Anlieger ihr Interesse an einer Bebauung ihrer Grundstücke an der Borrer Straße vorgetragen (s. Anlage, Schreiben vom 28.07.2012). Sämtliche betreffende Grundstücke sind im Anlageplan dargestellt. Der Flächennutzungsplan stellt für dieses Gebiet Wohnbaufläche dar; daher entspricht die Aufstellung eines Bebauungsplans grundsätzlich den städtebaulichen Zielen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat am 12.06.2006 zu B 665/2006 jedoch beschlossen, den Zeitpunkt der Aufstellung eines Bebauungsplans am Fortschritt der weiteren Bebauung im Bereich der Ackerstraße (BP Nr. 95) zu orientieren. Die Bebauung an der Ackerstraße ist - bis auf eine größere innenliegende Wohnbaufläche - inzwischen weitestgehend abgeschlossen; dennoch befinden sich in unmittelbarer Nähe noch Baugrundstücke im Innenbereich und in der „Abrundungssatzung“ Zülpicher Straße. Bevor der Ausschuss eine Entscheidung über die Aufstellung eines Bebauungsplans trifft, schlägt die Verwaltung daher vor, zunächst im Rahmen einer Bürgerversammlung mit allen betroffenen Anliegern (Grundstückseigentümern und Nachbarn) die Planung zu erörtern, wobei auch die finanziellen Aspekte (Straßenbau-, Planungskosten etc.) und die Entwicklung des Baugebietes in einzelnen kleineren Bauabschnitten thematisiert werden sollte. (Dr. Rips) -2-