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Bürgerantrag (Anregung 277/2012)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
280 kB
Datum
18.09.2012
Erstellt
06.09.12, 15:10
Aktualisiert
06.09.12, 15:10
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Inhalt der Datei

Cornelia und Peter Stockern Zülpicher Str. 25 a 05.07.2012 50374 Erftstadt Stadt Erftstadt Der Bürgermeister Holzdamm 10 50374 Erftstadt Aufstellung eines Bebauungsplanes zum Ausbau der Verlängerung Borrer Straße bis zur Zülpicher Straße Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, mit Schreiben vom 25.09.2006 beantragte Herr Heinrich Stockern, Hubert- Vilz- Platz 7, 50374 Erftstadt. die Aufstellung eines Bebauungsplanes zum Ausbau der Verlängerung Borrer Straße bis zur Zülpicher Straße. Um eine unnötige Wiederholungen auf den beiliegenden Vorgang. des Antragsgrundes zu vermeiden verweise ich Die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung haben in der Sitzung vom 05.12.2006 zum Bürgerantrag 685/2006 beschlossen, dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes den städtebaulichen Zielen entsprechen würde und zudem mit der Borrer Straße bereits eine Erschließung vorhanden bzw. ausbaufähig wäre. Auch stelle der Flächennutzungsplan beidseitig der Borrer Straße "Wohnbaufläche" dar. Seinerzeit wollte sich der Ausschuss jedoch an dem Fortschritt der weiteren Bebauung im Bereich der Ackerstraße orientieren. Die Straße .Ackerstraße" ist jedoch mittlerweile fertig ausgebaut und nur noch wenige Grundstücke sind unbebaut. Dies liegt jedoch nicht daran, dass keine Interessenten bzw. Erwerber für diese Grundstücke gefunden wurden, sondern vielmehr daran, dass die Grundstücke als Wertanlage oder für Nachkommen freigehalten werden. Unsere Nachkommen möchten gerne dort selbst zeitnah bauen. Wir sehen aber auch in Friesheim noch Bedarf an neuen Wohnbaugrundstücken. Aus diesem Grund beantragen die nachstehenden Eigentümer der anliegenden Grundstücke die Aufstellung eines Bebauungsplanes zum Ausbau der Verlängerung Borrer Straße bis zur Zülpicher Straße. Den Schriftverkehr bitte ich an die 0.9. Adresse zu richten. Gerne sind die unten genannten Eigentümer zu einem Gespräch bereit. Kath. Kirchegemeinde, St. Martin geschäftsführender Vorsitzender des Kirchenvorstandes Engelb rt ~e. ue Flur;,,' lurKai t:ffgJf'3 ~,"? U,). lc. 211/lp;f1 Heinrich Stockem Hubert-Vilz-Platz 7 Tel. 50374 Erftstadt, 25.09.2006 Stadt Erftstadt Der 80rgermeister Holzdamm 10 50374 Erftstadt Betr.: Erstellung eines Bebauungaplana zum Ausbau der Borrer Str. in Erftstadt-Frfesheim Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Erstellung eines Bebauungsplans mit dem Ziel, die Borrer Str. Friesheim in Richtung NiederberglBorr weiter auszubauen. Zur BegrOndung sei ausgefOhrt, dass ich EigentOmer des Grundstocks Gemarkung Friesheim, Flur 9, Flurstück 57 bin (ein Katasterauszug ist zur Verdeutlich~ beigefOgt). Dieses GrundstOck kann grundsätzlich von der ZOlpicher Straße aus bebaut werden. Die Parzelle ist extrem schmal, aber Ober 80 Meter tief und insgesamt Ober 1000 Quadratmeter groß. Das gleiche girt tor die NachbargrundstOcke (FlurstOcke 56 und 58). Nachdem der EigentOmer des FlurstOcks 58 durch Einverständnis des Nachbarn (EigentOmer der FlurstOcke 185 und 186) zur Zeit ein Haus mit Grenzbebauung errichtet, kommt tor die Flurstocke 56 und 57 nur ein gemeinsamer Verkauf, z. B. tor DoppelhaushAlften in Betracht. Bei entsprechenden VerkaufsbemOhungen haben wir erfahren mOssen, dass kein Interessent bereit ist, die FlurstOcke in der Gesamtlänge zu kaufen. Wird aber nur die Hälfte der GrundstOcke zur ZOlpicher Straße hin verkauft, findet sich kein Landwirt mehr, der die geringe Restfläche bearbeiten will. Die Borrer Straße ist bis etwa 50 Meter vor meinem GrundstOck ausgebaut. Ohne großen Aufwand ließe sich die Straße verlängern und eine Weiterfahrt auf die ZOlpicher Straße Ober den Wirtschaftweg ermöglichen, der neben FlurstOck 56 verläuft. Die EigentOmer der FlurstOcke 56 und 58 unterstotzen diesen Antrag, wie den nachstehenden Unterschriften zu entnehmen ist. FOr eine wohlwollende PrOfung bedanke ich mich im voraus. Mit freundlichen GrOßen Wir unterstotzen den Antrag des Herrn Stockern und bitten ebenfalls um weiteren Ausbau der Borrer Straße, damit der hintere Teil unserer GrundstOcke bebaut werden kann. Claus Witterstein Rosenthalerweg 16 51465 Bergisch Gladbach Dirk KOster Rotbachstr. 19 50374 Erftstadt (Eigentümer des Flurstücks 56) (Eigentümer des Flurstücks 58) oIkvf STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 685/2006 Az..:-61- Amt: - 61 BeschIAusf.: - 61 Datum: 14.11.2006 Termin Bemerkun en 05.12.2006 Betrifft: Anregung von Herrn Stockem, Hubert-Vilz-Platz 7, Erftstadt bzgl. Aufstellung eines Bebauungsplanes zum Ausbau-der Borrer Straße in E.-Friesheim Finanzielle Auswirkungen: - Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt. den 09.10.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Der Antragsteller regt an, für einen Bereich zwischen der Borrer Straße und der Zülpicher Straße in Erftstadt-Friesheim einen Bebauungsplan aufzustellen mit dem Ziel, die langen Grundstücke auch zur Borrer Straße hin - einer Bebauung zuzuführen. Für diesen Bereich stellt der Flächennutzungsplan beidseitig der Borrer Straße IIWohnbaufläche" dar. Daher entspricht eine Bebauung bzw. die Aufstellung eines Bebauungsplanes den städtebaulichen Zielen. Zudem ist mit der Borrer Straße bereits eine Erschließung vorhanden bzw. ausbaufähig. . Da jedoch zur Zeit in Friesheim noch Baugrundstücke (Bebauungsplan Nr. 95, Ackerstraße) vorhanden sind, sollte der Zeitpunkt der Aufstellung des beantragten Bebauungsplanes grundsätzlich am Fortschritt der weiteren Bebauung im Bereich der Ackerstraße orientiert werden. Im weiteren Verfahren ist auch die Entwicklung des Baugebietes in einzelnen Bauabschnitten (zu jeweils 15 - 20 Wohnungseinheiten) denkbar. (Bösche) Anlagen Antragsteller: Herr Stockern Flur 9, Flurstück 57 --------~-; Gemarkung Friesheim c==J Flur 18 VVohnbaufläche (gemäß FNP) Anlageplan zur Anregung von Herrn Stockern Erftstadt-Friesheirn Umwelt- und Planungsamt Erftstadt, Maßstab: 1 : 2.000