Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
280 kB
Datum
18.09.2012
Erstellt
06.09.12, 15:10
Aktualisiert
06.09.12, 15:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Cornelia und Peter Stockern
Zülpicher Str. 25 a
05.07.2012
50374 Erftstadt
Stadt Erftstadt
Der Bürgermeister
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Aufstellung eines Bebauungsplanes zum Ausbau der Verlängerung Borrer
Straße bis zur Zülpicher Straße
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
mit Schreiben vom 25.09.2006 beantragte Herr Heinrich Stockern, Hubert- Vilz- Platz
7, 50374 Erftstadt. die Aufstellung eines Bebauungsplanes
zum Ausbau der
Verlängerung Borrer Straße bis zur Zülpicher Straße.
Um eine unnötige Wiederholungen
auf den beiliegenden Vorgang.
des Antragsgrundes
zu vermeiden verweise ich
Die Mitglieder
des Ausschusses für Stadtentwicklung haben in der Sitzung vom
05.12.2006 zum Bürgerantrag 685/2006 beschlossen, dass die Aufstellung eines
Bebauungsplanes den städtebaulichen Zielen entsprechen würde und zudem mit der
Borrer Straße bereits eine Erschließung vorhanden bzw. ausbaufähig wäre. Auch
stelle der Flächennutzungsplan beidseitig der Borrer Straße "Wohnbaufläche" dar.
Seinerzeit wollte sich der Ausschuss jedoch an dem Fortschritt der weiteren
Bebauung im Bereich der Ackerstraße orientieren. Die Straße .Ackerstraße" ist
jedoch mittlerweile fertig ausgebaut und nur noch wenige Grundstücke sind
unbebaut. Dies liegt jedoch nicht daran, dass keine Interessenten bzw. Erwerber für
diese Grundstücke gefunden wurden, sondern vielmehr daran, dass die Grundstücke
als Wertanlage oder für Nachkommen freigehalten werden.
Unsere Nachkommen möchten gerne dort selbst zeitnah bauen. Wir sehen aber
auch in Friesheim noch Bedarf an neuen Wohnbaugrundstücken.
Aus diesem Grund beantragen die nachstehenden Eigentümer der anliegenden
Grundstücke die Aufstellung eines Bebauungsplanes zum Ausbau der Verlängerung
Borrer Straße bis zur Zülpicher Straße.
Den Schriftverkehr bitte ich an die 0.9. Adresse zu richten.
Gerne sind die unten genannten Eigentümer zu einem Gespräch bereit.
Kath. Kirchegemeinde, St. Martin geschäftsführender
Vorsitzender des Kirchenvorstandes
Engelb rt
~e. ue
Flur;,,'
lurKai
t:ffgJf'3
~,"?
U,).
lc. 211/lp;f1
Heinrich Stockem
Hubert-Vilz-Platz 7
Tel.
50374 Erftstadt, 25.09.2006
Stadt Erftstadt
Der 80rgermeister
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Betr.: Erstellung eines Bebauungaplana zum Ausbau der Borrer Str.
in Erftstadt-Frfesheim
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die Erstellung eines Bebauungsplans mit dem Ziel, die Borrer Str.
Friesheim in Richtung NiederberglBorr weiter auszubauen.
Zur BegrOndung sei ausgefOhrt, dass ich EigentOmer des Grundstocks Gemarkung
Friesheim, Flur 9, Flurstück 57 bin (ein Katasterauszug ist zur Verdeutlich~
beigefOgt). Dieses GrundstOck kann grundsätzlich von der ZOlpicher Straße aus
bebaut werden. Die Parzelle ist extrem schmal, aber Ober 80 Meter tief und
insgesamt Ober 1000 Quadratmeter groß. Das gleiche girt tor die
NachbargrundstOcke (FlurstOcke 56 und 58). Nachdem der EigentOmer des
FlurstOcks 58 durch Einverständnis des Nachbarn (EigentOmer der FlurstOcke 185
und 186) zur Zeit ein Haus mit Grenzbebauung errichtet, kommt tor die Flurstocke
56 und 57 nur ein gemeinsamer Verkauf, z. B. tor DoppelhaushAlften in Betracht.
Bei entsprechenden VerkaufsbemOhungen haben wir erfahren mOssen, dass kein
Interessent bereit ist, die FlurstOcke in der Gesamtlänge zu kaufen. Wird aber nur die
Hälfte der GrundstOcke zur ZOlpicher Straße hin verkauft, findet sich kein Landwirt
mehr, der die geringe Restfläche bearbeiten will.
Die Borrer Straße ist bis etwa 50 Meter vor meinem GrundstOck ausgebaut. Ohne
großen Aufwand ließe sich die Straße verlängern und eine Weiterfahrt auf die
ZOlpicher Straße Ober den Wirtschaftweg ermöglichen, der neben FlurstOck 56
verläuft. Die EigentOmer der FlurstOcke 56 und 58 unterstotzen diesen Antrag, wie
den nachstehenden Unterschriften zu entnehmen ist. FOr eine wohlwollende PrOfung
bedanke ich mich im voraus.
Mit freundlichen GrOßen
Wir unterstotzen den Antrag des Herrn Stockern und bitten ebenfalls um weiteren
Ausbau der Borrer Straße, damit der hintere Teil unserer GrundstOcke bebaut
werden kann.
Claus Witterstein
Rosenthalerweg 16
51465 Bergisch Gladbach
Dirk KOster
Rotbachstr. 19
50374 Erftstadt
(Eigentümer des Flurstücks 56)
(Eigentümer des Flurstücks 58)
oIkvf
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 685/2006
Az..:-61-
Amt: - 61 BeschIAusf.: - 61 Datum: 14.11.2006
Termin
Bemerkun
en
05.12.2006
Betrifft:
Anregung von Herrn Stockem, Hubert-Vilz-Platz 7, Erftstadt bzgl. Aufstellung eines
Bebauungsplanes zum Ausbau-der Borrer Straße in E.-Friesheim
Finanzielle Auswirkungen:
-
Keine
Unterschrift
des Budgetverantwortlichen
Erftstadt. den 09.10.2006
Stellungnahme
der Verwaltung:
Der Antragsteller regt an, für einen Bereich zwischen der Borrer Straße und der Zülpicher Straße
in Erftstadt-Friesheim einen Bebauungsplan aufzustellen mit dem Ziel, die langen Grundstücke auch zur Borrer Straße hin - einer Bebauung zuzuführen.
Für diesen Bereich stellt der Flächennutzungsplan beidseitig der Borrer Straße IIWohnbaufläche"
dar. Daher entspricht eine Bebauung bzw. die Aufstellung eines Bebauungsplanes
den
städtebaulichen Zielen. Zudem ist mit der Borrer Straße bereits eine Erschließung vorhanden bzw.
ausbaufähig.
.
Da jedoch zur Zeit in Friesheim noch Baugrundstücke (Bebauungsplan Nr. 95, Ackerstraße)
vorhanden sind, sollte der Zeitpunkt der Aufstellung
des beantragten
Bebauungsplanes
grundsätzlich am Fortschritt der weiteren Bebauung im Bereich der Ackerstraße orientiert werden.
Im weiteren Verfahren ist auch die Entwicklung des Baugebietes in einzelnen Bauabschnitten (zu
jeweils 15 - 20 Wohnungseinheiten) denkbar.
(Bösche)
Anlagen
Antragsteller:
Herr Stockern
Flur 9, Flurstück 57
--------~-;
Gemarkung Friesheim
c==J
Flur 18
VVohnbaufläche
(gemäß FNP)
Anlageplan zur Anregung von Herrn Stockern
Erftstadt-Friesheirn
Umwelt- und Planungsamt
Erftstadt,
Maßstab:
1 : 2.000