Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
181 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
04.12.15, 15:00
Aktualisiert
04.12.15, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 322 /X.L. Z.1
Datum: 03.12.2015
Erweiterung!
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.12.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.12.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Integriertes städtebauliches Handlungskonzept BlankenheimNettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (Haushalt 2016)
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt:
1.
Das integrierte städtebauliche Handlungskonzept (IEK) mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 12.982.980,00 Euro für den Vertiefungsbereich Nettersheim und mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Höhe
von 14.756.711,43 Euro für den Vertiefungsbereich Bildungslandschaft ist
form- und fristgerecht bis spätestens 31.12.2015 der Bezirksregierung
Köln vorzulegen.
2.
Folgende Einzelanträge für das Programmjahr 2016 (Städtebauförderung)
aus dem Vertiefungsbereich Nettersheim sind der Bezirksregierung Köln
bis spätestens 31.12.2015 form- und fristgerecht vorzulegen:
Entwicklung der Turnhalle Marmagen zu einem Dorfzentrum mit
überregionaler Bedeutung
Quartiersöffnung des Rathauses Zingsheim
Fassadenprogramm
Bauberatung
3.
Für die Einzelanträge nach Punkt 3 sind entsprechende Haushaltsveranschlagungen im Haushalt 2016 (1. Bauabschnitt/1. Umsetzungsphase)
vorzunehmen.
4.
Beim Einzelantrag für das Programmjahr 2016 (Städtebau) „Entwicklung
der Turnhalle Marmagen zu einem Dorfzentrum mit überregionaler Bedeutung“ ist der Eigenanteil weitestgehend durch die Nutzer in Form von Eigenleistungen zu erbringen. Weiterhin wird der Bürgermeister ermächtigt,
zur förderkonformen Anpassung des Nutzungsvertrages Vertragsverhandlungen mit der Kirchengemeinde St. Laurentius Marmagen zu führen.
5.
Der Einzelantrag für das Programmjahr 2016 (Städtebauförderung) „Quartiersöffnung Schulzentrum Nettersheim“ aus dem Vertiefungsbereich Bildungslandschaft ist der Bezirksregierung Köln bis spätestens 31.12.2015
form- und fristgerecht vorzulegen.
6.
Die Fördermittel nach Punkt 4 sind
Blankenheim-Nettersheim weiterzuleiten.
an
den
Schulzweckverband
Begründung:
Zu den Vorlagen 322, 355, 357, 362, 361 wurde der oben genannte, weitergehende und zusammenfassende Beschlussvorschlag formuliert.
Zwischenzeitlich liegen Gesamtkostentabellen zu den Vertiefungsbereichen
Nettersheim und Bildungslandschaft vor, die derzeit in das IEK eingearbeitet
werden.
Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten im Vertiefungsbereich Nettersheim belaufen sich demnach auf 12.982.980,00 Euro, im Vertiefungsbereich Bildungslandschaft auf 14.756.711,43 Euro.
3
Für die Einzelanträge 2016 aus dem Vertiefungsbereich Nettersheim liegen zwischenzeitlich konkrete Kostenberechnungen und Planunterlagen vor.
Mit der Niederschrift zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses werden diese
Unterlagen allen Ratsvertreterinnen und Ratsvertretern zugeleitet.
Ebenso sind bereits entsprechende Haushaltsveranschlagungen im Haushaltsplanentwurf 2016 vorgesehen worden (1. Bauabschnitt/1. Umsetzungsphase).
Im Einzelnen:
Einzelmaßnahme
Turnhalle Marmagen
(Vorlage 357)
Rathaus Zingsheim
(Vorlage 355)
Fassadenprogramm
(Vorlage 361)
Bauberatung
(Vorlage 361)
Ertrag in Euro
135.000,00
Aufwand in Euro
150.000,00
35.000,00
70.000,00
10.000,00
20.000,00
15.000,00
30.000,00
Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten im Vertiefungsbereich Bildungslandschaft
verteilen sich auf die Schulzentren (einschließlich Turnhalle Blankenheim sowie
Turn- und Schwimmhalle Nettersheim) wie folgt:
Schulzentrum Nettersheim
Schulzentrum Blankenheim
=
=
7.314.026,14 Euro
7.442.685,29 Euro
Für den Einzelantrag 2016 „Quartiersöffnung Schulzentrum Nettersheim“ (Vorlage 362) aus dem Vertiefungsbereich Bildungslandschaft liegen zwischenzeitlich
auch konkrete Kostenberechnungen und Planunterlagen vor. Diese werden ebenfalls mit der Niederschrift zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses allen
Ratsvertreterinnen und Ratsvertretern zugeleitet. Die Umsetzung soll in den Jahren 2016 bis 2018 erfolgen.
Wie in Vorlage 362 dargestellt, sind die Einzelanträge durch die Belegenheitskommunen zu stellen, wobei jedoch die Fördermittel an den Schulzweckverband
Blankenheim-Nettersheim weitergeleitet werden können, der dann für die Umsetzung und die Bereitstellung des Eigenanteils verantwortlich ist.
Parallel zur Beschlussfassung in den Gemeinderäten Nettersheim und
Blankenheim werden der Vertiefungsbereich Bildungslandschaft sowie die hieraus
resultierenden Einzelanträge 2016 auch noch in einer Sitzung der Verbandsversammlung Blankenheim-Nettersheim behandelt. Diese ist auf den 22.12.2015
terminiert.
Um zeitnah mit den Maßnahmenumsetzungen im Programmjahr 2016 beginnen
zu können, wird die Frage des vorzeitigen Maßnahmenbeginns derzeit noch mit
dem Fördergeber geklärt.
4
Das IEK soll spätestens in der Ratssitzung am 15.12.2015 vorgestellt werden,
damit hierüber abschließend beraten werden kann sowie eine termingerechte
Vorlage bis spätestens 31.12.2015 möglich ist.
gez. Pracht
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Bürgermeister