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Beschlussvorlage (Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
181 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
04.12.15, 15:00
Aktualisiert
04.12.15, 15:00
Beschlussvorlage (Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim) Beschlussvorlage (Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim) Beschlussvorlage (Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim) Beschlussvorlage (Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 322 /X.L. Z.1 Datum: 03.12.2015 Erweiterung! An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.12.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 15.12.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Integriertes städtebauliches Handlungskonzept BlankenheimNettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (Haushalt 2016) Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt: 1. Das integrierte städtebauliche Handlungskonzept (IEK) mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 12.982.980,00 Euro für den Vertiefungsbereich Nettersheim und mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 14.756.711,43 Euro für den Vertiefungsbereich Bildungslandschaft ist form- und fristgerecht bis spätestens 31.12.2015 der Bezirksregierung Köln vorzulegen. 2. Folgende Einzelanträge für das Programmjahr 2016 (Städtebauförderung) aus dem Vertiefungsbereich Nettersheim sind der Bezirksregierung Köln bis spätestens 31.12.2015 form- und fristgerecht vorzulegen:     Entwicklung der Turnhalle Marmagen zu einem Dorfzentrum mit überregionaler Bedeutung Quartiersöffnung des Rathauses Zingsheim Fassadenprogramm Bauberatung 3. Für die Einzelanträge nach Punkt 3 sind entsprechende Haushaltsveranschlagungen im Haushalt 2016 (1. Bauabschnitt/1. Umsetzungsphase) vorzunehmen. 4. Beim Einzelantrag für das Programmjahr 2016 (Städtebau) „Entwicklung der Turnhalle Marmagen zu einem Dorfzentrum mit überregionaler Bedeutung“ ist der Eigenanteil weitestgehend durch die Nutzer in Form von Eigenleistungen zu erbringen. Weiterhin wird der Bürgermeister ermächtigt, zur förderkonformen Anpassung des Nutzungsvertrages Vertragsverhandlungen mit der Kirchengemeinde St. Laurentius Marmagen zu führen. 5. Der Einzelantrag für das Programmjahr 2016 (Städtebauförderung) „Quartiersöffnung Schulzentrum Nettersheim“ aus dem Vertiefungsbereich Bildungslandschaft ist der Bezirksregierung Köln bis spätestens 31.12.2015 form- und fristgerecht vorzulegen. 6. Die Fördermittel nach Punkt 4 sind Blankenheim-Nettersheim weiterzuleiten. an den Schulzweckverband Begründung: Zu den Vorlagen 322, 355, 357, 362, 361 wurde der oben genannte, weitergehende und zusammenfassende Beschlussvorschlag formuliert. Zwischenzeitlich liegen Gesamtkostentabellen zu den Vertiefungsbereichen Nettersheim und Bildungslandschaft vor, die derzeit in das IEK eingearbeitet werden. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten im Vertiefungsbereich Nettersheim belaufen sich demnach auf 12.982.980,00 Euro, im Vertiefungsbereich Bildungslandschaft auf 14.756.711,43 Euro. 3 Für die Einzelanträge 2016 aus dem Vertiefungsbereich Nettersheim liegen zwischenzeitlich konkrete Kostenberechnungen und Planunterlagen vor. Mit der Niederschrift zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses werden diese Unterlagen allen Ratsvertreterinnen und Ratsvertretern zugeleitet. Ebenso sind bereits entsprechende Haushaltsveranschlagungen im Haushaltsplanentwurf 2016 vorgesehen worden (1. Bauabschnitt/1. Umsetzungsphase). Im Einzelnen: Einzelmaßnahme Turnhalle Marmagen (Vorlage 357) Rathaus Zingsheim (Vorlage 355) Fassadenprogramm (Vorlage 361) Bauberatung (Vorlage 361) Ertrag in Euro 135.000,00 Aufwand in Euro 150.000,00 35.000,00 70.000,00 10.000,00 20.000,00 15.000,00 30.000,00 Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten im Vertiefungsbereich Bildungslandschaft verteilen sich auf die Schulzentren (einschließlich Turnhalle Blankenheim sowie Turn- und Schwimmhalle Nettersheim) wie folgt: Schulzentrum Nettersheim Schulzentrum Blankenheim = = 7.314.026,14 Euro 7.442.685,29 Euro Für den Einzelantrag 2016 „Quartiersöffnung Schulzentrum Nettersheim“ (Vorlage 362) aus dem Vertiefungsbereich Bildungslandschaft liegen zwischenzeitlich auch konkrete Kostenberechnungen und Planunterlagen vor. Diese werden ebenfalls mit der Niederschrift zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses allen Ratsvertreterinnen und Ratsvertretern zugeleitet. Die Umsetzung soll in den Jahren 2016 bis 2018 erfolgen. Wie in Vorlage 362 dargestellt, sind die Einzelanträge durch die Belegenheitskommunen zu stellen, wobei jedoch die Fördermittel an den Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim weitergeleitet werden können, der dann für die Umsetzung und die Bereitstellung des Eigenanteils verantwortlich ist. Parallel zur Beschlussfassung in den Gemeinderäten Nettersheim und Blankenheim werden der Vertiefungsbereich Bildungslandschaft sowie die hieraus resultierenden Einzelanträge 2016 auch noch in einer Sitzung der Verbandsversammlung Blankenheim-Nettersheim behandelt. Diese ist auf den 22.12.2015 terminiert. Um zeitnah mit den Maßnahmenumsetzungen im Programmjahr 2016 beginnen zu können, wird die Frage des vorzeitigen Maßnahmenbeginns derzeit noch mit dem Fördergeber geklärt. 4 Das IEK soll spätestens in der Ratssitzung am 15.12.2015 vorgestellt werden, damit hierüber abschließend beraten werden kann sowie eine termingerechte Vorlage bis spätestens 31.12.2015 möglich ist. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister