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Beschlussvorlage (Kunstrasenplatz Lechenich, Kölner Ring Erstellung eines aktuellen Lärmgutachtens)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
267 kB
Datum
01.10.2012
Erstellt
07.09.12, 12:06
Aktualisiert
07.09.12, 12:06

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 299/2012 1. Ergänzung Az.: 6713-12/19 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - / - 82 - Datum: 03.09.2012 gez. Böcking Amtsleiter RPA - 20 - gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 11.09.2012 zur Kenntnis Sportausschuss 01.10.2012 vorberatend Rat 02.10.2012 zur Kenntnis Betrifft: 07.09.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Kunstrasenplatz Lechenich, Kölner Ring Erstellung eines aktuellen Lärmgutachtens Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Beantwortung des im Sportausschuss am 29.08.12 eingereichten Fragenkataloges der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Kunstrasenplatz in Lechenich wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Bereits der einleitende Satz in der Anfrage, wonach der neue Sportplatz in Lechenich mit Sicherheit nicht vom Rat beschlossen worden wäre, wenn bekannt gewesen wäre, dass nur eine eingeschränkte Nutzung möglich ist, geht von unzutreffenden Annahmen aus. Diese beruhen ggf. auf den falschen Darstellungen in Teilen der Presse. Bevor ich Ihre Fragen soweit dies möglich ist beantworte, möchte ich zunächst einige Anmerkungen machen. Mit Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des neuen Sportplatzes und Ankauf des Geländes wurde das Ziel verfolgt, den bestehenden Ascheplatz durch einen neuen Sportplatz zu ersetzen und die freie Fläche für schulische Zwecke zu nutzen. Der Platz soll sowohl für den Schulsport genutzt werden wie auch Vereinen zur Verfügung gestellt werden. Die schulische Nutzung bedingt eine Lage des Platzes in der Nähe der Schulen. Im Rahmen der Diskussionen über die Planung und den Bau des neuen Platzes wurde weder von der Verwaltungsspitze, noch von den städtischen Gremien und auch nicht von den Sport treibenden Vereinen die Forderung erhoben, eine Anlage zu planen, die auch den Anforderungen der höchsten Amateurklasse oder gar einer Profiliga im Deutschen Fußballbund genügt. Für diese Anforderungen kann die Lage des neuen Platzes natürlich nicht optimal sein. Bis zum Bau des neuen Platzes verfügte Lechenich lediglich über einen Ascheplatz. Dieser grenzt unmittelbar an ein Wohngebiet und verfügt über keinerlei Lärmschutzeinrichtungen. Probleme mit dem Betrieb des Platzes hat es in der Vergangenheit nicht gegeben. Bei der Planung des neuen Platzes wurde bereits beim Ankauf des Grundstücks dargelegt, dass dieser mit einem Lärmschutzwall ausgestattet wird und somit eine erheblich intensivere Nutzung ermöglicht, als dies mit dem alten Platz möglich gewesen wäre. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde ein Lärmgutachten erstellt. Dabei wurde die tatsächliche Situation vor Ort zugrunde gelegt. Das Gutachten ergab, dass die zulässigen Grenzwerte weit unterschritten würden. Damit war klar, dass eine Baugenehmigung rechtssicher erteilt werden kann und der Platz auch das Potential für eine erhebliche Erweiterung der Nutzung bietet. Von einer eingeschränkten Nutzung kann somit nicht die Rede sein. Ihre Frage nach einem Schaden durch eine Reduzierung der ursprünglich geplanten Nutzung durch Vereine ist schon deshalb obsolet, weil es eine eingeschränkte Nutzung nicht gibt. Weiterhin haben verschiedene Stellen innerhalb der Verwaltung an der Planung und dem Bau mitgewirkt und alle erforderlichen Informationen ausgetauscht. Die Verwaltungsspitze und auch der Bürgermeister waren über alle Vorgänge informiert. Es ist keinem Mitarbeiter der Verwaltung ein Fehlverhalten anzulasten. Ich finde es bedauerlich, dass ein für die Sport treibenden Vereine und die Schulen in Lechenich sehr positives Bauvorhaben durch falsche und unsachliche Darstellungen in ein schlechtes Licht gerückt wird. Dies ist weder für die Bürger der Stadt, noch für den Rat und auch nicht für die Verwaltung positiv. In der Anlage habe ich Ihnen die erbetenen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Um ein vollständiges Bild von den Abläufen zu erhalten, müssten jedoch die gesamten Akten zur Verfügung gestellt werden. -2- Die Fragen von Bündnis 90 / Die Grünen werden wie folgt beantwortet: 1)Zur Kenntnis vorgelegt werden: -„Schalltechnisches Gutachten 4306-1“ vom 15.12.2009 (12 Seiten) -„Schalltechnisches Gutachten 4306-2“ vom 01.07.2010 (43 Seiten) -„Schalltechnisches Gutachten 4306-3“ vom 14.12.2010 ( 8 Seiten) (Hinweis: Aus Kostengründen erhalten die einzelnen Fraktionen sowie die sachkundigen Einwohner jeweils ein Exemplar der o.g. Gutachten.) -Aktennotiz vom 03.02.2010 (Gesprächsrunde mit Anliegern u.a. wegen Lärmschutz)Anlage 2 -Anfrage per Email vom 07.05.2010 an den FC Erftstadt bezügl. Zuschauer u.a. Anlage 3 -Terminübersicht „Neubau Sportplatz Lechenich“ Anlage 5 -Baugenehmigung vom 29.07.2010 Anlage 6 Das neue Lärmgutachten vom Ing.-Büro Fischbach liegt noch nicht vor, soll jedoch laut Aussage von Herrn Dr. Fischbach bis zur Sondersitzung des Sportausschuss am 01.10.12 fertig sein. 2)Vorlagen und Anträge zum Thema „Neubau Sportplatz Lechenich“: -V8 / 0264 vom 28.12.2004 „Grunderwerb in der Gemarkung Lechenich zum Bau eines Sportplatzes“ Weitere Erläuterungen siehe Anlage 1) -B 689 /2006 vom 10.10.2006 „Anregung des Stadtsportverbandes Erftstadt bzgl. Neubau eines Sportplatzes mit Kunstrasenbelag in Erftstadt-Lechenich“ Sportausschuss am 22.11.2006 Ausschuss f. Wirtschaftsförderung und BA Immobilienwirtschaft am 28.11.2006 BA Straßen am 07.12.2006 BA Straßen am 02.12.2008 Ausschuss f. Wirtschaftsförderung und BA Immobilienwirtschaft am 04.12.2008 Sportausschuss am 22.01.2009 Ergebnis: Kenntnisnahme -A 502 / 2008 vom 24.09.2008 „Antrag bzgl. Neubau eines Sportplatzes in E.-Lechenich und Neubau einer zentralen Schulmensa im Schulzentrum Lechenich“ Schulausschuss am 18.11.2008 BA Straßen am 02.12.2008 Ausschuss f. Wirtschaftsförderung und BA Immobilienwirtschaft am 04.12.2008 Sportausschuss am 22.01.2009 Ergebnis: Kenntnisnahme -3- -V 400 / 2009 vom 27.07.2009 „Sportanlage Erftstadt-Lechenich; Vergabe der Planungsarbeiten und der Bauleitung Rat am 20.08.2009 Ergebnis: Vergabe an Planungsbüro Ulenberg aus Straelen V 690 / 2009 vom 28.12.2009 „Entwurfsplanung Neubau Sportplatz Lechenich“ Sportausschuss am 19.01.2010 Ausschuss f. Wirtschaftsförderung und BA Immobilienwirtschaft am 21.01.2010 Sportausschuss am 27.01.2010 Ausschuss f. Wirtschaftsförderung und BA Immobilienwirtschaft am 27.01.2010 Rat am 27.01.2010 Ergebnis: Zustimmung der kostengünstigeren Planungsvariante 1.1 des Planungsbüros Ulenberg (ohne Kleinspielfeld, Laufbahnen und Kugelstoßanlage) für ca. 1,042 Millionen Euro V 268 / 2010 vom 11.05.2010 „Bericht über den aktuellen Stand der Maßnahme „Neubau Sportplatz Lechenich““ Sportausschuss am 01.06.2010 Ergebnis: Kenntnisnahme Textauszug: „…Für die Erteilung der Baugenehmigung ist noch eine Erweiterung des bereits eingereichten Schallgutachtens erforderlich. Dieses überarbeitete Gutachten wird ungefähr Mitte Juni vorliegen und den Bauantragsunterlagen nachgereicht…“ -V 345 / 2010 vom 05.07.2010 „Neubau Sportplatz Lechenich, Kölner Ring, Vergabe Hauptgewerk (Sportplatzarbeiten)“ Rat am 06.07.2010 Ergebnis: Vergabe an Fa. STRABAG aus Dortmund V 543 / 2010 vom 22.10.2010 „Bericht über den aktuellen Stand der Maßnahme „Neubau Sportplatz Lechenich““ Sportausschuss am 09.11.2010 Sportausschuss am 18.01.2011 Ausschuss f. Wirtschaftsförderung und BA Immobilienwirtschaft am 25.05.2011 Ergebnis: Kenntnisnahme Textauszüge: „…Ein erweitertes Lärmgutachten lag am 25.06.10 vor und wurde den Bauantragsunterlagen nachgereicht. Nach der Überprüfung durch das Bauordnungsamt wurde die Baugenehmigung am -4- 29.07.10 erteilt. Die Baugenehmigung wurde jedem der fünf Anlieger, „Interessengemeinschaft Kölner Ring“ angeschlossen sind, am 05.08.10 zugestellt…“ die der „…Derzeit ist eine Klage (gleichzeitig im Eilverfahren) beim Verwaltungsgericht Köln gegen die erteilte Baugenehmigung anhängig. Die Verwaltung geht von der Rechtmäßigkeit der erteilten Baugenehmigung aus und führt die Bauarbeiten fort…“ V 543 / 2010 (1. Ergänzung) vom 23.12.2010 „Bericht über den aktuellen Stand der Maßnahme „Neubau Sportplatz Lechenich““ Sportausschuss am 18.01.2011 Ergebnis: Kenntnisnahme Textauszug: „…Am 05.11.2010 fand bezüglich einer Anwohnerklage ein Verhandlungstermin beim Verwaltungsgericht in Köln statt. Von Seiten des Richters wurde eine Neubewertung der Lärmsituation unter Berücksichtigung einer Verlängerung des ursprünglich geplanten Erdwalles angeordnet. Der Wall konnte bereits innerhalb der bisherigen Arbeiten um ca. 50 m verlängert werden, da durch die Aushubarbeiten kostengünstig ausreichende Erdmassen zur Verfügung standen. Das Ing. Büro Fischbach überarbeitete auf dieser Basis sein bisheriges Gutachten, welches dem Bauordnungsamt zur Vorlage beim Verwaltungsgericht nachgereicht wurde. In der näheren Umgebung verbessert sich die bei der Ursprungsplanung bereits unkritische Lärmsituation weiter. Dies geht eindeutig aus den Daten des aktuellen Lärmgutachtens hervor…“ V 659 / 2010 vom 29.12.2010 „Neubau Sportplatz Lechenich, Ermittlung der Kosten zur Aufstellung eines WCContainers““ Sportausschuss am 18.01.2011 Finanz- und Personalausschuss am 22.03.2011 Ausschuss f. Wirtschaftsförderung und BA Immobilienwirtschaft am 23.03.2011 Sportausschuss am 12.04.2011 Ergebnis: Vereine SC Germania Lechenich und FC Erftstadt stellen Container auf und richten diese her; Stadt trägt Materialkosten sowie Reinigungs- und Betriebskosten 3)weitere Fragen: 3.1) Einschränkungen bei der Nutzung / Anwohnerbeteiligung Bedenken der „Interessengemeinschaft Kölner Ring“ (siehe Anlage 4) wurden bereits im Jahr 2005 vorgetragen (siehe Anlage 1). Bei der Gesprächsrunde mit Anliegern am 03.02.2010 wurde u.a. das Lärmgutachten vom 15.12.2009 erläutert und auf die Unterschreitung der Immissionsrichtwerte der 18BImSchV hingewiesen. Gleichzeitig erfolgte der Hinweis, dass ein zusätzlicher Wall die Werte weiterhin reduzieren wird. Die Interessengemeinschaft reichte am 29.03.2010 beim Rhein-Erft-Kreis eine Fachaufsichtsbeschwerde mit dem Hinweis ein, dass das Lärmgutachten vom 15.12.2009 andere Lärmquellen imUmfeld (z.B. weitere Sportanlagen) nicht berücksichtige. Daraufhin wurde ein erweitertes Lärmgutachten am 01.07.2010 fertiggestellt. Dies wurde zusammen mit der Baugenehmigung der Interessengemeinschaft per Einschreiben zugesandt (siehe auch V 543 / 2010). -5- Aufgrund der Klage des Herrn Bolko Kerber, Am Burgfeld 186, beim Verwaltungsgericht (siehe auch V 543 / 2010) wurde das Lärmgutachten vom 14.12.2010 mit der 2. Erweiterung gefertigt, worin speziell die Situation bei Herrn Kerber untersucht wurde unter Berücksichtigung des verlängerten Erdwalles. (siehe auch V 543 / 2010 (1. Ergänzung)) 3.2) Frage nach Einschränkungen Es gab keine Fragen nach evtl. Einschränkungen. Über entsprechende Vorlagen (s.o.) informierte die Verwaltung über die aktuellen Diskussionen zum Thema „Lärmimmissionen“. 3.3) Inhalt des Lärmgutachtens siehe 1) Wie bereits im vorherigen Gutachten sind die bei den Vereinen und Schulen erfragten Nutzungsgewohnheiten und Zuschauerzahlen erfragt worden und als Parameter (nicht als Grenzwert !) für die umfangreichen Lärmwertberechnungen zugrunde gelegt worden. 3.4) Bekanntgabe des Ergebnis des Lärmschutzgutachtens Das Lärmgutachten und die entsprechenden Erweiterungen 1 und 2 wurden umgehend nach Erhalt vom Ing.-Büro Dr. Fischbach per Email an die zuständigen Betriebsleitungen (Eigenbetrieb Strassen, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft) weitergeleitet. Im Hause fanden diesbezüglich mehrere Gesprächstermine statt (siehe Anlage 5), an denen u.a. auch das Bauordnungsamt teilnahm. Der Bürgermeister wurde in den Dezernatsbesprechungen über die Lärmgutachten informiert. Darüber hinaus hatte er zu einer Gesprächsrunde mit den Anliegern am 02.02.2010 eingeladen (siehe Anlage 2). 3.5) Dienstvergehen Bei der Überprüfung der Sachlage konnte kein Dienstvergehen festgestellt werden. Es wurden keine falschen Informationen an den Rat weitergegeben oder Informationen verschwiegen. 3.6) Vorgesehene Nutzung Die Benutzungszeiten auf dem alten Tennenplatz wurden mit den damaligen Vereinen SC Germania Lechenich und FC Erftstadt einvernehmlich geregelt (siehe Schreiben vom 18.03.2009). Diese Zeiten (16.00 Uhr bis 21.00 Uhr) wurden grundsätzlich für den neuen Kunstrasenplatz übernommen. Gemäß Benutzungsordnung für gedeckte Sportstätten vom 03.02.2009 haben die Schulen jedoch ein vorrangiges Nutzungsrecht bis 17.30 Uhr. 3.7) Mögliche Nutzung wie 3.6) -6- 3.8) Gesamtkosten Neubau Sportplatz Lechenich (einschl. Material f. Container) Gesamtkosten: 1.066.737,13 Euro 3.9) Schaden Die vorgesehene Nutzung entspricht der möglichen Nutzung: Es ist kein Schaden entstanden 3.10) bis 3.12) Schadensberechnung / weitere Schritte siehe 3.9) (Dr. Rips) -7-