Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
267 kB
Datum
01.10.2012
Erstellt
07.09.12, 12:06
Aktualisiert
07.09.12, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 299/2012 1. Ergänzung
Az.: 6713-12/19
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - / - 82 - Datum: 03.09.2012
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
11.09.2012
zur Kenntnis
Sportausschuss
01.10.2012
vorberatend
Rat
02.10.2012
zur Kenntnis
Betrifft:
07.09.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Kunstrasenplatz Lechenich, Kölner Ring
Erstellung eines aktuellen Lärmgutachtens
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Beantwortung des im Sportausschuss am 29.08.12 eingereichten Fragenkataloges der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Kunstrasenplatz in Lechenich wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Bereits der einleitende Satz in der Anfrage, wonach der neue Sportplatz in Lechenich mit
Sicherheit nicht vom Rat beschlossen worden wäre, wenn bekannt gewesen wäre, dass nur eine
eingeschränkte Nutzung möglich ist, geht von unzutreffenden Annahmen aus. Diese beruhen ggf.
auf den falschen Darstellungen in Teilen der Presse.
Bevor ich Ihre Fragen soweit dies möglich ist beantworte, möchte ich zunächst einige
Anmerkungen machen.
Mit Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des neuen Sportplatzes und
Ankauf des Geländes wurde das Ziel verfolgt, den bestehenden Ascheplatz durch einen neuen
Sportplatz zu ersetzen und die freie Fläche für schulische Zwecke zu nutzen. Der Platz soll sowohl
für den Schulsport genutzt werden wie auch Vereinen zur Verfügung gestellt werden. Die
schulische Nutzung bedingt eine Lage des Platzes in der Nähe der Schulen. Im Rahmen der
Diskussionen über die Planung und den Bau des neuen Platzes wurde weder von der
Verwaltungsspitze, noch von den städtischen Gremien und auch nicht von den Sport treibenden
Vereinen die Forderung erhoben, eine Anlage zu planen, die auch den Anforderungen der
höchsten Amateurklasse oder gar einer Profiliga im Deutschen Fußballbund genügt. Für diese
Anforderungen kann die Lage des neuen Platzes natürlich nicht optimal sein.
Bis zum Bau des neuen Platzes verfügte Lechenich lediglich über einen Ascheplatz. Dieser grenzt
unmittelbar an ein Wohngebiet und verfügt über keinerlei Lärmschutzeinrichtungen. Probleme mit
dem Betrieb des Platzes hat es in der Vergangenheit nicht gegeben. Bei der Planung des neuen
Platzes wurde bereits beim Ankauf des Grundstücks dargelegt, dass dieser mit einem
Lärmschutzwall ausgestattet wird und somit eine erheblich intensivere Nutzung ermöglicht, als
dies mit dem alten Platz möglich gewesen wäre.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde ein Lärmgutachten erstellt. Dabei wurde die
tatsächliche Situation vor Ort zugrunde gelegt. Das Gutachten ergab, dass die zulässigen
Grenzwerte weit unterschritten würden. Damit war klar, dass eine Baugenehmigung rechtssicher
erteilt werden kann und der Platz auch das Potential für eine erhebliche Erweiterung der Nutzung
bietet. Von einer eingeschränkten Nutzung kann somit nicht die Rede sein.
Ihre Frage nach einem Schaden durch eine Reduzierung der ursprünglich geplanten Nutzung
durch Vereine ist schon deshalb obsolet, weil es eine eingeschränkte Nutzung nicht gibt.
Weiterhin haben verschiedene Stellen innerhalb der Verwaltung an der Planung und dem Bau
mitgewirkt und alle erforderlichen Informationen ausgetauscht. Die Verwaltungsspitze und auch
der Bürgermeister waren über alle Vorgänge informiert. Es ist keinem Mitarbeiter der Verwaltung
ein Fehlverhalten anzulasten.
Ich finde es bedauerlich, dass ein für die Sport treibenden Vereine und die Schulen in Lechenich
sehr positives Bauvorhaben durch falsche und unsachliche Darstellungen in ein schlechtes Licht
gerückt wird. Dies ist weder für die Bürger der Stadt, noch für den Rat und auch nicht für die
Verwaltung positiv.
In der Anlage habe ich Ihnen die erbetenen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Um ein
vollständiges Bild von den Abläufen zu erhalten, müssten jedoch die gesamten Akten zur
Verfügung gestellt werden.
-2-
Die Fragen von Bündnis 90 / Die Grünen werden wie folgt beantwortet:
1)Zur Kenntnis vorgelegt werden:
-„Schalltechnisches Gutachten 4306-1“ vom 15.12.2009 (12 Seiten)
-„Schalltechnisches Gutachten 4306-2“ vom 01.07.2010 (43 Seiten)
-„Schalltechnisches Gutachten 4306-3“ vom 14.12.2010 ( 8 Seiten)
(Hinweis: Aus Kostengründen erhalten die einzelnen Fraktionen sowie die sachkundigen
Einwohner jeweils ein Exemplar der o.g. Gutachten.)
-Aktennotiz vom 03.02.2010 (Gesprächsrunde mit Anliegern u.a. wegen Lärmschutz)Anlage 2
-Anfrage per Email vom 07.05.2010 an den FC Erftstadt bezügl. Zuschauer u.a.
Anlage 3
-Terminübersicht „Neubau Sportplatz Lechenich“
Anlage 5
-Baugenehmigung vom 29.07.2010
Anlage 6
Das neue Lärmgutachten vom Ing.-Büro Fischbach liegt noch nicht vor, soll jedoch laut Aussage
von Herrn Dr. Fischbach bis zur Sondersitzung des Sportausschuss am 01.10.12 fertig sein.
2)Vorlagen und Anträge zum Thema „Neubau Sportplatz Lechenich“:
-V8 / 0264 vom 28.12.2004
„Grunderwerb in der Gemarkung Lechenich zum Bau eines Sportplatzes“
Weitere Erläuterungen siehe Anlage 1)
-B 689 /2006 vom 10.10.2006
„Anregung des Stadtsportverbandes Erftstadt bzgl. Neubau eines Sportplatzes mit
Kunstrasenbelag in Erftstadt-Lechenich“
Sportausschuss am 22.11.2006
Ausschuss f. Wirtschaftsförderung und BA Immobilienwirtschaft am 28.11.2006
BA Straßen am 07.12.2006
BA Straßen am 02.12.2008
Ausschuss f. Wirtschaftsförderung und BA Immobilienwirtschaft am 04.12.2008
Sportausschuss am 22.01.2009
Ergebnis: Kenntnisnahme
-A 502 / 2008 vom 24.09.2008
„Antrag bzgl. Neubau eines Sportplatzes in E.-Lechenich und Neubau einer zentralen
Schulmensa im Schulzentrum Lechenich“
Schulausschuss am 18.11.2008
BA Straßen am 02.12.2008
Ausschuss f. Wirtschaftsförderung und BA Immobilienwirtschaft am 04.12.2008
Sportausschuss am 22.01.2009
Ergebnis: Kenntnisnahme
-3-
-V 400 / 2009 vom 27.07.2009
„Sportanlage Erftstadt-Lechenich; Vergabe der Planungsarbeiten und der Bauleitung
Rat am 20.08.2009
Ergebnis:
Vergabe an Planungsbüro Ulenberg aus Straelen
V 690 / 2009 vom 28.12.2009
„Entwurfsplanung Neubau Sportplatz Lechenich“
Sportausschuss am 19.01.2010
Ausschuss f. Wirtschaftsförderung und BA Immobilienwirtschaft am 21.01.2010
Sportausschuss am 27.01.2010
Ausschuss f. Wirtschaftsförderung und BA Immobilienwirtschaft am 27.01.2010
Rat am 27.01.2010
Ergebnis:
Zustimmung der kostengünstigeren Planungsvariante 1.1 des Planungsbüros Ulenberg (ohne
Kleinspielfeld, Laufbahnen und Kugelstoßanlage) für ca. 1,042 Millionen Euro
V 268 / 2010 vom 11.05.2010
„Bericht über den aktuellen Stand der Maßnahme „Neubau Sportplatz Lechenich““
Sportausschuss am 01.06.2010
Ergebnis: Kenntnisnahme
Textauszug:
„…Für die Erteilung der Baugenehmigung ist noch eine Erweiterung des bereits eingereichten
Schallgutachtens erforderlich. Dieses überarbeitete Gutachten wird ungefähr Mitte Juni vorliegen
und den Bauantragsunterlagen nachgereicht…“
-V 345 / 2010 vom 05.07.2010
„Neubau Sportplatz Lechenich, Kölner Ring, Vergabe Hauptgewerk (Sportplatzarbeiten)“
Rat am 06.07.2010
Ergebnis:
Vergabe an Fa. STRABAG aus Dortmund
V 543 / 2010 vom 22.10.2010
„Bericht über den aktuellen Stand der Maßnahme „Neubau Sportplatz Lechenich““
Sportausschuss am 09.11.2010
Sportausschuss am 18.01.2011
Ausschuss f. Wirtschaftsförderung und BA Immobilienwirtschaft am 25.05.2011
Ergebnis: Kenntnisnahme
Textauszüge:
„…Ein erweitertes Lärmgutachten lag am 25.06.10 vor und wurde den Bauantragsunterlagen
nachgereicht. Nach der Überprüfung durch das Bauordnungsamt wurde die Baugenehmigung am
-4-
29.07.10 erteilt. Die Baugenehmigung wurde jedem der fünf Anlieger,
„Interessengemeinschaft Kölner Ring“ angeschlossen sind, am 05.08.10 zugestellt…“
die
der
„…Derzeit ist eine Klage (gleichzeitig im Eilverfahren) beim Verwaltungsgericht Köln gegen die
erteilte Baugenehmigung anhängig. Die Verwaltung geht von der Rechtmäßigkeit der erteilten
Baugenehmigung aus und führt die Bauarbeiten fort…“
V 543 / 2010 (1. Ergänzung) vom 23.12.2010
„Bericht über den aktuellen Stand der Maßnahme „Neubau Sportplatz Lechenich““
Sportausschuss am 18.01.2011
Ergebnis: Kenntnisnahme
Textauszug:
„…Am 05.11.2010 fand bezüglich einer Anwohnerklage ein Verhandlungstermin beim
Verwaltungsgericht in Köln statt. Von Seiten des Richters wurde eine Neubewertung der
Lärmsituation unter Berücksichtigung einer Verlängerung des ursprünglich geplanten Erdwalles
angeordnet.
Der Wall konnte bereits innerhalb der bisherigen Arbeiten um ca. 50 m verlängert werden, da
durch die Aushubarbeiten kostengünstig ausreichende Erdmassen zur Verfügung standen.
Das Ing. Büro Fischbach überarbeitete auf dieser Basis sein bisheriges Gutachten, welches dem
Bauordnungsamt zur Vorlage beim Verwaltungsgericht nachgereicht wurde.
In der näheren Umgebung verbessert sich die bei der Ursprungsplanung bereits unkritische
Lärmsituation weiter. Dies geht eindeutig aus den Daten des aktuellen Lärmgutachtens hervor…“
V 659 / 2010 vom 29.12.2010
„Neubau Sportplatz Lechenich, Ermittlung der Kosten zur Aufstellung eines WCContainers““
Sportausschuss am 18.01.2011
Finanz- und Personalausschuss am 22.03.2011
Ausschuss f. Wirtschaftsförderung und BA Immobilienwirtschaft am 23.03.2011
Sportausschuss am 12.04.2011
Ergebnis: Vereine SC Germania Lechenich und FC Erftstadt stellen Container auf und richten diese
her; Stadt trägt Materialkosten sowie Reinigungs- und Betriebskosten
3)weitere Fragen:
3.1) Einschränkungen bei der Nutzung / Anwohnerbeteiligung
Bedenken der „Interessengemeinschaft Kölner Ring“ (siehe Anlage 4) wurden bereits im Jahr 2005
vorgetragen (siehe Anlage 1).
Bei der Gesprächsrunde mit Anliegern am 03.02.2010 wurde u.a. das Lärmgutachten vom
15.12.2009 erläutert und auf die Unterschreitung der Immissionsrichtwerte der 18BImSchV
hingewiesen. Gleichzeitig erfolgte der Hinweis, dass ein zusätzlicher Wall die Werte weiterhin
reduzieren wird.
Die
Interessengemeinschaft
reichte
am
29.03.2010 beim
Rhein-Erft-Kreis
eine
Fachaufsichtsbeschwerde mit dem Hinweis ein, dass das Lärmgutachten vom 15.12.2009 andere
Lärmquellen imUmfeld (z.B. weitere Sportanlagen) nicht berücksichtige.
Daraufhin wurde ein erweitertes Lärmgutachten am 01.07.2010 fertiggestellt.
Dies wurde zusammen mit der Baugenehmigung der Interessengemeinschaft per Einschreiben
zugesandt (siehe auch V 543 / 2010).
-5-
Aufgrund der Klage des Herrn Bolko Kerber, Am Burgfeld 186, beim Verwaltungsgericht (siehe
auch V 543 / 2010) wurde das Lärmgutachten vom 14.12.2010 mit der 2. Erweiterung gefertigt,
worin speziell die Situation bei Herrn Kerber untersucht wurde unter Berücksichtigung des
verlängerten Erdwalles.
(siehe auch V 543 / 2010 (1. Ergänzung))
3.2) Frage nach Einschränkungen
Es gab keine Fragen nach evtl. Einschränkungen.
Über entsprechende Vorlagen (s.o.) informierte die Verwaltung über die aktuellen Diskussionen
zum Thema „Lärmimmissionen“.
3.3) Inhalt des Lärmgutachtens
siehe 1)
Wie bereits im vorherigen Gutachten sind die bei den Vereinen und Schulen erfragten Nutzungsgewohnheiten und Zuschauerzahlen erfragt worden und als Parameter (nicht als Grenzwert !) für
die umfangreichen Lärmwertberechnungen zugrunde gelegt worden.
3.4) Bekanntgabe des Ergebnis des Lärmschutzgutachtens
Das Lärmgutachten und die entsprechenden Erweiterungen 1 und 2 wurden umgehend nach Erhalt
vom Ing.-Büro Dr. Fischbach per Email an die zuständigen Betriebsleitungen (Eigenbetrieb
Strassen, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft) weitergeleitet.
Im Hause fanden diesbezüglich mehrere Gesprächstermine statt (siehe Anlage 5), an denen u.a.
auch das Bauordnungsamt teilnahm.
Der Bürgermeister wurde in den Dezernatsbesprechungen über die Lärmgutachten informiert.
Darüber hinaus hatte er zu einer Gesprächsrunde mit den Anliegern am 02.02.2010 eingeladen
(siehe Anlage 2).
3.5) Dienstvergehen
Bei der Überprüfung der Sachlage konnte kein Dienstvergehen festgestellt werden.
Es wurden keine falschen Informationen an den Rat weitergegeben oder Informationen
verschwiegen.
3.6) Vorgesehene Nutzung
Die Benutzungszeiten auf dem alten Tennenplatz wurden mit den damaligen Vereinen SC
Germania Lechenich und FC Erftstadt einvernehmlich geregelt (siehe Schreiben vom 18.03.2009).
Diese Zeiten (16.00 Uhr bis 21.00 Uhr) wurden grundsätzlich für den neuen Kunstrasenplatz
übernommen.
Gemäß Benutzungsordnung für gedeckte Sportstätten vom 03.02.2009 haben die Schulen jedoch ein
vorrangiges Nutzungsrecht bis 17.30 Uhr.
3.7) Mögliche Nutzung
wie 3.6)
-6-
3.8) Gesamtkosten Neubau Sportplatz Lechenich (einschl. Material f.
Container)
Gesamtkosten: 1.066.737,13 Euro
3.9) Schaden
Die vorgesehene Nutzung entspricht der möglichen Nutzung: Es ist kein Schaden entstanden
3.10) bis 3.12) Schadensberechnung / weitere Schritte
siehe 3.9)
(Dr. Rips)
-7-