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Beschlussvorlage (Lärmgutachten 4306-2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
3,1 MB
Datum
01.10.2012
Erstellt
07.09.12, 12:06
Aktualisiert
07.09.12, 12:06

Inhalt der Datei

Ingenieurgesellschaft Baustatik - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten Geschäftsführer Dr.-Ing. Günter Fischbach Dipl.-Ing. Boris Pavić Dipl.-Ing. (FH) Olaf Naumzik Schalltechnisches Gutachten 4306-2 Gesellschaftssitz D-50374 Erftstadt An der Vogelrute 2 HRB-Köln 50594 Zum Vorhaben: Telefon +49 2235-95 999 40 Errichtung eines Fußballplatzes in Erftstadt-Lechenich-Nord Telefax +49 2235-95 999 41 Datum 1.7.2010 . 4306-2-100701.doc 01.07.2010 17:23:00 Seite 1 von 43 Ingenieurgesellschaft Baustatik - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten Inhalt 1 Aufgabenstellung und Auftraggeber.................................................................................. 4 2 Grundlagen ....................................................................................................................... 4 2.1 Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten............................................................... 4 2.2 Gesetze, Normen und Richtlinien .............................................................................. 7 2.3 Unterlagen ................................................................................................................. 8 2.4 Vorgaben zur Nutzung der Anlagen........................................................................... 8 2.4.1 Ist-Situation ......................................................................................................... 8 2.4.2 Geplante Situation ............................................................................................ 10 2.5 3 Gesetzliche Anforderungen ..................................................................................... 10 2.5.1 Sportanlagen .................................................................................................... 10 2.5.2 Schulsport ......................................................................................................... 14 2.5.3 Freizeitanlagen ................................................................................................. 14 2.5.4 Fremdgeräusche............................................................................................... 15 2.5.5 Immissionsorte.................................................................................................. 16 2.5.6 Immissionsrichtwerte ........................................................................................ 16 Schalltechnische Untersuchung ...................................................................................... 18 3.1 Ermittlung der Emissionspegel ................................................................................ 18 3.1.1 Ermittlung der Geräuschemission infolge Fußballspielens ............................... 19 3.1.1.1 IST – Situation ........................................................................................... 19 3.1.1.2 Plansituation .............................................................................................. 20 3.1.2 Ermittlung der Geräuschemissionen der Tennisflächen ................................... 21 3.1.3 Ermittlung der Geräuschemission des Freibads ............................................... 22 3.1.4 Ermittlung der sonstigen Geräuschemissionen ................................................ 24 3.1.5 Ermittlung der Geräuschemission der Parkplätze ............................................ 24 3.1.6 Verkehrsgeräusche........................................................................................... 27 3.2 Betrachtung der Unsicherheiten .............................................................................. 27 3.2.1 Zu den Schallemissionen bei einem Fußballspiel: ............................................ 28 3.2.2 Zu den Schallemissionen der Tennisanlage und des Freibades ...................... 28 3.2.3 Zu den Parkplätzen........................................................................................... 28 3.2.4 Erweiterte Unsicherheit:.................................................................................... 29 3.2.5 Gesamt-Immissionspegel ................................................................................. 29 4306-2-100701.doc Seite 2 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik 4 5 6 - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen ................................................................... 29 4.1 Sportanlagen............................................................................................................ 29 4.2 Freibad ..................................................................................................................... 34 4.3 Freibad und Sportplätze - Istzustand ....................................................................... 37 4.4 Freibad und Sportplätze - Planung .......................................................................... 38 4.5 Maximalpegelbetrachtung ........................................................................................ 39 Beurteilung ...................................................................................................................... 40 5.1 Sportplätze ............................................................................................................... 40 5.2 Freibad ..................................................................................................................... 41 5.3 Gesamtbetrachtung ................................................................................................. 41 5.4 Maximalpegel ........................................................................................................... 42 Zusammenfassung, Abwägungsvorschlag .................................................................... 42 4306-2-100701.doc Seite 3 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten 1 Aufgabenstellung und Auftraggeber Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt hat uns am 11.5.2010 beauftragt, für die geplante Errichtung eines Fußballplatzes Lechenich-Nord eine Schallimmissionsprognose zu erstellen. Bei diesem Auftrag handelt es sich um eine Erweiterung des am 15.12.2009 vorgelegten Gutachtens 4306-1. Im Gegensatz zu dem seinerzeit vorgelegten Gutachten sollen nun die Schallimmissionen aller in der Umgebung liegenden Sport- und Tennisplätze sowie des Freibades berücksichtigt werden. Folglich wird ein deutlich größeres Gebiet untersucht. Unter anderem wird nun auch die alte Sportanlage des Schulzentrums mit in Betracht gezogen, da entgegen der früheren Sachlage mittlerweile die Entscheidung getroffen wurde, diese alte Anlage nicht stillzulegen. 2 Grundlagen 2.1 Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten Die etwa 105*108 m große Sportanlage soll auf einer unbebauten Fläche am nördlichen Ortsrand von Lechenich errichtet und betrieben werden. Die Fläche befindet sich westlich des Rotbachs und nördlich des Kölner Rings. Westlich der geplanten Sportanlage liegt eine als Bauhof genutzte Fläche. Südlich befindet sich das Freibad. Unmittelbar südlich des Freibades befindet sich das Schulzentrum mit einer bereits bestehenden Sportanlage und dazugehörigen Parkplätzen. An die geplante Sportanlage, das Freibad und das Schulzentrum östlich und südlich angrenzend, befindet sich die Wohnbebauung des Kölner Rings sowie der Dr.-Josef-Fieger-Straße bestehend aus 1-2 geschossigen Wohnhäusern. Es handelt sich um eine lockere Bebauung in Ortsrandlage. Der Bebauungsplan Nr. 5 (Rechtskraft 7.10.1968) und Änderung 5A (Rechtskraft 1.7.1971) setzen für dieses Gebiet einschließlich des Schulgeländes WA (allgemeines Wohngebiet) fest. Hiervon ist lediglich der Kölner Ring östlich des Freibades und des Schulzentrums auf der westlichen Straßenseite ausgenommen. Für dieses Teilgebiet ist WR (reines Wohngebiet) ausgewiesen. Im Westen des Bauhofs - westlich der neuen Sportanlage - sind eine Tennisanlage mit dazugehörigen Parkplätzen und eine Wohnbebauung aus ebenfalls 1-2 geschossigen Wohngebäuden angesiedelt. Für dieses Gebiet liegt uns kein Bebauungsplan vor. 4306-2-100701.doc Seite 4 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten Das Gelände verläuft nahezu eben. Abschirmungen durch topografische Gegebenheiten sind demnach nicht zu berücksichtigen. Die in der Planung (909 593 Iill/ad Blatt 2.1) definierten Erdwälle werden zur Sicherheit mit einer um 50 cm reduzierten Höhe berücksichtigt. Der bereits genehmigte Nutzungsumfang, der in der Umgebung der geplanten Sportanlage befindlichen Anlagen, bleibt für die westlich gelegene Tennisanlage, die Tennisplätze im Schulzentrum sowie das Freibad unverändert. Der Nutzungsumfang der bestehenden Sportanlage am Schulzentrum wird, laut Angaben der Stadt Erftstadt, reduziert. Wettkampfspiele werden zukünftig nur auf der geplanten Sportanlage mit maximal 50 Zuschauern ausgetragen werden. Die bestehende Sportanlage wird nur noch im Trainingsbetrieb mit maximal 20 Zuschauern genutzt werden. Die geplante Sportanlage soll hinsichtlich des Trainings- sowie Spielbetriebes wie bisher die bestehende Sportanlage genutzt werden. Es ist zu berücksichtigen, dass an Spieltagen die geplante Sportanlage im Spielbetrieb mit maximal 50 Zuschauern und die bestehende Sportanlage im Trainingsbetrieb mit maximal 20 Zuschauern gleichzeitig genutzt werden können. Es werden folgende Varianten näher betrachtet: 1.1 IST - Situation: Die momentan gegebenen Geräuschimmissionen durch den Betrieb der Sport- und Tennisplätze ohne Einbeziehung der geplanten Sportanlage 1.2 IST-Situation Von dem Freibad ausgehende Geräuschimmissionen 1.3 IST - Situation: Gesamtbetrachtung aller Sport- und Tennisplätze mit dem Freibad 2.1 PLAN - Situation: Die nach der Errichtung der geplanten Sportanlage zu erwartenden Geräuschimmissionen der Sportanlagen ohne Freibad 2.2 PLAN-Situation: Wie vor jedoch mit Freibad Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen für Sport- und Freizeitanlagen sowie der dazugehörigen Nutzungszeiten ist aus schalltechnischer Sicht von Betriebszeiten auszugehen, bei denen am ehesten eine Überschreitung der Richtwerte zu erwarten ist. Die ungünstigsten Betriebszeiten sind in der Ruhezeit von 13:00 bis 15:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen zu erwarten. 4306-2-100701.doc Seite 5 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten Die nachfolgende Abbildung zeigt eine Übersicht der Situation: 4306-2-100701.doc Seite 6 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik 2.2 - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten Gesetze, Normen und Richtlinien 1. Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) 2. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) vom 23. Januar 1990, BGBl. I. S. 132 bzw. vom 26.11.1968 BGBl. S. 1237 bzw. vom 26.6.1962 BGBl. I S. 429. 3. Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BlmSchV) vom 18. Juli 1991 (BGBl. I S. 1588, 1790), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. Februar 2006 (BGBl. I S. 324) 4. Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, 1990 (RLS-90) 5. VDI 2714 „Schallausbreitung im Freien", Januar 1988 6. VDI 2720 Blatt 1 „Schallschutz durch Abschirmung im Freien", Februar 1991 7. VDI 3770 „Emissionskennwerte von Schallquellen, Sport- und Freizeitanlagen", April 2002 8. Geräuschentwicklung von Sportanlagen und deren Quantifizierung für immissionsschutztechnische Prognosen, Bericht B2/94 der Schriftenreihe Sportanlagen und Sportgeräte des Bundesinstituts für Sportwissenschaft, 1994, Wolfgang Probst, ISBN 3-921896-84-3 9. Merkblatt Nr. 10, Geräuschimmissionsprognose von Sport- und Freizeitanlagen - Berechnungshilfen-, Februar 1998, Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen 10. Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 23.10.2006 „Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen“; Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.09.2009, MBL. NRW. 2006 S.566, geändert d. RdErl. v. 16.9.2009 (MBl. NRW. 2009 S.450 11. Sechste Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA-Lärm) vom 1998-08-26 (GMBl. S. 503). 12. E DIN ISO 9613-2 Akustik – Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Berlin: Beuth-Verlag 1997 13. Parkplatzlärmstudie; Bayerisches Landesamt für Umweltschutz; 6. überarbeitete Auflage; 2007 14. DIN V ENV 13005 Leitfaden zur Angabe der Unsicherheit beim Messen : Juni 1999 15. Probst, W. „Geräuschentwicklung von Sportanlagen und deren Quantifizierung für immissionsschutztechnische Prognosen“, Bundesinstitut für Sportwissenschaft, Schriftenreihe Sportanlagen und Sportgeräte; Berichte B2/94 4306-2-100701.doc Seite 7 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten 16. Probst, W. und Donner, U., Zeitschrift für Lärmbekämpfung 49 (2002) Nr. 3, Seiten 86 bis 90, Springer-VDI-Verlag, Düsseldorf 17. Hansmann, K: Kommentar TA Lärm – Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, Verlag C.H. Beck München 2000 Die o.g. Quellen werden nachfolgend /Quellennummer/ angeführt. 2.3 Unterlagen 1. Erftstadt-Lechenich, Auszug aus dem FNP der Stadt Erftstadt Stand 1999, ohne Maßstab 2. Bebauungsplan Nr. 5 (7.10.1968) inkl. 1 Änderung Nr. 5a(1.7.1971) und weitere Änderungen, sowie Gestaltungssatzung 3. Lageplan: Stadt Erftstadt Sportanlage Lechenich Vorentwurf (Vorabzug), Stand vom16.11.2009, Alfred Ulenberg & Partner, Landschaftsarchitekten AKNW, Straelen 4. Vermessungsdaten im DWG-Format des Vermessers Martin Ley aus Erftstadt Lechenich Stand 4.11.2009. 5. Planung des Fußballplatzes des Architekturbüros Alfred Uhlenberg & Partner aus Straelen, Plan 606 593 Iill/ad Blatt 2.1 6. Nutzungsvorgaben und sonstige Randbedingungen gemäß Besprechung am 21.10.09 und 10.5.2010 bei der Stadt Erftstadt 7. Spielplan des Tennis-Vereins 3052 TC Blau-Weiss Lecheneich. 8. Belegungsplan des Freibades Lechenich (Fax vom 9.4.2010) 9. Nutzungsvorgaben zum bestehenden Sportplatz in Lechenich von Herrn Stenzel (Erftstadt) ohne Datum aus April 2010 10. Angaben zur Reinigung und Sportplatzpflege gemäß e- Mail des Herr Schulz (Erftstadt) vom 18.5.2010 2.4 Vorgaben zur Nutzung der Anlagen 2.4.1 Ist-Situation Die bestehende Sportanlage am Sportzentrum wird an Werktagen von Montag bis Freitag von 16:00 bis 21:30 Uhr im Trainingsbetrieb genutzt. Beim Trainingsbetrieb ist eine maximale Anzahl von 20 Personen zu erwarten. Der Spielbetrieb erfolgt an Samstagen von 13:00 bis 18:00 Uhr mit einer zu erwartenden maximalen Anzahl von 50 Personen. 4306-2-100701.doc Seite 8 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten Die Tennisanlage Blau-Weiss Lechenich (westlich des Bauhofs) wird im Trainingsbetrieb von 15:00 bis 17:00 Uhr genutzt. In der Spielsaison Mai bis Juli finden alle 2 Wochen am Mittwoch ab 11:00 Uhr und jeden Freitag ab 15:30 ein bis zwei Spiele auf den Plätzen statt. Der Spielbetrieb beläuft sich im Allgemeinen auf den Samstag von 9:00 bis ca. 17:30 Uhr und den Sonntag von 9:00 bis 15:00 Uhr. Die Tennisplätze im Schulzentrum werden von den Schülerinnen und Schülern der Realschule und des Gymnasiums für Pausensport sowie vereinzelt von der Oberstufe genutzt. Die Nutzung beschränkt sich auf den Schultag von 8:00 bis ca. 17:30 Uhr. Zur Sportplatzpflege wurde seitens des Auftraggebers vorgegeben, dass die Tennenflächen acht bis zwölf Mal pro Jahr mit einem Schlepper und einem Anbaugerät gereinigt werden. Konzerte und ähnliche Veranstaltungen sollen nicht stattfinden. Lautsprecheranlagen sind nicht vorgesehen. Ein erhöhtes Verkehrsaufkommen ist abstimmungsgemäß nicht zu erwarten. Das Freibad wird – an Tagen mit über 20°C Lufttemperatur - wie folgt genutzt: Außerhalb der Ferien, in der Schulzeit: Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 14:00 Uhr (Öffentlichkeit und Schulen), 14:00 bis 18:00 Uhr (Öffentlichkeit) Freitag: (Reinigung), 14:00 bis 18:00 Uhr (Öffentlichkeit) Samstag und Sonntag: 10:00 bis 18:00 Uhr (Öffentlichkeit). Außerdem ist eine Nutzung des Freibades durch Frühschwimmer von 6:30 bis 8:00 Uhr möglich, die allerdings nur das Schwimmbad nutzen (keine Sprungtürme und/oder Rutschen). Bei schönem Wetter kann die Öffnungszeit bis 20:00 Uhr verlängert werden. In den Ferien: Montag bis Donnerstag: 10:00 bis 18:00 Uhr (Öffentlichkeit) Freitag: 12:00 bis 18:00 Uhr (Öffentlichkeit) Samstag und Sonntag: 10:00 bis 18:00 Uhr (Öffentlichkeit) Ansonsten gelten die Angaben zur Schulzeit. 4306-2-100701.doc Seite 9 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten Es wird angenommen, dass während der Nutzung durch die Öffentlichkeit alle Becken, Wasserattraktionen, die Liegewiese und der Volleyballplatz genutzt werden. Weiterhin wird angenommen, dass das Freibad am Samstag und Sonntag nicht von Frühschwimmern genutzt wird. 2.4.2 Geplante Situation Die geplante Sportanlage soll hinsichtlich des Trainings- und Spielbetriebes wie die bestehende Anlage genutzt werden. Die Nutzungszeiten der geplanten Anlage an Werktagen werden daher entsprechend den Ausführungen oben unter „IST-Situation“ für die Planung angenommen. Der bestehende Sportplatz an der Schule soll nach der Errichtung des geplanten Fußballplatzes nur noch im Trainingsbetrieb genutzt werden. Daher ist samstags sowie sonn- und feiertags an der bestehenden Sportanlage von einer maximalen Anzahl von 20 Zuschauern auszugehen. Da Wettkampfspiele nur noch auf der geplanten Sportanlage durchgeführt werden, wird hier für Spiele eine maximale Zuschaueranzahl von 50 Personen berücksichtigt. Die Reinigung des Kunstrasens soll einmal jährlich (ca. ein halber Tag) erfolgen. Im Übrigen gelten die Angaben zur Ist Situation. 2.5 Gesetzliche Anforderungen Für Sport- und Freizeitanlagen gelten unterschiedliche Richtlinien und Vorschriften. 2.5.1 Sportanlagen Die Schallimmissionen von Sportanlagen sind nach Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV /3/ zu ermitteln und zu beurteilen. Nach § 1 /3/ gilt diese für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum Zwecke der Sportausübung betrieben werden und einer Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsgesetzes nicht bedürfen. Sportanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die Immissionsrichtwerte aus § 2 Abs. 2 18.BImSchV unter Einrechnung der Geräuschimmissionen anderer Sportanlagen nicht überschritten werden. 4306-2-100701.doc Seite 10 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten An den Immissionsorten sind demnach folgende Immissionsrichtwerte anzusetzen: 1. in Gewerbegebieten tags außerhalb der Ruhezeit 65 dB(A) tags innerhalb der Ruhezeit 60 dB(A) nachts 50 dB(A) 2. in Kerngebieten, Dorfgebieten, Mischgebieten tags außerhalb der Ruhezeit 60 dB(A) tags innerhalb der Ruhezeit 55 dB(A) nachts 45 dB(A) 3. in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags außerhalb der Ruhezeit 55 dB(A) tags innerhalb der Ruhezeit 50 dB(A) nachts 40 dB(A) 4. in reinen Wohngebieten tags außerhalb der Ruhezeit 50 dB(A) tags innerhalb der Ruhezeit 45 dB(A) nachts 35 dB(A) 5. in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten tags außerhalb der Ruhezeit 45 dB(A) tags innerhalb der Ruhezeit 45 dB(A) nachts 35 dB(A) Werden nach §2 Abs. 3 /3/ bei Geräuschübertragung innerhalb von Gebäuden in Aufenthaltsräumen von Wohnungen, die baulich aber nicht betrieblich mit der Sportanlage verbunden sind, von der Sportanlage verursachte Geräuschimmissionen mit einem Beurteilungspegel von mehr als 35 dB(A) tags oder 25 dB(A) nachts festgestellt, hat der Betreiber der Sportanlage Maßnahmen zu treffen, wel- 4306-2-100701.doc Seite 11 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten che die Einhaltung der genannten Immissionsrichtwerte sicherstellt; dies gilt unabhängig von der Lage der Wohnung in einem der in § 2 Abs. 2 /3/ genannten Gebieten. Nach § 2 Abs. 4 sollen einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte nach § 2 Abs. 2 tags um nicht mehr als 30 dB(A) sowie nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten; ferner sollen einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte nach § 2 Abs. 3 um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten. Die genannten Immissionsrichtwerte beziehen sich nach § 2 Abs. 5 /3/ auf folgende Zeiten: 1. tags an Werktagen an Sonn- und Feiertagen 6:00 bis 22:00 Uhr 7:00 bis 22:00 Uhr 2. nachts an Werktagen und 0:00 bis 6:00 Uhr 22:00 bis 24:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen und 0:00 bis 7:00 Uhr 22:00 bis 24:00 Uhr an Werktagen und 6:00 bis 8:00 Uhr 20:00 bis 22:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen und und 7:00 bis 9:00 Uhr 13:00 bis 15:00 Uhr 20:00 bis 22:00 Uhr 3. Ruhezeit Die Ruhezeit von 13:00 bis 15:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen ist nur zu berücksichtigen, wenn die Nutzungsdauer der Sportanlage oder der Sportanlagen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9:00 bis 20:00 Uhr 4 Stunden oder mehr beträgt. Entsprechend des Anhangs 1.3.2.1 der 18. BImSchV /3/ betragen die Beurteilungszeiten werktags tags außerhalb der Ruhezeit (8 bis 20 Uhr) tags während der Ruhezeit (6 bis 8 Uhr und 20 bis 22 Uhr) nachts (22 bis 6 Uhr, ungünstigste volle Stunde) 12 Stunden jeweils 2 Stunden 1 Stunde Entsprechend Anhang 1.3.2.2 der 18. BImSchV /3/ betragen die Beurteilungszeiten sonn- und feiertags tags außerhalb der Ruhezeit (9 bis 13 Uhr und 15 bis 20 Uhr) 9 Stunden tags während der Ruhezeit 4306-2-100701.doc Seite 12 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten (7 bis 9 Uhr, 13 bis 15 Uhr und 20 bis 22 Uhr) jeweils 2 Stunden (0 bis 7 und 22 bis 24 Uhr) ungünstigste volle Stunde nachts Beträgt die Nutzungsdauer der Sportanlage oder der Sportanlagen zusammenhängend weniger als 4 Stunden und fallen mehr als 30 Minuten der Nutzungszeit in die Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr, gilt als Beurteilungszeit ein Zeitabschnitt von 4 Stunden, der die Nutzungszeit umfasst. Entsprechend § 5 Abs. 5 /3/ soll die zuständige Behörde von einer Festsetzung von Betriebszeiten absehen, wenn infolge des Betriebs einer oder mehrerer Sportanlagen bei seltenen Ereignissen nach /3/ Nummer 1.5 des Anhangs bei Überschreitungen der Immissionsrichtwerte nach § 2 Abs. 2 die Geräuschimmissionen außerhalb von Gebäuden die Immissionsrichtwerte nach § 2 Abs. 2 um nicht mehr als 10 dB(A), keinesfalls aber die folgenden Höchstwerte überschreiten: tags außerhalb der Ruhezeit 70 dB(A), tags innerhalb der Ruhezeit 65 dB(A), nachts 55 dB(A) und einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die nach Nummer 1 für seltene Ereignisse geltenden Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 20 dB(A)und nachts um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten. Überschreitungen der Immissionsrichtwerte durch besondere Ereignisse und Veranstaltungen gelten nach Nummer 1.5 im Anhang von /3/ als selten, wenn sie an höchstens 18 Kalendertagen eines Jahres in einer Beurteilungszeit oder mehreren Beurteilungszeiten auftreten. Dies gilt unabhängig von der Zahl der einwirkenden Sportanlagen. Die Art der in § 2 Abs. 2 /3/ bezeichneten Gebiete und Anlagen ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Anlagen sowie Gebiete und Anlagen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind nach /3/ § 2 Abs. 6 entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Weicht die tatsächliche bauliche Nutzung im Einwirkungsbereich der Anlage erheblich von der im Bebauungsplan festgesetzten baulichen Nutzung ab, ist demnach von der tatsächlichen baulichen Nutzung unter Berücksichtigung der vorgesehenen baulichen Entwicklung des Gebietes auszugehen. 4306-2-100701.doc Seite 13 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten 2.5.2 Schulsport Gemäß § 5 Abs. 3 /3/ soll die zuständige Behörde von der Festsetzung der Betriebszeiten absehen, soweit der Betrieb einer Sportanlage dem Schulsport oder der Durchführung von Sportstudiengängen an Hochschulen dient. Dient die Anlage auch der allgemeinen Sportausübung, wie in diesem Fall der Nutzung durch die Sportvereine, ist nach der Verordnung die Beurteilungszeit um die dem Schulsport tatsächlich zuzurechnenden Teilzeiten zu verringern. Dies wird bei der Ermittlung der Geräuschimmissionen berücksichtigt, da anzunehmen ist, dass der von Schulsport ausgehende Lärm sich von der allgemeinen Sportausübung unterscheidet. Die Teilnehmerzahl ist eingeschränkt, die Schüler werden bei der Sportausübung von Lehrern beaufsichtigt und Beifalls- und Missfallensbekundungen von größeren Zuschauermengen sind nicht zu erwarten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg: Beschluss vom 02.05.2008, Az: 2 S 17.08 und BVerwG: Urteil vom 24.4.1991 Az 7C 12/90; VG Köln: Urteil vom 12.3.2009 Az 13 K 3253/07). Außerdem sind für die Beurteilung der belästigenden Wirkung von Geräuschen nicht nur physikalische Eigenschaften wie der Schalldruck und die Frequenz, sondern auch die Gesichtspunkte der sozialen und allgemeinen Akzeptanz in der Bevölkerung relevant. 2.5.3 Freizeitanlagen Die Schallimmissionen von Freizeitanlagen sind nach dem Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz "Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen" Stand16.09.2009 /10/ zu ermitteln und zu beurteilen. Nach /10/ sind Freizeitanlagen so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung vermeidbar sind, und nach dem Stand der Technik zur Lärmminderung unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Nach /10/ werden die von Freizeitanlagen verursachten Geräuschimmissionen grundsätzlich nach der TA-Lärm /11/ bewertet. Die Immissionsrichtwerte der Freizeitlärmrichtlinie und die jeweils zu betrachtenden Zeiten sind identisch mit denen der Sportanlagenlärmschutzverordnung. Verursacht eine Freizeitanlage trotz Einhaltung des Standes der Lärmminderungstechnik nur in seltenen Fällen, aber an nicht mehr als 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und in diesem Rahmen auch nicht an mehr als zwei aufeinander folgenden Wochenenden einen relevanten Beitrag zur 4306-2-100701.doc Seite 14 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten Überschreitung der o.a. Immissionsrichtwerte nach /10/, soll erreicht werden, dass die Beurteilungspegel vor den Fenstern (im Freien) die vorgenannten Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 10 dB(A), keinesfalls aber die folgenden Höchstwerte überschreiten: tags außerhalb der Ruhezeit 70 dB(A), tags innerhalb der Ruhezeit 65 dB(A), nachts 55 dB(A) und einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die oben für seltene Ereignisse geltenden Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 20 dB(A) und nachts um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten. Von Bedeutung für die Beurteilung von Freizeitanlagen ist die Schutzbedürftigkeit der Nutzungen in den diesen Anlagen benachbarten Gebieten. Bei der Zuordnung der für die Beurteilung maßgebenden Immissionsrichtwerte zu den Gebieten im Einwirkungsbereich der Anlage ist grundsätzlich vom Bebauungsplan auszugehen. Weicht die tatsächliche Nutzung erheblich von der im Bebauungsplan festgesetzten baulichen Nutzung ab oder ist ein Bebauungsplan nicht aufgestellt, so ist von der tatsächlichen Nutzung auszugehen. 2.5.4 Fremdgeräusche Gemäß Anhang Nummer 1.4 18.BlmschV und Nummer 2.4 Abs.4 TA Lärm sind Fremdgeräusche alle Geräusche, die nicht von der zu beurteilenden Anlage oder Anlagen ausgehen. Die Geräusche infolge des öffentlichen Straßenverkehrs, des Flugverkehrs sowie des in der Umgebung der zu beurteilenden Anlagen befindlichen Biomasse-Heizkraftwerks und des Bauhofes werden in diesem Zusammenhang als Fremdgeräusche betrachtet. Die Lärmquellen unterliegen aufgrund ihrer unterschiedlichen Charakteristik (z.B. als Sportanlagen, Freizeitanlagen, Gewerbeanlagen, Verkehr usw.) jeweils unterschiedlichen Mess- und Beurteilungsverfahren. Ein umfassender rechtlicher Ansatz zur Gesamtbeurteilung von Lärm ist vom Gesetzgeber damit nicht vorgesehen, sodass auch die Summation von Lärm aus verschiedenartigen Anlagen nicht vorgesehen ist. Daher werden die unterschiedlichen Anlagenarten getrennt voneinander nach den ihnen zugeordneten Regelwerken betrachtet und im Bedarfsfalle im Rahmen einer Fremdgeräuschbetrachtung berücksichtigt. 4306-2-100701.doc Seite 15 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten 2.5.5 Immissionsorte Der maßgebliche Immissionsort für die Beurteilung liegt nach /3/, Nummer 1.2 im Anhang, bei bebauten Flächen 0,5 m außerhalb, etwa vor der Mitte des geöffneten, vom Geräusch am stärksten betroffenen Fensters eines zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmten Raumes einer Wohnung, eines Krankenhauses, einer Pflegeanstalt oder einer anderen ähnlich schutzbedürftigen Einrichtung. Bei unbebauten Flächen, die aber mit zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden bebaut werden dürfen, liegt der maßgebliche Immissionsort an dem am stärksten betroffenen Rand der Fläche, wo nach dem Bau- und Planungsrecht Gebäude mit zu schützenden Räumen erstellt werden dürfen. Bei mit der Anlage baulich aber nicht betrieblich verbundenen Wohnungen liegt der maßgebliche Immissionsort in dem am stärksten betroffenen, nicht nur dem vorübergehenden Aufenthalt dienenden Raum. Entsprechend dieser Regelungen werden folgende Immissionsorte (IMO) betrachtet: IM01: Kölner Ring 151 (unmittelbar an das Freibad angrenzend) IM02: Kölner Ring 162 (Nordseite des Hauses) IM03: Kölner Ring 164 (Südseite des Hauses) IM04: Kölner Ring 176 (unmittelbar an die Tennisanlage angrenzend) IM05:Haus der Lebenshilfe (westlich des Schulzentrums) IM06: Dr.-Josef-Fieger-Str. 2 (südlich des Schulzentrums) Hierbei handelt es sich um die Immissionsorte bei denen am ehesten mit Richtwertüberschreitungen zu rechnen ist. Die Lage der Immissionsorte ist der Übersicht vorne zu entnehmen. 2.5.6 Immissionsrichtwerte Für die o.a. Immissionsorte 1 bis 3 sowie 6 ist der Bebauungsplan Nr. 5 – Rechtskraft 07.10.1968 maßgebend. Nach diesem liegen die Immissionsorte Kölner Ring 162 sowie Kölner Ring 164 in einem allgemeinen Wohngebiet, der Immissionsort Kölner Ring 151 liegt demnach in einem reinen Wohngebiet. Das Grundstück des Schulzentrums sowie des Freibades, ist als allgemeines Wohngebiet im Bebauungsplan Nr. 5A – Rechtskraft 01.07.1971 festgesetzt. Für den Immissionsort Kölner Ring 176 (IMO4) sowie den Immissionsort Haus der Lebenshilfe (IMO5) existiert kein Bebauungsplan. 4306-2-100701.doc Seite 16 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten Das Baugrundstück und die näher untersuchte Wohnbebauung Kölner Ring 162 bis 176 grenzen an den Außenbereich. Westlich des Baugrundstücks befindet sich ein Bauhof. Westlich der vorhandenen Sportanlage des Schulzentrums liegt ein neues Biomasse-Heizkraftwerk. Somit liegt keine einheitliche, das Gebiet prägende Nutzung vor. Die örtliche Lage ist durch das Nebeneinander von Wohn- und Schulnutzung sowie Sportausübung und Freizeitgestaltung geprägt. Hinzu kommt die Randlage zum Außenbereich. Folglich existiert eine erhebliche Bandbreite verwendbarer Richtwerte. Die nachfolgende Tabelle stellt die im Rahmen einer Abwägung zu beachtenden Richtwerte gemäß den einschlägigen Verordnungen und Richtlinien zusammen: Richtwerte in dB(A) Tags, außerhalb der Ruhezeit Tags innerhalb der Ruhezeit Nachts WR 50 45 35 WA 55 50 40 MI 60 55 45 Welcher Richtwert für welchen Immissionsort mit Rücksicht auf die unterschiedlichen im Untersuchungsgebiet vorliegenden Nutzungen hier herangezogen wird, muss abgewogen werden. Diese Abwägung sollte auch unter Berücksichtigung der geplanten weiteren Entwicklungen des Gebietes durchgeführt werden. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass Gebiete mit unterschiedlicher Qualität und Schutzwürdigkeit mit einer Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Duldung belastet sind. (vgl. BGH, Urteil vom 06.07.2001, Az: V ZR 246/00). Zudem ist zu berücksichtgen, dass schon der Bebauungsplan von 1968/1971, der die Bebauung des Gebietes ermöglichte, die unmittelbare Nähe von Wohnbebauung, Schulzentrum nebst Sportanlage und Freibad vorsah. Es bestand daher von vornherein eine gegenseitige Pflicht zur Rücksichtnahme (vgl. BVerwG Urteil vom 24.4.1991 Az 7C 12/90), sodass die Wohnnutzung auf den Sport als typische Freizeitbetätigung Rücksicht zu nehmen hat bzw. diesen dulden muss. Es kann davon ausgegangen werden, dass im vorliegenden Fall die Schutzbedürftigkeit etwas geringer ist, als für allgemeine Wohngebiete (WA) in den einschlägigen Richtlinien festgesetzt ist. Es ist abzuwägen, ob das kleine Teilgebiet östlich des Schulzentrums und westlich des Kölner Rings überhaupt als WR zu betrachten ist. Es erscheint angemessen für diesen Bereich keine niedrigeren Richtwerte als im übrigen Gebiet zu verwenden. Im Rahmen der weiteren Betrachtung werden die Mittelungspegel der Gebiete ohne Bebauungsplan mit den Richtwerten für WA verglichen, da sie sich ebenfalls hinsichtlich ihrer Nutzung nicht von den übrigen - als WA festgesetzten - Gebieten unterscheiden. 4306-2-100701.doc Seite 17 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten Die konkrete Definition der Richtwerte bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Die Grenze des Zumutbaren ist unter Bildung eines Art Mittelwertes unter Abwägung aller betroffenen Belange zu ermitteln (vgl. BVerwG Urteil vom 18.5.1995 Az. 4 C 20/94). Die Immissionsrichtwerte sind derart festzulegen, dass „dauerhaft gesunde Wohnverhältnisse ohne besonderen passiven Schallschutz“ sichergestellt sind /17/. 3 Schalltechnische Untersuchung Die Untersuchungen wurden mit dem Berechnungsprogramm zur Schallausbreitung . Cadna A (Version 4.0.136 der Fa. Datakustik GmbH München, 32 Bit, Ausbaustufe : BMP XL BPL SET) durchgeführt. Die anlagenbezogenen Immissionspegel wurden wie folgt ermittelt: • Bestimmung der Schallleistungspegel erfolgte durch die Bestimmung von Einzelschallquellen oder Schallquellengruppen gemäß den im folgenden detailliert aufgeführten Berechnungsverfahren • Ausbreitungsrechnung gemäß E DIN ISO 9613 - 2 /12/ • Bestimmung der Immissions-Beurteilungspegel nach 18. BImSchV /3/ bzw. nach TA Lärm /11/ 3.1 Ermittlung der Emissionspegel Für die Prognose der Schallemissionen wird entsprechend der VDI 3770 Sport- und Freizeitanlagen /7/ in Verbindung mit den Merkblättern Nr. 10 /9/ vorgegangen. Für Fußballspiele bzw. -training wurde ein Modell aus drei "Bausteinen" verwendet. Die Schallemissionen der Zuschauer, Spieler und des Schiedsrichters wurden zunächst getrennt ermittelt. Bei den Tennisanlagen wurden die zehn am Immissionsort am lautesten einwirkenden Quellpunkte betrachtet. Da sich die VDI-Richtlinie 3770 ebenso auf Sportanlagen wie auch auf Freizeitanlagen bezieht, kam sie auch für die Bewertung des Freibades zum Einsatz. Zusätzlich wurden sonstige Geräuschimmissionen durch Sportanlagen sowie die Geräuschimmissionen durch die Parkplätze ermittelt. In einem mit der Software CadnaA erstellten Ausbreitungsmodell wurden diese einzelnen "Bausteine" als Flächenquellen integriert und eine Ausbreitungsrechnung zur Prognose der Schallimmissionen durchgeführt. 4306-2-100701.doc Seite 18 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten 3.1.1 Ermittlung der Geräuschemission infolge Fußballspielens Die Schallleistungspegel der einzelnen Teilaktivitäten beim Training und beim Fußballspielen betragen: Schiedsrichter, Trainer Gleichung (3) aus /7/ LWA = [ 73,0 + 20 . log (1 + n)] dB(A) für n < 30 LWA = [ 98,5 + 3· log (1 + n)] dB(A) für n > 30 Maximale Schallleistung (durch Schiedsrichterpfiffe) Gleichung (4) LWAmax = 118 dB(A) Spieler (verteilt auf das Spielfeld) Gleichung (5) Zuschauer Gleichung (6) LWA = 94 dB(A) LWA = [80 + 10· log (1+ n)] dB(A) wobei: n = Anzahl der Zuschauer Eine Beschallungsanlage ist, laut den Angaben der Stadt Erftstadt, während des Trainings- und Spielbetriebes sowohl für die bestehende als auch für die geplante Sportanlage nicht vorgesehen. Bei den Schallemissionen von Zuschauern, dem Schiedsrichter und den Spielern wurde gemäß /7/ keine Richtwirkung berücksichtigt. Die Geräuschemissionen durch die Reinigungsarbeiten (beider Plätze) werden vernachlässigt, da nicht davon auszugehen ist, dass bei der Reinigung höhere Geräuschemissionen als bei der Nutzung entstehen. 3.1.1.1 IST – Situation Die bestehende Sportanlage wird an Werktagen von Montag bis Freitag von 16:00 bis 21:30 Uhr im Trainingsbetrieb genutzt. Beim Trainingsbetrieb ist eine maximale Anzahl von 20 Personen zu erwarten. Der Spielbetrieb erfolgt an Samstagen von 13:00 bis 18:00 Uhr mit einer zu erwartenden maxima- 4306-2-100701.doc Seite 19 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten len Anzahl von 50 Personen. Zur Betrachtung der ungünstigsten Betriebszeiten wird der Spielbetrieb an Sonn- und Feiertagen von 11:00 bis 19:00 Uhr gewählt. Beim Spielbetrieb an Sonn- und Feiertagen wurde bei der Berechnung der Zuschaueremission eine maximale Anzahl von 50 Personen berücksichtigt. Damit ergibt sich ein Gesamtschalleistungspegel des Zuschaueranteils von Zuschauer Σ LWA = 97,1 dB(A). Für den Schiedsrichter beträgt entsprechend der Gleichung 3 für 50 Zuschauer der Schallleistungspegel Schiedsrichter LWA = 103,6 dB(A). Diese Schallleistungen wurden als Flächenschallquellen mit einer Höhe von 1,6 m über dem Spielfeld zusammen mit dem Schallleistungspegel der Spieler (LWA = 94 dB(A) ) in das Ausbreitungsmodell eingearbeitet. Die Einwirkzeit der Schallquellen beträgt für den Spielbetrieb 360 Minuten außerhalb der Ruhezeit und 120 Minuten innerhalb der Ruhezeit. 3.1.1.2 Plansituation Die geplante Sportanlage soll hinsichtlich des Trainings- und Spielbetriebes wie die bestehende Anlage genutzt werden. Die Nutzungszeiten der geplanten Anlage an Werktagen werden daher entsprechend den Ausführungen oben unter "IST-Situation" für die Planung angenommen. Die bestehende Sportanlage soll nach der Errichtung der geplanten Sportanlage nur noch im Trainingsbetrieb genutzt werden. Daher ist samstags sowie sonn- und feiertags an der bestehenden Sportanlage von einer maximalen Anzahl von 20 Personen auszugehen. Wettkampfspiele finden nur noch auf der geplanten Sportanlage statt. Hierbei wird eine maximale Zuschaueranzahl von 50 Personen berücksichtigt. Zur Betrachtung der ungünstigsten Betriebszeiten wird zum einen der Spielbetrieb an Sonn- und Feiertagen von 11:00 bis 19:00 Uhr auf der geplanten Sportanlage sowie paralleler Trainingsbetrieb auf der alten Anlage berücksichtigt. Für den Betrieb der geplanten Anlage gelten somit die für den Istzustand oben ermittelten Werte. 4306-2-100701.doc Seite 20 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten Beim Trainingsbetrieb an Sonn- und Feiertagen auf der bestehenden Sportanlage wurde bei der Berechnung der Zuschaueremission eine maximale Anzahl von 20 Personen berücksichtigt. Damit ergibt sich ein Gesamtschalleistungspegel des Zuschaueranteils von Zuschauer Σ LWA = 93,2 dB(A). Für den Schiedsrichter/Trainer beträgt entsprechend der Gleichung 3 für 20 Zuschauer der Schallleistungspegel Trainer LWA = 99,4 dB(A). Diese Schallleistungen wurden als Flächenschallquellen mit einer Höhe von 1,6 m über dem Spielfeld zusammen mit dem Schallleistungspegel der Spieler (LWA = 94 dB(A) ) in das Ausbreitungsmodell eingearbeitet. Die Einwirkzeit der Schallquellen beträgt für den Spielbetrieb 360 Minuten außerhalb der Ruhezeit und 120 Minuten innerhalb der Ruhezeit wie in der Ist-Situation. 3.1.2 Ermittlung der Geräuschemissionen der Tennisflächen Auf Basis des Taktmaximalpegelverfahrens ergibt sich für ein einzelnes Tennisspiel ein erheblicher Impulszuschlag, der bei der Betrachtung mehrerer Spielfelder schnell abnimmt. Nach VDI 3770 können daher nicht allen Spielfeldern gleiche Schallleistungen zugewiesen werden, sondern es müssen für weitere Spielfelder zur Auffüllung der verbleibenden Messtakte des Taktmaximalpegels die Schallleistungen anteilig vergeben werden. Es wird von einem Schallleistungspegel beim Ballwechsel von 95 dB(A) ausgegangen. Dabei werden pro Spielfeld zwei Quellpunkte in der Mitte der Aufschlaglinie erzeugt und die zehn zum maßgeblichen Immissionsort am nächsten liegenden Quellpunkte ausgewählt. Anschließend wird diesen Quellpunkten zunächst eine Schallleistung von 100 dB(A) zugewiesen und danach eine Ausbreitungsrechnung durchgeführt. Den am Immissionsort am lautesten einwirkenden Quellpunkten wird abschließend die Schallleistung aus der Tabelle A.1 /9/ zugeordnet: N 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 LWA,n 89,8 88,2 86,7 85,1 83,6 82,0 80,5 78,9 77,4 75,8 [ db(A) ] Die nach Übertragungsmaß für die sortierten Quellpunkte anzunehmenden Emissionswerte 4306-2-100701.doc Seite 21 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten Weitere Felder werden nicht berücksichtigt, da ihre Anteile keinen wesentlichen Beitrag zum Pegel am Immissionsort mehr erzeugen. Die Emissionshöhe beträgt 2 m über dem Spielfeld. Wartung und Reinigung der Tennisanlagen Die maximal 8- bis 12-mal im Jahr erfolgende Reinigung wird vernachlässigt, da nicht davon auszugehen ist, dass bei der Reinigung höhere Geräuschemissionen als bei der Nutzung entstehen. Zuschauer Die Emissionen der Zuschauer sind vernachlässigbar, die VDI 3770 sieht auch keine Berücksichtigung vor. (Die Emissionen durch den Zuschauerverkehr auf den Parkplätzen werden erfasst.) Tennisanlage nördlich des Kölner Rings (westlich des Bauhofs) Zur Betrachtung der ungünstigsten Betriebszeiten wird der Spielbetrieb an Sonn- und Feiertagen von 9:00 bis 16:00 Uhr gewählt. Die Einwirkzeit beträgt 240 Minuten außerhalb der Ruhezeit und 120 Minuten innerhalb der Ruhezeit sowohl in der Ist, als auch in der Plansituation. Tennisanlage am Schulzentrum Die Tennisplätze im Schulzentrum werden von den Schülerinnen und Schülern der Realschule und des Gymnasiums für Pausensport sowie vereinzelt von der Oberstufe genutzt. Die Nutzung beschränkt sich auf den Schultag von 8:00 bis ca. 17:30 Uhr Die Tennisplätze am Schulzentrum werden somit nur zum Schulsport genutzt, so dass gemäß § 5 Abs. 3 der 18. BlmSchV die Berücksichtigung von Betriebszeiten entfällt. Da die Tennisplätze nur geringfügig genutzt werden, ist keine zusätzliche schädliche Umwelteinwirkung durch diese zu erwarten. 3.1.3 Ermittlung der Geräuschemission des Freibads Bei der Ermittlung der Geräuschemission von Freibädern wird von einem guten Besuch an warmen Tagen ausgegangen. Gemäß VDI 3770 werden den Bereichen Becken, Liegewiese und Attraktionen charakteristische Schallleistungen einer einzelnen Person zugeordnet. Nach VD13770 errechnet sich die flächenbezogene Schallleistung für die einzelnen Bereiche aus den Schallleistungen der Einzelperson LWAeq und dem typischen Flächenverbrauch n" einer Person der verschiedenen Bereiche nach Gleichung (16) wie folgt: 4306-2-100701.doc Seite 22 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten LWA‘‘ = LWA,1 – 10 lg (n´´/no‘‘) db(A) Nachfolgende Tabelle enthält die flächenbezogenen Schallleistungen der verschiedenen Bereiche nach /7/ auf deren Grundlage die Geräuschemission berechnet wurde: Bereich Kinderbecken Spaßbecken (Wellenbad usw.) Sprungbecken Erwachsenen Schwimmerbecken Liegewiese LWAeq pro Person [ dB(A) ] 85 85 85 75 70 LWA‘‘ [ dB (A) ] 1 / n‘‘ [ m²/Pers.] 3 3 10 10 6 80 80 75 65 62 Zusätzlich vorhandene Wasserattraktionen werden als Punktquellen berücksichtigt. Bei großen Rutschen wird die obere Plattform als Punktquelle modelliert, auf der eine von der Größe der Plattform abhängige Anzahl Kinder mit einer Schallleistung von je 85 dB(A) berücksichtigt wird. Der Fuß der Rutsche wird durch eine Punktschallquelle mit einer LWA von ca. 100 dB(A) berücksichtigt. Die Sprungtürme werden ebenfalls als Punktquellen modelliert. Die Zuordnung der Schallleistungen auf der Plattform und beim Aufkommen im Becken ist analog zur Rutsche. Die Schallleistung an dem vorhandenen Volleyballplatz wird weiter unten beschrieben. Es wird angenommen, dass während der Nutzung durch die Schulen und Frühschwimmer nur das Schwimmer- und das Nichtschwimmerbecken und während der Nutzung durch die Öffentlichkeit alle Becken, Wasserattraktionen, die Liegewiese und der Volleyballplatz genutzt werden. Weiterhin wird angenommen, dass das Freibad am Samstag und Sonntag nicht von Frühschwimmern genutzt wird. Die Betrachtung der Geräuschemissionen durch die Reinigung am Freitagvormittag wird vernachlässigt, da nicht davon auszugehen ist, dass bei der Reinigung höhere Geräuschemissionen als bei der Nutzung entstehen. Es werden folgende Betriebszeiten gewählt: 1. Werktags in der Schulzeit sowie in der Ferienzeit von Montag bis Freitag Die Einwirkzeit beträgt 720 Minuten außerhalb der Ruhezeit und 90 Minuten innerhalb der Ruhezeit nur für das Erwachsenen-Schwimmerbecken für die restlichen Quellen ist keine Einwirkzeit innerhalb der Ruhezeit zu berücksichtigen. 4306-2-100701.doc Seite 23 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten 2. Sonn- und Feiertags Die Einwirkzeit beträgt 480 Minuten außerhalb der Ruhezeit und 120 Minuten innerhalb der Ruhezeit. 3.1.4 Ermittlung der sonstigen Geräuschemissionen Schulsport Der bestehende Sportplatz wird von Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr von den Schulen genutzt. Da es sich um Schulsport handelt, der nach /3/ privilegiert ist, kann diese Emission vernachlässigt werden. Nutzung des Sportplatzes durch Leichtathletikvereine Der bestehende Sportplatz wird nur an Werktagen von Montag bis Freitag an maximal 2 Stunden pro Tag von Leichtathletikvereinen genutzt. Bei der Sportausübung durch Leichtathletikvereine sind Klapperbretter und Pfiffe zum Start die relevanten Geräuschemissionen gem. VDI 3770. Diese werden in der Taktmaximalpegelbetrachtung berücksichtigt. Die einmal jährlich stattfindenden Bundesjugendspiele sowie die Sportabzeichen-Aktion jeweils freitags von Mai bis September werden im Rahmen der Schulsportausübung als privilegiert betrachtet und daher nicht berücksichtigt. Leichtathletikwettkämpfe werden weder auf der bestehenden Anlage noch auf der geplanten Anlage ausgetragen. Nutzung des Volleyballplatzes auf dem Freibadgelände: Für die Nutzung von Volleyballplätzen gibt es in den Merkblättern Nr. 10 /9/ einen Verweis auf Kapitel 14 desselben Werkes. Die Annahme einer Schallleistung von 100 dB(A) erscheint plausibel. 3.1.5 Ermittlung der Geräuschemission der Parkplätze Gemäß Anhang 2.1 der 18. BlmSchV sind Geräusche, die von den der Anlage zuzurechnenden Parkflächen ausgehen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90 /4/ zu berechnen. Nach /9/ werden dabei regelmäßig zu niedrige Immissionen berechnet. Es wird empfohlen die Berechnung unter Berücksichtigung der neueren Erkenntnisse der Parkplatzlärmstudie /13/ durchzuführen. Darin sind zwei wirklichkeitsnähere Verfahren zur Berechnung der Schallemissionen / immissionen durch Parkplatzlärm entwickelt worden, und zwar ein sogenanntes "getrenntes Verfahren" mit getrennter Ermittlung von Teilbeurteilungspegeln für das Ein- und Ausparken und für den Parksuchverkehr, außerdem ein sogenanntes "zusammengefasstes Verfahren" für den Fall, dass sich für die einzelnen Fahrgassen die zu erwartenden Verkehrsmengen nur schwer vorhersagen lassen. In 4306-2-100701.doc Seite 24 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten dieser Prognose wurde das sogenannte "zusammengefasste Verfahren" verwendet. Mit dem aus diesen Verfahren ermittelten flächenbezogenen Schallleistungspegel LWA" wird der Schallleistungspegel der nach /13/ vorzunehmenden Gliederung in Teilflächen wie folgt ermittelt: LWA = LWA" + 10 . Ig ( S / So) in dB wobei LWA : Schallleistungspegel in dB(A) LWA" : flächenbezogener Schallleistungspegel S: Gesamtfläche bzw. Teilfläche des Parkplatzes So: Bezugsfläche 1 m² Falls es nicht möglich ist, die Verteilung des Durchfahrverkehrs auf dem Parkplatz mit ausreichender Genauigkeit abzuschätzen, kann nach /13/ mit einer Näherungsformel der flächenbezogene Schallleistungspegel des Parkplatzes wie folgt berechnet werden: LWA‘‘ = LWO + KPA + KI + KD + KStrO + 10 Ig (B*N) - 10 Ig (S / 1 m2) in dB mit LWA" : flächenbezogener Schallleistungspegel LWO : 63 dB(A) = Schalleistungspegel für eine Bewegung pro h auf einem P+R Parkplatz KPA: Zuschlag für die Parkplatzart hier nach /4/ KPA = 0 dB(A) wie für P+R Parkplatz mit zusätzlicher Berücksichtigung eines Taktmaximalpegelzuschlages in Höhe von KI = 4 dB gemäß /4/ KD: 2,5 Ig (f*B - 9); f*B > 10 Stellplätze: KD = 0 für f*B <=10 Die Näherungsformel für KD gilt für alle Parkplatzarten. KD beschreibt den Schallanteil, der von den durchfahrenden Kraftfahrzeugen verursacht wird. Er ist so bemessen, dass er in der Regel auf der "sicheren" Seite liegt. f: Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße KStrO: Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnarten B: Anzahl Stellplätze N: Bewegungshäufigkeit (hier N=1) S: Gesamtfläche bzw. Teilfläche des Parkplatzes Parkplatz an der Tennisanlage (36 Stellplätze): 4306-2-100701.doc Seite 25 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten Der Parkplatz südlich der Tennisanlage wird überwiegend durch Trainer, Schiedsrichter, Spieler und Zuschauer genutzt. Gem. [2] wurde bei der Berechnung der Bewegungszahlen nicht von der Anzahl der Stellplätze, sondern der Anzahl der Spielfelder ausgegangen. Es wurde angenommen, dass je Stunde ein kompletter Wechsel stattfindet und jeder Spieler mit dem eigenen Wagen ankommt. Es ergeben sich damit an einer solchen Anlage mit N Spielfeldern nach /7/ 4 * N Bewegungen pro Stunde für die gesamte Parkfläche. Für den Trainingsbetrieb wird laut VDI 3770 angenommen, dass während des Trainings alle Felder besetzt sind. In diesem Fall sind 10 Felder und damit 40 Bewegungen pro Stunde und Bezugsgröße für den Trainingsbetrieb zu berücksichtigen. Im Spielbetrieb wurde von einer Anzahl von 20 Zuschauern ausgegangen, die zu 50 % mit einem Pkw an- und abreisen. Dies sind zum Trainingsbetrieb zusätzlich 20 Bewegungen pro Stunde und Bezugsgröße. Zur Betrachtung der ungünstigsten Betriebszeiten wird der Spielbetrieb an Sonn- und Feiertagen gewählt. Es ergibt sich eine Anzahl von 1,67 Bewegung pro Stunde und Bezugsgröße mit einer Einwirkzeit von 240 Minuten außerhalb der Ruhezeit und 120 Minuten innerhalb der Ruhezeit. Es entstehen keine Änderungen in den Betriebszeiten und damit der Pkw-Bewegungen durch die geplante Sportanlage. Parkplatz am Schulzentrum (58 Stellplätze): Zu dem Schulzentrum gehört ein Parkplatz mit 58 Pkw-Stellplätzen für Lehrer, Schüler und Nutzer der Sportanlage. Die Nutzung durch das Schulzentrum wird vernachlässigt, da durch die Lehrer sowie überwiegend minderjährigen Schüler und Schülerinnen keine nennenswerten PkwBewegungen zu erwarten sind. Zur Betrachtung der ungünstigsten Betriebszeiten wird der Spielbetrieb an Sonn- und Feiertagen gewählt. Gemäß /9/ kann angenommen werden, dass während des Fußballtrainings insgesamt 20 Pkws für Spieler, Trainer und Zuschauer an- und abreisen. Für den Spielbetrieb wird angenommen, dass während des Spiels zusätzlich 30 Pkws für die zusätzlichen Zuschauer an- und abreisen. IST - Situation: Spielbetrieb am Sonn- und Feiertagen von 11:00 bis 19:00 Uhr Es ergibt sich eine Anzahl von 0,99 Bewegungen pro Stunde und Bezugsgröße mit einer Einwirkzeit von 360 Minuten außerhalb der Ruhezeit und 120 Minuten innerhalb der Ruhezeit. PLAN-Situation: Spielbetrieb am Sonn- und Feiertagen von 11:00 bis 19:00 Uhr Die bestehende Sportanlage soll nach der Errichtung der geplanten Sportanlage nur noch im Trainingsbetrieb genutzt werden. Daher wird für den Parkplatz am Schulzentrum samstags sowie sonn- und feiertags keine zusätzliche Fahrzeugbewegung durch Zuschauer in die Berechnung einbezogen. Es ergibt sich eine Anzahl von 0,39 Bewegungen pro Stunde und Bezugsgröße mit 4306-2-100701.doc Seite 26 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten einer Einwirkzeiten von 360 Minuten außerhalb der Ruhezeit und 120 Minuten innerhalb der Ruhezeit. Parkplatz an der geplanten Sportanlage (32 Stellplätze): Zu der geplanten Sportanlage gehört ein Parkplatz mit 32 Pkw-Stellplätzen für Trainer, Schiedsrichter, Spieler und Zuschauer. Zur Betrachtung der ungünstigsten Betriebszeiten wird der Spielbetrieb an Sonn- und Feiertagen gewählt. Gemäß /7/ kann angenommen werden, dass während des Fußballtrainings insgesamt 20 Pkws für Spieler, Trainer und Zuschauer an- und abreisen. Für den Spielbetrieb wird angenommen, dass während des Spiels zusätzlich 30 Pkws für die zusätzlichen Zuschauer an- und abreisen. Es ergibt sich eine Anzahl von 1,79 Bewegung pro Stunde und Bezugsgröße mit einer Einwirkzeit von 360 Minuten außerhalb der Ruhezeit und 120 Minuten innerhalb der Ruhezeit. Nach Rücksprache mit der Stadt, sind die vorhandenen und geplanten Parkplätze ausreichend. Es sind daher keine zusätzlichen Geräuschemissionen aus Parksuchverkehr zu erwarten. Es ist davon auszugehen, dass die Parkplätze am Schulzentrum, am Bauhof sowie an der geplanten Sportanlage auch von den Freibadbesuchern genutzt werden. Dies wurde bei der Ermittlung der Fahrzeugbewegungen auf dem bestehenden sowie dem geplanten Sportplatz, im Rahmen der zusätzlichen Pkws für zusätzliche Zuschauer berücksichtigt. 3.1.6 Verkehrsgeräusche Gemäß Ziff. 1 /3/ sind den Sportanlagen nur die Geräusche zuzurechnen, die von Parkplätzen auf dem Anlagengelände ausgehen. Es ist nicht von einer signifikanten Erhöhung des Verkehrsaufkommens auf den öffentlichen Verkehrsflächen infolge der neuen Sportanlage auszugehen. Somit ist ausgeschlossen, dass eine Pegelerhöhung um mindestens 3dB(A) auftritt. Eine Berücksichtigung der Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen außerhalb der Sportanlagen ist daher nicht erforderlich. 3.2 Betrachtung der Unsicherheiten Die Unsicherheit der berechneten Immissionspegel wird durch die Unsicherheit der Ausgangsdaten, also der Emissionspegel der einzelnen Schallquellen, verursacht. Für die Parameter der Ausbreitungsrechnung nach /9/ wurden für diese Prognose keine Unsicherheiten eingesetzt. 4306-2-100701.doc Seite 27 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten 3.2.1 Zu den Schallemissionen bei einem Fußballspiel: Die Schallemissionen bei einem Fußballspiel wurden nach VDI 3770 in Verbindung mit den Merkblättern Nr. 10 /9/ berechnet. In /15/ wird angeführt, dass die Standardunsicherheiten der Schallemissionen der Zuschauer und des Schiedsrichters aus den Urdaten der 42 Spiele in Tabelle 5 dieser Arbeit bestimmt werden müssen. Mit diesen Daten können für diese beiden Gruppen die folgenden Standardunsicherheiten abgeschätzt werden: für die Zuschauer: σ = ± 6 dB für den Schiedsrichter: σ = ± 5,8 dB. Für die Schallemission der Spieler wird sehr konservativ ebenfalls eine Standardunsicherheit von σ = ± 6 dB abgeschätzt. 3.2.2 Zu den Schallemissionen der Tennisanlage und des Freibades Die Schallemissionen der Tennisanlage und des Freibades wurden nach /7/ in Verbindung mit /9/ berechnet. Die Schallemission der Tennisspieler kann mit der Schallemission des Schiedsrichters verglichen werden. Daher wird die Standardunsicherheit der Tennisspieler mit der Standardunsicherheit für den Schiedsrichter bei einem Fußballspiel mit σ = ± 5,8 dB abgeschätzt. Es wird angenommen, dass die Schallemissionen der Besucher des Freibades mit den Zuschauern eines Fußballspiels vergleichbar sind. Daher wird eine Standardunsicherheit für die Besucher des Freibades mit σ = ± 6 dB abgeschätzt. 3.2.3 Zu den Parkplätzen Laut Parkplatzlärmstudie /13/ (Gleichung 11 a) kann für eine Bewegung pro Stunde eine Ausgangsschallleistung von 63 dB(A) zu Grunde gelegt werden. Diese Schallleistung ist der Mittelwert der Schallleistungen von 84 Parkbewegungen von Fahrzeugen aus einem repräsentativen Mix von 9 unterschiedlichen Fahrzeugkategorien. Legt man jedem Messwert eine Vergleichsstandardabweichung von σR =3 dB (entsprechend Genauigkeitsklasse 3) zu Grunde, so ergibt sich mit den Regeln der Fehlerverkettung für die Ausgangsschallleistung von 63 dB(A) eine Standardunsicherheit von s = ± 0,4 dB. 4306-2-100701.doc Seite 28 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten 3.2.4 Erweiterte Unsicherheit: Die erweiterte Unsicherheit der anteiligen Immissionspegel wurde mit einem Grad des Vertrauens von 90 % geschätzt. D.h. dass alle zuvor genannten Standardunsicherheiten mit dem Erweiterungsfaktor k = 1,645 multipliziert werden. 3.2.5 Gesamt-Immissionspegel Die Unsicherheiten der Gesamt-Immissionspegel werden nach /16/ bestimmt. Insgesamt ist für den Gesamtimmissionspegel an den einzelnen Immissionsorten von folgenden erweiterten Unsicherheiten auszugehen: Die Unsicherheiten sind jeweils für den ungünstigsten Fall für Sonn- und Feiertage angegeben mit u+ für die obere erweiterte Unsicherheit und u- für die untere erweiterte Unsicherheit. Sportplätze Immissionsort Kölner Ring 151 162 164 176 Haus Lebenshilfe Dr.-Josef Fieger Str. 2 u+ 2,1 2,7 2,1 2,4 2,3 2,6 Freibad u4,4 8,4 4,4 5,9 4,9 7,6 u+ 2,7 2,4 2,4 2,6 2,9 2,7 u9,1 6,0 6,0 7,8 15,5 9,0 4 Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen Nachfolgend werden die Mittelungspegel an den jeweiligen Immissionsorten getrennt für Sportanlagen und das Freibad dokumentiert. 4.1 Sportanlagen Mit den gem. Punkt 2.4 ermittelten Emissionspegeln und einer Ausbreitungsrechnung gem. E DIN ISO 9613-2 wurden mittels der kommerziellen Software CadnaA die anteiligen Immissionspegel am maßgeblichen Immissionsort berechnet. Dabei wird der Beurteilungspegel am Immissionsort nach /3/, Gleichung 3 im Anhang wie folgt ermittelt: 4306-2-100701.doc Seite 29 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik - Dr.-Ing. Fischbach mbH Baudynamik - Bauphysik - Gutachten mit LAm,i = Mittelungspegel für eine Teilzeit Ti mit gleicher Geräuschemission KT,i = Zuschlag für Informationsgehalt KI,i = Zuschlag für Impulshaltigkeit Ti = Teilzeiten Tr = Beurteilungszeiten Lr = Beurteilungspegel Folgende Beurteilungspegel (LAm,i) wurden ermittelt: LAm,T = Mittelungspegel für den Tag LAm,R = Mittelungspegel für die Ruhezeit Sportanlagen Immissionsort Kölner Ring 151 Kölner Ring 162 (nord) Kölner Ring 164 (süd) Kölner Ring 176 Haus Lebenshilfe Dr.-Josef Fieger Str. 2 LAm,R Sportplatz Schule LAm,T LAm,R geplanter Fußballplatz LAm,T LAm,R 23,8 22,6 34,8 31,8 39,2 36,2 44,3 25,4 24,1 35,0 32,0 47,0 44,0 43,4 40,4 21,7 20,4 40,2 37,2 40,5 37,5 49,7 51,1 49,8 50,9 49,6 30,6 27,6 37,6 34,6 49,3 46,3 46,0 43,0 7,8 6,5 45,6 42,6 35,5 32,5 45,4 42,4 42,4 39,4 8,6 7,3 41,8 38,8 33,7 30,7 Ist-Zustand gesamt LAm,T LAm,R Planung gesamt LAm,T LAm,R LAm,T 38,6 35,6 40,7 37,7 38,5 35,6 47,3 43,9 40,9 51,9 Tennis Gemäß Nummer 1.3.3 Anhang /3/ ist ein Zuschlag für Impulshaltigkeit zu berücksichtigen, falls während einer Teilzeit Ti der Beurteilungszeit auffällige Pegeländerungen wie z.B. Aufprallgeräusche von Bällen, Geräusche von Startpistolen o. ä. auftreten. Zuschläge für Impulshaltigkeit waren nicht zu vergeben, da eine Impulshaltigkeit in den ermittelten Emissionspegeln gemäß /9/ bereits berücksichtigt wurde. Gemäß Nummer 1.3.4 Anhang /3/ ist ein Informationszuschlag von 3 dB oder 6 dB wegen der erhöhten Belästigung bei Mithören ungewünschter Informationen je nach Auffälligkeit in den entsprechenden Teilzeiten Ti zum Mittelungspegel zu addieren. Der Informationszuschlag ist laut Nummer 1.3.4 Anhang /3/ in der Regel nur bei Lautsprecherdurchsagen oder bei Musikwiedergaben anzuwenden. Im 4306-2-100701.doc Seite 30 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten vorliegenden Fall sind weder Lautsprecherdurchsagen noch Musikwiedergaben zu berücksichtigen. Daher entfällt der Informationszuschlag. Heben sich aus dem Geräusch von Sportanlagen Einzeltöne heraus, ist ein Tonzuschlag von 3 dB oder 6 dB in den entsprechenden Teilzeiten Ti zum Mittelungspegel zu addieren. Laut Nummer 1.3.4 Anhang /3/ kommen tonhaltige Geräusche bei Sportanlagen nicht vor. Im vorliegenden Fall sind keine tonhaltigen Geräusche ausgehend von den betrachteten Sportanlagen zu erwarten. Daher wird kein Zuschlag für Tonhaltigkeit berücksichtigt. Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnung werden auf den folgenden Seiten grafisch dokumentiert. 4306-2-100701.doc Seite 31 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten Rasterlärmkarte für die IST – Situation: Sonn- und Feiertage 4306-2-100701.doc Seite 32 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten Rasterlärmkarte für die PLAN – Situation: Sonn- und Feiertage 4306-2-100701.doc Seite 33 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik 4.2 - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten Freibad Der Beurteilungspegel wird nach /11/, Anhang wie folgt ermittelt: Lr = 10 log*(1/T* Σ Ti*10 ^(0,1(LAeq,i –Cmet + K T,i +KI,i +KR,i) LAeq,i Cmet KT,i KI,i KR,i Ti Tr Lr = Mittelungspegel für eine Teilzeit Ti mit gleicher Geräuschemission = meteorologische Korrektur nach DIN ISO 9613-2 /9/; hier „0“ = Zuschlag für Informationsgehalt = Zuschlag für Impulshaltigkeit = Zuschlag für Ruhezeiten = Teilzeiten = Beurteilungszeiten = Beurteilungspegel Folglich wird der Beurteilungspegel für Freizeitanlagen analog zu den Sportanlagen ermittelt. Die Formeln unterscheiden lediglich hinsichtlich der Variablenbezeichnungen und der Berücksichtigung von Cmet (hier = 0 also irrelevant). Folgende Beurteilungspegel (LAeq,i) wurden ermittelt: LAeq,T = Mittelungspegel für den Tag LAeq,R = Mittelungspegel für die Ruhezeit Freibad Immissionsort Kölner Ring 151 Kölner Ring 162 (nord) Kölner Ring 164 (süd) Kölner Ring 176 Haus Lebenshilfe Dr.-Josef Fieger Str. 2 4306-2-100701.doc Mo bis Fr LAeq,T LAeq,R Sonntag LAeq,T LAeq,R 59,5 37,5 59,0 54,8 51,0 34,4 50,5 46,3 57,5 39,3 57,0 52,8 41,6 21,7 41,1 36,9 51,1 31,2 50,6 46,4 45,9 25,3 45,4 41,1 Seite 34 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten Bei der Berücksichtigung der Impulshaltigkeit und / oder der auffälligen Pegeländerungen sowie der Ton- und Informationshaltigkeit gilt gemäß/10/ folgendes: Zuschläge sind für die Zeiten zu vergeben, in denen Impulshaltigkeit und / oder auffällige Pegeländerungen bzw. Ton- und Informationshaltigkeit vorliegen. Wegen der erhöhten Belästigung beim Mithören unerwünschter Informationen oder Tonhaltigkeit ist je nach Auffälligkeit ein Zuschlag erforderlich (0 oder 3 oder 6 dB, je nach Auffälligkeit). Ein Zuschlag von 6 dB ist nur bei besonders hohem Informationsgehalt (z.B. laute und gut verständliche Lautsprecherdurchsagen, deutlich hörbare Musikwiedergabe) zu vergeben. Ein Zuschlag für Impulshaltigkeit war nicht zu vergeben, da eine Impulshaltigkeit der Immissionspegels nach der Ermittlung gemäß /7/ bereits berücksichtigt wurde. Darüber hinaus gehende Zuschläge für Ton- und Informationshaltigkeit waren nicht zu vergeben. Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnung werden auf der folgenden Seite grafisch dokumentiert. Da die Berechnung des Beurteilungspegels nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung und der Freizeitlärmrichtlinie im vorliegenden Fall gleich ist, kommt es hier für Ausbreitungsberechnung darauf an, um welchen Anlagentyp es sich handelt. 4306-2-100701.doc Seite 35 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten Rasterlärmkarte für den Freibadlärm: Sonn- und Feiertage 4306-2-100701.doc Seite 36 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik 4.3 - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten Freibad und Sportplätze - Istzustand Die Ausbreitungsberechnung für eine Überlagerung im Sinne § 2 (1) /3/ aller Anlagen ist nachfolgend grafisch dargestellt. Einzelpegel für die relevanten Immissionsorte sind im nachfolgenden Kapitel „Bewertung“ dokumentiert. Rasterlärmkarte für die Gesamtüberlagerung im Istzustand 4306-2-100701.doc Seite 37 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik 4.4 - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten Freibad und Sportplätze - Planung Die Ausbreitungsberechnung für eine Überlagerung im Sinne § 2 (1) /3/ aller Anlagen ist nachfolgend grafisch dargestellt. Einzelpegel für die relevanten Immissionsorte sind im nachfolgenden Kapitel „Bewertung“ dokumentiert. Rasterlärmkarte für die Gesamtüberlagerung Planung 4306-2-100701.doc Seite 38 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik 4.5 - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten Maximalpegelbetrachtung Nach /3/ sollen einzelne Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte für den Tag um nicht mehr als 30 dB(A) und für die Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Nach /10/ sollen einzelne Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte für den Tag um nicht mehr als 20 dB(A) und für die Nacht um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten. Als möglicher Verursacher von Geräuschspitzen kommen bei Fußballspielen vor allem Schiedsrichterpfiffe mit einem Schallleistungspegel von 118 dB(A) in Frage. Bei Leichtathletikübungen sind vor allem Startklappen mit einem Pegel von 130 dB(A) und Pfiffe mit einem Schallleistungspegel von 118 dB(A) relevant. Bei Tennisspielen entstehen bei Ballwechseln Pegel von 95 dB(A), dies ist in der Berechnungsbasis nach dem Taktmaximalverfahren berücksichtigt. Durch das Besucherverhalten (Zurufe etc.) wird ein Schallleistungspegel in Höhe von maximal Lw = 105 dB(A) verursacht (Merkblätter Nr. 10 „Geräuschimmissionsprognose von Sport- und Freizeitanlagen; Berechnungshilfen“; Landesumweltamt NRW; Ausgabe 2-1998 /9/). Die Maximalpegel für Geräuschspitzen aus allen Anlagen sind in folgender Tabelle zusammengefasst: Immissionsort Kölner Ring 151 Kölner Ring 162 (nord) Kölner Ring 164 (süd) Kölner Ring 176 Haus Lebenshilfe Dr.-Josef Fieger Str. 2 Ist Lmax Plan Lmax 65,9 66,1 70,6 71,6 76,0 76,0 61,3 61,7 79,6 79,5 75,5 75,4 Entsprechend der Parkplatzlärmstudie /13/, Tabelle 34, ist zur Einhaltung des Maximalpegelkriteriums bei einem reinen Wohngebiet für den Tag ein Mindestabstand zwischen dem nächstgelegenen Immissionsort und dem nächstgelegenen Stellplatz von 3 m (PKW) bzw. 8 m (LKW) und für die Nacht ein Mindestabstand in Höhe von 45 m (PKW) bzw. 91 m (LKW) erforderlich. 4306-2-100701.doc Seite 39 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten 5 Beurteilung In den nachfolgenden Tabellen werden die ermittelten Pegel mit den Richtwerten der einschlägigen Richtlinien verglichen unter Beachtung der Gebietsfestsetzungen im Bebauungsplan. Für die Immissionsorte, die in einem Gebiet liegen, für das uns kein Bebauungsplan vorliegt, werden die Richtwerte für WA angenommen. Die Richtwerte für Mischgebiete (MI) liegen 5 dB(A) höher als die für allgemeine Wohngebiete (WA). Hinsichtlich der Bewertung der Pegel ist zu beachten, dass die Bewertungskriterien für Sport- und Freizeitanlagen sich i.W. nur hinsichtlich der „seltenen Ereignisse“ (18 statt 10) und der Maximalpegel (für Sport 10 dB(A) mehr zulässig) unterscheiden. 5.1 Sportplätze Beurteilungsgrundlage sind die in Kapitel 4.1 ausgewiesenen Mittelungspegel für die Gesamtheit der Sportanlagen. Nachfolgend werden die Richtwerte nach /3/ mit den Berechnungsergebnissen in einer Tabelle verglichen: Sportplätze Immissionsort Kölner Ring 151 (WR) Kölner Ring 162 nord (WA) Kölner Ring 164 süd (WA) Kölner Ring 176 (wie WA) Haus Lebenshilfe (wie WA) Dr.-Josef Fieger Str. 2 (WA) Ist-Zustand gesamt LAm,T LAm,R Planung gesamt LAm,T LAm,R 38,6 35,6 40,7 38,5 35,6 43,9 Richtwerte LAmT LAm,R 37,7 50 45 47,3 44,3 55 50 40,9 43,4 40,4 55 50 51,9 49,7 51,1 49,8 55 50 49,3 46,3 46,0 43,0 55 50 45,4 42,4 42,4 39,4 55 50 Die Richtwerte für WA bzw. WR sind somit sowohl im Istzustand als auch unter Berücksichtigung des geplanten Fußballplatzes mit erheblicher Reserve eingehalten. Die Errichtung des neuen Fußballplatzes und die damit einhergehende veränderte Nutzung des alten Sportplatzes führen nur zu sehr geringfügigen Änderungen der Situation, sowohl günstig (Haus Lebenshilfe), als auch ungünstig (Kölner Ring 162, 164 nord). 4306-2-100701.doc Seite 40 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik 5.2 - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten Freibad Beurteilungsgrundlage sind die in Kapitel 4.2 ausgewiesenen Mittelungspegel für das Freibad. Nachfolgend werden die Richtwerte nach /10/ mit den Berechnungsergebnissen in einer Tabelle verglichen: Freibad Immissionsort Kölner Ring 151 (WR) Kölner Ring 162 nord (WA) Kölner Ring 164 süd (WA) Kölner Ring 176 (wie WA) Haus Lebenshilfe (wie WA) Dr.-Josef Fieger Str. 2 (WA) Mo bis Fr LAeq,T LAeq,R Sonntag LAeq,T LAeq,R Richtwerte LAeq,T LAeq,R 59,5 37,5 59,0 54,8 50 45 51,0 34,4 50,5 46,3 55 50 57,5 39,3 57,0 52,8 55 50 41,6 21,7 41,1 36,9 55 50 51,1 31,2 50,6 46,4 55 50 45,9 25,3 45,4 41,1 55 50 Drei von vier Richtwerten für das WR sind signifikant überschritten. Für die Immissionsorte im WA treten nur unwesentliche Überschreitungen auf. Die seit nun etwa vierzig Jahren geduldete Belastung verändert sich durch die geplante neue Sportanlage nicht. 5.3 Gesamtbetrachtung Nachfolgend wird die Überlagerung für Sonn- und Feiertagen betrachtet: Sport-, Tennisplätze & Freibad Immissionsort Kölner Ring 151 (WR) Kölner Ring 162 nord (WA) Kölner Ring 164 süd (WA) Kölner Ring 176 (wie WA) Haus Lebenshilfe (wie WA) Dr.-Josef Fieger Str. 2 (WA) 4306-2-100701.doc Ist-Zustand gesamt LAm,T LAm,R Planung gesamt LAm,T LAm,R 59,1 54,8 59,1 51,1 47,0 57,2 Richtwerte LAmT LAm,R 54,8 50 45 52,2 48,4 55 50 53,0 57,2 53,0 55 50 51,4 49,9 51,5 50,0 55 50 53,0 49,4 51,9 48,0 55 50 48,4 44,8 47,2 43,4 55 50 Seite 41 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten Die Unterschiede zwischen Istzustand und Planung sind marginal. Der geplante Fußballplatz führt zu keiner signifikanten Änderung der Gesamtbelastung an den Immissionsorten. Die an einigen Immissionsorten vorliegende Überschreitung der Richtwerte für WR und WA resultiert allein aus dem Freibad und nicht aus der neuen Anlage. 5.4 Maximalpegel Die Maximalpegel liegen tags für die untersuchten Immissionsort im WA unter Lmax = 80 dB(A). Für den untersuchten Immissionsort im WR liegt Lmax unter 70dB(A). Somit werden die Richtwerte eingehalten. Alle Stellplätze sind mehr als 8 m von der nächsten Wohnbebauung entfernt, so dass das Maximalpegelkriterium für den Tag für alle Stellplätze eingehalten wird. 6 Zusammenfassung, Abwägungsvorschlag An den besonders kritischen Immissionsorten (Kölner Ring 151, 162, 164, 176) treten durch den geplanten Fußballplatz keine höheren Gesamtbelastungen aus Sportplätzen und dem Freibad auf als derzeit vorhanden. Die durchgeführten Berechnungen und Vergleiche mit den Richtlinien /3/ und /10/ zeigen zwar, dass Richtwerte für allgemeine und reine Wohngebiete zum Teil überschritten werden. Die Parameterstudie zeigt aber insbesondere deutlich, dass diese Überschreitungen nicht auf die vorhandenen Sportbzw. Tennisplätze oder den geplanten Fußballplatz zurückzuführen sind. Ursächlich ist allein das seit vielen Jahrzehnten vorhandene Freibad, das in der Einzelbetrachtung schon zu Richtwertüberschreitungen führt. Das Freibad ist aber bereits 1971 unmittelbar neben der Wohnbebauung geplant worden. so dass von vornherein eine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme bestand und besteht. Zu beachten ist auch, dass das Freibad nur bei Temperaturen über 20°C geöffnet ist. Zudem kann aufgrund der im Untersuchungsgebiet stark variierenden Nutzungen (Bauhof, Schulen, Sportanlagen, Biomasseheizkraftwerk, Wohnen) davon ausgegangen werden, dass das Gebiet mit einer erhöhten Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Duldung belastet ist. Desweiteren wird die Schutzbedürftigkeit aufgrund der Randlage zum Außenbereich gemindert. 4306-2-100701.doc Seite 42 von 43 Schallprognose 4306-2 Ingenieurgesellschaft Baustatik - Baudynamik Dr.-Ing. Fischbach mbH - Bauphysik - Gutachten Darüber hinaus ist abzuwägen, ob das Freibad vor dem Hintergrund seiner tatsächlichen Nutzung als Freizeitanlage einstuft werden kann und somit im Sinne des §2(2) /3/ gar nicht einzurechnen ist. In diesem Fall sind alle Richtwerte bezüglich der Sportanlagen eingehalten. Selbst für die hier im Sinne einer Worst-Case-Analyse durchgeführte Gesamtüberlagerung aller vorhandenen Sportanlagen mit dem Freibad und dem geplanten Fußballplatz liegen alle Immissionswerte unter 60 dB(A). Somit sind die Anforderungen an gesunde Lebensverhältnisse in jedem Fall gewahrt. Der geplante Fußballplatz führt zu keiner signifikanten Veränderung der Gesamtbelastung des betrachteten Gebietes. Erftstadt, den 1.7.2010 4306-2-100701.doc Seite 43 von 43 Schallprognose 4306-2