Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
134 kB
Datum
01.10.2012
Erstellt
07.09.12, 12:06
Aktualisiert
07.09.12, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1
-82Neubau Sportplatz Lechenich;
Info’s an die städtischen Gremien gemäß Liegenschaftsakte 2471
Mit V 8/0264 vom 28.12.2004 und den Anlagen 1 bis 4
. Schulausschuss 22.02.2005
.Sportausschuss
.Ausschuss für Wirtschaftsförderung u. Werksausschuss Immobilienwirtschaft
(Sitzung) 26.01.2005 u. 0.103.2005)
. FinanzA 10.03.2005
. Rat 16.03.2005
Liegenschaftsrechtliche Voraussetzungen für die Verlegung des Sportplatzes u. die Anlegung
des Kunstrasenplatzes (Grunderwerb). In Anlage 3 dieser Vorlage 8 ( zum WerksA
01.03.2005) wird die Problematik der nahen Wohnbebauung, des Schallschutzgutachtens u.
des Lärmschutzes erläutert.
Die Interessengemeinschaft Am Kölner Ring- Am Burgfeld hat ihr Schreiben vom 10.02.2005
an den Bürgermeister der Stadt Erftstadt selbst an die Fraktionsvorsitzenden der Fraktionen
CDU, SPD,FDP und Bündnis 90/Die Grünen sowie den Landrat des Rhein-Erft-Kreises
gesandt. In diesem Schreiben werden die Bedenken der Anwohner dargestellt.
Daraufhin wurde mit den Beteiligten am 23.02.2005 ein Gespräch geführt und wie vereinbart
wurde der Interessengemeinschaft am 28.02.2005 die Vorlage 8/0264 u. die Anlagen zur
Kenntnisnahme übersandt.
Der Landrat hat mit Schreiben vom 28.02.2005 auf das Schreiben der Interessengemeinschaft
geantwortet u. auf die Planungshoheit der Stadt Erftstadt hingewiesen. Der verbindliche
Flächennutzungsplan hat seit 1999 dort eine entsprechende Ausweisung als Grünfläche mit
der Widmung Sportanlagen vorgesehen. Der FNP ist in den 90’er-Jahren mit der
vorgeschriebenen Bürgerbeteiligung neu aufgestellt worden. Dabei ist diese Fläche weiterhin
als Fläche für Sportanlagen festgelegt worden. Hinweis auf ein Fachgutachten für die
Einhaltung des Immissionsschutzes.
Weiteres Schreiben des Landrat vom 11.05.2005 an die Interessengemeinschaft : Wiederum
Hinweis auf die Planungshoheit und Selbstverwaltungsrecht der Stadt und somit kein
hinreichender Rechtsgrund für ein kommunalaufsichtliches Einschreiten.