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Beschlussvorlage (Kita-Versorgung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,3 MB
Datum
02.10.2012
Erstellt
23.08.12, 15:08
Aktualisiert
23.08.12, 15:08

Inhalt der Datei

Anlage 1 zur V 289/2012 51 JHP Die nachfolgende Planung (Stand: 01.08.2012) für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen für das Kita-Jahr 2013/14 wird in der Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung ausführlich kommentiert. Allgemeine Lesehinweise: - Für jeden Stadtteil, Bezirk und für Erftstadt-Gesamt wird eine individuelle Planung mit Nachfragequote, Bestandsfeststellung und Maßnahmeplanung bis zum Jahr 2015 vorgestellt. - Die Planung basiert auf den Jahrgangszahlen der KDVZ (Abruf 30.07.2012). Beginnend mit dem Jahr 2012 werden Prognosen verwendet, die mit Hilfe von folgenden Kriterien aufgestellt wurden: o IT-NRW-Prognose aus dem Jahr 2008 o Prognose der Bautätigkeit o Durchschnittsjahrgangszahl der Geburtsjahrgänge 2007-2011 mit Berücksichtigung der Tendenz - Alle Prognosen für die Folgejahre sind `Wenn-dann-Aussagen´. - Die offizielle Versorgungsquote für die 3- bis 6-Jährigen beträgt 100 Prozent. Bei der Nachfrage werden die Auswirkungen der Schulrechtsreform berücksichtigt, d.h. vom ältesten Kita-Jahrgang werden 2 Monate abgezogen. - Die offizielle Versorgungsquote für unter 3-Jährigen beträgt 35 Prozent, wovon 2/3 (= 23,3 %) in Tageseinrichtungen versorgt werden. - Die Anzahl der benötigten Tagespflegeplätze erfolgt nachrichtlich. Die Quote beträgt 1/3 von 35 Prozent = 11,7 Prozent. - Die Anzahl der behinderten Kinder erfolgt nachrichtlich wegen der detailgenauen Planung in Dezimalzahlen. Lesehinweise zur Planung: - Der grau hinterlegte Teil enthält die Planung für die 3- bis 6-jährigen Kinder. Der nicht hinterlegte Teil enthält die Planung für die unter 3-Jährigen. - In den Gruppen I (Spalte 4) werden 2-Jährige und 3- bis 6-Jährige betreut. Der Gruppen-Typ erstreckt sich deshalb über beide Bereiche. - In der ersten Spalte sind die Geburtsjahrgänge als KDVZ-Daten und Prognosedaten des Umwelt- und Planungsamtes aufgeführt. - Die zweite Spalte enthält die Bedarfszahlen der jeweils zusammengefassten Kita-Jahrgänge. - In Spalte 3 sind die Einrichtungen und in Spalte 4 die dazugehörigen Gruppen und Plätze genannt. Sie sind verwaltungsseitig so eingestellt, dass eine auskömmliche Versorgung im Jahr 2015 gewährleistet ist. - Die letzte Spalte enthält die Versorgungsquoten. - Durch die Abbildung des Bedarfs auf Stadtteilebene wird die wohnortnahe Versorgung überprüft. - Die Bezirksebene ermöglicht, dass Platzüberhänge und -defizite in nahegelegenen Stadtteilen verrechnet werden können. - Durch die Sicht auf die Gesamtversorgung (Stadtebene) werden mittelfristig Über- oder Unterkapazitäten verhindert. 1 Stadtteilebene Ahrem Ahrem gehört zum Kita-Bezirk Ahrem / Herrig / Lechenich. Es ist kein Handlungsbedarf gegeben. U3-Kinder müssen im Bezirk versorgt werden. Blessem Blessem gehört zum Kita-Bezirk Blessem / Bliesheim / Liblar. Die Gruppe II b (10 U3) wird spätestens zum 01.08.2013 eingerichtet. Es ist kein weiterer Handlungsbedarf gegeben. 2 Bliesheim Bliesheim gehört zum Kita-Bezirk Blessem / Bliesheim / Liblar. Es ist kein Handlungsbedarf gegeben. Borr Borr gehört zum Kita-Bezirk Borr / Erp / Friesheim / Niederberg. Es ist kein Handlungsbedarf gegeben. 3 Dirmerzheim Dirmerzheim gehört zum Kita-Bezirk Dirmerzheim / Gymnich. Der Anbau einer Gruppe II b ist für den 01.01.2013 vorgesehen. Zur Reduzierung des Mankos in Gymnich bzw. Kierdorf ist die Errichtung einer `Notgruppe´ III b bis zum Jahr 2015 notwendig. Erp Erp gehört zum Kita-Bezirk Borr / Erp / Friesheim / Niederberg. Es ist kein Handlungsbedarf gegeben. 4 Friesheim Friesheim gehört zum Kita-Bezirk Borr / Erp / Friesheim / Niederberg. Die Umwandlung einer zurzeit noch laufenden Gruppe I c in eine Gruppe II b ist für den 01.04.2013 vorgesehen. Auf die Errichtung einer zweiten Gruppe II wird vorerst verzichtet. Der Bedarf muss beobachtet werden. Gymnich Gymnich gehört zum Kita-Bezirk Dirmerzheim / Gymnich. Das Manko von 31 Ü3Plätzen im Kita-Jahr 2013 muss durch die Einrichtung einer neuen Gruppe III c gedeckt werden. Es ist vorgesehen, ein städtisches Gebäude als Dependance des städt. Kindergartens Gymnich zu nutzen. 5 Herrig Herrig gehört zum Kita-Bezirk Ahrem / Herrig / Lechenich. Der Anbau für eine Gruppe II b ist spätestens für den 01.08.2013 vorgesehen. Es ist kein weiterer Handlungsbedarf gegeben. Kierdorf Kierdorf gehört zum Kita-Bezirk Kierdorf / Köttingen. Hier besteht im Kita-Jahr 2013 eine Unterdeckung von 38 Plätzen. Die Bedarfsdeckung erfolgt zum Teil in Köttingen. Für die Kierdorfer Kinder wird eine `Notgruppe´ in Dirmerzheim eingerichtet. Mittelfristig muss eine neue Gruppe geschaffen werden. 6 Köttingen Köttingen gehört zum Kita-Bezirk Kierdorf / Köttingen. Der Anbau von zwei neuen Gruppen II b und II c ist spätestens bis zum 01.01.2014 vorgesehen. Es ist kein weiterer Handlungsbedarf vorhanden. Lechenich Lechenich gehört zum Kita-Bezirk Ahrem / Herrig / Lechenich. In Lech.-Nord war der Anbau einer U3-Gruppe geplant. Darauf wird verzichtet. Eine Ü3-Gruppe wird in eine U3-Gruppe spätestens bis zum 01.08.2013 umgebaut. Bei Bedarf kann unverzüglich eine Gruppe III c in eine Gruppe I c umgewandelt und dadurch weitere U3-Plätze geschaffen werden. Darüber hinaus ist kein weiterer Handlungsbedarf gegeben. 7 Liblar Liblar gehört zum Kita-Bezirk Blessem / Bliesheim / Liblar. Die Waldorf-Kita wird noch eine U3-Gruppe einrichten. In der Kita `Tausendfüßler´ wird noch bis spätestens zum 01.08.2013 eine Ü3-Gruppe in eine U3-Gruppe umgebaut. Weiterer Handlungsbedarf ist nicht gegeben. Niederberg Niederberg gehört zum Kita-Bezirk Borr / Erp / Friesheim / Niederberg. Es ist kein Handlungsbedarf gegeben. 8 Bezirksebene Bezirk Ahrem / Herrig / Lechenich Sind die in den Stadtteilen beschriebenen Maßnahmen umgesetzt, ist kein weiterer Handlungsbedarf gegeben. Bezirk Blessem / Bliesheim / Liblar Sind die in den Stadtteilen beschriebenen Maßnahmen umgesetzt, ist kein weiterer Handlungsbedarf gegeben. 9 Bezirk Borr / Erp / Friesheim / Niederberg Der U3-Bedarf muss beobachtet werden. Es ist kein weiterer Handlungsbedarf gegeben. Bezirk Dirmerzheim / Gymnich Ob die Notgruppe im Jahr 2015 zur Behebung des Mankos in Kierdorf noch notwendig ist, muss geprüft werden. 10 Bezirk Kierdorf / Köttingen Der Stadtteil Kierdorf ist benachteiligt. Die Versorgung vor Ort ist schlecht. Mittelfristig muss ein Einfamilienhaus umgebaut werden. Erftstadtebene Nach Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen im Ü3-Bereich ist kein weiterer Handlungsbedarf gegeben. Im U3-Bereich fehlen aber 24 Plätze im Jahr 2013 und 28 Plätze im Jahr 2015. Diese werden nach Beschlusslage des Rates durch weitere Tagespflegeplätze ausgeglichen, so dass 161 Plätze im Jahr 2015 zur Verfügung stehen müssen. 125 waren ursprünglich geplant. Je nach Entwicklung kann aber auch ein Überangebot an Ü3-Plätzen in U3-Plätze umgewandelt werden. 11