Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
34 kB
Datum
27.09.2012
Erstellt
14.06.12, 15:34
Aktualisiert
11.09.12, 06:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 193/2012
Az.:
Amt: - 32 BeschlAusf.: - 32 Datum: 10.05.2012
gez. Hülsebus
20.06.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Dr. Rips,
Bürgermeister
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Rat
Termin
26.06.2012
beschließend
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
06.09.2012
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Optimierung von Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
In den letzten Monaten hat sich mein Rechts- und Ordnungsamt unter Federführung des
Ordnungsdezernenten mit Verbesserungen hinsichtlich der Genehmigung von Veranstaltungen
bereits stark beschäftigt.
Auslöser dafür war zum Einen die Erlasslage des Innenministeriums NRW zu
Großveranstaltungen und ein sich daraus ergebender Leitfaden für die Planung, Genehmigung
und Durchführung solcher Veranstaltungen. Zum Anderen ist aber auch immer wieder aufgefallen,
dass Organisatoren von Veranstaltungen kompetente Hilfe im Genehmigungsverfahren benötigen
und viele Verwaltungsabläufe für Veranstalter nicht hinreichend transparent und verständlich sind.
.
Folgende Ziele wurden bislang formuliert:
Jede Veranstaltung, die in Erftstadt durchgeführt wird, soll unabhängig, ob es sich um eine
Großveranstaltung im Sinne des Erlasses handelt oder nicht, federführend beim Rechts- und
Ordnungsamt angezeigt werden. Das Rechts- und Ordnungsamt führt dann die Kommunikation
mit dem Veranstalter und ist gleichzeitig Bindeglied zu allen genehmigenden Stellen. Falls
erforderlich werden unter Leitung des Ordnungsdezernenten alle zu beteiligenden Vertreter zu
gemeinsamen Besprechungen eingeladen. In dieser Runde wird dann festgestellt, welche
Genehmigungen erforderlich sind. In enger Abstimmung zwischen Ordnungsdezernent und
Rechts- und Ordnungsamt werden die Erfordernisse dann an den Veranstalter kommuniziert.
Gleichzeitig wird die Verantwortung dafür übernommen, dass alle Genehmigungen rechtzeitig
erfolgen. Die erforderlichen Genehmigungen werden dann zu einem Bündel zusammen gefasst
und komplett an den Veranstalter übergeben. Damit hat der Veranstalter Planungssicherheit und
kann sich dann darauf verlassen, dass er alles Erforderliche in Händen hält.
Ebenso ist es auf diese Weise möglich, auftretenden Problemen rechtzeitig zu begegnen.
Es bedarf hier allerdings
Organisationsverfügung.
noch
einer
Feinabstimmung
und
einer
entsprechenden
Ich habe nunmehr vor, eine entsprechende organisatorische Veränderung vorzunehmen und aus
dem Personalbestand des Rechts- und Ordnungsamtes eine Stabsstelle zu bilden und diese direkt
dem Ordnungsdezernenten zu unterstellen. Diese Stabsstelle wird dann die oben beschriebenen
Aufgaben wahrnehmen. Durch die direkte Bindung an den Ordnungsdezernenten wird es dann
immer möglich sein, diesen zeitnah und rechtzeitig zu informieren, einzubinden und, wenn nötig,
Entscheidungen auf direktem Wege einzuholen sowie Gesprächsrunden mit allen Beteiligten
direkt beim Ordnungsdezernenten zu terminieren.
Sobald die Stabsstelle dann die Arbeit aufnimmt, wird dies mit einer entsprechenden
Pressemitteilung bekannt gegeben und auf der Homepage der Stadt Erftstadt im Internet
veröffentlicht. . Mögliche Veranstalter und Organisatoren von Veranstaltungen werden über die
Einrichtung dieser Stabsstelle und der damit verbundenen Verbesserungen schriftlich informiert.
Dieses Infoschreiben wird versehen sein mit dem Angebot der Vornahme von Ortsterminen,
Teilnahmen an Versammlungen etc.
Verwaltungsintern werde ich dafür Sorge tragen, dass auch die anderen Ämter/Eigenbetriebe
mögliche Veranstalter zunächst an die Stabsstelle verweisen.
Klarstellend sei aber nochmals darauf hingewiesen, dass die Stabsstelle nicht die Aufgaben der
übrigen Genehmigungsstellen übernimmt, sondern lediglich diese Genehmigungen koordiniert,
bündelt und kommuniziert sowie bei Problemen um eine zeitnahe und zielführende Lösung
bemüht sein.
Durch die Umorganisation von Aufgaben innerhalb des Rechts- und Ordnungsamtes wird es
möglich sein, diese Stabsstelle ohne Schaffung neuer Stellen einzurichten. Damit ist diese mithin
kostenneutral.
(Erner)
-2-