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Antrag (Antrag bzgl. Optimierung von Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
34 kB
Datum
27.09.2012
Erstellt
14.06.12, 15:34
Aktualisiert
11.09.12, 06:07
Antrag (Antrag bzgl. Optimierung von Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen) Antrag (Antrag bzgl. Optimierung von Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 193/2012 Az.: Amt: - 32 BeschlAusf.: - 32 Datum: 10.05.2012 gez. Hülsebus 20.06.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Rat Termin 26.06.2012 beschließend Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 06.09.2012 beschließend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Optimierung von Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: In den letzten Monaten hat sich mein Rechts- und Ordnungsamt unter Federführung des Ordnungsdezernenten mit Verbesserungen hinsichtlich der Genehmigung von Veranstaltungen bereits stark beschäftigt. Auslöser dafür war zum Einen die Erlasslage des Innenministeriums NRW zu Großveranstaltungen und ein sich daraus ergebender Leitfaden für die Planung, Genehmigung und Durchführung solcher Veranstaltungen. Zum Anderen ist aber auch immer wieder aufgefallen, dass Organisatoren von Veranstaltungen kompetente Hilfe im Genehmigungsverfahren benötigen und viele Verwaltungsabläufe für Veranstalter nicht hinreichend transparent und verständlich sind. . Folgende Ziele wurden bislang formuliert: Jede Veranstaltung, die in Erftstadt durchgeführt wird, soll unabhängig, ob es sich um eine Großveranstaltung im Sinne des Erlasses handelt oder nicht, federführend beim Rechts- und Ordnungsamt angezeigt werden. Das Rechts- und Ordnungsamt führt dann die Kommunikation mit dem Veranstalter und ist gleichzeitig Bindeglied zu allen genehmigenden Stellen. Falls erforderlich werden unter Leitung des Ordnungsdezernenten alle zu beteiligenden Vertreter zu gemeinsamen Besprechungen eingeladen. In dieser Runde wird dann festgestellt, welche Genehmigungen erforderlich sind. In enger Abstimmung zwischen Ordnungsdezernent und Rechts- und Ordnungsamt werden die Erfordernisse dann an den Veranstalter kommuniziert. Gleichzeitig wird die Verantwortung dafür übernommen, dass alle Genehmigungen rechtzeitig erfolgen. Die erforderlichen Genehmigungen werden dann zu einem Bündel zusammen gefasst und komplett an den Veranstalter übergeben. Damit hat der Veranstalter Planungssicherheit und kann sich dann darauf verlassen, dass er alles Erforderliche in Händen hält. Ebenso ist es auf diese Weise möglich, auftretenden Problemen rechtzeitig zu begegnen. Es bedarf hier allerdings Organisationsverfügung. noch einer Feinabstimmung und einer entsprechenden Ich habe nunmehr vor, eine entsprechende organisatorische Veränderung vorzunehmen und aus dem Personalbestand des Rechts- und Ordnungsamtes eine Stabsstelle zu bilden und diese direkt dem Ordnungsdezernenten zu unterstellen. Diese Stabsstelle wird dann die oben beschriebenen Aufgaben wahrnehmen. Durch die direkte Bindung an den Ordnungsdezernenten wird es dann immer möglich sein, diesen zeitnah und rechtzeitig zu informieren, einzubinden und, wenn nötig, Entscheidungen auf direktem Wege einzuholen sowie Gesprächsrunden mit allen Beteiligten direkt beim Ordnungsdezernenten zu terminieren. Sobald die Stabsstelle dann die Arbeit aufnimmt, wird dies mit einer entsprechenden Pressemitteilung bekannt gegeben und auf der Homepage der Stadt Erftstadt im Internet veröffentlicht. . Mögliche Veranstalter und Organisatoren von Veranstaltungen werden über die Einrichtung dieser Stabsstelle und der damit verbundenen Verbesserungen schriftlich informiert. Dieses Infoschreiben wird versehen sein mit dem Angebot der Vornahme von Ortsterminen, Teilnahmen an Versammlungen etc. Verwaltungsintern werde ich dafür Sorge tragen, dass auch die anderen Ämter/Eigenbetriebe mögliche Veranstalter zunächst an die Stabsstelle verweisen. Klarstellend sei aber nochmals darauf hingewiesen, dass die Stabsstelle nicht die Aufgaben der übrigen Genehmigungsstellen übernimmt, sondern lediglich diese Genehmigungen koordiniert, bündelt und kommuniziert sowie bei Problemen um eine zeitnahe und zielführende Lösung bemüht sein. Durch die Umorganisation von Aufgaben innerhalb des Rechts- und Ordnungsamtes wird es möglich sein, diese Stabsstelle ohne Schaffung neuer Stellen einzurichten. Damit ist diese mithin kostenneutral. (Erner) -2-