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Beschlussvorlage (Erneuerung der Flutlichtanlage auf dem Sportplatz in Blessem)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
36 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
16.08.12, 15:07
Aktualisiert
12.09.12, 06:10
Beschlussvorlage (Erneuerung der Flutlichtanlage auf dem Sportplatz in Blessem) Beschlussvorlage (Erneuerung der Flutlichtanlage auf dem Sportplatz in Blessem)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 238/2012 Az.: 6713-02/14 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65.2 Datum: 06.06.2012 gez. Böcking Amtsleiter gez. Heil RPA - 20 - gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Sportausschuss Termin 29.08.2012 vorberatend Betriebsausschuss Straßen 11.09.2012 beschließend Finanz- und Personalausschuss 25.09.2012 vorberatend Rat 02.10.2012 beschließend Betrifft: 11.09.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Erneuerung der Flutlichtanlage auf dem Sportplatz in Blessem Finanzielle Auswirkungen: Mittel in Höhe von 34.000 müssen in den WP 2013 eingestellt werden Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Stadt Erftstadt übernimmt die Kosten für die Neuerrichtung einer neuen Flutlichtanlage in Blessem und wird somit auch Eigentümer dieser Anlage. Wie bisher soll der Verein VfB Blessem die gesamten Energie-, Unterhaltungs- und Wartungskosten übernehmen. Der Mittelbedarf wird im Wirtschaftsplan 2013 eingestellt und in die Dringlichkeitsliste aufgenommen. Begründung: Auf dem Rasensportplatz in Blessem wurde am 25.04.12 festgestellt, dass der mittlere Flutlichtmast auf der Nordseite des Sportplatzes nach einem Sturm stark geneigt war und aufgrund einer Bruchstelle im Stahlrohr ein komplettes Abknicken des Mastes drohte. Die Beleuchtung wurde daraufhin demontiert und der Mast mit Stahlmanschetten provisorisch gesichert. Da die übrigen Masten ähnlich konzipiert sind, wurde zur Sicherheitsüberprüfung der kompletten Flutlichtanlage eine Fachfirma beauftragt. Im Ergebnis wurden schließlich alle Masten negativ beurteilt, da die für eine maximal zu erwartende Windlast erforderlichen Werte weit (bis zu ca. 50 %) unterschritten wurden. Die gesamte Anlage muß zur Herstellung der Verkehrssicherheit daher ausgetauscht werden. Der Verein hat die Anlage 1986 nach zweijähriger Bauzeit in Eigenleistung für damals ca. 14000 DM Materialkosten erbaut. Gemäß Genehmigungsschreiben der Stadt Erftstadt vom 30.05.1984 wurde die gesamte Wartung und Unterhaltung der Anlage dem VfB Blessem übertragen. In den 70er Jahren hatte der Stadtrat beschlossen, Flutlichtanlagen nur auf Tennenplätzen zu instaliieren. Um eine Überbeanspruchung der anspruchsvolleren Rasenplätze zu vermeiden, sollte dort kein Flutlicht installiert werden. Eine Ausnahmegenehmigung wurde jedoch später für den Blessemer und den Herriger Rasensportplatz erteilt, da dort die Vereine die Anlagen in Eigenleistung erstellten. Zudem wird in Blessem eine Überbeanspruchung des Hauptplatzes durch den benachbarten Trainingsplatz vermieden. Häufig angesetzte Spieltermine am Abend erfordern in der Winterzeit eine Flutlichtanlage. Der komplette Austausch der Flutlichtanlage nach den heute geltenden Normen und Vorschriften würde laut eines konkreten Angebotes einer Fachfirma ca. 34.000 Euro kosten. Da der Verein z.Zt. keine Möglichkeit einer Kostenübernahme sieht, aber in den Wintermonaten aufgrund der zahlreichen Mannschaften auf eine Sportplatzbeleuchtung angewiesen ist, ist zu überlegen, ob die Stadt zur Förderung des Vereinsports in Blessem die Kosten für eine neue Flutlichtanlage übernehmen soll. (Dr. Rips) -2-