Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
36 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
16.08.12, 15:07
Aktualisiert
12.09.12, 06:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 238/2012
Az.: 6713-02/14
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65.2 Datum: 06.06.2012
gez. Böcking
Amtsleiter
gez. Heil
RPA
- 20 -
gez. Dr. Rips,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Sportausschuss
Termin
29.08.2012
vorberatend
Betriebsausschuss Straßen
11.09.2012
beschließend
Finanz- und Personalausschuss
25.09.2012
vorberatend
Rat
02.10.2012
beschließend
Betrifft:
11.09.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Erneuerung der Flutlichtanlage auf dem Sportplatz in Blessem
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel in Höhe von 34.000 müssen in den WP 2013 eingestellt werden
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Stadt Erftstadt übernimmt die Kosten für die Neuerrichtung einer neuen Flutlichtanlage in
Blessem und wird somit auch Eigentümer dieser Anlage.
Wie bisher soll der Verein VfB Blessem die gesamten Energie-, Unterhaltungs- und
Wartungskosten übernehmen.
Der Mittelbedarf wird im Wirtschaftsplan 2013 eingestellt und in die Dringlichkeitsliste
aufgenommen.
Begründung:
Auf dem Rasensportplatz in Blessem wurde am 25.04.12 festgestellt, dass der mittlere
Flutlichtmast auf der Nordseite des Sportplatzes nach einem Sturm stark geneigt war und
aufgrund einer Bruchstelle im Stahlrohr ein komplettes Abknicken des Mastes drohte.
Die Beleuchtung wurde daraufhin demontiert und der Mast mit Stahlmanschetten provisorisch
gesichert.
Da die übrigen Masten ähnlich konzipiert sind, wurde zur Sicherheitsüberprüfung der kompletten
Flutlichtanlage eine Fachfirma beauftragt.
Im Ergebnis wurden schließlich alle Masten negativ beurteilt, da die für eine maximal zu
erwartende Windlast erforderlichen Werte weit (bis zu ca. 50 %) unterschritten wurden.
Die gesamte Anlage muß zur Herstellung der Verkehrssicherheit daher ausgetauscht werden.
Der Verein hat die Anlage 1986 nach zweijähriger Bauzeit in Eigenleistung für damals
ca. 14000 DM Materialkosten erbaut.
Gemäß Genehmigungsschreiben der Stadt Erftstadt vom 30.05.1984 wurde die gesamte Wartung
und Unterhaltung der Anlage dem VfB Blessem übertragen.
In den 70er Jahren hatte der Stadtrat beschlossen, Flutlichtanlagen nur auf Tennenplätzen zu
instaliieren.
Um eine Überbeanspruchung der anspruchsvolleren Rasenplätze zu vermeiden, sollte dort kein
Flutlicht installiert werden.
Eine Ausnahmegenehmigung wurde jedoch später für den Blessemer und den Herriger
Rasensportplatz erteilt, da dort die Vereine die Anlagen in Eigenleistung erstellten.
Zudem wird in Blessem eine Überbeanspruchung des Hauptplatzes durch den benachbarten
Trainingsplatz vermieden.
Häufig angesetzte Spieltermine am Abend erfordern in der Winterzeit eine Flutlichtanlage.
Der komplette Austausch der Flutlichtanlage nach den heute geltenden Normen und Vorschriften
würde laut eines konkreten Angebotes einer Fachfirma ca. 34.000 Euro kosten.
Da der Verein z.Zt. keine Möglichkeit einer Kostenübernahme sieht, aber in den Wintermonaten
aufgrund der zahlreichen Mannschaften auf eine Sportplatzbeleuchtung angewiesen ist,
ist zu überlegen, ob die Stadt zur Förderung des Vereinsports in Blessem die Kosten für eine
neue Flutlichtanlage übernehmen soll.
(Dr. Rips)
-2-