Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Stellenplan 2012)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
119 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
08.03.12, 15:34
Aktualisiert
12.09.12, 06:10
Beschlussvorlage (Stellenplan 2012) Beschlussvorlage (Stellenplan 2012) Beschlussvorlage (Stellenplan 2012) Beschlussvorlage (Stellenplan 2012) Beschlussvorlage (Stellenplan 2012)

öffnen download melden Dateigröße: 119 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 447/2011 Az.: -10- Amt: - 10 BeschlAusf.: - -10- Datum: 25.10.2011 gez. Elsen Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 07.12.2011 vorberatend Hauptausschuss 07.12.2011 vorberatend Rat 13.12.2011 beschließend Finanz- und Personalausschuss 20.03.2012 vorberatend Hauptausschuss 21.03.2012 vorberatend Rat 27.03.2012 beschließend Rat 02.10.2012 beschließend Betrifft: 23.11.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Stellenplan 2012 Finanzielle Auswirkungen: Siehe Haushaltsplanentwurf 2012 Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der als Anlage beigefügte Stellenplan wird beschlossen. Begründung: Gegenüber dem Stellenplan und der Stellenübersicht 2011 weise ich auf folgende wesentliche Änderungen hin: Eine Mitarbeiterin der Personalabteilung wurde gegen volle Personalkostenerstattung bis zum 31.12.2012 zur KDVZ, mit dem Ziel einer späteren Versetzung, abgeordnet. Die bis 31.12.2010 befristeten Zuweisungen der sieben städtischen Bediensteten zur ehemaligen ARGE-Geschäftsstelle Erftstadt (jetzt Job-Center) wurden um 5 Jahre einvernehmlich verlängert. Eine nochmalige Verlängerung dieser Zuweisung ist nach heutigem Stand nicht mehr möglich. Die betroffenen Kollegen/innen müssten den Dienstherrn (REK) wechseln oder werden zur Stadt Erftstadt zurückkehren. Nach meinem heutigen Erkenntnisstand gehe ich davon aus, dass die Mehrheit der Kollegen/innen keinen Wechsel zum REK anstreben wird. Dies bedeutet für die mittelfristige Personalplanung die Rückkehr von bis zu 7 Bediensteten des gehobenen Dienstes zur Stadt Erftstadt zum 01.01.2016. Dies wird zum einen dazu führen, dass ich in absehbarer Zeit voraussichtlich keine Berufsausbildung für die Funktionsebene des gehobenen Verwaltungsdienstes anbieten werde, da ich in diesem Ausbildungsbereich keine Angebote machen möchte, wenn nicht zumindest perspektivisch die Chance einer Weiterbeschäftigung nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung gegeben ist. Zum anderen werde ich in absehbarer Zeit auch die in der Vergangenheit mit Erfolg durchgeführten Aufstiegslehrgänge vom mittleren in den gehobenen Dienst nicht weiter anbieten können, bis endgültige Klarheit über die Anzahl des Rückkehrpersonals besteht. Bei zukünftig frei werdenden Stellen des gehobenen Dienstes werde ich ferner prüfen, ob hierfür abgeordnetes Personal in Frage kommt und die ausgesprochenen Abordnungen vorzeitig widerrufen werden können. Von 2004 bis 2010 wurde einer Mitarbeiterin des Amtes -51- im Rahmen eines Stundenkontingents von 6 Wochenstunden die Funktion der Suchtberatung für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung übertragen. Nach eingehender Diskussion im Arbeitskreis Gesundheit beabsichtige ich, den Aufgabenkreis Suchtberatung nun zu erweitern auf Gesundheitsmanagements. Damit verbunden den Bereich des allgemeinen ist eine Anhebung des Arbeitszeitkontingents auf 10 Wochenstunden. Diese Aufgabe soll intern wahrgenommen werden. Das Anforderungsprofil entspricht der Tätigkeit eines/einer Sozialarbeiters/in. Mir ist bekannt, dass der Personalrat ein Stundenkontingent von 19,5 Wochenstunden präferiert. Ich halte zunächst 10 Wochenstunden in der Probephase für angemessen. Sollte sich nach einem Erfahrungsbericht herausstellen, dass dieses Volumen nicht der Aufgabenstellung gerecht wird, werde ich über eine Stundenerhöhung nachdenken. -2- In der Kämmerei ist der ehemalige Abteilungsleiter (Bewertung A 12) zwischenzeitlich ausgeschieden. Die Nachfolge habe ich, nachdem der Kämmerer das Sachgebiet neu strukturiert hat, mit einem Stadtinspektor (A 9), der im Sommer die Laufbahnprüfung bestanden hat, besetzt. Im Bereich der Kämmerei wird außerdem zurzeit die neue Finanzsoftware Infoma eingeführt. Dies kann zu Auswirkungen auf die Inhalte einzelner Aufgabengebiete führen. Der Kämmerer wird nach Abschluss der Einführungsphase ein Gesamtkonzept für den Bereich der Abteilung -200- vorlegen. Dem Bürgerbüro habe ich befristet für 1 Jahr zusätzlich eine Teilzeitkraft zur Besetzung der Infotheke zugebilligt, da es in der Vergangenheit u. a. auch durch krankheitsbedingte Ausfälle zu personellen Engpässen gekommen ist. Darüber hinaus hat eine Beamtin des Bürgerbüros ihre Arbeitszeit zwischenzeitlich auf Vollzeittätigkeit erhöht. Im Bereich -370- war es zu Beginn des Jahres nach der Umstellung von 3 Wachabteilungen auf 2 Dienstgruppen erforderlich, 4 weitere stellvertretende Dienstgruppenleiter zu bestellen. Ich beabsichtige, diese Stellen nach A 9 anzuheben, wodurch eine sachgerechte Gleichstellung mit den bereits vorhandenen stellvertretenden Dienstgruppenleitern erfolgt. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Schreibens und des Stellenplanentwurfes 2012 haben im Bereich der Feuerwehr insgesamt 13 Kollegen die "Opt-Out" Regelung fristgerecht zum 31.12.2011 gekündigt. Der Leiter der Feuerwehr ist zurzeit damit beschäftigt, ein Szenario für die Dienstpläne ab 01.01.2012 zu erstellen. Im Bereich des Amtes -51- gibt es folgende Stellenerweiterungen: Aufgrund der aktuellen KiBiz-Regelungen sind für das Kindergartenjahr 2012/2013 folgende Stellen zusätzlich eingeplant: Erzieher/innen, EG. S 6: 10 Stellen, davon 2 Springer/innen (7,6 Stellen vollzeitverrechnet) Zweitkräfte, EG S 3: 9 Stellen (8,68 Stellen vollzeitverrechnet) Außerdem werden zum 01.01.2012 aufgrund der Vergrößerung der Kindertagesstätte Lechenich-Süd die Leitungsstellen (Leitung von S 13 nach S 15 und stv. Leitung von S 10 nach S 13) angehoben. Im ASD eine zusätzliche Stelle „Sozialarbeiter/in“ für den Bereich der Koordination der Familienförderung und der frühen Hilfe sowie der Gewährung von frühen Hilfen bei Familienpatenschaften, begleiteter Elternschaft etc. Diese Stelle ist bereits in der -3- Jugendhilfeplanung "Familienförderung" am 23.02.2011 im JHA benannt worden. Sie ist insbesondere auch erforderlich, um dem neuen Kinderschutzgesetz, das am 01.01.2012 in Kraft treten wird, Rechnung zu tragen. Ich gehe davon aus, dass dieser personelle Einsatz mittelfristig zu erheblichen Einsparungen im Bereich "Hilfe zur Erziehung" führen wird. Eine Sozialarbeiter/innen-Stelle (19,5 Wochenstunden) und eine Verwaltungsstelle (19,5 Wochenstunden) im Bereich der Tagespflege. Die U3-Planung geht von einer Vollzeitkraft (Sozialarbeiter/in) je 60 Tagespflegeplätze aus. Zurzeit sind 101 Kinder in der Regel-Tagespflege und 10 Kinder in der Tagespflege im Rahmen der Randzeitenbetreuung. Für das Jahr 2012 sind weitere 24 Tagespflegeplätze vorgesehen. Insoweit wird eine zusätzliche Teilzeitkraft für den Bereich Beratung, Vermittlung und Gewinnung von Tagespflegepersonal benötigt. Für die wirtschaftliche Jugendhilfe wird im Bereich der Verwaltung dringend eine zusätzliche Verwaltungskraft (Teilzeitkraft mit 19,5 Wochenstunden) des mittleren Dienstes zur Entlastung des Abteilungsleiters benötigt. Bezüglich der angedachten befristeten Beschäftigung von Schulsozialarbeitern/innen verweise ich auf die V 427/2011, die im Schulausschuss am 19.10.2011 behandelt wurde. Die Fraktionsvorsitzenden, der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte haben von mir -wie jedes Jahr- mit Schreiben vom 19.10.2011 die namentliche Stellenübersicht erhalten. Ergänzend schlage ich vor, die Stelle des Beigeordneten von B 2 nach B 3 entsprechend der Eingruppierungsverordnung (EingrVO) NW anzuheben. Nach § 2 Abs. 2 der EingrVO ist der zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellte Beigeordnete in Gemeinden mit 40.001-60.000 Einwohnern in B 2/ B3 einzugruppieren. Die Gemeinden dürfen unter Berücksichtigung des Umfangs, der Schwierigkeit und der Bedeutung der Aufgaben die Höchstbesoldungsgruppe für das Amt in Anspruch nehmen, wenn die Einwohnerzahl die Mitte der unteren und der oberen Grenze ihrer Größenklasse überschritten hat oder der Wahlbeamte in dasselbe Amt wiederberufen ist. Da die Voraussetzungen gegeben sind, halte ich eine Anhebung der Stelle, auch unter Berücksichtigung der Bedeutung und des Zuschnittes des Dezernates, für sachgerecht und angemessen. -4- (Dr. Rips) -5-