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Beschlussvorlage (Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
154 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
09.06.16, 11:01
Aktualisiert
09.06.16, 11:01
Beschlussvorlage (Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III –L/Kr Vorlage 436 /X.L. Datum: 08.06.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.06.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 05.07.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den derzeitigen Sachstand und die weitere Vorgehensweise hinsichtlich Breitbandversorgung im ländlichen Raum durch den Kreis Euskirchen unter Einbeziehung der Eifelgemeinde Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Der Rat wurde zuletzt in seiner Sitzung am 15.03.2016 über den Sachstand zur Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes informiert (siehe Vorlage 407). Zwischenzeitlich wurde dem Kreis Euskirchen der Zuwendungsbescheid zum Ausbau der Breitbandversorgung mit bewilligten Bundesmitteln in Höhe von 14,872 Mio. € übergeben, so dass 50 % der Kosten in Höhe von rd. 30 Mio. Euro abgedeckt sind. Da das Land NRW im Vorfeld bereits zugesichert hatte, weitere 40 % der Kosten zu übernehmen, muss seitens des Kreises lediglich ein Anteil von 10 % finanziert werden. Das Ausbauvorhaben des Kreises sieht den Anschluss der Haushalte mit der zukünftigen Glasfasertechnologie über das bereits bestehende Kupferkabelnetz vor, d.h. Privathaushalte sollen über FTTC, also Glasfaser, bis zum Verteilerkasten erschlossen werden. In ausgewählten Gewerbegebieten und Sonderstandorten soll das Glasfaserkabel möglichst bis zum Gebäude verlegt werden. Im Rahmen einer nochmaligen Abfrage seitens des Kreises Euskirchen hat die Gemeinde nochmals auf die unterversorgten Bereiche innerhalb des Gemeindegebietes hingewiesen mit dem Hinweis, dass erste Priorität für die Umsetzung von Maßnahmen in der Eifelgemeinde u. a. eine Anbindung der Eifelhöhenklinik in Marmagen, die erstmalige Versorgung der Ortslage Roderath mit Glasfaserkabel bis zum Ort und die Anbindung der Gewerbebetriebe innerhalb des Gewerbegebietes in Zingsheim mit Glasfaserkabel bis zum jeweiligen Betriebsstandort hat. Darüber hinaus wurde auf unterversorgte Teilbereiche, d.h. weniger als 30 Mbit/s in Nettersheim inkl. ehemaligem Herz-Jesu-Kloster, Tondorf, Pesch, Bouderath, Frohngau und Buir hingewiesen. 3 Für die weitere Umsetzung der Maßnahmen innerhalb des Kreisgebietes hat der Kreis Euskirchen den TÜV Rheinland beauftragt. Dieser wird nunmehr kurzfristig die jeweiligen Bereiche kreisweit ausschreiben mit dem Ziele, dass bis Ende 2018 der Breitbandausbau für schnelles Internet im Kreis Euskirchen abgeschlossen ist. Es bleibt nunmehr abzuwarten, welche seitens der Eifelgemeinde Nettersheim angemeldeten Maßnahmen abschließend in das Förderprogramm mit einbezogen werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister