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Dringlichkeitsentscheidung (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung hier: Antrag auf Bezuschussung eines Integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
123 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
18.02.11, 18:02
Aktualisiert
18.02.11, 18:02
Dringlichkeitsentscheidung (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Antrag auf Bezuschussung eines Integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Bad Münstereifel) Dringlichkeitsentscheidung (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Antrag auf Bezuschussung eines Integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Bad Münstereifel) Dringlichkeitsentscheidung (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Antrag auf Bezuschussung eines Integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Bad Münstereifel) Dringlichkeitsentscheidung (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Antrag auf Bezuschussung eines Integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Bad Münstereifel)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel - Der Bürgermeister Az: 60.2 Sh Bad Münstereifel, den 04.02.2011 Nr. der Ratsdrucksache: 419-IX Dringlichkeitsentscheidung/Eilbeschluss gemäß § 60 GO NW Zur Genehmigung an den Haupt- und Finanzausschuss Termin 01.03.2011 Rat 29.03.2011 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Dringlichkeit: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; hier: Antrag auf Bezuschussung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Bad Münstereifel – Finanzierung des Eigenanteils im Vorgriff auf den Haushalt 2011 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Sachverhalt / Begründung der Dringlichkeit: 1. Sachverhalt: Letztmals wurde zum Thema Klimaschutzkonzept in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 15.06.2010 berichtet. Der erste Antrag für die Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzepts wurde noch im Dezember 2009 auf Grund des Ratsbeschlusses vom 24.11.2009 gestellt. Dieser Antrag wurde bisher nicht beschieden. Im Oktober 2010 musste der Antrag noch modifiziert und die Projektkosten gegenüber dem ursprünglichen Antrag (96.800,00 €) auf 81.600,000 € reduziert werden. Im Oktober sah der Entwurf der neuen Förderrichtlinie nur noch 80% als Zuschuss vor und somit erhöhte sich der Eigenanteil der Stadt auf kurzzeitig auf 16.320,00 €. Seit 01.01.2011 ist nun eine neue Förderrichtlinie in Kraft getreten und sieht für Nothaushaltskommunen eine Förderquote von 95% vor. Das bedeutet nun Ausgaben von insgesamt 81.600 €, Zuschuss in Höhe von 77.520 € und einen Eigenanteil für die Stadt von 4.080 €. Von der zuständigen Stelle des Projektträgers in Berlin wurde die Stadt aufgefordert, schnellst möglich einen neuen Antrag gem. den neuen Förderrichtlinien bis spätestens zum 31.03.2011 zu stellen und den ersten Antrag zurückzuziehen. Seite 2 von Ratsdrucksache 419-IX Über den Haushalt 2011 wird erst Ende März Beschluss gefasst. Um noch fristgerecht den Antrag einreichen zu können, muss deshalb jetzt entschieden werden, ob der Eigenanteil zur Verfügung gestellt werden kann. 2. Rechtliche Würdigung Auch im Jahr 2011 befindet sich die Stadt in der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW. Ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept ist auch 2011 nicht darstellbar; die Stadt befindet sich also auch weiterhin im sog. Nothaushalt. Bisher wurde von der Kommunalaufsicht keine Bewilligung erteilt, da die Stadt als Nothaushaltskommune den Eigenanteil nicht darstellen darf, da es sich haushaltsrechtlich um eine freiwillige Maßnahme handelt. In Gesprächen mit dem Leiter der oberen Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Köln konnte nun erreicht werden, dass dort bezüglich der Finanzierung des städtischen Eigenanteils dann keine Friktionen zu erwarten sind, wenn zur Gegenfinanzierung Mittel von anderweitigen freiwilligen Fortführungsmaßnahmen in entsprechender Höhe herangezogen werden. Nach wie vor verbleibt es allerdings bei der Eigenverantwortlichkeit der Entscheidungsträger vor Ort, so wie sie der sog. Nothaushaltsrechtserlass des Innenministeriums und die Haushaltsverfügung des Regierungspräsidenten für das 2010 vom 26.10.2009 ausführen. 3. Finanzielle Auswirkungen Gemäß der unter 2. beschriebenen Absprache mit der Bezirksregierung in Köln werden zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils im Haushaltsjahr 2011 Mittel des Produktes 07 418 101 „Kur- und Badebetrieb“ in folgender Weise herangezogen: 527910 527918 543105 543121 543122 543123 gesamt Werbung Veranstaltungen Bekanntmachungen (Kneipp-Kurier) Ankauf Wanderkarten Verkauf Eifelshop Eigene Werbemittel 1.500,00 € 600,00 € 500,00 € 800,00 € 300,00 € 400,00 € 4.100,00 € Auf der Kostenstelle "Räumliche Planung und Entwicklung - Klimaschutzkonzept" 09511100412140 sind die entsprechenden Erträge und Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2011 angemeldet worden. Zur Gegenfinanzierung des städtischen Eigenanteils werden die o. a. Haushaltsmittel bei den genannten Sachkonten gesperrt. Auf diesem Wege wird der städtische Eigenanteil zur Finanzierung des Klimaschutzkonzeptes wegen des Termins für die Antragstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2011 bereit gestellt. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Für die verwaltungsmäßige Bearbeitung (Ausschreibung, Begleitung Veranstaltungen, usw.) und fördertechnische Abwicklung (Verwendungsnachweisführung) entsteht für das Personal des Amtes für Stadtentwicklung eine nicht unerhebliche Mehrbeanspruchung über das bestehende Aufgabengefüge hinaus. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen / 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel / Seite 3 von Ratsdrucksache 419-IX __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: GBA PR Mitgezeichnet: 10.2 AL Dez __________________________________________________________________________ 7. Beschluss: Entscheidung: Zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils bei der Förderungsmaßnahme „Integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Bad Münstereifel“ werden im Vorgriff auf den Haushalt 2011 bei Produkt 07 418 101 „Kur- und Badebetrieb“ folgende als freiwillige Fortführungsmaßnahme in 2011 veranschlagten Mittel gesperrt: 527910 527918 543105 543121 543122 543123 gesamt 1.500,00 € 600,00 € 500,00 € 800,00 € 300,00 € 400,00 € 4.100,00 € Werbung Veranstaltungen Bekanntmachungen (Kneipp-Kurier) Ankauf Wanderkarten Verkauf Eifelshop Eigene Werbemittel Auf diesem Wege wird die vorgenannte freiwillige Fördermaßnahme durchfinanziert und die Eigenanteilsfinanzierung gewährleistet, so dass die Maßnahme aufgrund neuer Fördersätze termingerecht neu beantragt und der bisher vorliegende Förderantrag zurückgezogen werden kann. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen. Bad Münstereifel, den 08.02.2011 ___________________ Bürgermeister __________________ Stadtverordnete/r __________________ Stadtverordnete/r Seite 4 von Ratsdrucksache 419-IX Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung/ des Eilbeschlusses: ___________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: ___________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den ___________________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Die o.a. Dringlichkeitsentscheidung: wird genehmigt.