Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
123 kB
Datum
29.03.2011
Erstellt
18.02.11, 18:02
Aktualisiert
18.02.11, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Sh
Bad Münstereifel, den 04.02.2011
Nr. der Ratsdrucksache: 419-IX
Dringlichkeitsentscheidung/Eilbeschluss gemäß § 60 GO NW
Zur Genehmigung an den
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
01.03.2011
Rat
29.03.2011
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung der Dringlichkeit:
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung;
hier: Antrag auf Bezuschussung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Bad
Münstereifel – Finanzierung des Eigenanteils im Vorgriff auf den Haushalt 2011
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Laqua
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Sachverhalt / Begründung der Dringlichkeit:
1. Sachverhalt:
Letztmals wurde zum Thema Klimaschutzkonzept in der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses am 15.06.2010 berichtet.
Der erste Antrag für die Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzepts wurde noch im
Dezember 2009 auf Grund des Ratsbeschlusses vom 24.11.2009 gestellt. Dieser Antrag wurde
bisher nicht beschieden. Im Oktober 2010 musste der Antrag noch modifiziert und die
Projektkosten gegenüber dem ursprünglichen Antrag (96.800,00 €) auf 81.600,000 € reduziert
werden.
Im Oktober sah der Entwurf der neuen Förderrichtlinie nur noch 80% als Zuschuss vor und somit
erhöhte sich der Eigenanteil der Stadt auf kurzzeitig auf 16.320,00 €.
Seit 01.01.2011 ist nun eine neue Förderrichtlinie in Kraft getreten und sieht für
Nothaushaltskommunen eine Förderquote von 95% vor.
Das bedeutet nun Ausgaben von insgesamt 81.600 €, Zuschuss in Höhe von 77.520 € und einen
Eigenanteil für die Stadt von 4.080 €.
Von der zuständigen Stelle des Projektträgers in Berlin wurde die Stadt aufgefordert, schnellst
möglich einen neuen Antrag gem. den neuen Förderrichtlinien bis spätestens zum 31.03.2011 zu
stellen und den ersten Antrag zurückzuziehen.
Seite 2 von Ratsdrucksache 419-IX
Über den Haushalt 2011 wird erst Ende März Beschluss gefasst. Um noch fristgerecht den Antrag
einreichen zu können, muss deshalb jetzt entschieden werden, ob der Eigenanteil zur Verfügung
gestellt werden kann.
2. Rechtliche Würdigung
Auch im Jahr 2011 befindet sich die Stadt in der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO
NRW. Ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept ist auch 2011 nicht darstellbar; die
Stadt befindet sich also auch weiterhin im sog. Nothaushalt.
Bisher wurde von der Kommunalaufsicht keine Bewilligung erteilt, da die Stadt als
Nothaushaltskommune den Eigenanteil nicht darstellen darf, da es sich haushaltsrechtlich um eine
freiwillige Maßnahme handelt.
In Gesprächen mit dem Leiter der oberen Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Köln konnte
nun erreicht werden, dass dort bezüglich der Finanzierung des städtischen Eigenanteils dann
keine Friktionen zu erwarten sind, wenn zur Gegenfinanzierung Mittel von anderweitigen
freiwilligen Fortführungsmaßnahmen in entsprechender Höhe herangezogen werden.
Nach wie vor verbleibt es allerdings bei der Eigenverantwortlichkeit der Entscheidungsträger vor
Ort, so wie sie der sog. Nothaushaltsrechtserlass des Innenministeriums und die
Haushaltsverfügung des Regierungspräsidenten für das 2010 vom 26.10.2009 ausführen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Gemäß der unter 2. beschriebenen Absprache mit der Bezirksregierung in Köln werden zur
Finanzierung des städtischen Eigenanteils im Haushaltsjahr 2011 Mittel des Produktes 07 418 101
„Kur- und Badebetrieb“ in folgender Weise herangezogen:
527910
527918
543105
543121
543122
543123
gesamt
Werbung
Veranstaltungen
Bekanntmachungen (Kneipp-Kurier)
Ankauf Wanderkarten
Verkauf Eifelshop
Eigene Werbemittel
1.500,00 €
600,00 €
500,00 €
800,00 €
300,00 €
400,00 €
4.100,00 €
Auf der Kostenstelle "Räumliche Planung und Entwicklung - Klimaschutzkonzept" 09511100412140 sind die entsprechenden Erträge und Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2011
angemeldet worden. Zur Gegenfinanzierung des städtischen Eigenanteils werden die o. a.
Haushaltsmittel bei den genannten Sachkonten gesperrt. Auf diesem Wege wird der städtische
Eigenanteil zur Finanzierung des Klimaschutzkonzeptes wegen des Termins für die Antragstellung
im Vorgriff auf den Haushalt 2011 bereit gestellt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Für die verwaltungsmäßige Bearbeitung (Ausschreibung, Begleitung Veranstaltungen, usw.) und
fördertechnische Abwicklung (Verwendungsnachweisführung) entsteht für das Personal des
Amtes für Stadtentwicklung eine nicht unerhebliche Mehrbeanspruchung über das bestehende
Aufgabengefüge hinaus.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
/
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
/
Seite 3 von Ratsdrucksache 419-IX
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
GBA
PR
Mitgezeichnet:
10.2
AL
Dez
__________________________________________________________________________
7. Beschluss:
Entscheidung:
Zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils bei der Förderungsmaßnahme „Integriertes
Klimaschutzkonzept für die Stadt Bad Münstereifel“ werden im Vorgriff auf den Haushalt 2011 bei
Produkt 07 418 101 „Kur- und Badebetrieb“ folgende als freiwillige Fortführungsmaßnahme in
2011 veranschlagten Mittel gesperrt:
527910
527918
543105
543121
543122
543123
gesamt
1.500,00 €
600,00 €
500,00 €
800,00 €
300,00 €
400,00 €
4.100,00 €
Werbung
Veranstaltungen
Bekanntmachungen (Kneipp-Kurier)
Ankauf Wanderkarten
Verkauf Eifelshop
Eigene Werbemittel
Auf diesem Wege wird die vorgenannte freiwillige Fördermaßnahme durchfinanziert und die
Eigenanteilsfinanzierung gewährleistet, so dass die Maßnahme aufgrund neuer Fördersätze
termingerecht neu beantragt und der bisher vorliegende Förderantrag zurückgezogen werden
kann. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen.
Bad Münstereifel, den 08.02.2011
___________________
Bürgermeister
__________________
Stadtverordnete/r
__________________
Stadtverordnete/r
Seite 4 von Ratsdrucksache 419-IX
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung/
des Eilbeschlusses:
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den
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Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Die o.a. Dringlichkeitsentscheidung:
wird genehmigt.