Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
11 kB
Datum
05.07.2012
Erstellt
11.07.12, 19:00
Aktualisiert
11.07.12, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Nörvenich, 11.07.2012
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
des Rates
von Donnerstag, dem 05.07.2012 um 18:03 Uhr
8
Bebauungsplan Nörvenich G 12 - Ortsteil Nörvenich - , 3. Änderung
im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen
von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange während der
Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10
BauGB
395/2012
Beschluss:
Einstimmig ergeht folgender Beschluss:
a)
Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass von Bürgerinnen und
Bürgern während der Offenlage keine Anregungen und Bedenken zur 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nörvenich G 12 - Ortsteil Nörvenich - eingegangen sind.
b)
Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass von nachfolgenden Trägern
öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage keine Stellungnahmen zur 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nörvenich G 12 - Ortsteil Nörvenich - eingegangen sind:
3.
4.
6.
7.
8.
10.
11.
13.
14.
15.
16.
19.
20.
21.
24.
25.
27.
28.
29.
30.
31.
33.
Landschaftsverband Rheinland
Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege
Fernmeldeamt Düren
T-Mobile Deutschland GmbH
Vodafone D2 GmbH
O2 (Germany) GmbH & Co. OHG – RED-Dortmund
Bezirksregierung Köln - Dezernat 33
Landwirtschaftskammer Rheinland, Referat 25, Bonn
Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde
Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Dortmund
Geologischer Dienst NRW – Landesbetrieb
Kreishandwerkerschaft Rureifel
Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Regionalzentrum Westliches Rheinland
Bistum Aachen
Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden
Gemeindeverwaltung Vettweiß
Stadt Erftstadt – Umwelt- und Planungsamt
Stadt Kerpen, Amt 16
Stadtverwaltung Düren
Gemeindeverwaltung Kreuzau
Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Abtei Brauweiler
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V., Kreisbauernschaft Düren e. V
35.
36.
38.
39.
40.
41.
43.
44.
45.
46.
48.
49.
50.
51
52.
53.
54.
55.
Dürener Kreisbahn GmbH
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte: Verwaltungsaufgaben
Landeskirchenamt
Evangelische Kirchengemeinde
Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Jülich
Kreispolizeibehörde
Ruhrgas AG
Bezirksregierung Düsseldorf, Luftfahrtbehörde
Finanzamt Düren, Bewertungsstelle
Gemeindebrandmeister E. Ruland
Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Köln
Busverkehr Rheinland GmbH
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald NRW e. V.
E.ON Ruhrgas AG & Open Grid Europe GmbH
Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 57,
Deutsche Telekom AG
Wasserwerk Wissersheim-Rath, WZV der Neffeltalgemeinden
Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass folgende Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange in ihren Stellungnahmen mitteilten, dass sie keine
Anregungen, Bedenken und Hinweise zum Bebauungsplan vorbringen:
T1
T2
T9
T12
T17
T18
T22
T23
T26
T32
T34
T47
Bezirksregierung Köln, 11.04.2012
Bezirksregierung Köln, Abfall und Bodenschutz, 16.04.2012
Kreisverwaltung Düren, 08.05.2012
E-Plus Mobilfunk GmbH – Hauptverwaltung, 16.05.2012 und 21.05.2012
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, 09.05.2012
Industrie- und Handelskammer, 08.05.2012
Handwerkskammer Aachen, 16.04.2012
RWE Power AG, 24.04.2012
Erftverband, Bergheim, 12.04.2012
Gemeinde Merzenich, 11.04.2012
DB Services Immobilien GmbH, - Liegenschaftsmanagement, Köln, 10.04.2012
Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH, 10.04.2012
Wasserverband Eifel-Rur, 10.05.2012
B1
NABU, 17.04.2012
Der Rat der Gemeinde Nörvenich entscheidet nach erfolgter Abwägung zu den nachstehend
eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und beschließt folgendes:
T5 Deutsche Post Real Estate Germany GmbH, Eingang 23.05.2012
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
T37 Wehrbereichsverwaltung West, Düsseldorf, 09.05. und 05.06.2012
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Im Bebauungsplan wird ein Hinweis auf mögliche Emissionen gegeben und vermerkt, dass
Ersatzansprüche nicht anerkannt werden können.
T42 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, 13.04.2012
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschießt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Da es
sich bei dem Baugebiet um bereits bebaute Fläche handelt und die Änderung nur den
Dachgeschossausbau bis zu einer bauordnungsrechtlich Zweigeschossigkeit ermöglicht,
wird hier kein Handlungsbedarf gesehen.
T 56 PLEdoc GmbH, 17.04.2012
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 05.07.2012
Seite 2
T57 Bezirksregierung Düsseldorf – Dezernat 22.5 (KBD), 18.04. und 10.05.2012
Der Rat derGemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen.
Der Bebauungsplan enthält bereits einen Hinweis zum Verhalten bei Auffinden von
Kampfmitteln. Da es sich im Gebiet der Bebauungsplanänderung nicht um ein
Neubauprojekt handelt, sondern das Gebiet bereits bebaut ist und die Änderung nur die
erweiterte Ausnutzung des Dachgeschosses ermöglichen soll, werden im Bereich der
Änderung keine zusätzlichen überbaubaren Flächen vorgesehen, so dass keine
zusätzlichen Bodenbeanspruchungen erkennbar sind.
c)
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt gemäß § 10 BauGB in der zur Zeit gültigen
Fassung den Bebauungsplan Nörvenich G 12 - Ortsteil Nörvenich -, 3. Änderung ,
bestehend aus Planzeichnung und Text sowie die Begründung hierzu.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nörvenich G 12 - Ortsteil Nörvenich -, 3.
Änderung, ergibt sich aus dem Kartenausschnitt, der Gegenstand des Beschlusses ist.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 05.07.2012
Seite 3