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Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich G 12 - Ortsteil Nörvenich - , 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB; hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
11 kB
Datum
05.07.2012
Erstellt
11.07.12, 19:00
Aktualisiert
11.07.12, 19:00
Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich G 12 - Ortsteil Nörvenich - , 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB) Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich G 12 - Ortsteil Nörvenich - , 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB) Beschlußtext (Bebauungsplan Nörvenich G 12 - Ortsteil Nörvenich - , 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB;
hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Nörvenich, 11.07.2012 Der Bürgermeister BESCHLUSS des Rates von Donnerstag, dem 05.07.2012 um 18:03 Uhr 8 Bebauungsplan Nörvenich G 12 - Ortsteil Nörvenich - , 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB; hier: Beschlussfassung über a) die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgern während der Offenlage, b) die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange während der Offenlage, c) den endgültigen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB 395/2012 Beschluss: Einstimmig ergeht folgender Beschluss: a) Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass von Bürgerinnen und Bürgern während der Offenlage keine Anregungen und Bedenken zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 12 - Ortsteil Nörvenich - eingegangen sind. b) Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass von nachfolgenden Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage keine Stellungnahmen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich G 12 - Ortsteil Nörvenich - eingegangen sind: 3. 4. 6. 7. 8. 10. 11. 13. 14. 15. 16. 19. 20. 21. 24. 25. 27. 28. 29. 30. 31. 33. Landschaftsverband Rheinland Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege Fernmeldeamt Düren T-Mobile Deutschland GmbH Vodafone D2 GmbH O2 (Germany) GmbH & Co. OHG – RED-Dortmund Bezirksregierung Köln - Dezernat 33 Landwirtschaftskammer Rheinland, Referat 25, Bonn Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Dortmund Geologischer Dienst NRW – Landesbetrieb Kreishandwerkerschaft Rureifel Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH Regionalzentrum Westliches Rheinland Bistum Aachen Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden Gemeindeverwaltung Vettweiß Stadt Erftstadt – Umwelt- und Planungsamt Stadt Kerpen, Amt 16 Stadtverwaltung Düren Gemeindeverwaltung Kreuzau Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Abtei Brauweiler Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V., Kreisbauernschaft Düren e. V 35. 36. 38. 39. 40. 41. 43. 44. 45. 46. 48. 49. 50. 51 52. 53. 54. 55. Dürener Kreisbahn GmbH Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte: Verwaltungsaufgaben Landeskirchenamt Evangelische Kirchengemeinde Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Jülich Kreispolizeibehörde Ruhrgas AG Bezirksregierung Düsseldorf, Luftfahrtbehörde Finanzamt Düren, Bewertungsstelle Gemeindebrandmeister E. Ruland Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Köln Busverkehr Rheinland GmbH Schutzgemeinschaft Deutscher Wald NRW e. V. E.ON Ruhrgas AG & Open Grid Europe GmbH Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 57, Deutsche Telekom AG Wasserwerk Wissersheim-Rath, WZV der Neffeltalgemeinden Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Der Rat der Gemeinde Nörvenich nimmt davon Kenntnis, dass folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange in ihren Stellungnahmen mitteilten, dass sie keine Anregungen, Bedenken und Hinweise zum Bebauungsplan vorbringen: T1 T2 T9 T12 T17 T18 T22 T23 T26 T32 T34 T47 Bezirksregierung Köln, 11.04.2012 Bezirksregierung Köln, Abfall und Bodenschutz, 16.04.2012 Kreisverwaltung Düren, 08.05.2012 E-Plus Mobilfunk GmbH – Hauptverwaltung, 16.05.2012 und 21.05.2012 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, 09.05.2012 Industrie- und Handelskammer, 08.05.2012 Handwerkskammer Aachen, 16.04.2012 RWE Power AG, 24.04.2012 Erftverband, Bergheim, 12.04.2012 Gemeinde Merzenich, 11.04.2012 DB Services Immobilien GmbH, - Liegenschaftsmanagement, Köln, 10.04.2012 Fernleitungsbetriebsgesellschaft mbH, 10.04.2012 Wasserverband Eifel-Rur, 10.05.2012 B1 NABU, 17.04.2012 Der Rat der Gemeinde Nörvenich entscheidet nach erfolgter Abwägung zu den nachstehend eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und beschließt folgendes: T5 Deutsche Post Real Estate Germany GmbH, Eingang 23.05.2012 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. T37 Wehrbereichsverwaltung West, Düsseldorf, 09.05. und 05.06.2012 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Im Bebauungsplan wird ein Hinweis auf mögliche Emissionen gegeben und vermerkt, dass Ersatzansprüche nicht anerkannt werden können. T42 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, 13.04.2012 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschießt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Da es sich bei dem Baugebiet um bereits bebaute Fläche handelt und die Änderung nur den Dachgeschossausbau bis zu einer bauordnungsrechtlich Zweigeschossigkeit ermöglicht, wird hier kein Handlungsbedarf gesehen. T 56 PLEdoc GmbH, 17.04.2012 Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Beschluss der Sitzung des Rates vom 05.07.2012 Seite 2 T57 Bezirksregierung Düsseldorf – Dezernat 22.5 (KBD), 18.04. und 10.05.2012 Der Rat derGemeinde Nörvenich beschließt, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen. Der Bebauungsplan enthält bereits einen Hinweis zum Verhalten bei Auffinden von Kampfmitteln. Da es sich im Gebiet der Bebauungsplanänderung nicht um ein Neubauprojekt handelt, sondern das Gebiet bereits bebaut ist und die Änderung nur die erweiterte Ausnutzung des Dachgeschosses ermöglichen soll, werden im Bereich der Änderung keine zusätzlichen überbaubaren Flächen vorgesehen, so dass keine zusätzlichen Bodenbeanspruchungen erkennbar sind. c) Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt gemäß § 10 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung den Bebauungsplan Nörvenich G 12 - Ortsteil Nörvenich -, 3. Änderung , bestehend aus Planzeichnung und Text sowie die Begründung hierzu. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nörvenich G 12 - Ortsteil Nörvenich -, 3. Änderung, ergibt sich aus dem Kartenausschnitt, der Gegenstand des Beschlusses ist. Beschluss der Sitzung des Rates vom 05.07.2012 Seite 3