Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
175 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
27.11.15, 09:00
Aktualisiert
27.11.15, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - L.
Vorlage 367 /X.L.
Datum: 26.11.2015
ERWEITERUNG
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
01.12.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.12.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.12.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Nettersheim vom 12.12.2006
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Satzungsentwurf
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung
von Grundstücksentwässerungsanlagen der Gemeinde Nettersheim vom
12.12.2006 in der beigefügten Fassung.
Begründung:
Auf der Grundlage der mit Vorlage 366 dargelegten Gebührenbedarfsberechnung
für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen ist die Gebühr für die
Entsorgung der Geschlossenen Gruben von 4,24 €/cbm Frischwasserbezug auf
5,48 €/cbm Frischwasserbezug zu erhöhen.
Vor diesem Hintergrund ist die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 12.12.2006 in ihrer Änderungsfassung vom
16.12.2014, in Kraft getreten am 01.01.2015, in der beigefügten Form zu ändern.
gez. Pracht
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Bürgermeister