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Beschlussvorlage (Erlass der 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Nettersheim vom 12.12.2006)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
175 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
27.11.15, 09:00
Aktualisiert
27.11.15, 09:00
Beschlussvorlage (Erlass der 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Nettersheim vom 12.12.2006) Beschlussvorlage (Erlass der 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Nettersheim vom 12.12.2006)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - L. Vorlage 367 /X.L. Datum: 26.11.2015 ERWEITERUNG An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 01.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.12.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 15.12.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Nettersheim vom 12.12.2006 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Satzungsentwurf 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Gemeinde Nettersheim vom 12.12.2006 in der beigefügten Fassung. Begründung: Auf der Grundlage der mit Vorlage 366 dargelegten Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen ist die Gebühr für die Entsorgung der Geschlossenen Gruben von 4,24 €/cbm Frischwasserbezug auf 5,48 €/cbm Frischwasserbezug zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund ist die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 12.12.2006 in ihrer Änderungsfassung vom 16.12.2014, in Kraft getreten am 01.01.2015, in der beigefügten Form zu ändern. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister