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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in verschiedenen Grünanlagen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
18.09.2012
Erstellt
06.09.12, 15:10
Aktualisiert
06.09.12, 15:10
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in verschiedenen Grünanlagen) Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in verschiedenen Grünanlagen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 352/2012 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 652 Datum: 03.09.2012 gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: - 20 - Termin 18.09.2012 BM / Dezernent 06.09.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in verschiedenen Grünanlagen Finanzielle Auswirkungen: Mittel müssen im Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebs Straßen bereitgestellt werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Fällung einer weißblühenden Kastanie (Aesculus hippocastanum, StU 2,27 m) sowie eines Bergahorns (Acer pseudoplatanus, StU 1,25 m) wird lt. § 6 Abs. 1 (c) der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Erftstadt (Baumschutzsatzung) zugestimmt. Begründung: 1. Kastanie in den Wallanlagen/ E.-Lechenich Innerhalb der Kastanienallee am Lechenicher Stadtweiher steht eine Rosskastanie (Aesculus hippocastanum), welche im gesamten Stammbereich auffällige Rissbildungen und dunkle Flecken aufweist. Vom Erscheinungsbild her handelt es sich um einen vitalen Baum mit einer voll belaubten, dicht geschlossenen Krone. Rissbildungen an Bäumen können sehr unterschiedliche Ursachen und entsprechend auch unterschiedliche Auswirkungen bezüglich der Verkehrssicherheit haben. Bei der betreffenden Kastanie scheint ausschlaggebend zu sein, dass ein sog. Drehwuchs des Stammes vorliegt. Im Gegensatz zu einem gerade verlaufenden Stamm entstehen hier Risse, wenn starker Wind den Baum gegen die normale Torsionsrichtung ergriffen hat. Die vorgefundenen Rissbildungen im Rindenbereich sind vermutlich auf diesen Drehwuchs zurückzuführen. Sie ziehen sich vom Stammfuß bis hinauf in die obersten Kronenbereiche. Aus diesen Rissen bzw. auch aus anderen Stammpartien tritt dunkler Saft (sog. Schleimfluss) hervor. Dieser sog. Schleimfluss wird durch spezielle Pilze hervorgerufen, die im Laufe von Jahren die Rinde so angreifen, dass dort Splintfäule entstehen kann. Ob Handlungsbedarf besteht ist bei derartigen Rissbildungen in der Regel abhängig von Umfang und Entwicklung des Schadens. Beides hat sich in den letzten Jahren massiv weiter entwickelt, so dass aus fachlicher Sicht eine Fällung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit erforderlich ist. 2. Bergahorn in der Grünanlage „In der Aue“/ E.-Blessem Angrenzend zu dem Kindergarten in Blessem befindet sich eine städt. Grünanlage, in der mehrere Bäume stehen. Unmittelbar am Weg, welcher durch die Grünanlage führt, steht ein geschützter und stark abgängiger Bergahorn. Bis auf den untersten Kronenbereich ist ein (fast) vollständiger Verlust der Blattmasse und die Bildung von Totholz gegeben. Der Baum weist umfangreiche Rindenschäden auf. In großen Bereichen liegt das Stammholz frei. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der fehlenden Rindenbereiche und somit der fehlenden Leitungsbahnen eine Unterversorgung der Krone zum jetzigen Erscheinungsbild geführt hat. Eine Fällung ist erforderlich, da der Bergahorn nicht durch baumpflegerische Maßnahmen erhalten werden kann. (Dr. Rips) -2-