Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
18.09.2012
Erstellt
06.09.12, 15:10
Aktualisiert
06.09.12, 15:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 352/2012
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 652 Datum: 03.09.2012
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
- 20 -
Termin
18.09.2012
BM / Dezernent
06.09.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in verschiedenen
Grünanlagen
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel müssen im Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebs Straßen bereitgestellt werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Fällung einer weißblühenden Kastanie (Aesculus hippocastanum, StU 2,27 m) sowie eines
Bergahorns (Acer pseudoplatanus, StU 1,25 m) wird lt. § 6 Abs. 1 (c) der Satzung zum Schutz des
Baumbestandes der Stadt Erftstadt (Baumschutzsatzung) zugestimmt.
Begründung:
1. Kastanie in den Wallanlagen/ E.-Lechenich
Innerhalb der Kastanienallee am Lechenicher Stadtweiher steht eine Rosskastanie (Aesculus
hippocastanum), welche im gesamten Stammbereich auffällige Rissbildungen und dunkle Flecken
aufweist. Vom Erscheinungsbild her handelt es sich um einen vitalen Baum mit einer voll
belaubten, dicht geschlossenen Krone.
Rissbildungen an Bäumen können sehr unterschiedliche Ursachen und entsprechend auch
unterschiedliche Auswirkungen bezüglich der Verkehrssicherheit haben. Bei der betreffenden
Kastanie scheint ausschlaggebend zu sein, dass ein sog. Drehwuchs des Stammes vorliegt. Im
Gegensatz zu einem gerade verlaufenden Stamm entstehen hier Risse, wenn starker Wind den
Baum gegen die normale Torsionsrichtung ergriffen hat.
Die vorgefundenen Rissbildungen im Rindenbereich sind vermutlich auf diesen Drehwuchs
zurückzuführen. Sie ziehen sich vom Stammfuß bis hinauf in die obersten Kronenbereiche. Aus
diesen Rissen bzw. auch aus anderen Stammpartien tritt dunkler Saft (sog. Schleimfluss) hervor.
Dieser sog. Schleimfluss wird durch spezielle Pilze hervorgerufen, die im Laufe von Jahren die
Rinde so angreifen, dass dort Splintfäule entstehen kann.
Ob Handlungsbedarf besteht ist bei derartigen Rissbildungen in der Regel abhängig von Umfang
und Entwicklung des Schadens. Beides hat sich in den letzten Jahren massiv weiter entwickelt, so
dass aus fachlicher Sicht eine Fällung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit erforderlich
ist.
2. Bergahorn in der Grünanlage „In der Aue“/ E.-Blessem
Angrenzend zu dem Kindergarten in Blessem befindet sich eine städt. Grünanlage, in der mehrere
Bäume stehen. Unmittelbar am Weg, welcher durch die Grünanlage führt, steht ein geschützter
und stark abgängiger Bergahorn.
Bis auf den untersten Kronenbereich ist ein (fast) vollständiger Verlust der Blattmasse und die
Bildung von Totholz gegeben. Der Baum weist umfangreiche Rindenschäden auf. In großen
Bereichen liegt das Stammholz frei. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der fehlenden
Rindenbereiche und somit der fehlenden Leitungsbahnen eine Unterversorgung der Krone zum
jetzigen Erscheinungsbild geführt hat.
Eine Fällung ist erforderlich, da der Bergahorn nicht durch baumpflegerische Maßnahmen erhalten
werden kann.
(Dr. Rips)
-2-