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Beschlussvorlage (Fußgängerüberweg Gewerbegebiet Zingsheim, Auf der Heide 20)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
141 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
10.06.16, 09:00
Aktualisiert
10.06.16, 09:00
Beschlussvorlage (Fußgängerüberweg Gewerbegebiet Zingsheim, Auf der Heide 20) Beschlussvorlage (Fußgängerüberweg Gewerbegebiet Zingsheim, Auf der Heide 20)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III –L/Kr Vorlage 479 /X.L. Datum: 09.06.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.06.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 05.07.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Fußgängerüberweg Gewerbegebiet Zingsheim, Auf der Heide 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen ggf. überplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, im Bereich der NEW-Werkstätten Auf der Heide 20 im Gewerbegebiet in Zingsheim einen Fußgängerüberweg einzurichten und die notwendigen Markierungen und Beschilderungen nach Anordnung durch das Straßenverkehrsamt des Kreises Euskirchen zu veranlassen. Begründung: Die Geschäftsführung der Nordeifelwerkstätten (NEW) ist an die Gemeinde herangetreten mit der Bitte, im Bereich des Betriebsgeländes Auf der Heide 20 im Gewerbegebiet in Zingsheim einen Fußgängerüberweg anzulegen. Dies ist darin begründet, dass beidseitig Betriebsgebäude vorhanden sind, so dass täglich ca. 50 behinderte Menschen die Fahrbahn mehrfach kreuzen müssen. Aufgrund des Antrages fand am 08.06.2016 ein Ortstermin mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Euskirchen statt. Hierbei wurde erklärt, dass man dem Antrag auf Herstellung des Fußgängerüberweges zustimmen könnte, auch wenn dieser Bereich kein übermäßiges Verkehrsaufkommen zeigen würde. Im vorliegenden Falle ist jedoch eine Ausnahme für schützenswerte Menschen gerechtfertigt. Im Bereich des Fußgängerüberweges sind beidseitig Aufstellflächen vorhanden. Darüber hinaus ist unmittelbar am Fußgängerüberweg eine Straßenleuchte installiert. Es ist lediglich zu prüfen, ob diese Leuchte eine ausreichende Lichtstärke für den Überweg hat. Ggf. ist der Leuchtkörper nachzurüsten. Es wird daher vorgeschlagen, dass nach entsprechender Anordnung durch das Straßenverkehrsamt des Kreises Euskirchen die notwendige Markierung sowie das Aufstellen der Beschilderung und ggf. Nachrüsten der Beleuchtung seitens der Eifelgemeinde veranlasst wird. Die hierfür erforderlichen Mittel sind ggf. überplanmäßig bereitzustellen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister