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Beschlussvorlage (Naturschutzprojekte als Ausgleichsmaßnahmen im Wald )

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
228 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
19.02.16, 12:36
Aktualisiert
19.02.16, 12:36
Beschlussvorlage (Naturschutzprojekte als Ausgleichsmaßnahmen im Wald ) Beschlussvorlage (Naturschutzprojekte als Ausgleichsmaßnahmen im Wald ) Beschlussvorlage (Naturschutzprojekte als Ausgleichsmaßnahmen im Wald )

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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Vorlage 395 /X.L. Datum: 15.02.2016 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 23.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.03.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 15.03.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Naturschutzprojekte als Ausgleichsmaßnahmen im Wald Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die Verwaltung zu ermächtigen, folgende Naturschutzprojekte bei Vollfinanzierung durch Ausgleichs- und Ersatzgeldern nach dem Landschaftsgesetz, durchzuführen: 1. Entnahme sämtlichen Nadelholzes und Wiederherstellung einer bachbegleitenden Vegetation im Bereich der Bachaue in Abt. 68a, 69a und 63e 2. Entnahme sämtlichen Nadelholzes und Wiederherstellung einer bachbegleitenden Vegetation im Bereich der Bachaue in Abt. 53E, 49H und 44a 3. Erhaltung von Buchen- und Eichenaltholzbäumen in Abt. 407A 4. Erhaltung von Buchen- und Eichenaltholzbäumen in Abt. 2A 5. Umwandlung eines Kiefernaltbestandes in Laubholz in Abt. 119A Begründung: Zwischen dem Regionalforstamt Hocheifel - Zülpicher Börde und dem Kreis Euskirchen haben Gespräche zur Verwendung von Ersatzgeldern des Kreises Euskirchen bei forstlichen Naturschutzmaßnahmen im Wald stattgefunden. Der Kreis Euskirchen hat hier sein grundsätzliches Einverständnis zur Verwendung kreiseigener Ersatzgelder bei der Durchführung von forstlichen Naturschutzmaßnahmen im Wald gegenüber dem Regionalforstamt Hocheifel – Zülpicher Börde, erklärt. Das Regionalforstamt hat gegenüber dem Kreis Euskirchen zugesagt, Maßnahmenvorschläge für das Jahr 2016 bei den Kommunen abzufragen und diese dem Kreis bis Februar zur Abstimmung zu unterbreiten. In der Forsteinrichtung (FE 01.01.2010) ist eine Zusammenstellung potentieller ökologischer Ausgleichsflächen aufgeführt. Somit ist dem Forstamt Hocheifel – Zülpicher Börde im Rahmen der Betriebsleitung die grundsätzliche Möglichkeit einer Durchführung von forstlichen Naturschutzmaßnahmen bekannt. Durch diese Vorlage sollen die möglichen Maßnahmen für weitere Gespräche mit dem Kreis Euskirchen auf ein umsetzbares Maß für 2016 reduziert werden. Es wird daher vorgeschlagen, anzubieten, folgende Maßnahmen in 2016 durchzuführen: 1. Entnahme sämtlichen Nadelholzes und Wiederherstellung einer bachbegleitenden Vegetation im Bereich der Bachaue in Abt. 68a, 69a und 63e 2. Entnahme sämtlichen Nadelholzes und Wiederherstellung einer bachbegleitenden Vegetation im Bereich der Bachaue in Abt. 53E, 49H und 44a 3. Erhaltung von Buchen- und Eichenaltholzbäumen in Abt. 407A 4. Erhaltung von Buchen- und Eichenaltholzbäumen in Abt. 2A 3 5. Umwandlung eines Kiefernaltbestandes in Laubholz in Abt. 119A Grundvoraussetzung der Durchführung ist eine 100 %-ige Refinanzierung der Maßnahme inkl. MwSt. sowie Entschädigungen, die sich aus der Waldbewertung ergeben. Nach ersten Schätzungen wäre mit folgenden Entschädigungen zu rechnen: Projekt 1: 15.000,00 € Projekt 2: 20.000,00 € Projekt 3: 30.000,00 € Projekt 4: 50.000,00 € Projekt 5: 55.000,00 € gez. Pracht ____________________ Bürgermeister