Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
154 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
09.06.16, 16:50
Aktualisiert
09.06.16, 16:50
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 424 /X.L.
Datum: 09.06.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.06.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.06.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
05.07.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauliche Entwicklung der Ortslage Marmagen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, zur Erschließung weiterer Bauflächen in Marmagen Grundstücksverhandlungen mit der Eigentümerin des Grundstückes nördlich des Sportplatzes Marmagen aufzunehmen, um weitere Baulandflächen in Marmagen zu
erschließen und zur Verfügung stellen zu können.
Darüber hinaus wird beschlossen, nach erfolgreicher Grundstücksverhandlung
eine landesplanerische Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz NordrheinWestfalen (LPlG NRW) an die Bezirksregierung Köln zu stellen.
Begründung:
In der Ortslage Marmagen ist eine starke Baulandnachfrage zu verzeichnen. Die
Eifelgemeinde Nettersheim konnte im vergangenen ½ Jahr weitestgehend ihre
noch verfügbaren Baulandflächen an Bauwillige veräußern. Weitere freie Baugrundstücke in Privatbesitz stehen zur Veräußerung nicht zur Verfügung.
Insbesondere vor dem Hintergrund der Novellierung des Landesentwicklungsplanes, der die Ausweisung von Baulandflächen an den Ortsrändern von Siedlungsbereichen unter 2.000 Einwohnern einschränken möchte, sofern noch frei Baugrundstücke im Ort vorhanden sind, sollte ein Bereich am nördlichen Ortsrand
und nördlich des Sportplatzes von Marmagen zügig städtebaulich entwickelt werden. Anlässlich eines Gespräches mit der Eigentümerin hatte diese ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, ihr Grundstück zur baulichen Entwicklung zur Verfügung zu stellen.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan derzeit als „Grünfläche, Zweckbestimmung: Sportplatz“ ausgewiesen. Aufgrund der Grundsanierung des Sportplatzes in Nettersheim mit Aufbringung eines Kunstrasens und die folglich stärkere Inanspruchnahme dieser Sportanlage werden der Sport- und der Bolzplatz in
Marmagen entlastet, so dass davon auszugehen ist, dass zukünftig die gesamte
Fläche nicht mehr für die seinerzeit vorgesehene Nutzung benötigt wird.
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Die Verwaltung sollte daher beauftragt werden, mit der Eigentümerin nunmehr
intensive Verhandlungen aufzunehmen, um weitere Baulandflächen in Marmagen
zu erschließen und zur Verfügung stellen zu können.
gez. Pracht
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Bürgermeister