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Beschlussvorlage (Bauliche Entwicklung der Ortslage Marmagen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
154 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
09.06.16, 16:50
Aktualisiert
09.06.16, 16:50
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 424 /X.L. Datum: 09.06.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.06.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 05.07.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauliche Entwicklung der Ortslage Marmagen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, zur Erschließung weiterer Bauflächen in Marmagen Grundstücksverhandlungen mit der Eigentümerin des Grundstückes nördlich des Sportplatzes Marmagen aufzunehmen, um weitere Baulandflächen in Marmagen zu erschließen und zur Verfügung stellen zu können. Darüber hinaus wird beschlossen, nach erfolgreicher Grundstücksverhandlung eine landesplanerische Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz NordrheinWestfalen (LPlG NRW) an die Bezirksregierung Köln zu stellen. Begründung: In der Ortslage Marmagen ist eine starke Baulandnachfrage zu verzeichnen. Die Eifelgemeinde Nettersheim konnte im vergangenen ½ Jahr weitestgehend ihre noch verfügbaren Baulandflächen an Bauwillige veräußern. Weitere freie Baugrundstücke in Privatbesitz stehen zur Veräußerung nicht zur Verfügung. Insbesondere vor dem Hintergrund der Novellierung des Landesentwicklungsplanes, der die Ausweisung von Baulandflächen an den Ortsrändern von Siedlungsbereichen unter 2.000 Einwohnern einschränken möchte, sofern noch frei Baugrundstücke im Ort vorhanden sind, sollte ein Bereich am nördlichen Ortsrand und nördlich des Sportplatzes von Marmagen zügig städtebaulich entwickelt werden. Anlässlich eines Gespräches mit der Eigentümerin hatte diese ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, ihr Grundstück zur baulichen Entwicklung zur Verfügung zu stellen. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan derzeit als „Grünfläche, Zweckbestimmung: Sportplatz“ ausgewiesen. Aufgrund der Grundsanierung des Sportplatzes in Nettersheim mit Aufbringung eines Kunstrasens und die folglich stärkere Inanspruchnahme dieser Sportanlage werden der Sport- und der Bolzplatz in Marmagen entlastet, so dass davon auszugehen ist, dass zukünftig die gesamte Fläche nicht mehr für die seinerzeit vorgesehene Nutzung benötigt wird. 3 Die Verwaltung sollte daher beauftragt werden, mit der Eigentümerin nunmehr intensive Verhandlungen aufzunehmen, um weitere Baulandflächen in Marmagen zu erschließen und zur Verfügung stellen zu können. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister