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Beschlussvorlage (Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
143 kB
Datum
12.09.2012
Erstellt
01.02.12, 14:49
Aktualisiert
02.08.12, 06:07
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 8/2012 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 10.01.2012 gez. Brost Amtsleiter RPA - 20 - gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Unterausschuss Jugendhilfeplanung Termin 15.02.2012 vorberatend Jugendhilfeausschuss 29.02.2012 beschließend Finanz- und Personalausschuss 20.03.2012 vorberatend Jugendhilfeausschuss 23.05.2012 vorberatend Unterausschuss Jugendhilfeplanung 05.09.2012 vorberatend Jugendhilfeausschuss 12.09.2012 vorberatend Betrifft: 01.08.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Finanzielle Auswirkungen: Mittel für bereits beschlossene Maßnahmen stehen zur Verfügung. Die notwendigen neuen Maßnahmen betreffen nicht den HP 2012. Im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft müssen Planungskosten für die neuen Maßnahmen veranschlagt werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die Teilfachplanung für den Bereich „Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die in Punkt 7 der Planung gemachten Vorschläge zur Problemlösung unverzüglich umzusetzen, um spätestens zum 01.01.2014    den Rechtsanspruch für über 3-jährige Kinder in allen Stadtteilen, den Rechtsanspruch für mindestens 35 % aller unter 3-jährigen Kinder wohnortnah und die Erziehung, Förderung und Betreuung behinderter Kinder in den Erftstädter Kindertagesstätten sicherstellen zu können. 3. Die Verwaltung wird ebenfalls beauftragt, mögliche Zuschussanträge an das Landesjugendamt für eine Investitionskostenförderung und Zuschussanträge an andere in Frage kommende Institutionen bzw. Stiftungen zu stellen. 4. Der Jugendhilfeausschuss ist in jeder Sitzung über den Stand der Umsetzung zu informieren. Begründung: Am 15.06.2011 wurde die Verwaltung beauftragt, investive Fördermöglichkeiten für die Schaffung neuer integrativer Gruppen zu eruieren und eine Planung für die Schaffung weiterer integrativer Kindergartenplätze vorzulegen (V 190/2011). Der Behindertenbeirat soll an der Planung beteiligt werden. Wie eine inklusive Betreuung in Erftstadt umgesetzt werden könnte, wurde in der Vorlage 321/2011 dargestellt. Mit der V 456/2011 kündigte die Verwaltung an, Anfang 2012 eine neue inklusive Planung auf der Basis einer 100-prozentigen Versorgung der Ü3-Kinder vorzulegen (JHA 23.11.2011). Die Planung selbst erfolgt nach dem klassischen Dreischritt:    Bedarfsermittlung Bestandserhebung Maßnahmeplanung. Nach Auskunft des Landesjugendamtes gibt es weder auf Landes- noch auf Bundesebene Investitionskostenzuschüsse. Lediglich im Rahmen der Schaffung neuer U3-Plätze können Anträge gestellt werden. Dabei wird in der Zuschusshöhe nicht zwischen behinderten und nicht behinderten Kindern unterschieden. Gegenüber den Planungszahlen des IT.NRW, die unter Einbezug der Neubaugebiete der ursprünglichen Kindergartenbedarfsplanung im Jahre 2008 zu Grunde lagen, haben sich die Zahlen der über 3-jährigen Kinder in Gymnich und Kierdorf planungsrelevant verändert. Ausschlaggebend ist auch die Änderung des Einschulungsstichtags durch eine Schulrechtsänderung. 90 Kinder sind auf Erftstadt bezogen in Zukunft zuzüglich in den Kitas und nicht in der Grundschule zu versorgen. Werden nicht unverzüglich neue Plätze für über 3-Jährige geschaffen, ist deren Rechtsanspruch in Gefahr. Natürlich haben auch die behinderten Kinder einen Rechtanspruch auf einen Kindergartenplatz. Um zu verdeutlichen, welche Maßnahmen die Verwaltung zur Problemlösung vorschlägt, werden die Punkte 7.3 bis 7.8 der Planung an dieser Stelle noch einmal aufgeführt. 7.3 Vorschlag zur Problemlösung in Gymnich In Gymnich müssen nach dieser Planung zwei neue integrative Gruppen gebaut werden. Dabei ist als Standort ein städtisches Grundstück im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 119 B, E.-Gymnich, Grisfeld vorgesehen (siehe Anlageplan 1). Der Bebauungsplan muss vereinfacht geändert werden; Planungsrecht kann insofern kurzfristig geschaffen werden. Die Erschließung ist im Wirtschaftsplan-Entwurf 2012 des Eigenbetriebs Straßen vorgesehen. Die Lebenshilfe Rhein-Erft-Kreis hat Interesse an der Übernahme einer Trägerschaft bekundet. Die Verwaltung des Jugendamtes erwartet ein schriftliches Angebot. Sollte die Lebenshilfe die Trägerschaft nicht übernehmen, muss das Jugendamt einspringen. Mit Blick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für über 3-Jährige und einen Betreuungsplatz für unter 3-Jährige zum 01.08.2013 sind unverzügliche Entscheidungen erforderlich. -2- 7.4 Vorschlag zur Problemlösung in Kierdorf In Kierdorf müssen nach dieser Planung zwei neue Gruppen gebaut werden, eine für 15 über und 5 unter 3-Jährige und eine integrative Gruppe. Ein städtisches Grundstück befindet sich an der Matthias-Grell-Straße (ehem. Bahndamm, siehe Anlageplan 2), für das ein Bebauungsplan und ggf. im Parallelverfahren eine Flächennutzungsplanänderung aufgestellt werden müssen: Auf Grund planungsrechtlicher Restriktionen (Landschaftsschutzgebiet, Darstellung: Wald im Flächennutzungsplan etc.) ist mit einem zeitaufwendigen Verfahren (Verfahrensdauer ca. 1 - 3 Jahre) zu rechnen. Die katholische Kirche und der ASB haben auf Anfrage der Verwaltung des Jugendamtes die Erweiterung ihrer Einrichtungen abgelehnt. Die Verwaltung des Jugendamtes hat auch hier bei der Lebenshilfe Rhein-Erft-Kreis nach einer Trägerübernahme angefragt. Eine Antwort steht noch aus. Sollte die Lebenshilfe die Trägerschaft nicht übernehmen, muss das Jugendamt einspringen. Auch hier sind mit Blick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für über 3Jährige und einen Betreuungsplatz für unter 3-Jährige zum 01.08.2013 unverzügliche Entscheidungen erforderlich. 7.5 Vorschlag zur Problemlösung in Lechenich In Lechenich muss eine neue integrative Gruppe gebaut werden. Ein geplanter Anbau für eine reine U3-Gruppe in Lechenich-Nord steht noch aus. Das vorhandene Kindergartengrundstück lässt beide Erweiterungen nicht zu. Notwendig werden der Neubau einer zweigruppigen Einrichtung und der Umbau der jetzigen Einrichtung. In der jetzigen Einrichtung werden zwei Regelgruppen zu einer integrativen Gruppe umgebaut. Am neuen Standort wird eine neue zweigruppige Einrichtung für 15 Ü3 und 15 U3-Kinder entstehen. Es steht prioritär ein städtisches Grundstück an der Straße Vilskaul südlich des Friedhofs zur Verfügung (siehe Anlageplan 3). Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich (Verfahrensdauer ca. 1 Jahr). Alternativ bietet sich ein städtisches Grundstück im Rahmen der Neuaufstellung des Bebauungsplans nördlich der Solarsiedlung an (siehe Anlageplan 4 - Verfahrensdauer ca. 1,5 Jahre). Auch hier sind mit Blick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für unter 3-Jährige zum 01.08.2013 unverzügliche Entscheidungen erforderlich. 7.6 Vorschlag zur Problemlösung in Liblar In Liblar müssen nach dieser Planung drei neue integrative Gruppen geschaffen werden. Die Sonnenkinder planen, ihre Kita in anderen Räumlichkeiten um eine integrative Gruppe zu erweitern. Die Entscheidung sollte bis zum 31.01.2012 getroffen sein, andernfalls muss eine alternative Planung umgesetzt werden. Die Lebenshilfe Rhein-Erft-Kreis hat auch hier Interesse an der Übernahme der Trägerschaft der beiden anderen integrativen Gruppen bekundet. Die Verwaltung des Jugendamtes erwartet ein schriftliches Angebot. Sollte die Lebenshilfe die Trägerschaft nicht übernehmen, muss das Jugendamt einspringen. Für eine neue zwei-, nötigenfalls auch dreigruppige Kindertagestätte kann im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 168, E.-Liblar, Spickweg, ein städtisches Grundstück zur Verfügung gestellt werden (siehe Anlageplan 5). Der Bebauungsplan befindet sich z. Zt. in der Vorentwurfsplanung (Verfahrensdauer ca. 1 Jahr). Weitere mögliche, aber von der Verwaltung nicht priorisierte Standorte in Liblar befinden sich: - Am Tunnel (zwischen Schlunkweg und Bahnhofstraße); BP Nr. 99 (Anlageplan 6) Stadtgarten; BP 13 I (Anlageplan 7) -3- - Am Hahnacker (Pavillons hinter der Marienschule – siehe Anlageplan 8), wobei die Verwaltung beabsichtigt, dieses Grundstück nach Aufgabe der Marienschule zu veräußern (siehe V 5/2012). Darüber hinaus ist in der Kita Theodor-Heuss-Straße noch eine Gruppe für unter 3-Jährige zu planen. Das Gebäude bietet aber keinerlei Erweiterungsmöglichkeiten, um die Raumvorgaben umzusetzen. Insofern muss im vorhandenen Bestand umgebaut werden. Dabei wird die Kita von derzeit 5 auf 4 Gruppen reduziert, wie dies bei den Umbauten in Herrig und Blessem auch vorgesehen ist. Mit Blick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für über 3-Jährige und einen Betreuungsplatz für unter 3-Jährige zum 01.08.2013 sind unverzügliche Entscheidungen erforderlich. 7.7 Vorschlag zur Betreuung behinderter Kinder bei Tagespflegepersonen Tagespflegepersonen erhalten zurzeit vom Jugendamt pro Kind eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 4,40 €/Std. Der erhöhte Aufwand, den die Tagespflegepersonen bei behinderten Kindern haben, ist damit nicht abgedeckt. Im Rahmen der Betriebskostenfinanzierung der Kita-Plätze wird bei behinderten Kindern eine 3,5fache Kindpauschale zu Grunde gelegt. Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt von daher vor, Tagespflegeeltern, die ein behindertes Kind betreuen, ebenfalls den 3,5fachen Stundensatz zu zahlen. Die Praxis wird zeigen, ob diese Bezahlung auskömmlich ist. Eine fachlich qualifizierte Betreuung in Tagespflege versteht sich von selbst. 7.8 Ergänzung der Fachberatung Die Umsetzung der Inklusion erfordert die Erweiterung der Fachberatung um eine halbe Stelle innerhalb der Verwaltung des Jugendamtes zum 01. September 2013. Die bisherige Fachberatung arbeitet seit geraumer Zeit im Grenzbereich, eine weitere Belastung ist nicht möglich. Der spezielle Blick auf die Inklusion erfordert eine intensive Beratung der Eltern, des pädagogischen und therapeutischen Fachpersonals, eine enge Zusammenarbeit mit Kinderärzten, dem Gesundheitsamt, dem Frühförderzentrum, dem SPZ und dem Landschaftsverband. Darüber hinaus gilt es zukünftig, die Schnittstelle „Übergang von der integrativen Kindertagesstätte zum gemeinsamen Unterricht in der Grund- bzw. offenen Ganztagsschule adäquat zu gestalten. Dazu gehören ein vernetztes Arbeiten und ein gelingender Wissenstransfer. Um einen schnellen Überblick zu bekommen, wie sich die Versorgungssituation in Erftstadt nach Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen darstellt, sind die Anlagen 1 und 2 hilfreich. Hinsichtlich der langfristigen Kostenwirkungen ist die Verwaltung bemüht, bis zum Jugendhilfeausschuss eine grobe Kalkulation zu erstellen. Diese kann nur sehr grob sein, da entscheidende Bedingungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht feststehen wie      freier Träger oder Jugendamt Planungsreife/Baubeginn Baukosten Landes-/Bundeszuschüsse Stiftungsmittel. -4- (Erner) -5-