Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
143 kB
Datum
12.09.2012
Erstellt
01.02.12, 14:49
Aktualisiert
02.08.12, 06:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 8/2012
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 10.01.2012
gez. Brost
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Dr. Rips,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Termin
15.02.2012
vorberatend
Jugendhilfeausschuss
29.02.2012
beschließend
Finanz- und Personalausschuss
20.03.2012
vorberatend
Jugendhilfeausschuss
23.05.2012
vorberatend
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
05.09.2012
vorberatend
Jugendhilfeausschuss
12.09.2012
vorberatend
Betrifft:
01.08.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel für bereits beschlossene Maßnahmen stehen zur Verfügung. Die notwendigen neuen Maßnahmen
betreffen nicht den HP 2012.
Im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft müssen Planungskosten für die neuen Maßnahmen veranschlagt
werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Die Teilfachplanung für den Bereich „Inklusion in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege“ wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die in Punkt 7 der Planung gemachten Vorschläge zur
Problemlösung unverzüglich umzusetzen, um spätestens zum 01.01.2014
den Rechtsanspruch für über 3-jährige Kinder in allen Stadtteilen,
den Rechtsanspruch für mindestens 35 % aller unter 3-jährigen Kinder wohnortnah und
die Erziehung, Förderung und Betreuung behinderter Kinder in den Erftstädter
Kindertagesstätten
sicherstellen zu können.
3. Die Verwaltung wird ebenfalls beauftragt, mögliche Zuschussanträge an das Landesjugendamt
für eine Investitionskostenförderung und Zuschussanträge an andere in Frage kommende
Institutionen bzw. Stiftungen zu stellen.
4. Der Jugendhilfeausschuss ist in jeder Sitzung über den Stand der Umsetzung zu informieren.
Begründung:
Am 15.06.2011 wurde die Verwaltung beauftragt, investive Fördermöglichkeiten für die Schaffung
neuer integrativer Gruppen zu eruieren und eine Planung für die Schaffung weiterer integrativer
Kindergartenplätze vorzulegen (V 190/2011). Der Behindertenbeirat soll an der Planung beteiligt
werden.
Wie eine inklusive Betreuung in Erftstadt umgesetzt werden könnte, wurde in der Vorlage
321/2011 dargestellt. Mit der V 456/2011 kündigte die Verwaltung an, Anfang 2012 eine neue
inklusive Planung auf der Basis einer 100-prozentigen Versorgung der Ü3-Kinder vorzulegen (JHA
23.11.2011).
Die Planung selbst erfolgt nach dem klassischen Dreischritt:
Bedarfsermittlung
Bestandserhebung
Maßnahmeplanung.
Nach Auskunft des Landesjugendamtes gibt es weder auf Landes- noch auf Bundesebene
Investitionskostenzuschüsse. Lediglich im Rahmen der Schaffung neuer U3-Plätze können
Anträge gestellt werden. Dabei wird in der Zuschusshöhe nicht zwischen behinderten und nicht
behinderten Kindern unterschieden.
Gegenüber den Planungszahlen des IT.NRW, die unter Einbezug der Neubaugebiete der
ursprünglichen Kindergartenbedarfsplanung im Jahre 2008 zu Grunde lagen, haben sich die
Zahlen der über 3-jährigen Kinder in Gymnich und Kierdorf planungsrelevant verändert.
Ausschlaggebend ist auch die Änderung des Einschulungsstichtags durch eine
Schulrechtsänderung. 90 Kinder sind auf Erftstadt bezogen in Zukunft zuzüglich in den Kitas und
nicht in der Grundschule zu versorgen. Werden nicht unverzüglich neue Plätze für über 3-Jährige
geschaffen, ist deren Rechtsanspruch in Gefahr. Natürlich haben auch die behinderten Kinder
einen Rechtanspruch auf einen Kindergartenplatz.
Um zu verdeutlichen, welche Maßnahmen die Verwaltung zur Problemlösung vorschlägt, werden
die Punkte 7.3 bis 7.8 der Planung an dieser Stelle noch einmal aufgeführt.
7.3
Vorschlag zur Problemlösung in Gymnich
In Gymnich müssen nach dieser Planung zwei neue integrative Gruppen gebaut werden. Dabei ist
als Standort ein städtisches Grundstück im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans
Nr. 119 B, E.-Gymnich, Grisfeld vorgesehen (siehe Anlageplan 1). Der Bebauungsplan muss
vereinfacht geändert werden; Planungsrecht kann insofern kurzfristig geschaffen werden. Die
Erschließung ist im Wirtschaftsplan-Entwurf 2012 des Eigenbetriebs Straßen vorgesehen.
Die Lebenshilfe Rhein-Erft-Kreis hat Interesse an der Übernahme einer Trägerschaft bekundet.
Die Verwaltung des Jugendamtes erwartet ein schriftliches Angebot. Sollte die Lebenshilfe die
Trägerschaft nicht übernehmen, muss das Jugendamt einspringen.
Mit Blick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für über 3-Jährige und einen
Betreuungsplatz für unter 3-Jährige zum 01.08.2013 sind unverzügliche Entscheidungen
erforderlich.
-2-
7.4
Vorschlag zur Problemlösung in Kierdorf
In Kierdorf müssen nach dieser Planung zwei neue Gruppen gebaut werden, eine für 15 über und
5 unter 3-Jährige und eine integrative Gruppe.
Ein städtisches Grundstück befindet sich an der Matthias-Grell-Straße (ehem. Bahndamm, siehe
Anlageplan 2), für das ein Bebauungsplan und ggf. im Parallelverfahren eine
Flächennutzungsplanänderung aufgestellt werden müssen: Auf Grund planungsrechtlicher
Restriktionen (Landschaftsschutzgebiet, Darstellung: Wald im Flächennutzungsplan etc.) ist mit
einem zeitaufwendigen Verfahren (Verfahrensdauer ca. 1 - 3 Jahre) zu rechnen.
Die katholische Kirche und der ASB haben auf Anfrage der Verwaltung des Jugendamtes die
Erweiterung ihrer Einrichtungen abgelehnt. Die Verwaltung des Jugendamtes hat auch hier bei der
Lebenshilfe Rhein-Erft-Kreis nach einer Trägerübernahme angefragt. Eine Antwort steht noch aus.
Sollte die Lebenshilfe die Trägerschaft nicht übernehmen, muss das Jugendamt einspringen.
Auch hier sind mit Blick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für über 3Jährige und einen Betreuungsplatz für unter 3-Jährige zum 01.08.2013 unverzügliche
Entscheidungen erforderlich.
7.5
Vorschlag zur Problemlösung in Lechenich
In Lechenich muss eine neue integrative Gruppe gebaut werden.
Ein geplanter Anbau für eine reine U3-Gruppe in Lechenich-Nord steht noch aus. Das vorhandene
Kindergartengrundstück lässt beide Erweiterungen nicht zu. Notwendig werden der Neubau einer
zweigruppigen Einrichtung und der Umbau der jetzigen Einrichtung. In der jetzigen Einrichtung
werden zwei Regelgruppen zu einer integrativen Gruppe umgebaut. Am neuen Standort
wird eine neue zweigruppige Einrichtung für 15 Ü3 und 15 U3-Kinder entstehen.
Es steht prioritär ein städtisches Grundstück an der Straße Vilskaul südlich des Friedhofs zur
Verfügung (siehe Anlageplan 3). Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist die
Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich (Verfahrensdauer ca. 1 Jahr).
Alternativ bietet sich ein städtisches Grundstück im Rahmen der Neuaufstellung des
Bebauungsplans nördlich der Solarsiedlung an (siehe Anlageplan 4 - Verfahrensdauer ca. 1,5
Jahre).
Auch hier sind mit Blick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für
unter 3-Jährige zum 01.08.2013 unverzügliche Entscheidungen erforderlich.
7.6
Vorschlag zur Problemlösung in Liblar
In Liblar müssen nach dieser Planung drei neue integrative Gruppen geschaffen werden.
Die Sonnenkinder planen, ihre Kita in anderen Räumlichkeiten um eine integrative Gruppe zu
erweitern. Die Entscheidung sollte bis zum 31.01.2012 getroffen sein, andernfalls muss eine
alternative Planung umgesetzt werden.
Die Lebenshilfe Rhein-Erft-Kreis hat auch hier Interesse an der Übernahme der Trägerschaft der
beiden anderen integrativen Gruppen bekundet. Die Verwaltung des Jugendamtes erwartet ein
schriftliches Angebot. Sollte die Lebenshilfe die Trägerschaft nicht übernehmen, muss das
Jugendamt einspringen.
Für eine neue zwei-, nötigenfalls auch dreigruppige Kindertagestätte kann im Rahmen der
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 168, E.-Liblar, Spickweg, ein städtisches Grundstück zur
Verfügung gestellt werden (siehe Anlageplan 5). Der Bebauungsplan befindet sich z. Zt. in der
Vorentwurfsplanung (Verfahrensdauer ca. 1 Jahr).
Weitere mögliche, aber von der Verwaltung nicht priorisierte Standorte in Liblar befinden sich:
-
Am Tunnel (zwischen Schlunkweg und Bahnhofstraße); BP Nr. 99 (Anlageplan 6)
Stadtgarten; BP 13 I (Anlageplan 7)
-3-
-
Am Hahnacker (Pavillons hinter der Marienschule – siehe Anlageplan 8), wobei die
Verwaltung beabsichtigt, dieses Grundstück nach Aufgabe der Marienschule zu veräußern
(siehe V 5/2012).
Darüber hinaus ist in der Kita Theodor-Heuss-Straße noch eine Gruppe für unter 3-Jährige zu
planen. Das Gebäude bietet aber keinerlei Erweiterungsmöglichkeiten, um die Raumvorgaben
umzusetzen. Insofern muss im vorhandenen Bestand umgebaut werden. Dabei wird die Kita von
derzeit 5 auf 4 Gruppen reduziert, wie dies bei den Umbauten in Herrig und Blessem auch
vorgesehen ist.
Mit Blick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für über 3-Jährige und einen
Betreuungsplatz für unter 3-Jährige zum 01.08.2013 sind unverzügliche Entscheidungen
erforderlich.
7.7
Vorschlag zur Betreuung behinderter Kinder bei Tagespflegepersonen
Tagespflegepersonen erhalten zurzeit vom Jugendamt pro Kind eine Aufwandsentschädigung in
Höhe von 4,40 €/Std. Der erhöhte Aufwand, den die Tagespflegepersonen bei behinderten
Kindern haben, ist damit nicht abgedeckt.
Im Rahmen der Betriebskostenfinanzierung der Kita-Plätze wird bei behinderten Kindern eine
3,5fache Kindpauschale zu Grunde gelegt.
Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt von daher vor, Tagespflegeeltern, die ein behindertes
Kind betreuen, ebenfalls den 3,5fachen Stundensatz zu zahlen. Die Praxis wird zeigen, ob diese
Bezahlung auskömmlich ist.
Eine fachlich qualifizierte Betreuung in Tagespflege versteht sich von selbst.
7.8
Ergänzung der Fachberatung
Die Umsetzung der Inklusion erfordert die Erweiterung der Fachberatung um eine halbe Stelle
innerhalb der Verwaltung des Jugendamtes zum 01. September 2013. Die bisherige Fachberatung
arbeitet seit geraumer Zeit im Grenzbereich, eine weitere Belastung ist nicht möglich. Der
spezielle Blick auf die Inklusion erfordert eine intensive Beratung der Eltern, des pädagogischen
und therapeutischen Fachpersonals, eine enge Zusammenarbeit mit Kinderärzten, dem
Gesundheitsamt, dem Frühförderzentrum, dem SPZ und dem Landschaftsverband. Darüber
hinaus gilt es zukünftig, die Schnittstelle „Übergang von der integrativen Kindertagesstätte zum
gemeinsamen Unterricht in der Grund- bzw. offenen Ganztagsschule adäquat zu gestalten. Dazu
gehören ein vernetztes Arbeiten und ein gelingender Wissenstransfer.
Um einen schnellen Überblick zu bekommen, wie sich die Versorgungssituation in Erftstadt nach
Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen darstellt, sind die Anlagen 1 und 2 hilfreich.
Hinsichtlich der langfristigen Kostenwirkungen ist die Verwaltung bemüht, bis zum
Jugendhilfeausschuss eine grobe Kalkulation zu erstellen. Diese kann nur sehr grob sein, da
entscheidende Bedingungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht feststehen wie
freier Träger oder Jugendamt
Planungsreife/Baubeginn
Baukosten
Landes-/Bundeszuschüsse
Stiftungsmittel.
-4-
(Erner)
-5-