Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,9 MB
Datum
12.09.2012
Erstellt
01.02.12, 14:49
Aktualisiert
02.08.12, 06:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Teilfachplanung
Inklusion in
Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege
Amt für Jugend, Familie und Soziales der
Stadt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Stand: 05.01.2012
Vorwort
11,7 Prozent der Bevölkerung Deutschlands leben mit einer Behinderung. Von den
insgesamt 9,6 Millionen betroffenen Menschen haben 7,1 Millionen eine schwere
Behinderung; 2,5 Millionen sind leicht behindert. In dieser Statistik sind körperlich
und geistig behinderte, taube, blinde und gehörgeschädigte sowie Menschen mit
psychischen Behinderungen erfasst. Es wird nicht zwischen angeborenen und später
erworbenen Behinderungen unterschieden. 4 bis 5 Prozent sind von Geburt an behindert. Da Behinderungen nicht meldepflichtig sind, basiert die Datenlage als wesentliche Grundlage einer Planung auf Erfahrungswerten. Eine Verbesserung der
Datenlage ist ein Punkt im Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Der Ausbau der inklusiven Kinderbetreuung ist ein weiteres Handlungsfeld des Aktionsplanes. Die gemeinsame Förderung behinderter und nicht behinderter Kinder in
Tageseinrichtungen ist bereits gesetzlicher Auftrag. Für die weitere Entwicklung in
diesem Bereich wird der nachhaltige Ausbau der Kinderbetreuung ein entscheidender Faktor sein.
Der Inklusionsansatz des UN-Übereinkommens über die Rechte der Menschen mit
Behinderungen wird durch das 1. KiBiz-Änderungsgesetz, das die besonderen Interessen von Kindern mit Behinderungen und deren Eltern deutlicher hervorhebt, stärker berücksichtigt.
Das Thema der Inklusion gewann in Erftstadt aufgrund eines Bürgerantrages an Bedeutung. Die Integration behinderter Kinder in Regelschulen (245/2010) wurde am
23.06.2010 im Jugendhilfeausschuss beraten. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein
Konzept zur Integration behinderter Kinder in Kindertageseinrichtungen und Regelschulen zu erstellen.
Am 15.06.2011 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Planung für die Schaffung
weiterer integrativer Kindergartenplätze vorzulegen (V 190/2011).
Ein behindertes Kind ist in erster Linie nicht behindert sondern ein Kind. Insofern gilt
der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Spezielle Schwierigkeiten mit dem
Sehen, dem Hören, dem Sprechen, der Fortbewegung oder dem Lernen erfordern
eine besondere Förderung. Fehlende Mittel oder Plätze sind keine Argumente zur
Ablehnung einer Förderung. Gerechtigkeitsforderungen dürfen nicht nach Maßstäben
ökonomischer Nützlichkeit gemessen werden; damit wäre die Verweigerung der Anerkennung der Gerechtigkeitsnorm ausgesprochen (siehe KiTa aktuell Recht 2/2011,
S. 67).
Die Stadt Erftstadt ist die erste Stadt im Rhein-Erft-Kreis, die eine inklusive Jugendhilfeplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vorlegt.
2
Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Inhalt
Vorwort .............................................................................................................. 2
1
1.1
1.2
1.3
Einleitung ............................................................................................. 5
Definition des Begriffs `Behinderung´ ............................................ 5
Definition des Begriffs `Inklusion´ .................................................. 6
Rückblickende Betrachtung........................................................... 7
2
Gesetzliche Grundlagen ................................................................... 10
3
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
Planungsprozess .............................................................................. 12
Planzielkontrolle .......................................................................... 12
Neue Planungsziele .................................................................... 14
Planungsauftrag .......................................................................... 14
Planungsbeteiligung der Eltern ................................................... 14
Planungsbeteiligung der Träger .................................................. 15
4
4.1
4.2
Bedarfsermittlung ............................................................................. 16
Bedarf auf Erftstadtebene ........................................................... 17
Bedarf auf Bezirks- bzw. Stadtteilebene ..................................... 18
5
5.1
5.2
5.3
Bestandsaufnahme ........................................................................... 24
Ambulante Förderung behinderter Kinder ................................... 24
Heilpädagogische Einrichtungen ................................................. 25
Integrative Kindertageseinrichtungen und Plätze ........................ 26
6
6.1
6.2
6.3
Maßnahmeplanung bis 2013 ............................................................ 29
Soll-Ist-Vergleich auf Erftstadtebene ........................................... 30
Soll-Ist-Vergleich auf Bezirks- bzw. Stadtteilebene ..................... 30
Zusammenfassung ...................................................................... 38
7
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
7.6
7.7
Konkretisierung der Maßnahmeplanung......................................... 39
Investitionsförderung ................................................................... 39
Höherer Bedarf an Ü3-Plätzen .................................................... 39
Vorschlag zur Problemlösung in Gymnich .................................. 39
Vorschlag zur Problemlösung in Kierdorf .................................... 40
Vorschlag zur Problemlösung in Lechenich ................................ 40
Vorschlag zur Problemlösung in Liblar ........................................ 40
Vorschlag zur Betreuung behinderter Kinder bei
Tagespflegepersonen……………………………………….………..41
Ergänzung der Fachberatung………………………………………..41
7.8
Anlage
Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
3
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Abbildungen
1 Anzahl der beh. Kinder, die 2013 einen Anspruch auf einen Kita-Platz haben /
Platzangebot 2011.................................................................................................27
2 Beispiel für eine Platzreduzierung bei Änderung der Gruppenstruktur ...................29
3 Anzahl der beh. Kinder mit Kita-Anspruch / Kitas mit integr. Plätzen 2013.............37
Tabellen
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
4
Verteilung der Arten von Behinderungen .................................................................6
JHA-Vorlagen bzgl. integrativer Gruppen in Kitas ab 2006 ......................................9
Notwendige Gruppen im Jahr 2015 auf der Basis der JHP 2001 ...........................12
Prog. Bedarf für die < 3-Jährigen im Jahr 2013 in Erftstadt....................................17
Prog. Bedarf für die 3- bis 6-Jährigen im Jahr 2013 in Erftstadt .............................18
Prog. Bedarf für die < 3-jährigen behinderten Kinder im Bezirk Dirm./Gym. ...........19
Prog. Bedarf für die 3- bis 6-jährigen behinderten Kinder im Bezirk Dirm./Gym. ....19
Prog. Bedarf für die < 3-jährigen behinderten Kinder im Bezirk Kierdorf. ...............20
Prog. Bedarf für die 3- bis 6-jährigen behinderten Kinder im Bezirk Kierdorf. .........20
Prog. Bedarf für die < 3-jährigen behinderten Kinder im Bezirk West.....................21
Prog. Bedarf für die 3- bis 6-jährigen behinderten Kinder im Bezirk West ..............21
Prog. Bedarf für die < 3-jährigen behinderten Kinder im Bezirk Ost .......................21
Prog. Bedarf für die 3- bis 6-jährigen behinderten Kinder im Bezirk Ost.................22
Prog. Bedarf für die < 3-jährigen behinderten Kinder im Bezirk Süd ......................22
Prog. Bedarf für die 3- bis 6-jährigen behinderten Kinder im Bezirk Süd ................23
Vorhandene Plätze für behinderte Kinder in Tageseinrichtungen ..........................26
Struktur der Modellgruppe 1 ..................................................................................29
Struktur der Modellgruppe 2 ..................................................................................29
Planungsraster beh. Kinder in Kindertageseinrichtungen 2013 ..............................30
Unter 6-Jährige mit Platzbedarf im Bezirk Dirmerzheim / Gymnich 2013. ..............31
Neue Angebotsstruktur im Bezirk Dirmerzheim / Gymnich 2013 ............................31
Unter 6-Jährige mit Platzbedarf im Bezirk Kierdorf 2013. .......................................32
Neue Angebotsstruktur im Bezirk Kierdorf 2013 ....................................................32
Unter 6-Jährige mit Platzbedarf im Bezirk West 2013. ...........................................33
Neue Angebotsstruktur im Bezirk West 2013.........................................................33
Unter 6-Jährige mit Platzbedarf im Bezirk Ost 2013...............................................34
Neue Angebotsstruktur im Bezirk Ost 2013 ...........................................................34
Unter 6-Jährige mit Platzbedarf im Bezirk Süd 2013. .............................................35
Neue Angebotsstruktur im Bezirk Süd 2013 ..........................................................36
Unter 6-Jährige mit Platzbedarf in den Bezirken 2013. ..........................................38
Neue Angebotsstruktur in den Bezirken 2013 ........................................................38
Versorgungsstruktur in den Bezirken 2013 ............................................................39
Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Jeder ist ein wenig wie alle,
ein bisschen wie manche,
ein Stück einmalig wie niemand sonst.
1
Einleitung
Im Folgenden werden zunächst die Begriffe definiert und beschrieben. Ein historischer Abriss geht auf die integrativen Gruppen und Plätze generell und ihre Bedeutung für Erftstadt ein. Welche jugendpolitische Wichtigkeit das Thema in Erftstadt
hatte und hat, wird in einer JHA-Vorlagen-Übersicht beschrieben. Die Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Schwerpunkt dieser Planung.
1.1
Definition des Begriffs `Behinderung´
Es gibt keinen allgemein anerkannten Behinderungsbegriff. Die Schwierigkeit einer
Begriffsdefinition hängt damit zusammen, dass es sich um einen sehr komplexen
Prozess von Ursachen und Folgen handelt. Eine umgreifende Definition versucht die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit ihrer internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit. Bei ihrer Definition unterscheidet die
WHO verschiedene Begrifflichkeiten:
1.
2.
3.
4.
Körperfunktionen
Körperstrukturen
Aktivität und Partizipation
Umweltfaktoren
Diese Faktoren und deren Klassifikation werden bei der Beurteilung herangezogen,
ob und in welchem Ausmaß eine Person behindert bzw. beeinträchtigt ist. Bei diesem
Modell wird versucht, der Komplexität des Problems gerecht zu werden.
Im deutschen Recht ist der Behindertenbegriff in § 2 Abs. 1 SGB IX verankert:
„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit
oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre
Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“
Behinderte Kinder werden nach der Art ihrer Behinderung unterschieden: blinde und
sehbehinderte, gehörlose / hörbehinderte, sprachbehinderte, körperbehinderte, chronisch kranke Kinder, lernbehinderte, geistig und seelisch behinderte sowie verhaltensbehinderte Kinder. Die Mehrzahl der Kinder ist mehrfach behindert, so dass sie
nicht eindeutig einer der o. a. Kategorien zugeordnet werden können. Die Gruppe
der Lernbehinderten fällt hier aus dem Rahmen, da ihre Behinderung häufig erst in
der Schule auffällt. Die Gruppe der verhaltensbehinderten Kinder kann oft durch
adäquate therapeutische Hilfe ihre `Behinderung´ überwinden.
Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
5
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
In der folgenden Tabelle wird dokumentiert, wie sich Quoten und Definitionen über
die Jahrzehnte veränderten.
Tabelle 1
1
Verteilung der Arten von Behinderungen
Art der Behinderung
a
Körperbehinderung
Chronische innere Krankheiten
Sehbehinderung, Blindheit
Hörbehinderung, Taubheit
Geistige Beh., Anfallskrankheiten usw.
Sprach- und
Lernbehinderung
Emotionale und soziale Entwicklung
Sonstige
Ges.
1976
% der Wohn% der beh.
Menschen
bevölkerung
b
c
67,1
9,9
6,0
3,9
11,4
3,6
0,5
0,3
0,2
0,6
1,7
0,1
100,0
5,4
2
2006
% der
Schüler/innen
d
0,4
0,1
0,2
0,9
0,6
2,7
0,6
0,4
5,8
Quelle: V 321/2011, Protokoll UA JHP 07.09.2011
Bei den derzeit betreuten und angemeldeten behinderten Kindern kann nicht wie früher üblich und auch klar erkennbar von den klassischen Behinderungen (wie z.B.
Down-Syndrom) ausgegangen werden. In der Regel handelt es sich heute um kombinierte, komplexe und umfassende Entwicklungsstörungen, ausgeprägte Sprachentwicklungsstörungen, Aufmerksamkeitsdefizite, hyperkinetische Symptomatiken
einhergehend mit motorischen Beeinträchtigungen. Entwicklungsneurologische Befunde, Anamnesen oder Entwicklungsdiagnostiken mit entsprechenden Therapievorschlägen liegen in der Regel bei der Anmeldung noch nicht vor.
Die Ursachen für Behinderungen können sein: Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen, akute und chronische Erkrankungen, Unfälle, angeborene Missbildungen, Chromosomenanomalien, Stoffwechselstörungen usw. Nach Beobachtungen
der Jugendärzte und -ärztinnen nimmt die Zahl der behinderten Kinder zu. Dies wird
auf die intensive medizinische Betreuung von Frühgeburten zurückgeführt.
Nicht behinderte und behinderte Kinder im Alter unter 6 Jahren können in integrativen Gruppen gemeinsam betreut und gefördert werden. Die Besonderheiten sind
dabei die Reduzierung der Gruppenstärke in den Kindertageseinrichtungen bzw. die
Personalverstärkung sowie der Einsatz von Erzieherinnen und Erziehern mit heilpädagogischer Ausbildung und von therapeutischen Fachkräften. Im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland überwiegt die Förderung der Kinder mit Behinderungen
in integrativen Einrichtungen, im Bereich des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
erfolgt die Förderung mehr im Wege der Einzelintegration. Insgesamt wurden auf
Landesebene im Kita-Jahr 2008/2009 rund 11.700, und im Kita-Jahr 2009/2010 bereits rund 13.700 Kinder integrativ gefördert.
1.2
Definition des Begriffs `Inklusion´
1
In der Realität überwiegen Mehrfachbehinderungen. Kontrollerhebungen zeigten, dass der Gesamtanteil zu niedrig lag und 7 Prozent eine realistische Größenordnung darstellen.
2
Davon 4,9 Prozent in Förderschulen und 0,9 Prozent Integrationsschüler/innen.
6
Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Inklusion bedeutet im Allgemeinen das Einbeziehen von Teilen in und zu einem
Ganzen. Zunehmend wird dieser Begriff auch als ein Konzept des menschlichen Zusammenlebens verstanden: Inklusion bedeutet hier, die Teilhabe von Einzelnen an
einer Gemeinschaft zu ermöglichen sowie die Barrieren für eine solche Teilhabe zu
erkennen und aktiv zu beseitigen.
Je vielfältiger die Menschen einer Gruppe sind, desto mehr kann die Gesellschaft
und jeder Einzelne in ihr profitieren. Inklusion bedeutet daher vor allem, die in einer
Gemeinschaft vorhandenen Formen von Vielfalt zu erkennen, wertzuschätzen und zu
nutzen.
Nur ein Prozent aller schulpflichtigen Kinder hat nach Aussage von Martina Schmerr 3
eine so schwere Form der Behinderung, dass im Interesse der Betroffenen eine
Sondereinrichtung nötig wäre. Die Behindertenrechtskonvention geht davon aus,
dass 80 bis 90 Prozent der Schüler/innen mit Behinderungen integrativ beschult werden können. In den Kindertageseinrichtungen gilt die Inklusion bundesweit als befriedigend bis gut umgesetzt. Bisher wurden in Erftstadt nur 3- bis 6-jährige behinderte Kinder - und das wie in der V 190/2011 aufgezeigt auch nur unzureichend - versorgt. Zukünftig sind selbstverständlich auch die unter 3-jährigen behinderten Kinder
zu betreuen und das nach heutigem Verständnis inklusiv.
Die Vielfalt in den Einrichtungen ist eine Herausforderung für Politik, Träger und Personal. Ableitend vom derzeitigen Finanzierungssystem wird über die integrativen
Gruppen als derzeit annähernd optimale Förderform der Weg zur Inklusion beschritten. Inklusion kommt aber einer Systemänderung gleich, denn die pädagogischen
Konzeptionen der Einrichtungen müssen nunmehr ein Höchstmaß an Gemeinsamkeit bei gleichzeitiger Individualität bieten. Die Anpassungsleistung liegt jetzt nicht
mehr bei den Kindern, sondern bei den Institutionen. Eine konzeptionelle Umstellung
setzt allerdings entsprechende Rahmenbedingungen voraus, die zurzeit nicht vorhanden sind. Momentan herrscht noch eine `Zwei-Gruppen-Theorie´. Welche genauen Konsequenzen das inklusive Konzept hat, wird in den kommenden Jahren noch
detailliert erfahren werden.
1.3
Rückblickende Betrachtung
Behinderte Kinder und Plätze für behinderte Kinder in Kindertageseinrichtungen waren immer schon Gegenstand von Planungsbemühungen des Amtes für Jugend,
Familie und Soziales. In Erftstadt wurde die Versorgungssituation der behinderten
Kinder nicht nur in besonderen Vorlagen, sondern regelmäßig in den Planungen der
Kindertageseinrichtungen, in den Leistungsvereinbarungen und in den Richtlinien
über die wirtschaftliche Jugendhilfe im Jugendhilfeausschuss beraten. Im Folgenden
wird das Thema, um das sich nicht ausschließlich nur die Jugendhilfe kümmert, im
Zeitraffer erläutert.
1996
Im ersten Teil des Kinderberichts (1996) wird im Kapitel 6 auf das Thema `Kind und
Gesundheit´ eingegangen. Die konkreten Gesundheitsgefährdungen und die hierfür
zuständigen Gesundheitsdienste werden dargestellt. Der Bericht weist insgesamt
zwei integrative Gruppen mit je fünf Plätzen für behinderte und je 10 Plätze für nicht
3
Die Autorin ist Referentin im GEW-Vorstandsbereich Schule. Zitat aus: DIE ZEIT vom 24.02.2011.
Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
7
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
behinderte Kinder in den städtischen Kitas Friesheim und Lechenich-Süd aus.
1998
Der zweite Teil des Kinderberichts (1998) trägt den Titel `Kinder in schwierigen Lebenssituationen´ und geht besonders auf die Zielgruppe der behinderten Kinder, die
etwa 5 Prozent der Altersgruppe ausmachen sollen, ein.
2001
In der Bedarfsplanung für die Plätze in Kindertageseinrichtungen (V 7/1256) wurde
im Jahr 2001 die Quote für die Versorgung der behinderten Kinder auf 1,5 Prozent
festgelegt. Nach diesem Zielrichtwert bestand bezogen auf drei Jahrgänge (3- bis 6Jährige) ein Bedarf für 22 behinderte Kinder. Es standen aber nur 0,6 Prozent (abs.
10) aller Plätze in den Kindertageseinrichtungen für behinderte Kinder zur Verfügung.
2005
Die Planung aus dem Jahr 2005 (V 8/0726) weist bereits eine Verdopplung der Anzahl der Plätze für behinderte Kinder in integrativen Gruppen nach. In vier integrativen Gruppen gab es 20 Plätze für behinderte Kinder. Hiermit war die Quote von 1,5
Prozent fast erreicht. Es wurde aber der Bedarf für eine weitere integrative Gruppe
angezeigt.
2006
In der integrierten Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen für 0- bis 6Jährige wurde darauf verwiesen, dass die Landesregierung beabsichtigte, das Kindergartengesetz NW (GTK) abzulösen (V 346/2006; 17.05.2006). Dort sollte die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen völlig neu geregelt werden und die ProKopf-Zuschüsse mit einer Erhöhung für behinderte Kinder eingerichtet werden.
2007
Am 28.02.2007 wurde im JHA über die Errichtung einer weiteren integrativen Gruppe
in der Kita Theodor-Heuß-Straße (Tausendfüßler) in Liblar entschieden (V 49/2007).
Die Verwaltung des Jugendamtes wurde auch beauftragt, „ … dem Jugendhilfeausschuss eine Planung vorzulegen, aus der hervorgeht, wie man seiner gesetzlichen
Verpflichtung, behinderte Kinder mit Kindergartenplätzen zu versorgen, nachkommt.“
Mit der Vorlage 253/2007 erfolgte am 23.05.2007 eine Berichterstattung im JHA, die
die Schaffung einer fünften integrativen Gruppe in Liblar aufzeigte. Die Gesamtzahl
betrug nunmehr 25 Plätze. Der Bedarf war damit noch nicht gedeckt.
2009
In der Anlage 5 der V 352/2008 (Tabelle 5), die über den Bedarf an Gruppenräumen
bis zum Kita-Jahr 2013/2014 berichtete, wurde festgestellt, dass in Liblar eine dritte
integrative Gruppe entstehen und eine weitere integrative Gruppe im Norden Erftstadts bei zurückgehenden Kinderzahlen geplant werden soll.
2010
In drei städtischen Kindertageseinrichtungen (Friesheim, Lechenich-Süd, Liblar Theodor-Heuß-Straße) sind je zwei integrative Gruppen mit 30 Plätzen für behinderte
und 60 Plätze für nicht behinderte Kinder vorhanden. In der Kindertageseinrichtung
`Sonnenkinder´ in Liblar gibt es zwei Einzelintegrationsplätze. Es wurde ein Bedarf
für weitere integrative Plätze im Norden Erftstadts festgestellt.
8
Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Der JHA befasste sich am 23.06.2010 mit integrativen Konzepten für Kindertageseinrichtungen und Schulen (vgl. B 245/2010). Der Richtwert für die Versorgung behinderter Kinder wird nunmehr mit 4 bis 5 Prozent eines Geburtsjahrganges angegeben.
2011
Am 15.06.2011 wurde im JHA die Vorlage `Behinderte Kinder in Kindertageseinrichtungen´ (V 190/2011) beraten. Hierbei wurde der darauf verwiesen, dass es für einen
Ausbau keine mit finanziellen Landes- und Bundesmittel gibt.
Der UA Jugendhilfeplanung befasste sich am 07.09.2011 mit der Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (vgl. V 321/2011). Eine Idealversorgung
aller Kinder auf der Basis des Inklusionskonzepts wurde vorgestellt.
Die Vorlagen, die die integrativen Plätze direkt bzw. indirekt seit dem Jahr 2006 betreffen, sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst.
Tabelle 2
4
JHA-Vorlagen bzgl. integrativer Gruppen in Kindertageseinrichtungen ab 2006
Datum
Nr.
Bezeichnung
17.05.2006
V 346/2006 Integrierte Kindertagesstättenbedarfsplanung für 0- bis 6-Jährige
(12. Fortschreibung)
V 49/2007 Einrichtung einer weiteren integrativen Gruppe in der Kinderta28.02.2007
geseinrichtung Theodor-Heuß-Straße.
23.05.2007 V 253/2007 Kindergartenplätze für behinderte Kinder in Erftstadt
V 254/2007 Familienzentren in Erftstadt
10.09.2008 V 352/2008 Planung der Kinderbetreuung von 0 – 6-Jährigen bis zum Jahr
2012/2013 auf Grund neuer gesetzlicher Bestimmungen
03.02.2010
V 31/2010 Kinderschutzkonzept
V 652/2010 Jugendhilfeplanung III – Förderung der Erziehung in der Familie
(1. Fortschreibung)
23.06.2010 B 245/2010 Anregung bzgl. Integration behinderter Kinder in Regelschulen
17.11.2010 V 542/2010 Neugeborenenbesuche als Teil der Familienförderung in Erftstadt
23.02.2011 V 660/2010 Beschluss über die Gruppenformen und Betreuungszeiten im
Kindergartenjahr 2011/12
V 41/2011 Bericht über das Multicenterprojekt „KinderZukunftNRW“
15.06.2011 V 190/2011 Behinderte Kinder in Kindertageseinrichtungen
07.09.2011 V 321/2011 Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
V 477/2011 Anregung des Frauenbeirates der Stadt Erftstadt zur Umsetzung der
Ausbauplanung von Kinderbildungs- und Betreuungsplätzen, zu
Öffnungszeiten und arbeitsplatznaher Betreuung
V 15/2012 Beschluss über die Gruppenformen und Betreuungszeiten im
29.02.2012
Kindergartenjahr 2012/13
Quelle: JHP 03.2011
4
Auf die integrativen Plätze und Gruppen wurde bisher regelmäßig in den Vorlagen zur Bedarfsplanung der Kindertageseinrichtungen Bezug genommen. In der Tabelle sind diesbezüglich nur die wichtigsten Planungen seit 2006 aufgeführt.
Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
9
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
2
Rechtliche Grundlagen
In der Vorlage 190/2011 wurde bereits auf die rechtlichen Rahmenbedingungen eingegangen. Im Folgenden werden die im Jugendhilfeausschuss am 15.06.2001 vorgetragenen Ausführungen ergänzt.
Kinder mit Behinderung brauchen eine besondere Förderung. Sie haben einen Anspruch auf Rehabilitation und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dem trägt das
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz)
in besonderem Maße Rechnung, denn im Gegensatz zum alten GTK ist der Rechtsanspruch auf erhöhte finanzielle Förderung im KiBiz gesetzlich festgeschrieben. Um
Kinder mit Behinderungen bedarfsgerecht fördern zu können, werden behinderungsbedingte Mehrkosten erstattet. Dabei werden Kosten für therapeutische Maßnahmen
im Wesentlichen aus dem SGB V, SGB IX und XII gezahlt. Neben den finanziellen
Mitteln für die therapeutische Förderung erhält der Träger vom Land für jedes Kind
mit Behinderung eine erhöhte Kindpauschale zur Abdeckung des pädagogischen
Mehraufwandes bei der Betreuung. Dabei werden in Nordrhein-Westfalen Kinder mit
Behinderung sowohl in integrativen Einrichtungen als auch in der Einzelintegration
gefördert. Das Vierte Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes SGB VIII (KiBiz) unterstreicht das Ziel, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen voran zu bringen. In § 8 - Integrative Bildungs- und Erziehungsarbeit - wurden die Worte `nach Möglichkeit´ gestrichen. Der § 8 lautet nunmehr: „Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, sollen gemeinsam
mit Kindern ohne Behinderung gefördert werden. Die besonderen Bedürfnisse von
Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von einer Behinderung bedroht
sind, sind bei der pädagogischen Arbeit zu berücksichtigen.“
§ 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
Die UN-Kommission liefert am 26.03.2009 mit der UN-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderung rechtliche Grundlagen zur Integration und Inklusion
von behinderten Kindern in die Gesellschaft.5 Die Träger staatlicher Gewalt sind zur
Umsetzung der Konvention verpflichtet.
SGB VIII
Behinderte Kinder haben nach SGB VIII einen vordergründigen Anspruch gegen den
Sozialhilfeträger. Der § 10 (4) führt aus: „Die Leistungen nach diesem Buch gehen
Leistungen nach dem Zwölften Buch vor. Leistungen der Eingliederungshilfe nach
dem zwölften Buch für junge Menschen, die körperlich oder geistig behindert oder
von einer solchen Behinderung bedroht sind, gehen Leistungen nach diesem Buch
vor.“ Behinderte Kinder haben einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Dieser Rechtsanspruch richtet sich aber nicht nur gegen das Jugendamt. Der § 27 des AG KJHG bestimmt ausdrücklich, dass Maßnahmen der
Frühförderung für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
unabhängig von der Art der Behinderung vorrangig von den Trägern der Sozialhilfe
zu gewähren sind. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE
109, 325, 329) bleibt der nachrangige Jugendhilfeträger komplementär zuständig.
5
Integration = gemeinsames Lernen ist eher die Ausnahme; Inklusion = gemeinsames Lernen ist ein
Menschenrecht
10
Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Nach Inkrafttreten des KJHG ist die Jugendhilfe auch für seelisch behinderte Kinder
und Jugendliche zuständig (§ 35 a SGB VIII). Danach haben Kinder oder Jugendliche einen Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Von einer seelischen Behinderung bedroht im Sinne dieses Buches sind Kinder, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.
Hinsichtlich der Abweichung der seelischen Gesundheit hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Stellungnahme eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie
und -psychotherapie, eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder eines Arztes
oder eines psychologischen Psychotherapeuten, der über besondere Erfahrungen
auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt, einzuholen. Die Stellungnahme ist auf der Grundlage der Internationalen Klassifikation der
Krankheiten in der vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information herausgegebenen deutschen Fassung zu erstellen. Dabei ist auch darzulegen, ob die Abweichung Krankheitswert hat oder auf einer Krankheit beruht. Die
Schwierigkeit der Definition der `seelischen Behinderung´ führt jedoch in der Praxis
zu erheblichen Problemen. Wird ein integrativer Platz in einer Kindertageseinrichtung
dem Förderanspruch der behinderten Kinder nicht gerecht, benötigen diese Kinder
eine besondere Förderung. Diese wird in der Regel in Sonderkindergärten sichergestellt. Sonderkindergärten befinden sich aber in der Auflösung.
SGB IX
Das SGB IX regelt die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Im § 1
wird dargestellt, dass sozialstaatliche Leistungen das Ziel haben müssen, bei behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen „Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu
vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken“. In § 4 wird die Aufgabe der `Leistungen
zur Teilhabe´ dahingehend spezifiziert, „die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu
fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern“.
Die Kinder sollen möglichst gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut werden. Der § 30 umfasst die Leistungen der medizinischen Früherkennung und
Frühförderung und der § 56 die heilpädagogischen Leistungen. Sind diese Maßnahmen für Kinder, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind, in Tageseinrichtungen
für Kinder zu gewähren und lässt der Hilfebedarf es zu, so sollen Einrichtungen in
Anspruch genommen werden, in denen behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam betreut werden.
SGB XII
Aufgabe und Ziel der Hilfe, die Bestimmung des Personenkreises sowie die Art der
Leistungen richten sich nach § 53 Abs. 3 und 4 Satz 1, den §§ 54, 56 und 57 des
Zwölften Buches.
Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
11
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
3
Planungsprozess
Wegen der Erfüllung des Rechtsanspruches sind bis 1996 im Rahmen der Jugendhilfeplanungen eine Vielzahl von Plätzen für 3- bis 6-Jährige in Kindertageseinrichtungen neu geschaffen worden. Ebenso stieg der Anteil der Übermittag-Betreuungsplätze erheblich. Wegen der Vorrangigkeit dieses Sektors konnten im gleichen
Zeitraum Betreuungsmöglichkeiten für unter 3-Jährige und über 6-Jährige sowie behinderte Kinder nicht geschaffen werden. Diese Platzzahlen stagnierten. Im Folgenden wird eine Evaluation der Ziele der letzten Planung für behinderte Kinder in Kindertageseinrichtungen vorgenommen. Das neue Planungsziel und der konkrete Planungsauftrag schließen Kapitel 3 ab.
3.1
Planzielkontrolle
Wegen der besseren Planbarkeit wurde im Jahr 2001 der Versorgungsrichtwert für
behinderte Kinder auf 1,5 Prozent der 3- bis 6-Jährigen festgelegt. Nur 0,6 Prozent
(abs. 10) aller Plätze in den Kindertageseinrichtungen waren im Jahr 2001 Plätze für
behinderte Kinder. In der Jugendhilfeplanung wurde für das Jahr 2015 folgender
Platzbedarf prognostiziert:
Tabelle 3
Notwendige Gruppen im Jahr 2015 auf der Basis der JHP des Jahres 2001
Richtwert
Notwendige Plätze
Ges.
Anzahl
in %
nichtbeh. Ki. beh. Ki.
Gruppen
a
b
c
d
e
f
Unter 3 Jahre
5
135
135
9
Übermittag
33,3
353
353
18
Integrativ
1,5
44
Regelplätze
Ges.
100/50
982
1.514
22
66
5
22
982
1.536
39
71
Quelle: V 7/1256; JHA v. 15.5.2001, S. 42
Dieser veränderte Zielrichtwert sollte bewirken, dass im Jahr 2015 statt 10 insgesamt
22 behinderte Kinder (+ 12) über einen Platz verfügt hätten. Bedingt durch den
Rückgang der Anzahl der 3- bis 6-jährigen Kinder konnte durch die Umwandlung von
Regelgruppen in integrative Gruppen das o. a. gesetzte Ziel schon früher erreicht
und übertroffenen werden.
So stellte der Jugendhilfeausschuss am 23.06.2010 fest, dass in den Kindertageseinrichtungen Erftstadts die Integration behinderter Kinder seit vielen Jahren verwirklicht
sei (B 245/2010). In sechs integrativen städtischen Gruppen werden je fünf behinderte und 10 nicht behinderte Kinder miteinander betreut. Über diese integrativen Gruppen hinaus werden zwei weitere behinderte Kinder in der Liblarer Elterninitiative
`Sonnenkinder´ in einer platzreduzierten Regelgruppe (Einzelintegration) betreut.
Insgesamt 32 integrative Plätze ständen somit neben der heilpädagogischen Kindertageseinrichtung für behinderte Kinder in Hürth zur Verfügung.
12
Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Im Jahr 2010 konnten in einem aufwendigen Verfahren fast alle angemeldeten behinderten Kinder ab 3 Jahren auf Wunsch mit einem Kita-Platz versorgt werden. Diejenigen, denen kein Platz angeboten werden konnte, wurden um ein Jahr vertröstet.
In der o. a. Vorlage wurde auch festgestellt, dass für die Zukunft eine integrative Einrichtung im Norden der Stadt fehlt. Für die Verwaltung des Jugendamtes zeichnete
sich keine kostengünstige Lösung im Bestand der Einrichtungen ab, zumal bei der
Umwandlung einer Kita-Gruppe in eine integrative Gruppe Plätze entfallen, die zur
Versorgung benötigt wurden. Darüber hinaus muss eine integrative Gruppe über ein
großzügigeres Raumprogramm verfügen. Zuschüsse für den Umbau wurden aber
nicht gewährt.
Es zeichnete sich ab, dass in fast allen Fällen Lösungen, wenn auch nicht immer optimale, für die angemeldeten Kinder gefunden werden konnten. Dies bezog sich auf
die angemeldeten, dem Jugendamt bekannten behinderten Kinder. Es kamen aber
zu Beginn des Kindergartenjahres noch Kinder hinzu, die in eine Regelgruppe aufgenommen wurden und deren Behinderung den Eltern noch nicht bewusst war. Verlässliche Planungen wurden so erschwert.
Insgesamt konnte festgestellt werden, dass die jeweils gesetzten Ziele erreicht wurden, zumal die Versorgungsquote im Jahr 2001 auf nur 1,5 Prozent der Kinder festgelegt wurde. In Folge der veränderten Sichtweise von Eltern und Politik auf die Einbindung von behinderten Kindern in die Gesellschaft hat sich mittlerweile die Nachfrage kontinuierlich erhöht (Inklusion).
Die dem neuen Gesetz zur frühen Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz –
KiBiz) zugrunde liegende Bedarfsplanung V 43/2008 (JHA v. 20.02.2008) ging von
32 integrativen Plätzen aus. Dies machte bezogen auf drei Kita-Jahrgänge eine Versorgungsquote von 2,6 Prozent aus. Die Schaffung von weiteren integrativen Plätzen
sollte nur im Rahmen des Geburtenrückganges durch die Umwandlung von Regelgruppen in integrative Gruppen erfolgen. In der V 352/2008 (JHA v. 10.09.2008) waren neben den o. a. Gruppen mittelfristig zwei zusätzliche integrative Gruppen in
Bliesheim sowie Dirmerzheim / Gymnich vorgesehen. Dies hätte bezogen auf drei
Kita-Jahrgänge eine Versorgungsquote von 3,5 Prozent ausgemacht. Eine Überarbeitung der Bevölkerungsprognose bestätigte die o. a. Bedarfsrechnung.
Der Auftrag an die Verwaltung, ein Konzept zur Integration behinderter Kinder in Kindertageseinrichtungen zu erstellen, wird im Rahmen dieser Planung erfüllt.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass bisher eine siebte integrative
Gruppe im Norden der Stadt nicht eingerichtet werden konnte. Die Zielerreichungsquote für die Versorgung von behinderten Kindern unter 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege wird verbindlich nunmehr statistisch mit 4,5 Prozent festgelegt. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird um die unter 3-jährigen
Kinder erweitert. Hierbei ist auch die Versorgung in der Kindertagespflege zu berücksichtigen.
Aus der Sicht der Verwaltung des Jugendamtes besteht kein Zweifel, dass für behinderte Kinder nicht genügend Förderplätze zur Verfügung stehen. Die Stadt Erftstadt
hat mit sechs städtischen integrativen Gruppen eine Menge getan. In freier Trägerschaft werden ebenso 2 Plätze angeboten. Kapazitäten in anderen Einrichtungen,
wie z.B. dem Sonderkindergarten in Hürth stehen zukünftig nicht mehr zur Verfügung. Wille der Landesregierung ist, die Sonderkindergärten gänzlich aufzulösen und
in integrative Einrichtungen überzuleiten.
Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
13
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
3.2
Neue Planungsziele
Mittlerweile geht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales davon aus, dass 4
bis 5 Prozent6 der Kinder von Geburt aus behindert sind. Demzufolge gäbe es in Erftstadt insgesamt 90 bis 115 behinderte Kinder im Alter von 0- bis unter 6 Jahren (ca.
17 Kinder je Jahrgang). Diese Quote gilt als Basiszahl zur Planung eines bedarfsgerechten Angebotes, wobei bei den unter 3-Jährigen die Anspruchsquote für ein Betreuungsangebot zurzeit 35 Prozent beträgt. Dieses Ziel der Bedarfsdeckung soll im
Jahr 2013 erreicht sein.
Aufgabe der Jugendhilfeplanung ist nach der vorliegenden Konzeption trotz knapper
Ressourcen, pluraler Interessen, vielfältiger Aufgaben und ebenso zahlreicher Lösungswege auf systematischem Weg geeignete Mittel zur Zielerreichung herauszuarbeiten (vgl. V 353/2008, S. 8).
3.3
Planungsauftrag
Am 15.06.2011 wurde die Verwaltung beauftragt, investive Fördermöglichkeiten für
die Schaffung neuer integrativer Gruppen zu eruieren und eine Planung für die
Schaffung weiterer integrativer Kindergartenplätze vorzulegen (V 190/2011). Der Behindertenbeirat soll an der Planung beteiligt werden.
Wie eine inklusive Betreuung in Erftstadt umgesetzt werden könnte, wurde in der
Vorlage 321/2011 dargestellt. Mit der V 456/2011 kündigte die Verwaltung an, Anfang 2012 eine neue inklusive Planung auf der Basis einer 100-prozentigen Versorgung der Ü3-Kinder vorzulegen (JHA 23.11.2011).
Die Planung selbst erfolgt nach dem klassischen Dreischritt:
3.4
Bedarfsermittlung
Bestandserhebung
Maßnahmeplanung.
Planungsbeteiligung der Eltern
Die Planungsbeteiligung der Eltern erfolgt in der Regel über Befragungen. Im Stadtelternrat und im Frauenbeirat werden zusätzlich die Interessen der Eltern gebündelt.
Der Frauenbeirat fordert die bedarfsgerechte Schaffung von mindestens 7 zusätzlichen Gruppen in Kitas unter den Rahmenbedingungen von Inklusion (V 477/2011)
und die entsprechende Ausweitung von Plätzen in der Kindertagespflege.
Bisher regelt die Platzkapazität die Nachfrage nach integrativer Betreuung. Es handelt sich jährlich um eine Mangelverwaltung. Sobald neue Plätze für behinderte Kinder geschaffen wurden, stieg die Nachfrage entsprechend an (vgl. V 190/2011). Die
vorliegende Planung hat zum Ziel, den Bedarf systematisch zu erfassen. Sie geht
zudem davon aus, dass die Präferenzen der Eltern mit behinderten Kindern unter 3
6
Der Kölner Stadt-Anzeiger titelt am 16.06.2011 auf Seite 5: „Vage Hilfen für Behinderte. UNKonvention - Von der Leyen legt Aktionsplan vor.“ Zur Vereinfachung der statistischen Berechnungen
des Bedarfs wird im Folgenden ein Mittelwert von 4,5 Prozent verwendet.
14
Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Jahren dahingehen, dass 1/3 dieser Kinder in Kindertagespflege und 2/3 in Tageseinrichtungen versorgt werden wollen.
Daten zum Bedarf der Eltern und ihr zukünftiges Verhalten in Bezug auf die Versorgung ihrer Kinder wurden in der Vergangenheit i. d. R. direkt bei den Eltern abgefragt
(vgl. V 661/2010). Diese Elternbefragungen beziehen allgemeine Fragestellungen mit
ein. Angebote für besondere Zielgruppen werden nicht explizit abgefragt. Hier entsteht ein Problem, da ein zu wählendes Angebot schließlich noch nicht vorhanden
ist. Die Ergebnisse werden somit beeinträchtigt durch die Tatsache, dass die im
Rahmen der Reformen angegangenen Maßnahmen noch nicht mit der Lebenswelt
der meisten jungen Familien in Erftstadt kompatibel waren. Die Eltern haben sich mit
den Realitäten arrangiert. Befragungen sind somit nicht das ideale Mittel zur Erfassung besonderer Bedarfslagen.
Der Bedarf bzw. der spezifische Bedarf für einen integrativen Platz wird besonders
deutlich erkennbar in den Anmeldeverfahren. Hier gibt es, wie in der V 190/2011
dargestellt, Wartelisten. Auch der unterjährige Wechsel von zunächst nicht in ihren
Entwicklungsmöglichkeiten als benachteiligt erkannte Kinder in integrative Gruppen
und die Gründe hierfür wurden erläutert. Ferner wird der schwierige Abklärungsprozess dargestellt, wo die Grenzen einer möglichen Förderung in einer integrativen
Gruppe liegen.
Im Jahre 2010 standen 14 freie Plätze 21 Anmeldungen gegenüber. In 2011 wurden
18 Plätze frei. Es lagen 20 Anmeldungen von behinderten Kindern vor. Erfahrungsgemäß wechseln in jedem Jahr mindestens 5 Kinder, die bisher einen Regelplatz
besuchten, auf einen integrativen Förderplatz, da im Rahmen der möglichen Förderung in einer Regelgruppe die Defizite sehr deutlich und nach intensiver Beratung
von Eltern akzeptiert werden. Es ist davon auszugehen, dass jährlich ca. 3 bis 4 Kinder in anderen Einrichtungen im Rhein-Erft-Kreis oder auch Euskirchen / Köln betreut
werden. Diese Einrichtungen werden aber aufgelöst.
Erst langsam entwickelt sich ein Bewusstsein der Eltern für die Inklusion. Verbunden
hiermit ist aber auch oft eine gewisse Überschätzung der Fördermöglichkeiten in integrativen Gruppen.
3.5
Planungsbeteiligung der Träger
Wie bereits dargestellt, sind auf Stadtebene die integrativen Plätze überwiegend in
städtischer Trägerschaft. Zur Übernahme von Angeboten und zur Abstimmung dieser
Angebote sind gemeinsame Planungsgruppen notwendig. Diese Gruppen schließen
auch die Teilnahme überörtlicher Träger mit ein.7 Eine Beteiligung des Behindertenbeirats ist noch vor einer Beratung in den zuständigen Fachausschüssen im Rahmen
der Jugendhilfeplanung vorgesehen (vgl. B 245/2010).
Ein Planungstreffen mit den Trägern und Leitungen der Kindertageseinrichtungen
fand am 06.12.2011 statt. Anlässlich der jährlich stattfindenden Konferenz zur Bestimmung der Gruppenformen und -zeiten wurden die freien Träger über Überlegungen des Amtes für Jugend, Soziales und Familie hinsichtlich der Umsetzung des Inklusionsgedankens rechtzeitig informiert.
Die Umsetzung des Inklusionsgedankens erfordert weitere integrative Gruppen. Von
Seiten der Träger der freien Jugendhilfe wurde teilweise eine Bereitschaft signalisiert,
bei der Lösung der Problematik zu helfen. Während ein Liblarer Träger eine weitere
7
Eine Bestandsaufnahme der beteiligten Träger und ihrer Aufgaben erfolgt in Kapitel 5.
Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
15
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
integrative Gruppe errichten möchte, haben die Vertreterinnen der beiden Kierdorfer
Einrichtungen jetzt schon erklärt, zur Lösung keinen Beitrag leisten zu können.
4
Bedarfsermittlung
Der Bedarf an Plätzen für behinderte Kinder im Alter von unter sechs Jahren in Kindertageseinrichtungen wird bestimmt durch gesetzliche Vorgaben, die kommunalpolitische Willensbildung und die Wünsche der betroffenen Familien. Die Vorgabe für
eine Versorgungsquote von 4,5 Prozent für unter 6-Jährige markiert eine der Rahmenbedingungen. Die Wünsche der Eltern werden auf örtlicher Ebene auch über die
Auswertung von Wartelisten erfasst.
In der Vorlage 321/2011 wurde der Bedarf für das Jahr 2013 eruiert. Danach gibt es
am 01.08.2013 in Erftstadt statistisch 1.065 Kinder unter drei Jahre und 1.172 Kinder
von 3 bis 6 Jahren.8 Es wurde festgestellt, dass mit Blick auf den Rechtsanspruch auf
einen Kindergartenplatz ab einem Jahr im Jahre 2013 die Zahl an integrativen Plätzen nicht ausreichen wird. Etwa 90 bis 112 Kinder wurden bei einer Quote von 4 bis
5 Prozent als gehandicapt berechnet. Bei der Darstellung des Bedarfs muss aber
berücksichtigt werden, dass bei den
unter 3-Jährigen die Inanspruchnahme 35 Prozent beträgt.
3- bis 6-Jährigen die Inanspruchnahme 100 Prozent beträgt.
Die Jugendhilfeplanung geht zudem davon aus, dass Eltern mit Kindern unter 3 Jahren zu 1/3 die Kindertagespflege bevorzugen. Statistisch wurde somit folgender konkrete Bedarf für das Jahr 2013 berechnet:
6 Kinder unter 3 Jahren mit Behinderungen in der Kindertagespflege,
11 Kinder unter 3 Jahren mit Behinderungen und
53 Kinder über 3 Jahren mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen.
Zu versorgen waren also insgesamt 70 behinderte Kinder unter 6 Jahren. Die vorliegende Planung errechnet den Bedarf für das Jahr 2013 und berücksichtigt neue gesetzliche Regelungen. So wurde nach Verabschiedung des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes am 30. März 2011 die gesetzliche Grundlage des § 35 Abs. 1 SchulG
neu gefasst:
„Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das
sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.“
Die Formulierung stellt auch klar, dass Kinder, die am 01.10. geboren sind, von der
Schulpflicht nicht mehr erfasst werden.
Bedarfsberechnung für die unter 3-jährigen Kinder
Zu Beginn des Kita-Jahres müssten 33 Monate und am Ende 45 Monate der unter 3Jährigen in die Rechnung einfließen. Diese Erhöhung durch den hineinwachsenden
Jahrgang bleibt aber hier unberücksichtigt, da die vom Bundesgesetzgeber vorgegebene Quote von 35 Prozent von drei Jahrgängen ausgeht. Aus Vereinfachungsgründen geht deshalb auch die vorliegende Planung davon aus. Da nur 4 bis 5 Prozent
hiervon als gehandicapt gelten, kann die normale Schwankung der 4- bis 5prozentigen Versorgungsquote diese Differenzen auffangen, zumal das tatsächliche
8
Ca. 10 Kinder von außerhalb Erftstadts besuchen die Waldorf-Kita in Liblar. Insofern erhöht sich die
Gesamtzahl der Kinder in Liblar entsprechend.
16
Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Nutzungsverhalten, wie bereits oben erläutert, nur bei ausgeglichenem NachfrageAngebot-Verhältnis erst wirklich valide beobachtet werden kann.
Bedarfsberechnung für die 3- bis 6-jährigen Kinder
Zu Beginn des Kita-Jahres am 01.08. sind die ältesten Kinder in der Kita 5 Jahre und
10 Monate alt. Diese Regelung hat für die Jugendhilfeplanung zur Folge, dass nicht 3
Jahrgänge, sondern 2 Monate weniger als Basisdaten in die kalkulatorischen Berechnungen für die 3- bis 6-Jährigen einfließen müssen. Da bedingt durch die Stichtagsregelung unter 3-jährige Kinder schon 3 Monate vor ihrem 3. Geburtstag als 3Jährige gelten, erhöht sich die Anzahl der 3- bis 6-Jährigen um 3 Monate. Dies bedeutet eine Erhöhung der Zahl des berechtigten Personenkreises um etwa 35 Kinder. Je nach Buchung und Zielgruppe sind dies auf Erftstadtebene etwa eine bzw.
zwei neue Gruppen mehr.
Die folgenden Berechnungen erfolgen getrennt für die unter 3-Jährigen (U3) und die
3- bis 6-Jährigen (Ü3). Die Darstellung des Bedarfs erfolgt auf Stadt-, Bezirks- und
Stadtteilebene. Unter- und Überversorgungen können so später besser deutlich gemacht werden.
4.1
Bedarf auf Erftstadtebene
U3
In Erftstadt benötigen im Jahr 2013 auf der Basis einer Versorgungsquote von 35
Prozent mindestens 373 unter 3-jährige Kinder einen Betreuungsplatz, und zwar 249
in einer Kindertageseinrichtung und 124 in der Kindertagespflege (siehe folgende
Tabelle). Für behinderte Kinder wird rechnerisch ein Bedarf von 17 Betreuungsplätzen, und zwar 11 in Kindertageseinrichtungen und 6 in der Kindertagespflege, ausgewiesen. Die Stundenbuchungen sind kalkulatorisch wie folgt: 25 h = 12 (3,3%); 35
h = 180 (48,3%); 45 h = 181 (48,5%).
Tabelle 4
Prognostizierter Bedarf für die unter 3-Jährigen im Jahr 2013 in Erftstadt
Stadtteil
U3
a
abs.
b
Ahrem
Blessem/Fr.
Bliesheim
Borr/Sch.
Dirmerzheim
Erp
Friesheim
Gymnich/M.
Herrig
Kierdorf
Köttingen
Lechenich/K.
Liblar
Niederberg
Gesamt:
22
40
69
5
42
42
72
108
10
69
80
230
263
13
1.065
in Kita 23,3 %
n. beh.
c
beh.
d
in KTP 11,7 %
ges.
e
n. beh.
f
5 0,2
5
9 0,4
9
15 0,7 16
1 0,1
1
9 0,4 10
9 0,4 10
16 0,8 17
24 1,1 25
2 0,1
2
15 0,7 16
18 0,8 19
51 2,4 54
59 2,8 61
3 0,1
3
237 11,2 249
2
4
8
1
5
5
8
12
1
8
9
26
29
1
119
beh.
g
ges.
h
3
0,1
5
0,2
8
0,4
1
0,0
5
0,2
5
0,2
8
0,4
0,6 13
1
0,1
8
0,4
9
0,4
1,2 27
1,4 31
2
0,1
5,6 124
Insgesamt
n. beh.
i
beh.
j
ges.
k
7 0,3
8
13 0,6 14
23 1,1 24
2 0,1
2
14 0,7 15
14 0,7 15
24 1,1 25
36 1,7 38
3 0,2
4
23 1,1 24
27 1,3 28
77 3,6 81
88 4,1 92
4 0,2
5
356 16,8 373
Quelle: KDVZ 10.2011; JHP 11.2011
Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
17
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Anmerkung: Aus Gründen einer möglichst detailgetreuen Planung werden hier im Folgenden
immer Dezimalzahlen verwendet.
Ü3
In Erftstadt benötigten im Jahr 2013 auf der Basis einer Versorgungsquote von 100
Prozent etwa 1.182 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. 1.066 Kinder sind davon nicht behindert und 50 sind behindert. Die
Stundenbuchungen sind kalkulatorisch wie folgt: 25 h = 37 (3,3%); 35 h = 539
(48,3%); 45 h = 541 (48,5%).
Tabelle 5
Prognostizierter Bedarf für die 3- bis 6-Jährigen im Jahr 2013 in Erftstadt
Stadtteil
Ü3-Ges. nach Buchungsmöglichkeiten
Insgesamt
25 h
35 h
45 h, davon
n. beh.
beh.
ges.
n. beh.
ges.
a
b
c
d
e
f
g
h
Ahrem
Blessem/Fr.
Bliesheim
Borr/Sch.
Dirmerzheim
Erp
Friesheim
Gymnich/M.
Herrig
Kierdorf
Köttingen
Lechenich/K.
Liblar
Niederberg
Gesamt:
1
2
3
0
2
2
2
4
1
3
3
8
10
0
39
10
22
37
3
27
27
30
62
8
42
40
112
145
7
571
9
20
34
3
25
25
28
56
7
38
36
102
132
7
521
0,9
2,1
3,5
0,3
2,5
2,5
2,8
5,8
0,7
3,9
3,7
10,4
13,5
0,7
53,2
10
22
37
3
27
27
31
62
8
42
40
112
146
7
574
19
44
74
6
53
53
60
122
15
83
78
221
287
14
1.130
20
46
77
6
56
56
63
128
16
87
82
231
3009
15
1.183
Quelle: JHP 11.2011
Fazit: 11 behinderte U3-Kinder und 53 Ü3-Kinder ergeben einen Bedarf für fast 13
integrative Gruppen. In den einzelnen Bezirken werden die Ü3- und die U3-Kinder in
den integrativen Gruppen gemischt.
4.2
Bedarf auf Bezirks- und Stadtteilebene
Eine punktgenaue Bedarfsdeckung auf Stadtteilebene ist besonders in kleinen Stadtteilen unwirtschaftlich. Außerdem werden gewachsene Strukturen nicht berücksichtigt. Bürger/innen in einer Flächenstadt wie Erftstadt sind es gewohnt, für bestimmte
Dienstleistungen längere Wege in Anspruch zu nehmen. Umgekehrt ist es aber
ebenso unsinnig, möglichst große Planungseinheiten (z.B. Stadtebene) zu bestimmen, in denen der lokale Bedarf oft `weggerechnet´ werden kann. Für die Zielgruppe
der behinderten Kinder bietet es sich an, entsprechende Angebote nach dem geografischen Prinzip zu planen.
9
Der Bedarf erhöht sich um 10 Kinder, die die Waldorf-Kita in Liblar besuchen, ihren Wohnsitz aber
außerhalb Erftstadts haben.
18
Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Aus diesem Grund wird die Stadt im Folgenden in die Bezirke Nord (mit 2 Unterbezirken (Dirmerzheim/Gymnich und Kierdorf), West, Ost und Süd eingeteilt. Dies hat
bestimmte Folgen: Der Bedarf ist in den Stadtteilen, in denen es keine integrativen
Gruppen gibt, um die Anzahl behinderter Kinder niedriger. Sie besuchen eine zentrale Einrichtung im Bezirk. Dort ist der Bedarf entsprechend erhöht.
Vorrausichtlicher Bedarf im Jahr 2013 für integrative Plätze
im Bezirk Dirmerzheim / Gymnich
U3
Laut den Berechnungen in der nachfolgenden Tabelle wird es im Jahr 2013 im Bezirk
Dirmerzheim / Gymnich für unter 3-Jährige einen Bedarf für 2 integrative Plätze in
Kindertageseinrichtungen geben. In der Kindertagespflege muss ein Platz für behinderte Kinder bereitgestellt werden. Behinderte Kinder aus dem Bezirk Dirmerzheim /
Gymnich besuchen, wenn überhaupt, zurzeit integrative Einrichtungen in Friesheim,
Lechenich, Liblar oder außerhalb Erftstadts.
Tabelle 6
Prognostizierter Bedarf im Jahr 2013 für die unter 3-jährigen behinderten Kinder
im Bezirk Dirmerzheim / Gymnich
Stadtteil
a
Kita
KTP
Insgesamt
n. beh.
b
beh.
C
ges.
d
n. beh.
e
beh.
f
ges.
g
n. beh.
h
beh.
i
ges.
j
9
24
33
0,4
1,1
1,5
10
25
35
5
12
17
0,2
0,6
0,8
5
13
18
14
36
50
0,7
1,7
2,4
15
38
53
Dirmerzheim
Gymnich/M.
Gesamt:
Quelle: JHP 11.2011
Anmerkung: Etwaige Differenzen sind rundungsbedingt!
Ü3
Laut den Berechnungen in der nachfolgenden Tabelle wird es im Jahr 2013 im Bezirk
Dirmerzheim / Gymnich für 3- bis 6-Jährige einen Bedarf für 8 integrative Plätze in
Kindertageseinrichtungen geben.
Tabelle 7
Prognostizierter Bedarf im Jahr 2013 für die 3- bis 6-jährigen behinderten Kinder
im Bezirk Dirmerzheim / Gymnich
Stadtteil
Stundenbuchungen
Insgesamt
25 h
35 h
45 h, davon
n. beh.
beh.
ges.
n. beh.
ges.
a
b
c
d
e
f
g
h
Dirmerzheim
Gymnich/M.
Gesamt:
2
4
6
27
62
89
25
56
81
2,5
5,8
8,3
27
62
89
53
122
176
56
128
184
Quelle: JHP 11.2011
Fazit für den Bezirk Dirmerzheim / Gymnich:
2 behinderte Kinder unter 3 Jahren und 8 behinderte Kinder von 3- bis 6 Jahren ergeben rechnerisch einen Bedarf von 10 Plätzen.
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19
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Vorrausichtlicher Bedarf im Jahr 2013 für integrative Plätze
im Bezirk Kierdorf
U3
Laut den Berechnungen in der nachfolgenden Tabelle wird es im Jahr 2013 im Bezirk
Kierdorf für unter 3-Jährige einen Bedarf für einen integrativen Platz in einer Kindertageseinrichtungen geben. In der Kindertagespflege muss kein Platz für behinderte
Kinder bereitgestellt werden. Behinderte Kinder aus dem Bezirk Kierdorf besuchen,
wenn überhaupt, zurzeit integrative Einrichtungen in Friesheim, Lechenich, Liblar
oder außerhalb Erftstadts.
Tabelle 8
Prognostizierter Bedarf im Jahr 2013 für die unter 3-jährigen behinderten Kinder
im Bezirk Kierdorf
Stadtteil
a
Kita
KTP
Insgesamt
n. beh.
b
beh.
c
ges.
d
n. beh.
e
beh.
f
ges.
g
n. beh.
h
beh.
i
ges.
j
15
0,7
16
8
0,4
8
23
1,1
24
Kierdorf
Quelle: JHP 11.2011
Ü3
Laut den Berechnungen in der nachfolgenden Tabelle wird es im Jahr 2013 im Bezirk
Kierdorf für 3- bis 6-Jährige einen Bedarf für 4 integrative Plätze in Kindertageseinrichtungen geben.
Tabelle 9
Prognostizierter Bedarf im Jahr 2013 für die 3- bis 6-jährigen behinderten Kinder
im Bezirk Kierdorf
Stadtteil
Stundenbuchungen
Insgesamt
25 h
35 h
45 h, davon
n. beh.
beh.
ges.
n. beh.
ges.
a
b
c
d
e
f
g
h
Kierdorf
3
42
38
3,9
42
83
87
Quelle: JHP 11.2011
Fazit für den Bezirk Kierdorf :
Ein behindertes Kind unter 3 Jahren und 4 behinderte Kinder von 3- bis 6 Jahren ergeben rechnerisch einen Bedarf von 5 Plätzen.
Vorrausichtlicher Bedarf im Jahr 2013 für integrative Plätze im Bezirk West
U3
Laut den Berechnungen in der nachfolgenden Tabelle wird es im Jahr 2013 im Bezirk
West für unter 3-Jährige ein Bedarf für 3 integrative Plätze in Kindertageseinrichtungen geben. In der Kindertagespflege muss ein Platz für behinderte Kinder bereitgestellt werden.
20
Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Tabelle 10
Prognostizierter Bedarf im Jahr 2013 für die unter 3-Jährigen behinderten Kinder
im Bezirk West
Stadtteil
a
Kita
KTP
Insgesamt
n. beh.
b
beh.
c
ges.
d
n. beh.
e
beh.
f
ges.
g
n. beh.
h
beh.
i
ges.
j
5
2
51
58
0,2
0,1
2,4
2,8
5
2
54
61
3
1
26
29
0,1
0,1
1,2
1,4
3
1
27
31
7
3
77
88
0,3
0,2
3,6
4,1
8
4
81
92
Ahrem
Herrig
Lechenich/K.
Gesamt:
Quelle: JHP 11.2011
Anmerkung: Etwaige Differenzen sind rundungsbedingt!
Ü3
Laut den Berechnungen in der nachfolgenden Tabelle wird es im Jahr 2013 im Bezirk
West für 3- bis 6-Jährige ein Bedarf für 12 integrative Plätze in Kindertageseinrichtungen geben.
Tabelle 11
Prognostizierter Bedarf im Jahr 2013 für die 3- bis 6-jährigen behinderten Kinder
im Bezirk West
Stadtteil
Stundenbuchungen
Insgesamt
25 h
35 h
45 h, davon
n. beh.
beh.
ges.
n. beh.
ges.
a
b
c
d
e
f
g
h
1
1
8
9
Ahrem
Herrig
Lechenich/K.
Gesamt:
10
8
112
130
9
7
102
118
0,9
0,7
10,4
12,0
10
8
112
130
19
15
221
255
20
16
231
267
Quelle: JHP 11.2011
Fazit für den Bezirk West:
3 behinderte Kinder unter 3 Jahren und 12 behinderte Kinder von 3- bis 6 Jahren ergeben rechnerisch einen Bedarf von 15 Plätzen.
Vorrausichtlicher Bedarf im Jahr 2013 für integrative Plätze im Bezirk Ost
U3
Laut den Berechnungen in der nachfolgenden Tabelle wird es im Jahr 2013 im Bezirk
Ost für unter 3-Jährige einen Bedarf für 5 integrative Plätze in Kitas geben. In der
Kindertagespflege müssen 2 Plätze für behinderte Kinder bereitgestellt werden.
Tabelle 12
Prognostizierter Bedarf im Jahr 2013 für die unter 3-Jährigen behinderten Kinder
im Bezirk Ost
Stadtteil
a
Blessem/Fr.
Bliesheim
Köttingen
Liblar
Kita
KTP
Insgesamt
n. beh.
b
beh.
c
ges.
d
n. beh.
e
beh.
f
ges.
g
n. beh.
h
beh.
i
ges.
j
9
15
18
59
0,4
0,7
0,8
2,8
9
16
19
61
5
8
9
29
0,2
0,4
0,4
1,4
5
8
9
31
13
23
27
88
0,6
1,1
1,3
4,1
14
24
28
92
Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
21
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Gesamt:
101
4,7 106
50
2,4
53
151
7,1 158
Quelle: JHP 11.2011
Ü3
Laut den Berechnungen in der nachfolgenden Tabelle wird es im Jahr 2013 im Bezirk
Ost für 3- bis 6-Jährige einen Bedarf für 23 integrative Plätze in Kitas geben.
Tabelle 13
Prognostizierter Bedarf im Jahr 2013 für die 3- bis 6-jährigen behinderten Kinder
im Bezirk Ost
Stadtteil
Stundenbuchungen
Insgesamt
25 h
35 h
45 h, davon
n. beh.
beh.
ges.
n. beh.
ges.
a
b
c
d
e
f
g
h
2
3
3
10
17
Blessem/Fr.
Bliesheim
Köttingen
Liblar
Gesamt:
22
37
40
145
244
20
34
36
132
223
2,1
3,5
3,7
13,5
22,7
22
37
40
146
245
44
74
78
287
482
46
77
82
300
505
Quelle: JHP 11.2011
Fazit für den Bezirk Ost:
5 behinderte Kinder unter 3 Jahren und 23 behinderte Kinder von 3 bis 6 Jahren ergeben rechnerisch einen Bedarf von 28 Plätzen.
Vorrausichtlicher Bedarf im Jahr 2013 für integrative Plätze im Bezirk Süd
U3
Laut den Berechnungen in der o. a. Tabelle wird es im Jahr 2013 im Bezirk Süd für
unter 3-Jährige ein Bedarf für einen integrativen Platz in einer Kita geben. In der Kindertagespflege muss ebenfalls ein Platz für behinderte Kinder bereitgestellt werden.
Tabelle 14
Prognostizierter Bedarf im Jahr 2013 für die unter 3-Jährigen behinderten Kinder
im Bezirk Süd
Stadtteil
a
Kita
KTP
Insgesamt
n. beh.
b
beh.
c
ges.
d
n. beh.
e
beh.
f
ges.
g
n. beh.
h
beh.
i
ges.
j
1
9
16
3
29
0,1
0,4
0,8
0,1
1,4
1
10
17
3
31
1
5
8
1
15
0,0
0,2
0,4
0,1
0,7
1
5
8
2
15
2
14
24
4
44
0,1
0,7
1,1
0,2
2,1
2
15
25
5
46
Borr/Sch.
Erp
Friesheim
Niederberg
Gesamt:
Quelle: JHP 11.2011
Ü3
Laut den Berechnungen in der nächsten Tabelle wird es im Jahr 2013 im Bezirk Süd
für 3- bis 6-Jährige ein Bedarf für 6 integrative Plätze in Kindertageseinrichtungen
geben.
22
Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Tabelle 15
Prognostizierter Bedarf im Jahr 2013 für die 3- bis 6-jährigen behinderten Kinder
im Bezirk Süd
Stadtteil
Stundenbuchungen
Insgesamt
25 h
35 h
45 h, davon
n. beh.
beh.
ges.
n. beh.
ges.
a
b
c
d
e
f
g
h
Borr/Sch.
Erp
Friesheim
Niederberg
Gesamt:
0
2
2
1
5
3
27
30
7
68
3
25
28
7
62
0,3
2,5
2,8
0,7
6,3
3
27
31
7
68
6
54
60
14
134
6
56
63
15
140
Quelle: JHP 11.2011
Fazit für den Bezirk Süd:
Ein behindertes Kind unter 3 Jahren und 6 behinderte Kinder von 3- bis 6 Jahren ergeben rechnerisch einen Bedarf von 7 Plätzen.
Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
23
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
5
Bestandsaufnahme
Eine Beschreibung der bereits vorhandenen Angebote zur Befriedigung des Bedarfs
für die Förderung von behinderten Kindern in integrativen Gruppen und in Einzelintegration wurde bereits in der Vorlage 190/2011 (JHA v. 15.06.2001) vorgenommen.
An dieser Stelle wird auf die Informationen in der o. a. Vorlage verwiesen.
In der Bestandsaufnahme werden die zurzeit vorhandenen Angebote für behinderte
Kinder unter 6 Jahren, auch außerhalb Erftstadts, aufgelistet. Zur Information sind
neben der hier hauptsächlich interessierenden Versorgung mit Plätzen in Kindertageseinrichtungen auch die einschlägigen Beratungsdienste und sonstigen Angebote
aufgeführt. Weitere Dienste und Einrichtungen sind in der Broschüre „Wegweiser
Frühe Hilfen für Familien in Erftstadt – Informationen, Tipps und Adressen“ aufgeführt.
5.1 Ambulante Förderung behinderter Kinder
Die erste Kontaktstelle für Eltern eines behinderten Kindes ist die Beratungsstelle für
Behinderte des Kreisgesundheitsamtes in Bergheim. Sie können dort über verschiedene Hilfen (Finanzen, Frühförderung, Heil- und Hilfsmittel, Schwerbehindertenausweis, Spezialkinderkuren etc.) beraten werden. Ab dem Säuglingsalter bestehen für
behinderte und entwicklungsverzögerte Kinder Förderungsmöglichkeiten u. a. bei
folgenden Institutionen:
-
Zentrum für pädagogische Frühförderung und Beratung e.V. in Bergheim
Sozialpädiatrisches Zentrum des Rhein-Erft-Kreises – Heinrich-Meng-Institut in
Kerpen
In Düren gibt es eine Frühfördereinrichtung für blinde Menschen, die die Kinder zu
Hause betreut. Ebenfalls in Düren arbeitet die Beratungsstelle für sehgeschädigte
Kinder. Sehbehinderte können sich auch an entsprechende Beratungsstellen in Köln
wenden. Der Verein „Hilfe für das autistische Kind“ unterhält eine Beratungs- und
Therapiestelle in Köln.
Ein Teil der behinderten aber auch der entwicklungsverzögerten Kinder wird von frei
praktizierenden KrankengymnastInnen betreut. Sprachbehinderte Kinder werden
durch speziell ausgebildete LogopädInnen gefördert.
Die Jugendärzte und -ärztinnen des Erftkreises bedauern, dass es im Kreis keinen
Sprachheilkindergarten für schwer sprachbehinderte und stark entwicklungsverzögerte Kinder gibt.
Zentrum für Pädagogische Frühförderung und Beratung Rhein-Erft-Kreis e.V.
Das Zentrum für pädagogische Frühförderung ist eine Einrichtung für behinderte und
von Behinderung bedrohte Kinder oder Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten. Zusammen mit den Eltern wird hier die bisherige Entwicklung des Kindes erfasst und
auf der Grundlage von medizinischen Berichten und pädagogisch-psychologischen
Untersuchungen der kindliche Entwicklungsstand festgestellt.
Falls Anzeichen für eine Behinderung, Entwicklungsauffälligkeit etc. vorliegen, werden die Eltern über die Hilfsmöglichkeiten beraten und in einem Förderplan werden
24
Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
alle notwendigen Maßnahmen unter Berücksichtigung der familiären Situation zusammengefasst und aufeinander abgestimmt. Zu den Maßnahmen zählen:
-
Mobile Hausfrühförderung - Förderung in der vertrauten häuslichen Umgebung,
Sprachheilbehandlung durch Sprachtherapeuten,
Wahrnehmungsförderung - Förderung in Kleingruppen für Kinder mit Leistungsschwächen z.B. beim Malen,
Eltern-Kind-Gruppe - Treffen für Eltern mit behinderten und nichtbehinderten
Kindern zum Gespräch und zum gemeinsamen Spiel.
Zentrum für Frühbehandlung und Frühförderung e.V. in Köln
Die Aufgaben des Zentrums für Frühbehandlung und Frühförderung e.V. liegen in
folgenden Schwerpunkten begründet:
-
Medizinisch-therapeutische Behandlung
Sicherstellung der Hilfsmittelversorgung
Sicherstellung der medizinisch-therapeutischen und sonderpädagogischen Versorgung durch Kooperation mit niedergelassenen Therapeut/innen
psychologische Diagnostik, beziehungsweise Förderdiagnostik
Kooperation bezüglich Therapieplanung mit Kinderärztinnen und Kinderärzten
Beratung der Eltern des behinderten Kindes
Heilpädagogische Behandlung und Förderung behinderter Kinder in Kindergärten
beratende psychologische Hilfen in seelischen Konfliktsituationen
praktische Hilfen im Alltag Beratung von Mitarbeiter/innen in Kindergärten
Sozialpädiatrisches Zentrum - Riehl - Kinderkrankenhaus
Sozialpädiatrische Zentren bieten Diagnose und Therapie für alle Kinder mit Entwicklungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten und Behinderungen an. Das Einzugsgebiet
der o. g. Klinik ist die Stadt Köln und der Umkreis. Angeboten werden u. a. Beratung,
medikamentöse Therapie, Psychotherapie mit Kindern und Eltern, Elterntraining,
Krankengymnastik, Beschäftigungstherapie, heilpädagogische Übungsbehandlung
und sonderpädagogische Förderung.
Sozialpädiatrisches Zentrum – Heinrich-Meng-Institut
Das Sozialpädiatrische Zentrum ist zuständig für die Untersuchung und Behandlung
von Kindern und Jugendlichen im Kontext des sozialen Umfeldes, einschließlich der
Beratung und Anleitung von Bezugspersonen. Zum Behandlungsspektrum gehören
insbesondere Krankheiten, die Entwicklungsstörungen, drohende und manifeste Behinderungen sowie Verhaltens- und seelische Störungen jeglicher Ätiologie bedingen. Aufgabe ist es, möglichst früh Entwicklungsauffälligkeiten bzw. Störungen, die
zu einer Erkrankung führen können, zu erkennen, um das Kind davor zu bewahren,
krank oder behindert zu werden. Um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können,
benötigen Kassenpatienten den Überweisungsschein einer / eines Kinder- oder Nervenärztin oder -arztes.
5.2
Heilpädagogische Einrichtungen
Behinderte Kinder, die in Kindertageseinrichtungen nicht, noch nicht oder nicht angemessen betreut oder gefördert werden können, werden in heil- und sonderpädagogischen Einrichtungen betreut. Da in Erftstadt selbst keine speziellen Einrichtungen vorhanden sind, entstehen für die Eltern behinderter Kinder erhebliche Fahrtzeiten zu den Einrichtungen außerhalb Erftstadts, was für die Kinder wiederum eine erAmt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
25
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
hebliche Belastung bedeutet. Heilpädagogische Kindergärten bzw. Sonderkindergärten gibt es in Elsdorf (Caritas-Verband), Hürth-Gleuel und Frechen-Buschbell (beide
Lebenshilfe). Die Gruppengröße einer heilpädagogischen Gruppe beträgt 8 bis 9
Kinder. Nur in Hürth-Gleuel werden jährlich 2 Kinder aus Erftstadt betreut.
Ein heilpädagogischer Kindergarten ist eine Tageseinrichtung für Kinder, die in einer
Regeleinrichtung nicht betreut oder gefördert werden können. Das Angebot an Kindergartenplätzen für behinderte Kinder ist im Rhein-Erft-Kreis nicht ausreichend.
Dreijährige Kinder haben so kaum eine Chance, einen Platz zu bekommen.
Behinderten Kindern wird so eine umfassende Förderung vorenthalten. Wenn sie
keinen Platz in einer integrativen Gruppe bekommen, sind ihre Kontakte zu gleichaltrigen Kindern auf die Familie und das soziale Umfeld beschränkt. Die Familien werden extrem belastet, da sie auch dafür Sorge tragen müssen, die verschiedenen
Fördermaßnahmen zu organisieren und zu koordinieren.
Die heilpädagogischen Einrichtungen werden zukünftig auslaufen.
5.3
Integrative Kindertageseinrichtungen und Plätze
Integrative Gruppen werden als Tagesgruppen geführt.10 Die behinderten Kinder haben einen Anspruch auf Therapie in der Einrichtung, auf einen Fahrtendienst und die
Übernahme der Elternbeiträge. Kindertageseinrichtungen werden offiziell als integrative Einrichtungen anerkannt und besonders gefördert. Die erhöhten Kosten für Personal und Therapie werden durch das Landesjugendamt finanziert. Die integrativen
Gruppen setzen einen besonderen Akzent auf das Sozialverhalten der Kinder. Das
gemeinsame Leben und Erleben behinderter und nicht behinderter Kinder wird zur
`Normalität´.
Die integrativen Einrichtungen und Plätze verteilen sich relativ gleichmäßig geografische auf den Süden (Friesheim), den Westen (Lechenich) und den Osten (Liblar) von
Erftstadt (vgl. folgende Tabelle). Im Norden (Gymnich) ist bisher kein Angebot vorhanden.
Tabelle 16
Vorhandene Plätze für behinderte Kinder in Kindertageseinrichtungen
KindertagesNicht behinderte Kinder
Ki. in integr. Gr
einrichtungen
n. beh.
beh.
in den Gruppenformen:
mit integrativen
Ib
Ic
II b III a
III b
III c
III c
III c
U3 Ü3 U3 Ü3 U3
Ü3
Ü3
Angeboten
Ü3
Ü3
Ü3
a
b
c
d
e
f
g
h
i
j
k
Friesheim
5
15
25
20
10
Lechenich-Süd
5
15
10
25
20
20
10
Sonnenkinder
20
2
Th.-Heuß-Str.
5
15
25
20
20
10
Gesamt
10
30
5
15 10
25
70
40
60
32
Ges.
l
75
105
22
95
297
Quelle: V 660/2010, Anlage 2; JHA vom 28.02.2011
10
Laut KiBiz gibt es folgende Gruppentypen: Gruppentyp I = 20 Kinder, davon 4 bis 6 unter 2 Jahren
und 14 bis 16 ab 3 Jahre bis zur Einschulung – 2 Fachkräfte. Gruppentyp II = 10 Kinder unter 3 Jahren – 2 Fachkräfte. Gruppentyp III a/b = 25 Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung; III c = 20 Kinder
von 3 Jahren bis zur Einschulung – eine Fachkraft und eine Ergänzungskraft. In einer integrativen
Gruppe werden 10 nicht behinderte und 5 behinderte Kinder (davon bis zu 2 U3) max. 45 Stunden
betreut.
26
Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
In der folgenden Abbildung sind die rechnerische Anzahl der unter 3-jährigen und der
3- bis 6-jährigen behinderten Kinder sowie die derzeit vorhandenen Angebote in
räumlicher Aufteilung dargestellt.
Kier.
(1; 4)
Gymnich (1; 6)
Köttingen (1; 4)
Dirmerzheim (0; 3)
Bles.
(0; 2)
Herrig
(0; 1)
Liblar (3; 14)
Lechenich (2; 10)
Bliesheim (1; 3)
Ahrem
(0; 1)
Erp (0; 3)
Friesheim (1; 3)
Borr (0; 0)
Niederberg
(0; 1)
Abbildung 1
Anzahl der behinderten Kinder < 6 Jahre, die 2013 einen Anspruch auf einen Kita-Platz haben (Quote
= 4,5 %; gerundet) / Platzangebot 2011
Quelle: JHP 11.2011
Legende:
(1; 4) Anzahl beh. Kinder mit Kita-Anspruch z.B. 1 x U3; 4 x Ü3
Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
27
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Anzahl der vorhandenen Kita-Plätze für beh. Kinder von 3 bis 6 Jahren
Anzahl der vorhandenen Kita-Gruppen für beh. Kinder von 3 bis 6 Jahren
Den behinderten Kindern bleiben bei einem wohnortnahen Angebot die langen
Fahrtzeiten und damit verbunden eine längere Abwesenheit von der Familie erspart.
Die Eltern der behinderten Kinder können in der integrativen Einrichtung, bedingt
durch die räumliche Nähe, intensiver in die Therapie einbezogen werden. Der Austausch mit den Eltern kann unkomplizierter und situationsbezogener erfolgen als in
Sondereinrichtungen. Die Familien behinderter Kinder können durch die Kindertageseinrichtung in das Gemeinwesen mit einbezogen werden. Der Gefahr einer Isolierung des Kindes wird so entgegengewirkt.
28
Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
6
Maßnahmeplanung bis 2013
In der Maßnahmeplanung wird ein Soll-Ist-Vergleich aller Einrichtungen, Dienste und
Maßnahmen vorgenommen. Es wird festgelegt, durch welche Maßnahmen der ermittelte Bedarf befriedigt werden kann. Im Bereich der Versorgung der behinderten Kinder in Kindertageseinrichtungen betrifft der Soll-Ist-Vergleich die Anzahl und das
Ausmaß der zu betreuenden Kinder und die Anzahl des zusätzlichen Personals.
Die Lage der Einrichtungen mit integrativen Plätzen im Bezirk hat Auswirkungen auf
die Anzahl der Plätze für behinderte und nicht behinderte Kinder in den jeweiligen
Stadteilen. So steigt der Bedarf durch ein integratives Angebot in den Stadtteilen mit
einem integrativen Angebot, da behinderte Kinder aus den anderen Statteilen zusätzlich aufgenommen werden. Wegen der kleineren Gruppengröße der integrativen
Gruppen müssen neue Regelplätze geschaffen werden. In den Stadtteilen des Bezirks, die keine integrativen Plätze anbieten, nimmt der Bedarf entsprechend ab.
Regelgruppe =
25 Plätze
Integrative Gruppe = 10 n. beh. + 5 beh. Kinder = 15 Plätze (- 10)
Abbildung 2
Beispiel für eine Platzreduzierung bei Änderung der Gruppenstruktur
Quelle: JHP 11.2011
Wie die Förderung der unter 3-jährigen behinderten Kinder in Tageseinrichtungen
erfolgen soll, wird seit einigen Jahren auf Landesebene erprobt. Es gibt folgende
Modellgruppen:
Tabelle 17
Struktur der Modellgruppe 1
Über 3 Jahre
2-Jährige
Kinder ges.
Personelle
Besetzung
Kinder ohne
Behinderung
7 - 8 Kinder
2 - 3 Kinder
10
2 sozialpädagogische
Fachkräfte
Kinder mit einer
Behinderung
3 - 4 Kinder
1 - 2 Kinder
5
Therapeutische
Fachkräfte
Logopäden,
Physiotherapeuten
Ges.
Kinder mit einer
Behinderung
2 Kinder
2 Kinder
4
Therapeutische
Fachkräfte
Logopäden,
Physiotherapeuten
Ges.
11
4
15
Quelle: LVR 11.2011
Tabelle 18
Struktur der Modellgruppe 2
Über 3 Jahre
1- bis 2-Jährige
Kinder ges.
Personelle
Besetzung
Kinder ohne
Behinderung
8 Kinder
3 Kinder
11
2 sozialpädagogische
Fachkräfte
10
5
15
Quelle: LVR 11.2011
Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
29
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
6.1
Soll-Ist-Vergleich auf Stadtebene
Wie bereits dokumentiert, wird die Anzahl der unter 6-jährigen Kinder in den Folgejahren leicht zurückgehen. Unter der Vorraussetzung, dass 4 bis 5 Prozent dieser
Altergruppe einen integrativen Platz benötigen – davon ein kleiner Teil in der Kindertagespflege – werden laut folgender Tabelle, die eine Gegenüberstellung von Platznachfrage und -angebot dokumentiert, insgesamt 64 Plätze benötigt.
Tabelle 19
Planungsraster behinderte Kinder in Kindertageseinrichtungen 2013
Planungsgrößen
Soll
(ca.)
Ist
Plätze
Diff.
Quote
in %
Zusätzl.
Gruppen
a
b
c
d
e
f
Inanspr. beh. Kinder ges.
davon Ü3
davon U3
davon Tagespflege
davon in Kita
70
53
17
6
11
32
32
0
0
0
-38
-21
-17
-6
-11
45,7
60,4
0,0
0,0
0,0
4
2
Quelle: V 190/2011; JHA 15.06.2011
Im Jahr 2013 werden demnach 17 Plätze, davon 11 in Kindertageseinrichtungen und
6 in Kindertagespflege, für unter 3-jährige behinderte Kinder und weitere 53 Plätze
für 3- bis 6-jährige behinderte Kinder benötigt. Dies sind zusammen 70 Plätze. Zurzeit sind 32 Plätze in Ü3-Gruppen vorhanden. Es werden also mindestens 6 weitere
integrative Gruppen benötigt.
In der Kindertagespflege werden zurzeit keine Plätze für behinderte Kinder angeboten. Die folgenden Berechnungen betreffen die Befriedigung des Bedarfs in den Kindertageseinrichtungen auf Stadtteil- und Bezirksebene.
6.2
Soll-Ist-Vergleich auf Bezirks- und Stadtteilebene
An dieser Stelle wird noch einmal darauf verwiesen, dass die zentrale Unterbringung
von behinderten Kindern in den Bezirken zur Erhöhung des Platzbedarfs am Sitz des
integrativen Angebotes führt. In den Stadtteilen ohne integratives Angebot wird der
Bedarf entsprechend reduziert. Integrative Plätze für unter 3-Jährige werden in Erftstadt zurzeit noch nicht angeboten. Unter 3-Jährige und 3- bis 6-jährige Kinder mit
Behinderungen werden nicht altersmäßig getrennt, sondern in einer integrativen Ü3Gruppe gemeinsam betreut.
Maßnahmeplanung bis zum Jahr 2013 für integrative Plätze
im Bezirk Dirmerzheim / Gymnich
Laut der Bedarfsrechnung (vgl. Tab. 6) wird es im Jahr 2013 im Bezirk Dirmerzheim /
Gymnich für unter 3-Jährige einen Bedarf für 2 integrative Plätze in Kindertageseinrichtungen geben. Diese Plätze sind vorzugsweise in Gymnich zu schaffen. Laut der
Bedarfsrechnung (vgl. Tab. 7) wird es im Jahr 2013 im Bezirk Nord für 3- bis 6Jährige einen Bedarf für 8 integrative Plätze in Kindertageseinrichtungen geben. Ins30
Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
gesamt sind im Bezirk Nord demnach 10 Plätze für behinderte Kinder zu schaffen.
Tabelle 20
Unter 6-Jährige mit Platzbedarf im Bezirk Dirmerzheim / Gymnich 2013
Kita U3
Kita Ü3
Insgesamt
n. beh.
beh. ges. n. beh. beh.
ges.
n. beh. beh. ges.
a
b
c
d
e
f
g
e
f
g
Dirmerzheim
Gymnich/M.
Gesamt:
9
24
33
0,4
1,1
1,5
10
25
35
54
122
176
63 0
146 9,8
209 9,8
56
128
184
2,5
5,8
8,3
63
156
219
Quelle: JHP 11.2011
Die Versorgung von 10 behinderten Kindern erfordert 2 integrative Gruppen III (je
Gruppe 5 behinderte und 10 nicht behinderte Kinder). Eine bedarfsgerechte Versorgung im Bezirk erfordert die folgende Angebotsplanung:
Tabelle 21
Neue Angebotsstruktur im Bezirk Dirmerzheim / Gymnich 2013
Stadtteil
Träger Maßnahme
geplant
Dirmerzheim
Gymnich
Stadt
Kath.
Stadt
I
a
b
II
c
20
20
a
b
10
10
III
c
a
Int.
b
c
25
20
25
25
20
NEU
Gymnich ges.
Bezirk
40
40
10
20
50
75
20
40
30
30
30
Ges.
55
45
75
30
150
205
Quelle: JHP 11.2011
Unter 3-Jährige
10 unter 3-jährige Kinder können im Kita-Jahr 2013 in den bereits vorhandenen 2
Gruppen I und weitere 20 in 2 Gruppen II betreut werden. Dies sind zusammen 30
unter 3-Jährige. 35 Kinder müssen aber rechnerisch versorgt werden. Das Angebot
ist ausreichend, da in Gruppen I zwischen 4 und 6 unter 3-Jährige aufgenommen
werden können.
3- bis 6-Jährige
In den bereits vorhandenen 2 Gruppen I können 30, in den 3 vorhandenen Gruppen
III a/b können 75 und in den vorhandenen Gruppen III c können 40 Kinder im Alter
von 3 bis 6 Jahren versorgt werden. Dies ergibt 145 Plätze für 3- bis 6-Jährige. Durch
die Schaffung von 2 integrativen Gruppen würden weitere 30 Plätze für 3- bis 6Jährige geschaffen, wovon 10 Plätze für behinderte Kinder sind. Dies erhöht die
Platzzahl für die 3- bis 6-Jährigen auf insgesamt 175.
Bezogen auf die 2 Stadtteile mit zurzeit insgesamt 3 Einrichtungen und dann planerisch vorhandenen 11 Gruppen finden rechnerisch 14 Kinder (U3 = -5; Ü3 = -9) keinen Platz. Dieser Bedarf wird gesamtstädtisch aufgefangen (siehe Bezirk Ost).
Maßnahmeplanung bis zum Jahr 2013 für integrative Plätze im Bezirk Kierdorf
Laut der Bedarfsrechnung (vgl. Tab. 8) wird es im Jahr 2013 im Bezirk Kierdorf für
unter 3-Jährige einen Bedarf für einen integrativen Platz in Kindertageseinrichtungen
geben. Dieser Platz ist im Ü3-Bereich zu schaffen. Laut der Bedarfsrechnung (vgl.
Tab. 9) wird es im Jahr 2013 im Bezirk Nord für 3- bis 6-Jährige einen Bedarf für 4
Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
31
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
integrative Plätze in Kindertageseinrichtungen geben. Insgesamt sind im Bezirk Kierdorf demnach 5 Plätze für behinderte Kinder zu schaffen.
Tabelle 22
Unter 6-Jährige mit Platzbedarf im Bezirk Kierdorf 2013
Kita U3
Kita Ü3
n. beh.
beh. ges. n. beh. beh.
ges.
a
b
c
d
e
f
g
Kierdorf
15
0,7
16
83
Insgesamt
n. beh. beh. ges.
e
f
g
87
3,9
99 4,6
104
Quelle: JHP 11.2011
Die Versorgung von 5 behinderten Kindern erfordert eine integrative Gruppen III (je
Gruppe 5 behinderte und 10 nicht behinderte Kinder). Eine bedarfsgerechte Versorgung im Bezirk erfordert die folgende Angebotsplanung:
Tabelle 23
Neue Angebotsstruktur im Bezirk Kierdorf 2013
Stadtteil
Träger Maßnahme
geplant
Kierdorf
Kath.
ASB
NEU
Bezirk
I
a
b
c
20
14
6
20
14
46
II
a
b
III
c
a
Int.
b
c
15
10
15
10
Ges.
15
15
20
45
35
100
Quelle: JHP 11.2011
Unter 3-Jährige
15 unter 3-jährige Kinder können im Kita-Jahr 2013 in den bereits vorhandenen bzw.
neu zu schaffenden 3 Gruppen I betreut werden. 16 Kinder müssen aber rechnerisch
versorgt werden. Das Angebot ist ausreichend, da in Gruppen I zwischen 4 und 6
unter 3-Jährige aufgenommen werden können.
3- bis 6-Jährige
In den bereits vorhandenen 2 Gruppen I können 30 und in einer vorhandenen Gruppen III b/c können 25 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren versorgt werden. Dies ergibt
55 Plätze für 3- bis 6-Jährige. Durch die Schaffung einer integrativen Gruppe und
einer weiteren Gruppe I würden weitere 30 Plätze für 3- bis 6-Jährige geschaffen,
wovon 5 Plätze für behinderte Kinder sind. Dies erhöht die Platzzahl für die 3- bis 6Jährigen auf insgesamt 85.
Bezogen auf Kierdorf mit zurzeit insgesamt 2 Einrichtungen und dann planerisch vorhandenen 5 Gruppen finden rechnerisch 3 Kinder (U3 = -1; Ü3 = -2) keinen Platz.
Dieser Bedarf wird gesamtstädtisch aufgefangen.
Maßnahmeplanung bis zum Jahr 2013 für integrative Plätze im Bezirk West
Laut der Bedarfsrechnung (vgl. Tab. 10) wird es im Jahr 2013 im Bezirk West für unter 3-Jährige einen Bedarf für 3 integrative Plätze in Kindertageseinrichtungen geben. Diese Plätze sind vorzugsweise in Lechenich zu schaffen. Laut der Bedarfsrechnung (vgl. Tab. 11) wird es im Jahr 2013 im Bezirk West für 3- bis 6-Jährige einen Bedarf für 12 integrative Plätze in Kindertageseinrichtungen geben. Insgesamt
werden im Bezirk West demnach 15 integrative Plätze für behinderte Kinder benötigt.
32
Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Tabelle 24
Unter 6-Jährige mit Platzbedarf im Bezirk West 2013
Kita U3
Kita Ü3
n. beh. beh. ges.
n.
beh.
ges.
beh.
a
b
c
d
e
f
g
Ahrem
Herrig
Lechenich/K.
Gesamt:
5
2
51
58
0,2
0,1
2,4
2,8
5
2
54
61
19 0,9
15 0,7
221 10,4
255 12,0
20
16
231
267
n.
beh.
e
Insgesamt
beh.
ges.
f
g
0
24
0
18
272 14,8
313 14,8
24
18
287
328
Quelle: JHP 11.2011
Die Versorgung von 15 behinderten Kindern erfordert 3 integrative Gruppen III (je
Gruppe 5 behinderte und 10 nicht behinderte Kinder). Es gibt im Bezirk West in der
Kita Lechenich-Süd bereits 2 integrative Gruppen mit 10 Plätzen für behinderte Kinder und 20 Plätzen für nicht behinderte Kinder. 1 weitere integrative Gruppe mit 5
Plätzen für behinderte Kinder und 10 Plätzen für nicht behinderte Kinder ist vorzugsweise in Lechenich zu schaffen. Eine bedarfsgerechte Versorgung im Bezirk erfordert
die folgende Angebotsplanung:
Tabelle 25
Neue Angebotsstruktur im Bezirk West 2013
Stadtteil
Träger Maßnahme
geplant
Ahrem
Herrig
Lechenich
Kath.
Stadt
Kath.
Baum
Minis
Nord
Süd
Lechenich ges.
Bezirk West
hrAhrHLech
Quelle:
JHP 11.2011
I
a
b
II
c
a
b
III
c
a
10
10
20
20
9
20
20
60
60
b
25
20
20
10
10
10
Int.
20
20
6
20
15
20
30
25
66
45
50
86
45
25
10
25
29
25
39
25
Ges.
c
25
30
50
20
15
90
105
280
335
Unter 3-Jährige
20 unter 3-jährige Kinder können im Kita-Jahr 2013 in den bereits vorhandenen 4
Gruppen I und weitere 49 in den bereits vorhandenen oder geplanten 5 Gruppen II
betreut werden. Dies sind zusammen 69 Plätze für unter 3-Jährige. Rechnerisch
werden bei einer Versorgungsquote von 35 Prozent 61 U3-Plätze benötigt. Deshalb
können die Gruppen I mit 4 unter 3-Jährigen belegt werden.
3- bis 6-Jährige
In den bereits vorhandenen 4 Gruppen I können 60, in den 3 vorhandenen Gruppen
III a/b können 75, in den vorhandenen 4 Gruppen III c können 80 und in den zurzeit
vorhandenen 2 integrativen Gruppen 30 Kinder (davon 10 behinderte Kinder) im Alter
von 3 bis 6 Jahren versorgt werden. Dies sind insgesamt 251 Plätze für 3- bis 6Jährige. Durch die Schaffung einer weiteren integrativen Gruppe würden weitere 15
Plätze für 3- bis 6-Jährige geschaffen, wovon 5 Plätze für behinderte Kinder sind.
Bezogen auf die 3 Stadtteile mit insgesamt 7 Einrichtungen und dann planerisch vorhandenen 16 Gruppen finden rechnerisch alle Kinder einen Platz. Es gibt sogar ein
Überangebot von 7 Plätzen (U3 = +8; Ü3 = -1).
Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
33
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Maßnahmeplanung bis zum Jahr 2013 für integrative Plätze im Bezirk Ost
Laut der Bedarfsrechnung (vgl. Tab. 12) wird es im Jahr 2013 im Bezirk Ost für unter
3-Jährige einen Bedarf für 5 integrative Plätze in Kindertageseinrichtungen geben.
Diese Plätze sind vorzugsweise in Liblar zu schaffen. Laut der Bedarfsrechnung (vgl.
Tab. 13) wird es im Jahr 2013 im Bezirk Ost für 3- bis 6-Jährige einen Bedarf für 23
integrative Plätze in Kindertageseinrichtungen geben. Insgesamt werden im Bezirk
Ost demnach 28 integrative Plätze für behinderte Kinder benötigt.
Tabelle 26
Unter 6-Jährige mit Platzbedarf im Bezirk Ost 2013
Kita U3
Kita Ü3
n. beh.
beh. ges. n. beh.
beh.
a
b
c
d
e
f
Blessem/Fr.
Bliesheim
Köttingen
Liblar
Gesamt
9
15
18
59
101
9
0,4
0,7 16
0,8 19
2,8 61
4,7 106
44
74
78
287
482
ges.
g
Insgesamt
n. beh.
beh. ges.
e
f
g
2,1 46
3,5 77
3,7 82
13,5 300
22,7 505
53
53
0
89
89
0
96
0
96
345 27,4 373
583 27,4 611
Quelle: JHP 11.2011
Die Versorgung von 28 behinderten Kindern erfordert mindestens 5 integrative Gruppen III (je Gruppe 5 behinderte und 10 nicht behinderte Kinder) sowie 3 Einzelintegrationsplätze. Integrative Plätze für 3- bis 6-Jährige werden im Bezirk Ost bereits in
der Kita Theodor-Heuss-Straße in 2 integrativen Gruppen III mit 10 Plätzen für behinderte Kinder und 20 Plätzen für nicht behinderte Kinder angeboten. Die Kita Sonnenkinder hat bereits 2 Einzelintegrationsplätze. 3 weitere integrative Gruppen III mit
15 Plätzen für behinderte Kinder und 30 Plätzen für nicht behinderte Kinder sind vorzugsweise in Liblar zu schaffen. Eine bedarfsgerechte Versorgung im Bezirk erfordert
die folgende Angebotsplanung:
Tabelle 27
Neue Angebotsstruktur im Bezirk Ost 2013
Stadtteil
Blessem
Bliesheim
Bliesheim ges.
Köttingen
Liblar
Träger
Maßnahme
geplant
Stadt
Kath.
Stadt
I
a
b
II
c
a
b
10
III
c
a
15
b
25
20
20
Stadt
Alban
Barbara
Evang.
Sonnen. Umzug/Erw.
Spatzen
Waldorf
Th.-H.
W.-B.
20
20
10
10
25
25
25
20
20
10
10
25
Int.
c
10
20
15
9
6
10
10
25
20
25
20
20
75
150
106
196
NEU
Liblar ges.
Bezirk Ost
20
40
40
60
60
40
55
20
60
20
20
20
20
40
70
9
19
15
30
30
75
75
Quelle: JHP 11.2011
34
Ges.
Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
95
105
40
55
30
35
15
35
60
65
30
365
625
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Unter 3-Jährige
25 unter 3-jährige Kinder können im Kita-Jahr 2013/14 in den bereits vorhandenen 5
Gruppen I und weitere 89 in den bereits vorhandenen und geplanten 9 Gruppen II
betreut werden. Dies sind zusammen 114 Plätze für unter 3-Jährige.
3- bis 6-Jährige
in den bereits vorhandenen 5 Gruppen I können 75, in den 6 vorhandenen Gruppen
III a/b können 165 und in den vorhandenen 10 Gruppen III c 196 Kinder im Alter von
3 bis 6 Jahren versorgt werden. 30 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren, wovon 10 behindert sind, werden zurzeit in 2 integrativen Gruppen betreut. 3 weitere integrative
Gruppen III c mit 15 Plätzen für behinderte Kinder und 30 Plätze für nicht behinderte
Kinder sind notwenig. Dies sind dann insgesamt 511 Plätze für 3- bis 6-Jährige.
Bezogen auf die 4 Stadtteile mit zurzeit insgesamt 12 Einrichtungen und vorhandenen 31 Gruppen finden alle Kinder einen Platz. Es gibt sogar ein Überangebot von
14 Plätzen (U3 = +8; Ü3 = +6), die als Ausgleich für Gesamt-Erftstadt genutzt werden
können.
Maßnahmeplanung bis zum Jahr 2013 für integrative Plätze im Bezirk Süd
Laut der Bedarfsrechnung (vgl. Tab. 13) wird es im Jahr 2013 im Bezirk Süd für unter
3-Jährige einen Bedarf für einen integrativen Platz in einer Kindertageseinrichtungen
geben. Der Bedarf soll in Friesheim befriedigt werden. Laut der Bedarfsrechnung
(vgl. Tab. 14) wird es im Jahr 2013 im Bezirk Süd für 3- bis 6-Jährige einen Bedarf
für 6 integrative Plätze in Kindertageseinrichtungen geben. Insgesamt sind im Bezirk
Süd demnach 8 integrative Plätze für behinderte Kinder notwendig.
Tabelle 28
Unter 6-Jährige mit Platzbedarf im Bezirk Süd 2013
Kita U3
Kita Ü3
n. beh.
beh. ges. n. beh. beh. ges.
a
b
c
d
e
f
g
Borr/Sch.
Erp
Friesheim
Niederberg
Gesamt:
1
9
16
3
29
0,1
0,4
0,8
0,1
1,4
1
10
17
3
31
6
54
60
14
134
6
0,3
2,5 56
2,8 63
0,7 15
6,3 140
Insgesamt
n. beh.
beh.
ges.
e
f
g
7
63
76
17
163
0
0
7,7
0
7,7
7
63
84
17
171
Quelle: JHP 11.2011
Die Versorgung von 8 behinderten Kindern erfordert eine integrative Gruppen III (je
Gruppe 5 behinderte und 10 nicht behinderte Kinder) sowie 3 Einzelintegrationsplätze. 10 integrative Plätze für 3- bis 6-Jährige werden im Bezirk Süd in der Kita Friesheim zurzeit angeboten. Da rechnerisch ein Überangebot von 2 Plätzen im Bezirk
besteht, können behinderte Kinder aus anderen Stadtteilen betreut werden. Eine bedarfsgerechte Versorgung im Bezirk erfordert die folgende Angebotsplanung:
Unter 3-Jährige
5 unter 3-jährige Kinder können im Kita-Jahr 2013/14 in der bereits vorhandenen einen Gruppe I und weitere 30 in den bereits umgesetzten bzw. geplanten 3 Gruppen
Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
35
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
II betreut werden. Dies sind zusammen 35 Plätze für unter 3-Jährige.
3- bis 6-Jährige
In der bereits vorhandenen Gruppe I können 15, in den 2 vorhandenen Gruppen III
a/b 50 und in den vorhandenen 2 Gruppen III c 40 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren
versorgt werden. 30 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren, wovon 10 behindert sind,
werden zurzeit in 2 integrativen Gruppen betreut. Dies sind insgesamt 135 Plätze für
3- bis 6-Jährige.
Tabelle 29
Neue Angebotsstruktur im Bezirk Süd 2013
Stadtteil
Träger Maßnahme
geplant
Borr
Erp
Friesheim
Bezirk Süd
Stadt
Kath.
Stadt
I
a
II
b
9
9
c
11
11
a
b
10
20
30
III
c
a
b
25
25
50
Int.
Ges.
c
20
20
40
30
30
20
55
95
170
Quelle: JHP 11.2011
Bezogen auf die 3 Stadtteile mit zurzeit insgesamt 3 Einrichtungen und vorhandenen
10 Gruppen findet rechnerisch ein Kind (U3 = +4; Ü3 = -5) keinen Platz. Dieser Bedarf wird gesamtstädtisch aufgefangen.
Eine Punktlandung, d.h. die Anzahl der Kinder stimmt mit der Anzahl der Plätze auf
Stadtteilebene genau übereinstimmt, kann es nicht geben. Planung ist aber auch
immer ein fortwährender, kein statischer Prozess.
In der folgenden Abbildung sind die rechnerische Anzahl der unter 3-jährigen und der
3- bis 6-jährigen behinderten Kinder im Jahr 2013 sowie die dann notwendigen Angebote auf Stadtebene übersichtlich dargestellt.
36
Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Gymnich (1; 6)
Kier.
(1; 4)
Köttingen (1; 4)
Dirmerzheim (0; 3)
Bles.
(0; 2)
Herrig
(0; 1)
Liblar (3; 14)
Lechenich (2; 10)
Ahrem
(0; 1)
Bliesheim (1; 3)
Erp (0; 3)
Friesheim (1; 3)
Borr (0; 0)
Niederberg
(0; 1)
Abbildung 3
Versorgung der behinderten < 6-Jährigen mit Anspruch auf einen Kita-Platz (Quote = 4,5 %) 2013 /
Notwendige Kindertageseinrichtungen mit integrativen Plätzen
Quelle: JHP 2011
Legende:
(1; 4) Anzahl beh. Kinder mit Kita-Anspruch z.B. (1 x U3; 4 x Ü3)
Anzahl Kita-Plätze Einzelintegration für 0 bis 6-Jährige
Anzahl integrative Kita-Gruppen für 0 bis 6-Jährige
Bezirk
geplant
Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
37
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
6.2
Zusammenfassung
In den folgenden Tabellen werden der Platzbedarf und die neue Angebotsstruktur auf
Erftstadtebene zusammengefasst. Für einen schnellen Überblick können auch die
überschlägigen Computerberechnungen in den Anlagen 1 und 2 genutzt werden.
Tabelle 30 stellt den Bedarf in den Bezirken dar.
Tabelle 30
Unter 6-Jährige mit Platzbedarf in den Bezirken 2013
Bezirk
Kita U3
Kita Ü3
n.
beh. ges. n. beh. beh.
beh.
a
b
c
d
e
f
Dirm./Gymn.
Kierdorf
West
Ost
Süd
Insgesamt
ges.
Insgesamt
n. beh. beh.
ges.
g
e
f
g
33 1,5 35
176 8,3
184
209 9,8
219
15 0,7 16
83 3,9
87
99 4,6
104
58 2,8 61
255 12,0
267
313 14,8
328
101 4,7 106
482 22,7
505
583 27,4
611
29 1,4 31
134 6,3
140
163 7,7
171
236 11,1 249 1.130 53,2 1.183 1.367 64,3 1.433
Quelle: JHP 11.2011
Die folgende Tabelle 31 listet das notwendige Platzangebot zur Befriedigung des
Bedarfs auf. Rechnerisch gelten ¼ der Plätze in den Gruppen I als U3-Plätze.
Tabelle 31
Neue Angebotsstruktur in den Bezirken 2013
Bezirk
I
a
b
Dirm./Gymn.
14
Kierdorf
West
60
40
Ost
Süd
9
0
123
Insgesamt
Quelle: JHP 11.2011
II
c
40
46
20
a
b
20
60
11
177
0
III
c
a
Int.
Ges.
b
75
15
50
c
40
10
86
30
15
45
205
100
335
10
39
25
70
30
19
15
150
50
196
40
75
30
625
170
110
58
40
340
372
195
1.435
Es ergeben sich folgende Quoten in Prozent:
Tabelle 32
Versorgungsstruktur in den Bezirken 2013
Bezirk
U3
ges. 35 %
Pl.
Diff. Quote ges.
150
35
30
-5
184
20,0
Dirm./Gymn.
69
16
15
-1
87
21,7
Kierdorf
West
262
61
69
+8
267
26,3
452
106
114
+8
505
25,2
Ost
Süd
132
31
35
+4
140
26,5
1.065
249
263
+14
24,7 1.183
Erftstadt-Gesamt
38
Ü3
Ges.
Pl.
Diff. Quote Diff.
175
-9
-14
95,1
85
-2
-3
97,7
266
-1
+7
99,6
511
+6 101,2
+14
135
-5
-1
96,4
1.172
-11
99,1
Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
+3
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
7
Konkretisierung der Maßnahmeplanung
7.1
Investitionskostenförderung
Die Verwaltung des Jugendamtes hatte mit Beschluss des JHA vom 15.06.2011
auch den Auftrag, investive Fördermöglichkeiten für die Schaffung neuer integrativer
Plätze zu eruieren.
Nach Auskunft des Landesjugendamtes gibt es zurzeit weder auf Landes- noch auf
Bundesebene Investitionskostenzuschüsse. Lediglich im Rahmen der Schaffung
neuer U3-Plätze können Anträge gestellt werden. Dabei wird in der Zuschusshöhe
nicht zwischen behinderten und nicht behinderten Kindern unterschieden.
Eine andere Form der Finanzierung wäre über einen Investor möglich. Dieser baut
eine neue Einrichtung und vermietet diese an den Kindergartenträger. Der Investor
bekommt bei dieser Variante keine Investitionskostenzuschüsse des Landes, hat
aber möglicherweise Zugriff auf eventuelle Stiftungsmittel. Die Miete des Kindergartenträgers wird im Rahmen der üblichen Betriebskostenfinanzierung mit Landes- und
Jugendamtsmitteln mitfinanziert. In der Regel ist die Miete höher als die limitierte
Mietkostenfinanzierung nach KiBiz. Diese liegt als Höchstmiete zurzeit bei 7,65 €/qm.
Der darüber liegende Teil der Miete ist vom Kindergartenträger als Eigenanteil zu
zahlen.
7.2
Höherer Bedarf an Ü3-Plätzen
Gegenüber den Planungszahlen des IT.NRW, die unter Einbezug der Neubaugebiete
der ursprünglichen Kindergartenbedarfsplanung im Jahre 2008 zu Grunde lagen, haben sich die Zahlen der über 3-jährigen Kinder in Gymnich und Kierdorf planungsrelevant verändert. Ausschlaggebend ist auch die Änderung des Einschulungsstichtags
durch eine Schulrechtsänderung. 90 Kinder sind auf Erftstadt bezogen in Zukunft
zuzüglich in den Kitas und nicht in der Grundschule zu versorgen. Werden nicht unverzüglich neue Plätze für über 3-Jährige geschaffen, ist deren Rechtsanspruch in
Gefahr. Natürlich haben auch die behinderten Kinder einen Rechtanspruch auf einen
Kindergartenplatz.
7.3
Vorschlag zur Problemlösung in Gymnich
In Gymnich müssen nach dieser Planung zwei neue integrative Gruppen gebaut
werden. Dabei ist als Standort ein städtisches Grundstück im Geltungsbereich des
rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 119 B, E.-Gymnich, Grisfeld vorgesehen (siehe
Anlageplan 1). Der Bebauungsplan muss vereinfacht geändert werden; Planungsrecht kann insofern kurzfristig geschaffen werden. Die Erschließung ist im Wirtschaftsplan-Entwurf 2012 des Eigenbetriebs Straßen vorgesehen.
Die Lebenshilfe Rhein-Erft-Kreis hat Interesse an der Übernahme einer Trägerschaft
bekundet. Die Verwaltung des Jugendamtes erwartet ein schriftliches Angebot. Sollte
die Lebenshilfe die Trägerschaft nicht übernehmen, muss das Jugendamt einspringen.
Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
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Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Mit Blick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für über 3Jährige und einen Betreuungsplatz für unter 3-Jährige zum 01.08.2013 sind unverzügliche Entscheidungen erforderlich.
7.4
Vorschlag zur Problemlösung in Kierdorf
In Kierdorf müssen nach dieser Planung zwei neue Gruppen gebaut werden, eine für
15 über und 5 unter 3-Jährige und eine integrative Gruppe.
Ein städtisches Grundstück befindet sich an der Matthias-Grell-Straße (ehem. Bahndamm, siehe Anlageplan 2), für das ein Bebauungsplan und ggf. im Parallelverfahren
eine Flächennutzungsplanänderung aufgestellt werden müssen: Auf Grund planungsrechtlicher Restriktionen (Landschaftsschutzgebiet, Darstellung: Wald im Flächennutzungsplan etc.) ist mit einem zeitaufwendigen Verfahren (Verfahrensdauer
ca. 1 - 3 Jahre) zu rechnen.
Die katholische Kirche und der ASB haben auf Anfrage der Verwaltung des Jugendamtes die Erweiterung ihrer Einrichtungen abgelehnt. Die Verwaltung des Jugendamtes hat auch hier bei der Lebenshilfe Rhein-Erft-Kreis nach einer Trägerübernahme
angefragt. Eine Antwort steht noch aus. Sollte die Lebenshilfe die Trägerschaft nicht
übernehmen, muss das Jugendamt einspringen.
Auch hier sind mit Blick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz
für über 3-Jährige und einen Betreuungsplatz für unter 3-Jährige zum 01.08.2013
unverzügliche Entscheidungen erforderlich.
7.5
Vorschlag zur Problemlösung in Lechenich
In Lechenich muss eine neue integrative Gruppe gebaut werden.
Ein geplanter Anbau für eine reine U3-Gruppe in Lechenich-Nord steht noch aus.
Das vorhandene Kindergartengrundstück lässt beide Erweiterungen nicht zu. Notwendig werden der Neubau einer zweigruppigen Einrichtung und der Umbau der jetzigen Einrichtung. In der jetzigen Einrichtung werden zwei Regelgruppen zu einer
integrativen Gruppe umgebaut. Am neuen Standort wird eine neue zweigruppige Einrichtung für 15 Ü3 und 15 U3-Kinder entstehen.
Es steht prioritär ein städtisches Grundstück an der Straße Vilskaul südlich des
Friedhofs zur Verfügung (siehe Anlageplan 3). Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich (Verfahrensdauer ca. 1 Jahr).
Alternativ bietet sich ein städtisches Grundstück im Rahmen der Neuaufstellung des
Bebauungsplans nördlich der Solarsiedlung an (siehe Anlageplan 4 - Verfahrensdauer ca. 1,5 Jahre).
Auch hier sind mit Blick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für unter 3-Jährige zum 01.08.2013 unverzügliche Entscheidungen erforderlich.
7.6
Vorschlag zur Problemlösung in Liblar
In Liblar müssen nach dieser Planung drei neue integrative Gruppen geschaffen
werden.
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Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Die Sonnenkinder planen, ihre Kita in anderen Räumlichkeiten um eine integrative
Gruppe zu erweitern. Die Entscheidung sollte bis zum 31.01.2012 getroffen sein, andernfalls muss eine alternative Planung umgesetzt werden.
Die Lebenshilfe Rhein-Erft-Kreis hat auch hier Interesse an der Übernahme der Trägerschaft der beiden anderen integrativen Gruppen bekundet. Die Verwaltung des
Jugendamtes erwartet ein schriftliches Angebot. Sollte die Lebenshilfe die Trägerschaft nicht übernehmen, muss das Jugendamt einspringen.
Für eine neue zwei-, nötigenfalls auch dreigruppige Kindertagestätte kann im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 168, E.-Liblar, Spickweg, ein städtisches Grundstück zur Verfügung gestellt werden (siehe Anlageplan 5). Der Bebauungsplan befindet sich z. Zt. in der Vorentwurfsplanung (Verfahrensdauer ca. 1 Jahr).
Weitere mögliche, aber von der Verwaltung nicht priorisierte Standorte in Liblar befinden sich:
-
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Am Tunnel (zwischen Schlunkweg und Bahnhofstraße); BP Nr. 99 (Anlageplan 6)
Stadtgarten; BP 13 I (Anlageplan 7)
Am Hahnacker (Pavillons hinter der Marienschule – siehe Anlageplan 8), wobei die Verwaltung beabsichtigt, dieses Grundstück nach Aufgabe der Marienschule zu veräußern (siehe V 5/2012).
Darüber hinaus ist in der Kita Theodor-Heuss-Straße noch eine Gruppe für unter 3Jährige zu planen. Das Gebäude bietet aber keinerlei Erweiterungsmöglichkeiten, um
die Raumvorgaben umzusetzen. Insofern muss im vorhandenen Bestand umgebaut
werden. Dabei wird die Kita von derzeit 5 auf 4 Gruppen reduziert, wie dies bei den
Umbauten in Herrig und Blessem auch vorgesehen ist.
Mit Blick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für über 3Jährige und einen Betreuungsplatz für unter 3-Jährige zum 01.08.2013 sind unverzügliche Entscheidungen erforderlich.
7.8
Vorschlag zur Betreuung behinderter Kinder bei Tagespflegepersonen
Tagespflegepersonen erhalten zurzeit vom Jugendamt pro Kind eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 4,40 €/Std. Der erhöhte Aufwand, den die Tagespflegepersonen bei behinderten Kindern haben, ist damit nicht abgedeckt.
Im Rahmen der Betriebskostenfinanzierung der Kita-Plätze wird bei behinderten Kindern eine 3,5fache Kindpauschale zu Grunde gelegt.
Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt von daher vor, Tagespflegeeltern, die ein
behindertes Kind betreuen, ebenfalls den 3,5fachen Stundensatz zu zahlen. Die Praxis wird zeigen, ob diese Bezahlung auskömmlich ist.
Eine fachlich qualifizierte Betreuung in Tagespflege versteht sich von selbst.
7.9
Ergänzung der Fachberatung
Die Umsetzung der Inklusion erfordert die Erweiterung der Fachberatung um eine
halbe Stelle innerhalb der Verwaltung des Jugendamtes zum 01. September 2013.
Die bisherige Fachberatung arbeitet seit geraumer Zeit im Grenzbereich, eine weitere
Belastung ist nicht möglich. Der spezielle Blick auf die Inklusion erfordert eine intenAmt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung
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Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
sive Beratung der Eltern, des pädagogischen und therapeutischen Fachpersonals,
eine enge Zusammenarbeit mit Kinderärzten, dem Gesundheitsamt, dem Frühförderzentrum, dem SPZ und dem Landschaftsverband. Darüber hinaus gilt es zukünftig,
die Schnittstelle „Übergang von der integrativen Kindertagesstätte zum gemeinsamen Unterricht in der Grund- bzw. offenen Ganztagsschule adäquat zu gestalten.
Dazu gehören ein vernetztes Arbeiten und ein gelingender Wissenstransfer.
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Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung