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Beschlussvorlage (Teilfachplanung Inklusion)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,9 MB
Datum
12.09.2012
Erstellt
01.02.12, 14:49
Aktualisiert
02.08.12, 06:07

Inhalt der Datei

Teilfachplanung Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt - Jugendhilfeplanung Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Stand: 05.01.2012 Vorwort 11,7 Prozent der Bevölkerung Deutschlands leben mit einer Behinderung. Von den insgesamt 9,6 Millionen betroffenen Menschen haben 7,1 Millionen eine schwere Behinderung; 2,5 Millionen sind leicht behindert. In dieser Statistik sind körperlich und geistig behinderte, taube, blinde und gehörgeschädigte sowie Menschen mit psychischen Behinderungen erfasst. Es wird nicht zwischen angeborenen und später erworbenen Behinderungen unterschieden. 4 bis 5 Prozent sind von Geburt an behindert. Da Behinderungen nicht meldepflichtig sind, basiert die Datenlage als wesentliche Grundlage einer Planung auf Erfahrungswerten. Eine Verbesserung der Datenlage ist ein Punkt im Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Ausbau der inklusiven Kinderbetreuung ist ein weiteres Handlungsfeld des Aktionsplanes. Die gemeinsame Förderung behinderter und nicht behinderter Kinder in Tageseinrichtungen ist bereits gesetzlicher Auftrag. Für die weitere Entwicklung in diesem Bereich wird der nachhaltige Ausbau der Kinderbetreuung ein entscheidender Faktor sein. Der Inklusionsansatz des UN-Übereinkommens über die Rechte der Menschen mit Behinderungen wird durch das 1. KiBiz-Änderungsgesetz, das die besonderen Interessen von Kindern mit Behinderungen und deren Eltern deutlicher hervorhebt, stärker berücksichtigt. Das Thema der Inklusion gewann in Erftstadt aufgrund eines Bürgerantrages an Bedeutung. Die Integration behinderter Kinder in Regelschulen (245/2010) wurde am 23.06.2010 im Jugendhilfeausschuss beraten. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Konzept zur Integration behinderter Kinder in Kindertageseinrichtungen und Regelschulen zu erstellen. Am 15.06.2011 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Planung für die Schaffung weiterer integrativer Kindergartenplätze vorzulegen (V 190/2011). Ein behindertes Kind ist in erster Linie nicht behindert sondern ein Kind. Insofern gilt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Spezielle Schwierigkeiten mit dem Sehen, dem Hören, dem Sprechen, der Fortbewegung oder dem Lernen erfordern eine besondere Förderung. Fehlende Mittel oder Plätze sind keine Argumente zur Ablehnung einer Förderung. Gerechtigkeitsforderungen dürfen nicht nach Maßstäben ökonomischer Nützlichkeit gemessen werden; damit wäre die Verweigerung der Anerkennung der Gerechtigkeitsnorm ausgesprochen (siehe KiTa aktuell Recht 2/2011, S. 67). Die Stadt Erftstadt ist die erste Stadt im Rhein-Erft-Kreis, die eine inklusive Jugendhilfeplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vorlegt. 2 Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Inhalt Vorwort .............................................................................................................. 2 1 1.1 1.2 1.3 Einleitung ............................................................................................. 5 Definition des Begriffs `Behinderung´ ............................................ 5 Definition des Begriffs `Inklusion´ .................................................. 6 Rückblickende Betrachtung........................................................... 7 2 Gesetzliche Grundlagen ................................................................... 10 3 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 Planungsprozess .............................................................................. 12 Planzielkontrolle .......................................................................... 12 Neue Planungsziele .................................................................... 14 Planungsauftrag .......................................................................... 14 Planungsbeteiligung der Eltern ................................................... 14 Planungsbeteiligung der Träger .................................................. 15 4 4.1 4.2 Bedarfsermittlung ............................................................................. 16 Bedarf auf Erftstadtebene ........................................................... 17 Bedarf auf Bezirks- bzw. Stadtteilebene ..................................... 18 5 5.1 5.2 5.3 Bestandsaufnahme ........................................................................... 24 Ambulante Förderung behinderter Kinder ................................... 24 Heilpädagogische Einrichtungen ................................................. 25 Integrative Kindertageseinrichtungen und Plätze ........................ 26 6 6.1 6.2 6.3 Maßnahmeplanung bis 2013 ............................................................ 29 Soll-Ist-Vergleich auf Erftstadtebene ........................................... 30 Soll-Ist-Vergleich auf Bezirks- bzw. Stadtteilebene ..................... 30 Zusammenfassung ...................................................................... 38 7 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 Konkretisierung der Maßnahmeplanung......................................... 39 Investitionsförderung ................................................................... 39 Höherer Bedarf an Ü3-Plätzen .................................................... 39 Vorschlag zur Problemlösung in Gymnich .................................. 39 Vorschlag zur Problemlösung in Kierdorf .................................... 40 Vorschlag zur Problemlösung in Lechenich ................................ 40 Vorschlag zur Problemlösung in Liblar ........................................ 40 Vorschlag zur Betreuung behinderter Kinder bei Tagespflegepersonen……………………………………….………..41 Ergänzung der Fachberatung………………………………………..41 7.8 Anlage Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung 3 Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Abbildungen 1 Anzahl der beh. Kinder, die 2013 einen Anspruch auf einen Kita-Platz haben / Platzangebot 2011.................................................................................................27 2 Beispiel für eine Platzreduzierung bei Änderung der Gruppenstruktur ...................29 3 Anzahl der beh. Kinder mit Kita-Anspruch / Kitas mit integr. Plätzen 2013.............37 Tabellen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 4 Verteilung der Arten von Behinderungen .................................................................6 JHA-Vorlagen bzgl. integrativer Gruppen in Kitas ab 2006 ......................................9 Notwendige Gruppen im Jahr 2015 auf der Basis der JHP 2001 ...........................12 Prog. Bedarf für die < 3-Jährigen im Jahr 2013 in Erftstadt....................................17 Prog. Bedarf für die 3- bis 6-Jährigen im Jahr 2013 in Erftstadt .............................18 Prog. Bedarf für die < 3-jährigen behinderten Kinder im Bezirk Dirm./Gym. ...........19 Prog. Bedarf für die 3- bis 6-jährigen behinderten Kinder im Bezirk Dirm./Gym. ....19 Prog. Bedarf für die < 3-jährigen behinderten Kinder im Bezirk Kierdorf. ...............20 Prog. Bedarf für die 3- bis 6-jährigen behinderten Kinder im Bezirk Kierdorf. .........20 Prog. Bedarf für die < 3-jährigen behinderten Kinder im Bezirk West.....................21 Prog. Bedarf für die 3- bis 6-jährigen behinderten Kinder im Bezirk West ..............21 Prog. Bedarf für die < 3-jährigen behinderten Kinder im Bezirk Ost .......................21 Prog. Bedarf für die 3- bis 6-jährigen behinderten Kinder im Bezirk Ost.................22 Prog. Bedarf für die < 3-jährigen behinderten Kinder im Bezirk Süd ......................22 Prog. Bedarf für die 3- bis 6-jährigen behinderten Kinder im Bezirk Süd ................23 Vorhandene Plätze für behinderte Kinder in Tageseinrichtungen ..........................26 Struktur der Modellgruppe 1 ..................................................................................29 Struktur der Modellgruppe 2 ..................................................................................29 Planungsraster beh. Kinder in Kindertageseinrichtungen 2013 ..............................30 Unter 6-Jährige mit Platzbedarf im Bezirk Dirmerzheim / Gymnich 2013. ..............31 Neue Angebotsstruktur im Bezirk Dirmerzheim / Gymnich 2013 ............................31 Unter 6-Jährige mit Platzbedarf im Bezirk Kierdorf 2013. .......................................32 Neue Angebotsstruktur im Bezirk Kierdorf 2013 ....................................................32 Unter 6-Jährige mit Platzbedarf im Bezirk West 2013. ...........................................33 Neue Angebotsstruktur im Bezirk West 2013.........................................................33 Unter 6-Jährige mit Platzbedarf im Bezirk Ost 2013...............................................34 Neue Angebotsstruktur im Bezirk Ost 2013 ...........................................................34 Unter 6-Jährige mit Platzbedarf im Bezirk Süd 2013. .............................................35 Neue Angebotsstruktur im Bezirk Süd 2013 ..........................................................36 Unter 6-Jährige mit Platzbedarf in den Bezirken 2013. ..........................................38 Neue Angebotsstruktur in den Bezirken 2013 ........................................................38 Versorgungsstruktur in den Bezirken 2013 ............................................................39 Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Jeder ist ein wenig wie alle, ein bisschen wie manche, ein Stück einmalig wie niemand sonst. 1 Einleitung Im Folgenden werden zunächst die Begriffe definiert und beschrieben. Ein historischer Abriss geht auf die integrativen Gruppen und Plätze generell und ihre Bedeutung für Erftstadt ein. Welche jugendpolitische Wichtigkeit das Thema in Erftstadt hatte und hat, wird in einer JHA-Vorlagen-Übersicht beschrieben. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Schwerpunkt dieser Planung. 1.1 Definition des Begriffs `Behinderung´ Es gibt keinen allgemein anerkannten Behinderungsbegriff. Die Schwierigkeit einer Begriffsdefinition hängt damit zusammen, dass es sich um einen sehr komplexen Prozess von Ursachen und Folgen handelt. Eine umgreifende Definition versucht die Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit ihrer internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit. Bei ihrer Definition unterscheidet die WHO verschiedene Begrifflichkeiten: 1. 2. 3. 4. Körperfunktionen Körperstrukturen Aktivität und Partizipation Umweltfaktoren Diese Faktoren und deren Klassifikation werden bei der Beurteilung herangezogen, ob und in welchem Ausmaß eine Person behindert bzw. beeinträchtigt ist. Bei diesem Modell wird versucht, der Komplexität des Problems gerecht zu werden. Im deutschen Recht ist der Behindertenbegriff in § 2 Abs. 1 SGB IX verankert: „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“ Behinderte Kinder werden nach der Art ihrer Behinderung unterschieden: blinde und sehbehinderte, gehörlose / hörbehinderte, sprachbehinderte, körperbehinderte, chronisch kranke Kinder, lernbehinderte, geistig und seelisch behinderte sowie verhaltensbehinderte Kinder. Die Mehrzahl der Kinder ist mehrfach behindert, so dass sie nicht eindeutig einer der o. a. Kategorien zugeordnet werden können. Die Gruppe der Lernbehinderten fällt hier aus dem Rahmen, da ihre Behinderung häufig erst in der Schule auffällt. Die Gruppe der verhaltensbehinderten Kinder kann oft durch adäquate therapeutische Hilfe ihre `Behinderung´ überwinden. Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung 5 Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege In der folgenden Tabelle wird dokumentiert, wie sich Quoten und Definitionen über die Jahrzehnte veränderten. Tabelle 1 1 Verteilung der Arten von Behinderungen Art der Behinderung a Körperbehinderung Chronische innere Krankheiten Sehbehinderung, Blindheit Hörbehinderung, Taubheit Geistige Beh., Anfallskrankheiten usw. Sprach- und Lernbehinderung Emotionale und soziale Entwicklung Sonstige Ges. 1976 % der Wohn% der beh. Menschen bevölkerung b c 67,1 9,9 6,0 3,9 11,4 3,6 0,5 0,3 0,2 0,6 1,7 0,1 100,0 5,4 2 2006 % der Schüler/innen d 0,4 0,1 0,2 0,9 0,6 2,7 0,6 0,4 5,8 Quelle: V 321/2011, Protokoll UA JHP 07.09.2011 Bei den derzeit betreuten und angemeldeten behinderten Kindern kann nicht wie früher üblich und auch klar erkennbar von den klassischen Behinderungen (wie z.B. Down-Syndrom) ausgegangen werden. In der Regel handelt es sich heute um kombinierte, komplexe und umfassende Entwicklungsstörungen, ausgeprägte Sprachentwicklungsstörungen, Aufmerksamkeitsdefizite, hyperkinetische Symptomatiken einhergehend mit motorischen Beeinträchtigungen. Entwicklungsneurologische Befunde, Anamnesen oder Entwicklungsdiagnostiken mit entsprechenden Therapievorschlägen liegen in der Regel bei der Anmeldung noch nicht vor. Die Ursachen für Behinderungen können sein: Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen, akute und chronische Erkrankungen, Unfälle, angeborene Missbildungen, Chromosomenanomalien, Stoffwechselstörungen usw. Nach Beobachtungen der Jugendärzte und -ärztinnen nimmt die Zahl der behinderten Kinder zu. Dies wird auf die intensive medizinische Betreuung von Frühgeburten zurückgeführt. Nicht behinderte und behinderte Kinder im Alter unter 6 Jahren können in integrativen Gruppen gemeinsam betreut und gefördert werden. Die Besonderheiten sind dabei die Reduzierung der Gruppenstärke in den Kindertageseinrichtungen bzw. die Personalverstärkung sowie der Einsatz von Erzieherinnen und Erziehern mit heilpädagogischer Ausbildung und von therapeutischen Fachkräften. Im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland überwiegt die Förderung der Kinder mit Behinderungen in integrativen Einrichtungen, im Bereich des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe erfolgt die Förderung mehr im Wege der Einzelintegration. Insgesamt wurden auf Landesebene im Kita-Jahr 2008/2009 rund 11.700, und im Kita-Jahr 2009/2010 bereits rund 13.700 Kinder integrativ gefördert. 1.2 Definition des Begriffs `Inklusion´ 1 In der Realität überwiegen Mehrfachbehinderungen. Kontrollerhebungen zeigten, dass der Gesamtanteil zu niedrig lag und 7 Prozent eine realistische Größenordnung darstellen. 2 Davon 4,9 Prozent in Förderschulen und 0,9 Prozent Integrationsschüler/innen. 6 Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Inklusion bedeutet im Allgemeinen das Einbeziehen von Teilen in und zu einem Ganzen. Zunehmend wird dieser Begriff auch als ein Konzept des menschlichen Zusammenlebens verstanden: Inklusion bedeutet hier, die Teilhabe von Einzelnen an einer Gemeinschaft zu ermöglichen sowie die Barrieren für eine solche Teilhabe zu erkennen und aktiv zu beseitigen. Je vielfältiger die Menschen einer Gruppe sind, desto mehr kann die Gesellschaft und jeder Einzelne in ihr profitieren. Inklusion bedeutet daher vor allem, die in einer Gemeinschaft vorhandenen Formen von Vielfalt zu erkennen, wertzuschätzen und zu nutzen. Nur ein Prozent aller schulpflichtigen Kinder hat nach Aussage von Martina Schmerr 3 eine so schwere Form der Behinderung, dass im Interesse der Betroffenen eine Sondereinrichtung nötig wäre. Die Behindertenrechtskonvention geht davon aus, dass 80 bis 90 Prozent der Schüler/innen mit Behinderungen integrativ beschult werden können. In den Kindertageseinrichtungen gilt die Inklusion bundesweit als befriedigend bis gut umgesetzt. Bisher wurden in Erftstadt nur 3- bis 6-jährige behinderte Kinder - und das wie in der V 190/2011 aufgezeigt auch nur unzureichend - versorgt. Zukünftig sind selbstverständlich auch die unter 3-jährigen behinderten Kinder zu betreuen und das nach heutigem Verständnis inklusiv. Die Vielfalt in den Einrichtungen ist eine Herausforderung für Politik, Träger und Personal. Ableitend vom derzeitigen Finanzierungssystem wird über die integrativen Gruppen als derzeit annähernd optimale Förderform der Weg zur Inklusion beschritten. Inklusion kommt aber einer Systemänderung gleich, denn die pädagogischen Konzeptionen der Einrichtungen müssen nunmehr ein Höchstmaß an Gemeinsamkeit bei gleichzeitiger Individualität bieten. Die Anpassungsleistung liegt jetzt nicht mehr bei den Kindern, sondern bei den Institutionen. Eine konzeptionelle Umstellung setzt allerdings entsprechende Rahmenbedingungen voraus, die zurzeit nicht vorhanden sind. Momentan herrscht noch eine `Zwei-Gruppen-Theorie´. Welche genauen Konsequenzen das inklusive Konzept hat, wird in den kommenden Jahren noch detailliert erfahren werden. 1.3 Rückblickende Betrachtung Behinderte Kinder und Plätze für behinderte Kinder in Kindertageseinrichtungen waren immer schon Gegenstand von Planungsbemühungen des Amtes für Jugend, Familie und Soziales. In Erftstadt wurde die Versorgungssituation der behinderten Kinder nicht nur in besonderen Vorlagen, sondern regelmäßig in den Planungen der Kindertageseinrichtungen, in den Leistungsvereinbarungen und in den Richtlinien über die wirtschaftliche Jugendhilfe im Jugendhilfeausschuss beraten. Im Folgenden wird das Thema, um das sich nicht ausschließlich nur die Jugendhilfe kümmert, im Zeitraffer erläutert. 1996 Im ersten Teil des Kinderberichts (1996) wird im Kapitel 6 auf das Thema `Kind und Gesundheit´ eingegangen. Die konkreten Gesundheitsgefährdungen und die hierfür zuständigen Gesundheitsdienste werden dargestellt. Der Bericht weist insgesamt zwei integrative Gruppen mit je fünf Plätzen für behinderte und je 10 Plätze für nicht 3 Die Autorin ist Referentin im GEW-Vorstandsbereich Schule. Zitat aus: DIE ZEIT vom 24.02.2011. Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung 7 Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege behinderte Kinder in den städtischen Kitas Friesheim und Lechenich-Süd aus. 1998 Der zweite Teil des Kinderberichts (1998) trägt den Titel `Kinder in schwierigen Lebenssituationen´ und geht besonders auf die Zielgruppe der behinderten Kinder, die etwa 5 Prozent der Altersgruppe ausmachen sollen, ein. 2001 In der Bedarfsplanung für die Plätze in Kindertageseinrichtungen (V 7/1256) wurde im Jahr 2001 die Quote für die Versorgung der behinderten Kinder auf 1,5 Prozent festgelegt. Nach diesem Zielrichtwert bestand bezogen auf drei Jahrgänge (3- bis 6Jährige) ein Bedarf für 22 behinderte Kinder. Es standen aber nur 0,6 Prozent (abs. 10) aller Plätze in den Kindertageseinrichtungen für behinderte Kinder zur Verfügung. 2005 Die Planung aus dem Jahr 2005 (V 8/0726) weist bereits eine Verdopplung der Anzahl der Plätze für behinderte Kinder in integrativen Gruppen nach. In vier integrativen Gruppen gab es 20 Plätze für behinderte Kinder. Hiermit war die Quote von 1,5 Prozent fast erreicht. Es wurde aber der Bedarf für eine weitere integrative Gruppe angezeigt. 2006 In der integrierten Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen für 0- bis 6Jährige wurde darauf verwiesen, dass die Landesregierung beabsichtigte, das Kindergartengesetz NW (GTK) abzulösen (V 346/2006; 17.05.2006). Dort sollte die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen völlig neu geregelt werden und die ProKopf-Zuschüsse mit einer Erhöhung für behinderte Kinder eingerichtet werden. 2007 Am 28.02.2007 wurde im JHA über die Errichtung einer weiteren integrativen Gruppe in der Kita Theodor-Heuß-Straße (Tausendfüßler) in Liblar entschieden (V 49/2007). Die Verwaltung des Jugendamtes wurde auch beauftragt, „ … dem Jugendhilfeausschuss eine Planung vorzulegen, aus der hervorgeht, wie man seiner gesetzlichen Verpflichtung, behinderte Kinder mit Kindergartenplätzen zu versorgen, nachkommt.“ Mit der Vorlage 253/2007 erfolgte am 23.05.2007 eine Berichterstattung im JHA, die die Schaffung einer fünften integrativen Gruppe in Liblar aufzeigte. Die Gesamtzahl betrug nunmehr 25 Plätze. Der Bedarf war damit noch nicht gedeckt. 2009 In der Anlage 5 der V 352/2008 (Tabelle 5), die über den Bedarf an Gruppenräumen bis zum Kita-Jahr 2013/2014 berichtete, wurde festgestellt, dass in Liblar eine dritte integrative Gruppe entstehen und eine weitere integrative Gruppe im Norden Erftstadts bei zurückgehenden Kinderzahlen geplant werden soll. 2010 In drei städtischen Kindertageseinrichtungen (Friesheim, Lechenich-Süd, Liblar Theodor-Heuß-Straße) sind je zwei integrative Gruppen mit 30 Plätzen für behinderte und 60 Plätze für nicht behinderte Kinder vorhanden. In der Kindertageseinrichtung `Sonnenkinder´ in Liblar gibt es zwei Einzelintegrationsplätze. Es wurde ein Bedarf für weitere integrative Plätze im Norden Erftstadts festgestellt. 8 Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Der JHA befasste sich am 23.06.2010 mit integrativen Konzepten für Kindertageseinrichtungen und Schulen (vgl. B 245/2010). Der Richtwert für die Versorgung behinderter Kinder wird nunmehr mit 4 bis 5 Prozent eines Geburtsjahrganges angegeben. 2011 Am 15.06.2011 wurde im JHA die Vorlage `Behinderte Kinder in Kindertageseinrichtungen´ (V 190/2011) beraten. Hierbei wurde der darauf verwiesen, dass es für einen Ausbau keine mit finanziellen Landes- und Bundesmittel gibt. Der UA Jugendhilfeplanung befasste sich am 07.09.2011 mit der Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (vgl. V 321/2011). Eine Idealversorgung aller Kinder auf der Basis des Inklusionskonzepts wurde vorgestellt. Die Vorlagen, die die integrativen Plätze direkt bzw. indirekt seit dem Jahr 2006 betreffen, sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Tabelle 2 4 JHA-Vorlagen bzgl. integrativer Gruppen in Kindertageseinrichtungen ab 2006 Datum Nr. Bezeichnung 17.05.2006 V 346/2006 Integrierte Kindertagesstättenbedarfsplanung für 0- bis 6-Jährige (12. Fortschreibung) V 49/2007 Einrichtung einer weiteren integrativen Gruppe in der Kinderta28.02.2007 geseinrichtung Theodor-Heuß-Straße. 23.05.2007 V 253/2007 Kindergartenplätze für behinderte Kinder in Erftstadt V 254/2007 Familienzentren in Erftstadt 10.09.2008 V 352/2008 Planung der Kinderbetreuung von 0 – 6-Jährigen bis zum Jahr 2012/2013 auf Grund neuer gesetzlicher Bestimmungen 03.02.2010 V 31/2010 Kinderschutzkonzept V 652/2010 Jugendhilfeplanung III – Förderung der Erziehung in der Familie (1. Fortschreibung) 23.06.2010 B 245/2010 Anregung bzgl. Integration behinderter Kinder in Regelschulen 17.11.2010 V 542/2010 Neugeborenenbesuche als Teil der Familienförderung in Erftstadt 23.02.2011 V 660/2010 Beschluss über die Gruppenformen und Betreuungszeiten im Kindergartenjahr 2011/12 V 41/2011 Bericht über das Multicenterprojekt „KinderZukunftNRW“ 15.06.2011 V 190/2011 Behinderte Kinder in Kindertageseinrichtungen 07.09.2011 V 321/2011 Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege V 477/2011 Anregung des Frauenbeirates der Stadt Erftstadt zur Umsetzung der Ausbauplanung von Kinderbildungs- und Betreuungsplätzen, zu Öffnungszeiten und arbeitsplatznaher Betreuung V 15/2012 Beschluss über die Gruppenformen und Betreuungszeiten im 29.02.2012 Kindergartenjahr 2012/13 Quelle: JHP 03.2011 4 Auf die integrativen Plätze und Gruppen wurde bisher regelmäßig in den Vorlagen zur Bedarfsplanung der Kindertageseinrichtungen Bezug genommen. In der Tabelle sind diesbezüglich nur die wichtigsten Planungen seit 2006 aufgeführt. Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung 9 Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2 Rechtliche Grundlagen In der Vorlage 190/2011 wurde bereits auf die rechtlichen Rahmenbedingungen eingegangen. Im Folgenden werden die im Jugendhilfeausschuss am 15.06.2001 vorgetragenen Ausführungen ergänzt. Kinder mit Behinderung brauchen eine besondere Förderung. Sie haben einen Anspruch auf Rehabilitation und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dem trägt das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) in besonderem Maße Rechnung, denn im Gegensatz zum alten GTK ist der Rechtsanspruch auf erhöhte finanzielle Förderung im KiBiz gesetzlich festgeschrieben. Um Kinder mit Behinderungen bedarfsgerecht fördern zu können, werden behinderungsbedingte Mehrkosten erstattet. Dabei werden Kosten für therapeutische Maßnahmen im Wesentlichen aus dem SGB V, SGB IX und XII gezahlt. Neben den finanziellen Mitteln für die therapeutische Förderung erhält der Träger vom Land für jedes Kind mit Behinderung eine erhöhte Kindpauschale zur Abdeckung des pädagogischen Mehraufwandes bei der Betreuung. Dabei werden in Nordrhein-Westfalen Kinder mit Behinderung sowohl in integrativen Einrichtungen als auch in der Einzelintegration gefördert. Das Vierte Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes SGB VIII (KiBiz) unterstreicht das Ziel, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen voran zu bringen. In § 8 - Integrative Bildungs- und Erziehungsarbeit - wurden die Worte `nach Möglichkeit´ gestrichen. Der § 8 lautet nunmehr: „Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, sollen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung gefördert werden. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von einer Behinderung bedroht sind, sind bei der pädagogischen Arbeit zu berücksichtigen.“ § 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung Die UN-Kommission liefert am 26.03.2009 mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung rechtliche Grundlagen zur Integration und Inklusion von behinderten Kindern in die Gesellschaft.5 Die Träger staatlicher Gewalt sind zur Umsetzung der Konvention verpflichtet. SGB VIII Behinderte Kinder haben nach SGB VIII einen vordergründigen Anspruch gegen den Sozialhilfeträger. Der § 10 (4) führt aus: „Die Leistungen nach diesem Buch gehen Leistungen nach dem Zwölften Buch vor. Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem zwölften Buch für junge Menschen, die körperlich oder geistig behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, gehen Leistungen nach diesem Buch vor.“ Behinderte Kinder haben einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Dieser Rechtsanspruch richtet sich aber nicht nur gegen das Jugendamt. Der § 27 des AG KJHG bestimmt ausdrücklich, dass Maßnahmen der Frühförderung für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unabhängig von der Art der Behinderung vorrangig von den Trägern der Sozialhilfe zu gewähren sind. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 109, 325, 329) bleibt der nachrangige Jugendhilfeträger komplementär zuständig. 5 Integration = gemeinsames Lernen ist eher die Ausnahme; Inklusion = gemeinsames Lernen ist ein Menschenrecht 10 Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Nach Inkrafttreten des KJHG ist die Jugendhilfe auch für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche zuständig (§ 35 a SGB VIII). Danach haben Kinder oder Jugendliche einen Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Von einer seelischen Behinderung bedroht im Sinne dieses Buches sind Kinder, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Hinsichtlich der Abweichung der seelischen Gesundheit hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Stellungnahme eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder eines Arztes oder eines psychologischen Psychotherapeuten, der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt, einzuholen. Die Stellungnahme ist auf der Grundlage der Internationalen Klassifikation der Krankheiten in der vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information herausgegebenen deutschen Fassung zu erstellen. Dabei ist auch darzulegen, ob die Abweichung Krankheitswert hat oder auf einer Krankheit beruht. Die Schwierigkeit der Definition der `seelischen Behinderung´ führt jedoch in der Praxis zu erheblichen Problemen. Wird ein integrativer Platz in einer Kindertageseinrichtung dem Förderanspruch der behinderten Kinder nicht gerecht, benötigen diese Kinder eine besondere Förderung. Diese wird in der Regel in Sonderkindergärten sichergestellt. Sonderkindergärten befinden sich aber in der Auflösung. SGB IX Das SGB IX regelt die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Im § 1 wird dargestellt, dass sozialstaatliche Leistungen das Ziel haben müssen, bei behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen „Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken“. In § 4 wird die Aufgabe der `Leistungen zur Teilhabe´ dahingehend spezifiziert, „die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern“. Die Kinder sollen möglichst gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut werden. Der § 30 umfasst die Leistungen der medizinischen Früherkennung und Frühförderung und der § 56 die heilpädagogischen Leistungen. Sind diese Maßnahmen für Kinder, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind, in Tageseinrichtungen für Kinder zu gewähren und lässt der Hilfebedarf es zu, so sollen Einrichtungen in Anspruch genommen werden, in denen behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam betreut werden. SGB XII Aufgabe und Ziel der Hilfe, die Bestimmung des Personenkreises sowie die Art der Leistungen richten sich nach § 53 Abs. 3 und 4 Satz 1, den §§ 54, 56 und 57 des Zwölften Buches. Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung 11 Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 3 Planungsprozess Wegen der Erfüllung des Rechtsanspruches sind bis 1996 im Rahmen der Jugendhilfeplanungen eine Vielzahl von Plätzen für 3- bis 6-Jährige in Kindertageseinrichtungen neu geschaffen worden. Ebenso stieg der Anteil der Übermittag-Betreuungsplätze erheblich. Wegen der Vorrangigkeit dieses Sektors konnten im gleichen Zeitraum Betreuungsmöglichkeiten für unter 3-Jährige und über 6-Jährige sowie behinderte Kinder nicht geschaffen werden. Diese Platzzahlen stagnierten. Im Folgenden wird eine Evaluation der Ziele der letzten Planung für behinderte Kinder in Kindertageseinrichtungen vorgenommen. Das neue Planungsziel und der konkrete Planungsauftrag schließen Kapitel 3 ab. 3.1 Planzielkontrolle Wegen der besseren Planbarkeit wurde im Jahr 2001 der Versorgungsrichtwert für behinderte Kinder auf 1,5 Prozent der 3- bis 6-Jährigen festgelegt. Nur 0,6 Prozent (abs. 10) aller Plätze in den Kindertageseinrichtungen waren im Jahr 2001 Plätze für behinderte Kinder. In der Jugendhilfeplanung wurde für das Jahr 2015 folgender Platzbedarf prognostiziert: Tabelle 3 Notwendige Gruppen im Jahr 2015 auf der Basis der JHP des Jahres 2001 Richtwert Notwendige Plätze Ges. Anzahl in % nichtbeh. Ki. beh. Ki. Gruppen a b c d e f Unter 3 Jahre 5 135 135 9 Übermittag 33,3 353 353 18 Integrativ 1,5 44 Regelplätze Ges. 100/50 982 1.514 22 66 5 22 982 1.536 39 71 Quelle: V 7/1256; JHA v. 15.5.2001, S. 42 Dieser veränderte Zielrichtwert sollte bewirken, dass im Jahr 2015 statt 10 insgesamt 22 behinderte Kinder (+ 12) über einen Platz verfügt hätten. Bedingt durch den Rückgang der Anzahl der 3- bis 6-jährigen Kinder konnte durch die Umwandlung von Regelgruppen in integrative Gruppen das o. a. gesetzte Ziel schon früher erreicht und übertroffenen werden. So stellte der Jugendhilfeausschuss am 23.06.2010 fest, dass in den Kindertageseinrichtungen Erftstadts die Integration behinderter Kinder seit vielen Jahren verwirklicht sei (B 245/2010). In sechs integrativen städtischen Gruppen werden je fünf behinderte und 10 nicht behinderte Kinder miteinander betreut. Über diese integrativen Gruppen hinaus werden zwei weitere behinderte Kinder in der Liblarer Elterninitiative `Sonnenkinder´ in einer platzreduzierten Regelgruppe (Einzelintegration) betreut. Insgesamt 32 integrative Plätze ständen somit neben der heilpädagogischen Kindertageseinrichtung für behinderte Kinder in Hürth zur Verfügung. 12 Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Im Jahr 2010 konnten in einem aufwendigen Verfahren fast alle angemeldeten behinderten Kinder ab 3 Jahren auf Wunsch mit einem Kita-Platz versorgt werden. Diejenigen, denen kein Platz angeboten werden konnte, wurden um ein Jahr vertröstet. In der o. a. Vorlage wurde auch festgestellt, dass für die Zukunft eine integrative Einrichtung im Norden der Stadt fehlt. Für die Verwaltung des Jugendamtes zeichnete sich keine kostengünstige Lösung im Bestand der Einrichtungen ab, zumal bei der Umwandlung einer Kita-Gruppe in eine integrative Gruppe Plätze entfallen, die zur Versorgung benötigt wurden. Darüber hinaus muss eine integrative Gruppe über ein großzügigeres Raumprogramm verfügen. Zuschüsse für den Umbau wurden aber nicht gewährt. Es zeichnete sich ab, dass in fast allen Fällen Lösungen, wenn auch nicht immer optimale, für die angemeldeten Kinder gefunden werden konnten. Dies bezog sich auf die angemeldeten, dem Jugendamt bekannten behinderten Kinder. Es kamen aber zu Beginn des Kindergartenjahres noch Kinder hinzu, die in eine Regelgruppe aufgenommen wurden und deren Behinderung den Eltern noch nicht bewusst war. Verlässliche Planungen wurden so erschwert. Insgesamt konnte festgestellt werden, dass die jeweils gesetzten Ziele erreicht wurden, zumal die Versorgungsquote im Jahr 2001 auf nur 1,5 Prozent der Kinder festgelegt wurde. In Folge der veränderten Sichtweise von Eltern und Politik auf die Einbindung von behinderten Kindern in die Gesellschaft hat sich mittlerweile die Nachfrage kontinuierlich erhöht (Inklusion). Die dem neuen Gesetz zur frühen Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) zugrunde liegende Bedarfsplanung V 43/2008 (JHA v. 20.02.2008) ging von 32 integrativen Plätzen aus. Dies machte bezogen auf drei Kita-Jahrgänge eine Versorgungsquote von 2,6 Prozent aus. Die Schaffung von weiteren integrativen Plätzen sollte nur im Rahmen des Geburtenrückganges durch die Umwandlung von Regelgruppen in integrative Gruppen erfolgen. In der V 352/2008 (JHA v. 10.09.2008) waren neben den o. a. Gruppen mittelfristig zwei zusätzliche integrative Gruppen in Bliesheim sowie Dirmerzheim / Gymnich vorgesehen. Dies hätte bezogen auf drei Kita-Jahrgänge eine Versorgungsquote von 3,5 Prozent ausgemacht. Eine Überarbeitung der Bevölkerungsprognose bestätigte die o. a. Bedarfsrechnung. Der Auftrag an die Verwaltung, ein Konzept zur Integration behinderter Kinder in Kindertageseinrichtungen zu erstellen, wird im Rahmen dieser Planung erfüllt. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass bisher eine siebte integrative Gruppe im Norden der Stadt nicht eingerichtet werden konnte. Die Zielerreichungsquote für die Versorgung von behinderten Kindern unter 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege wird verbindlich nunmehr statistisch mit 4,5 Prozent festgelegt. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird um die unter 3-jährigen Kinder erweitert. Hierbei ist auch die Versorgung in der Kindertagespflege zu berücksichtigen. Aus der Sicht der Verwaltung des Jugendamtes besteht kein Zweifel, dass für behinderte Kinder nicht genügend Förderplätze zur Verfügung stehen. Die Stadt Erftstadt hat mit sechs städtischen integrativen Gruppen eine Menge getan. In freier Trägerschaft werden ebenso 2 Plätze angeboten. Kapazitäten in anderen Einrichtungen, wie z.B. dem Sonderkindergarten in Hürth stehen zukünftig nicht mehr zur Verfügung. Wille der Landesregierung ist, die Sonderkindergärten gänzlich aufzulösen und in integrative Einrichtungen überzuleiten. Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung 13 Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 3.2 Neue Planungsziele Mittlerweile geht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales davon aus, dass 4 bis 5 Prozent6 der Kinder von Geburt aus behindert sind. Demzufolge gäbe es in Erftstadt insgesamt 90 bis 115 behinderte Kinder im Alter von 0- bis unter 6 Jahren (ca. 17 Kinder je Jahrgang). Diese Quote gilt als Basiszahl zur Planung eines bedarfsgerechten Angebotes, wobei bei den unter 3-Jährigen die Anspruchsquote für ein Betreuungsangebot zurzeit 35 Prozent beträgt. Dieses Ziel der Bedarfsdeckung soll im Jahr 2013 erreicht sein. Aufgabe der Jugendhilfeplanung ist nach der vorliegenden Konzeption trotz knapper Ressourcen, pluraler Interessen, vielfältiger Aufgaben und ebenso zahlreicher Lösungswege auf systematischem Weg geeignete Mittel zur Zielerreichung herauszuarbeiten (vgl. V 353/2008, S. 8). 3.3 Planungsauftrag Am 15.06.2011 wurde die Verwaltung beauftragt, investive Fördermöglichkeiten für die Schaffung neuer integrativer Gruppen zu eruieren und eine Planung für die Schaffung weiterer integrativer Kindergartenplätze vorzulegen (V 190/2011). Der Behindertenbeirat soll an der Planung beteiligt werden. Wie eine inklusive Betreuung in Erftstadt umgesetzt werden könnte, wurde in der Vorlage 321/2011 dargestellt. Mit der V 456/2011 kündigte die Verwaltung an, Anfang 2012 eine neue inklusive Planung auf der Basis einer 100-prozentigen Versorgung der Ü3-Kinder vorzulegen (JHA 23.11.2011). Die Planung selbst erfolgt nach dem klassischen Dreischritt:    3.4 Bedarfsermittlung Bestandserhebung Maßnahmeplanung. Planungsbeteiligung der Eltern Die Planungsbeteiligung der Eltern erfolgt in der Regel über Befragungen. Im Stadtelternrat und im Frauenbeirat werden zusätzlich die Interessen der Eltern gebündelt. Der Frauenbeirat fordert die bedarfsgerechte Schaffung von mindestens 7 zusätzlichen Gruppen in Kitas unter den Rahmenbedingungen von Inklusion (V 477/2011) und die entsprechende Ausweitung von Plätzen in der Kindertagespflege. Bisher regelt die Platzkapazität die Nachfrage nach integrativer Betreuung. Es handelt sich jährlich um eine Mangelverwaltung. Sobald neue Plätze für behinderte Kinder geschaffen wurden, stieg die Nachfrage entsprechend an (vgl. V 190/2011). Die vorliegende Planung hat zum Ziel, den Bedarf systematisch zu erfassen. Sie geht zudem davon aus, dass die Präferenzen der Eltern mit behinderten Kindern unter 3 6 Der Kölner Stadt-Anzeiger titelt am 16.06.2011 auf Seite 5: „Vage Hilfen für Behinderte. UNKonvention - Von der Leyen legt Aktionsplan vor.“ Zur Vereinfachung der statistischen Berechnungen des Bedarfs wird im Folgenden ein Mittelwert von 4,5 Prozent verwendet. 14 Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Jahren dahingehen, dass 1/3 dieser Kinder in Kindertagespflege und 2/3 in Tageseinrichtungen versorgt werden wollen. Daten zum Bedarf der Eltern und ihr zukünftiges Verhalten in Bezug auf die Versorgung ihrer Kinder wurden in der Vergangenheit i. d. R. direkt bei den Eltern abgefragt (vgl. V 661/2010). Diese Elternbefragungen beziehen allgemeine Fragestellungen mit ein. Angebote für besondere Zielgruppen werden nicht explizit abgefragt. Hier entsteht ein Problem, da ein zu wählendes Angebot schließlich noch nicht vorhanden ist. Die Ergebnisse werden somit beeinträchtigt durch die Tatsache, dass die im Rahmen der Reformen angegangenen Maßnahmen noch nicht mit der Lebenswelt der meisten jungen Familien in Erftstadt kompatibel waren. Die Eltern haben sich mit den Realitäten arrangiert. Befragungen sind somit nicht das ideale Mittel zur Erfassung besonderer Bedarfslagen. Der Bedarf bzw. der spezifische Bedarf für einen integrativen Platz wird besonders deutlich erkennbar in den Anmeldeverfahren. Hier gibt es, wie in der V 190/2011 dargestellt, Wartelisten. Auch der unterjährige Wechsel von zunächst nicht in ihren Entwicklungsmöglichkeiten als benachteiligt erkannte Kinder in integrative Gruppen und die Gründe hierfür wurden erläutert. Ferner wird der schwierige Abklärungsprozess dargestellt, wo die Grenzen einer möglichen Förderung in einer integrativen Gruppe liegen. Im Jahre 2010 standen 14 freie Plätze 21 Anmeldungen gegenüber. In 2011 wurden 18 Plätze frei. Es lagen 20 Anmeldungen von behinderten Kindern vor. Erfahrungsgemäß wechseln in jedem Jahr mindestens 5 Kinder, die bisher einen Regelplatz besuchten, auf einen integrativen Förderplatz, da im Rahmen der möglichen Förderung in einer Regelgruppe die Defizite sehr deutlich und nach intensiver Beratung von Eltern akzeptiert werden. Es ist davon auszugehen, dass jährlich ca. 3 bis 4 Kinder in anderen Einrichtungen im Rhein-Erft-Kreis oder auch Euskirchen / Köln betreut werden. Diese Einrichtungen werden aber aufgelöst. Erst langsam entwickelt sich ein Bewusstsein der Eltern für die Inklusion. Verbunden hiermit ist aber auch oft eine gewisse Überschätzung der Fördermöglichkeiten in integrativen Gruppen. 3.5 Planungsbeteiligung der Träger Wie bereits dargestellt, sind auf Stadtebene die integrativen Plätze überwiegend in städtischer Trägerschaft. Zur Übernahme von Angeboten und zur Abstimmung dieser Angebote sind gemeinsame Planungsgruppen notwendig. Diese Gruppen schließen auch die Teilnahme überörtlicher Träger mit ein.7 Eine Beteiligung des Behindertenbeirats ist noch vor einer Beratung in den zuständigen Fachausschüssen im Rahmen der Jugendhilfeplanung vorgesehen (vgl. B 245/2010). Ein Planungstreffen mit den Trägern und Leitungen der Kindertageseinrichtungen fand am 06.12.2011 statt. Anlässlich der jährlich stattfindenden Konferenz zur Bestimmung der Gruppenformen und -zeiten wurden die freien Träger über Überlegungen des Amtes für Jugend, Soziales und Familie hinsichtlich der Umsetzung des Inklusionsgedankens rechtzeitig informiert. Die Umsetzung des Inklusionsgedankens erfordert weitere integrative Gruppen. Von Seiten der Träger der freien Jugendhilfe wurde teilweise eine Bereitschaft signalisiert, bei der Lösung der Problematik zu helfen. Während ein Liblarer Träger eine weitere 7 Eine Bestandsaufnahme der beteiligten Träger und ihrer Aufgaben erfolgt in Kapitel 5. Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung 15 Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege integrative Gruppe errichten möchte, haben die Vertreterinnen der beiden Kierdorfer Einrichtungen jetzt schon erklärt, zur Lösung keinen Beitrag leisten zu können. 4 Bedarfsermittlung Der Bedarf an Plätzen für behinderte Kinder im Alter von unter sechs Jahren in Kindertageseinrichtungen wird bestimmt durch gesetzliche Vorgaben, die kommunalpolitische Willensbildung und die Wünsche der betroffenen Familien. Die Vorgabe für eine Versorgungsquote von 4,5 Prozent für unter 6-Jährige markiert eine der Rahmenbedingungen. Die Wünsche der Eltern werden auf örtlicher Ebene auch über die Auswertung von Wartelisten erfasst. In der Vorlage 321/2011 wurde der Bedarf für das Jahr 2013 eruiert. Danach gibt es am 01.08.2013 in Erftstadt statistisch 1.065 Kinder unter drei Jahre und 1.172 Kinder von 3 bis 6 Jahren.8 Es wurde festgestellt, dass mit Blick auf den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab einem Jahr im Jahre 2013 die Zahl an integrativen Plätzen nicht ausreichen wird. Etwa 90 bis 112 Kinder wurden bei einer Quote von 4 bis 5 Prozent als gehandicapt berechnet. Bei der Darstellung des Bedarfs muss aber berücksichtigt werden, dass bei den   unter 3-Jährigen die Inanspruchnahme 35 Prozent beträgt. 3- bis 6-Jährigen die Inanspruchnahme 100 Prozent beträgt. Die Jugendhilfeplanung geht zudem davon aus, dass Eltern mit Kindern unter 3 Jahren zu 1/3 die Kindertagespflege bevorzugen. Statistisch wurde somit folgender konkrete Bedarf für das Jahr 2013 berechnet:    6 Kinder unter 3 Jahren mit Behinderungen in der Kindertagespflege, 11 Kinder unter 3 Jahren mit Behinderungen und 53 Kinder über 3 Jahren mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen. Zu versorgen waren also insgesamt 70 behinderte Kinder unter 6 Jahren. Die vorliegende Planung errechnet den Bedarf für das Jahr 2013 und berücksichtigt neue gesetzliche Regelungen. So wurde nach Verabschiedung des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes am 30. März 2011 die gesetzliche Grundlage des § 35 Abs. 1 SchulG neu gefasst: „Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.“ Die Formulierung stellt auch klar, dass Kinder, die am 01.10. geboren sind, von der Schulpflicht nicht mehr erfasst werden. Bedarfsberechnung für die unter 3-jährigen Kinder Zu Beginn des Kita-Jahres müssten 33 Monate und am Ende 45 Monate der unter 3Jährigen in die Rechnung einfließen. Diese Erhöhung durch den hineinwachsenden Jahrgang bleibt aber hier unberücksichtigt, da die vom Bundesgesetzgeber vorgegebene Quote von 35 Prozent von drei Jahrgängen ausgeht. Aus Vereinfachungsgründen geht deshalb auch die vorliegende Planung davon aus. Da nur 4 bis 5 Prozent hiervon als gehandicapt gelten, kann die normale Schwankung der 4- bis 5prozentigen Versorgungsquote diese Differenzen auffangen, zumal das tatsächliche 8 Ca. 10 Kinder von außerhalb Erftstadts besuchen die Waldorf-Kita in Liblar. Insofern erhöht sich die Gesamtzahl der Kinder in Liblar entsprechend. 16 Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Nutzungsverhalten, wie bereits oben erläutert, nur bei ausgeglichenem NachfrageAngebot-Verhältnis erst wirklich valide beobachtet werden kann. Bedarfsberechnung für die 3- bis 6-jährigen Kinder Zu Beginn des Kita-Jahres am 01.08. sind die ältesten Kinder in der Kita 5 Jahre und 10 Monate alt. Diese Regelung hat für die Jugendhilfeplanung zur Folge, dass nicht 3 Jahrgänge, sondern 2 Monate weniger als Basisdaten in die kalkulatorischen Berechnungen für die 3- bis 6-Jährigen einfließen müssen. Da bedingt durch die Stichtagsregelung unter 3-jährige Kinder schon 3 Monate vor ihrem 3. Geburtstag als 3Jährige gelten, erhöht sich die Anzahl der 3- bis 6-Jährigen um 3 Monate. Dies bedeutet eine Erhöhung der Zahl des berechtigten Personenkreises um etwa 35 Kinder. Je nach Buchung und Zielgruppe sind dies auf Erftstadtebene etwa eine bzw. zwei neue Gruppen mehr. Die folgenden Berechnungen erfolgen getrennt für die unter 3-Jährigen (U3) und die 3- bis 6-Jährigen (Ü3). Die Darstellung des Bedarfs erfolgt auf Stadt-, Bezirks- und Stadtteilebene. Unter- und Überversorgungen können so später besser deutlich gemacht werden. 4.1 Bedarf auf Erftstadtebene U3 In Erftstadt benötigen im Jahr 2013 auf der Basis einer Versorgungsquote von 35 Prozent mindestens 373 unter 3-jährige Kinder einen Betreuungsplatz, und zwar 249 in einer Kindertageseinrichtung und 124 in der Kindertagespflege (siehe folgende Tabelle). Für behinderte Kinder wird rechnerisch ein Bedarf von 17 Betreuungsplätzen, und zwar 11 in Kindertageseinrichtungen und 6 in der Kindertagespflege, ausgewiesen. Die Stundenbuchungen sind kalkulatorisch wie folgt: 25 h = 12 (3,3%); 35 h = 180 (48,3%); 45 h = 181 (48,5%). Tabelle 4 Prognostizierter Bedarf für die unter 3-Jährigen im Jahr 2013 in Erftstadt Stadtteil U3 a abs. b Ahrem Blessem/Fr. Bliesheim Borr/Sch. Dirmerzheim Erp Friesheim Gymnich/M. Herrig Kierdorf Köttingen Lechenich/K. Liblar Niederberg Gesamt: 22 40 69 5 42 42 72 108 10 69 80 230 263 13 1.065 in Kita 23,3 % n. beh. c beh. d in KTP 11,7 % ges. e n. beh. f 5 0,2 5 9 0,4 9 15 0,7 16 1 0,1 1 9 0,4 10 9 0,4 10 16 0,8 17 24 1,1 25 2 0,1 2 15 0,7 16 18 0,8 19 51 2,4 54 59 2,8 61 3 0,1 3 237 11,2 249 2 4 8 1 5 5 8 12 1 8 9 26 29 1 119 beh. g ges. h 3 0,1 5 0,2 8 0,4 1 0,0 5 0,2 5 0,2 8 0,4 0,6 13 1 0,1 8 0,4 9 0,4 1,2 27 1,4 31 2 0,1 5,6 124 Insgesamt n. beh. i beh. j ges. k 7 0,3 8 13 0,6 14 23 1,1 24 2 0,1 2 14 0,7 15 14 0,7 15 24 1,1 25 36 1,7 38 3 0,2 4 23 1,1 24 27 1,3 28 77 3,6 81 88 4,1 92 4 0,2 5 356 16,8 373 Quelle: KDVZ 10.2011; JHP 11.2011 Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung 17 Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Anmerkung: Aus Gründen einer möglichst detailgetreuen Planung werden hier im Folgenden immer Dezimalzahlen verwendet. Ü3 In Erftstadt benötigten im Jahr 2013 auf der Basis einer Versorgungsquote von 100 Prozent etwa 1.182 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. 1.066 Kinder sind davon nicht behindert und 50 sind behindert. Die Stundenbuchungen sind kalkulatorisch wie folgt: 25 h = 37 (3,3%); 35 h = 539 (48,3%); 45 h = 541 (48,5%). Tabelle 5 Prognostizierter Bedarf für die 3- bis 6-Jährigen im Jahr 2013 in Erftstadt Stadtteil Ü3-Ges. nach Buchungsmöglichkeiten Insgesamt 25 h 35 h 45 h, davon n. beh. beh. ges. n. beh. ges. a b c d e f g h Ahrem Blessem/Fr. Bliesheim Borr/Sch. Dirmerzheim Erp Friesheim Gymnich/M. Herrig Kierdorf Köttingen Lechenich/K. Liblar Niederberg Gesamt: 1 2 3 0 2 2 2 4 1 3 3 8 10 0 39 10 22 37 3 27 27 30 62 8 42 40 112 145 7 571 9 20 34 3 25 25 28 56 7 38 36 102 132 7 521 0,9 2,1 3,5 0,3 2,5 2,5 2,8 5,8 0,7 3,9 3,7 10,4 13,5 0,7 53,2 10 22 37 3 27 27 31 62 8 42 40 112 146 7 574 19 44 74 6 53 53 60 122 15 83 78 221 287 14 1.130 20 46 77 6 56 56 63 128 16 87 82 231 3009 15 1.183 Quelle: JHP 11.2011 Fazit: 11 behinderte U3-Kinder und 53 Ü3-Kinder ergeben einen Bedarf für fast 13 integrative Gruppen. In den einzelnen Bezirken werden die Ü3- und die U3-Kinder in den integrativen Gruppen gemischt. 4.2 Bedarf auf Bezirks- und Stadtteilebene Eine punktgenaue Bedarfsdeckung auf Stadtteilebene ist besonders in kleinen Stadtteilen unwirtschaftlich. Außerdem werden gewachsene Strukturen nicht berücksichtigt. Bürger/innen in einer Flächenstadt wie Erftstadt sind es gewohnt, für bestimmte Dienstleistungen längere Wege in Anspruch zu nehmen. Umgekehrt ist es aber ebenso unsinnig, möglichst große Planungseinheiten (z.B. Stadtebene) zu bestimmen, in denen der lokale Bedarf oft `weggerechnet´ werden kann. Für die Zielgruppe der behinderten Kinder bietet es sich an, entsprechende Angebote nach dem geografischen Prinzip zu planen. 9 Der Bedarf erhöht sich um 10 Kinder, die die Waldorf-Kita in Liblar besuchen, ihren Wohnsitz aber außerhalb Erftstadts haben. 18 Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Aus diesem Grund wird die Stadt im Folgenden in die Bezirke Nord (mit 2 Unterbezirken (Dirmerzheim/Gymnich und Kierdorf), West, Ost und Süd eingeteilt. Dies hat bestimmte Folgen: Der Bedarf ist in den Stadtteilen, in denen es keine integrativen Gruppen gibt, um die Anzahl behinderter Kinder niedriger. Sie besuchen eine zentrale Einrichtung im Bezirk. Dort ist der Bedarf entsprechend erhöht. Vorrausichtlicher Bedarf im Jahr 2013 für integrative Plätze im Bezirk Dirmerzheim / Gymnich U3 Laut den Berechnungen in der nachfolgenden Tabelle wird es im Jahr 2013 im Bezirk Dirmerzheim / Gymnich für unter 3-Jährige einen Bedarf für 2 integrative Plätze in Kindertageseinrichtungen geben. In der Kindertagespflege muss ein Platz für behinderte Kinder bereitgestellt werden. Behinderte Kinder aus dem Bezirk Dirmerzheim / Gymnich besuchen, wenn überhaupt, zurzeit integrative Einrichtungen in Friesheim, Lechenich, Liblar oder außerhalb Erftstadts. Tabelle 6 Prognostizierter Bedarf im Jahr 2013 für die unter 3-jährigen behinderten Kinder im Bezirk Dirmerzheim / Gymnich Stadtteil a Kita KTP Insgesamt n. beh. b beh. C ges. d n. beh. e beh. f ges. g n. beh. h beh. i ges. j 9 24 33 0,4 1,1 1,5 10 25 35 5 12 17 0,2 0,6 0,8 5 13 18 14 36 50 0,7 1,7 2,4 15 38 53 Dirmerzheim Gymnich/M. Gesamt: Quelle: JHP 11.2011 Anmerkung: Etwaige Differenzen sind rundungsbedingt! Ü3 Laut den Berechnungen in der nachfolgenden Tabelle wird es im Jahr 2013 im Bezirk Dirmerzheim / Gymnich für 3- bis 6-Jährige einen Bedarf für 8 integrative Plätze in Kindertageseinrichtungen geben. Tabelle 7 Prognostizierter Bedarf im Jahr 2013 für die 3- bis 6-jährigen behinderten Kinder im Bezirk Dirmerzheim / Gymnich Stadtteil Stundenbuchungen Insgesamt 25 h 35 h 45 h, davon n. beh. beh. ges. n. beh. ges. a b c d e f g h Dirmerzheim Gymnich/M. Gesamt: 2 4 6 27 62 89 25 56 81 2,5 5,8 8,3 27 62 89 53 122 176 56 128 184 Quelle: JHP 11.2011 Fazit für den Bezirk Dirmerzheim / Gymnich: 2 behinderte Kinder unter 3 Jahren und 8 behinderte Kinder von 3- bis 6 Jahren ergeben rechnerisch einen Bedarf von 10 Plätzen. Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung 19 Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Vorrausichtlicher Bedarf im Jahr 2013 für integrative Plätze im Bezirk Kierdorf U3 Laut den Berechnungen in der nachfolgenden Tabelle wird es im Jahr 2013 im Bezirk Kierdorf für unter 3-Jährige einen Bedarf für einen integrativen Platz in einer Kindertageseinrichtungen geben. In der Kindertagespflege muss kein Platz für behinderte Kinder bereitgestellt werden. Behinderte Kinder aus dem Bezirk Kierdorf besuchen, wenn überhaupt, zurzeit integrative Einrichtungen in Friesheim, Lechenich, Liblar oder außerhalb Erftstadts. Tabelle 8 Prognostizierter Bedarf im Jahr 2013 für die unter 3-jährigen behinderten Kinder im Bezirk Kierdorf Stadtteil a Kita KTP Insgesamt n. beh. b beh. c ges. d n. beh. e beh. f ges. g n. beh. h beh. i ges. j 15 0,7 16 8 0,4 8 23 1,1 24 Kierdorf Quelle: JHP 11.2011 Ü3 Laut den Berechnungen in der nachfolgenden Tabelle wird es im Jahr 2013 im Bezirk Kierdorf für 3- bis 6-Jährige einen Bedarf für 4 integrative Plätze in Kindertageseinrichtungen geben. Tabelle 9 Prognostizierter Bedarf im Jahr 2013 für die 3- bis 6-jährigen behinderten Kinder im Bezirk Kierdorf Stadtteil Stundenbuchungen Insgesamt 25 h 35 h 45 h, davon n. beh. beh. ges. n. beh. ges. a b c d e f g h Kierdorf 3 42 38 3,9 42 83 87 Quelle: JHP 11.2011 Fazit für den Bezirk Kierdorf : Ein behindertes Kind unter 3 Jahren und 4 behinderte Kinder von 3- bis 6 Jahren ergeben rechnerisch einen Bedarf von 5 Plätzen. Vorrausichtlicher Bedarf im Jahr 2013 für integrative Plätze im Bezirk West U3 Laut den Berechnungen in der nachfolgenden Tabelle wird es im Jahr 2013 im Bezirk West für unter 3-Jährige ein Bedarf für 3 integrative Plätze in Kindertageseinrichtungen geben. In der Kindertagespflege muss ein Platz für behinderte Kinder bereitgestellt werden. 20 Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Tabelle 10 Prognostizierter Bedarf im Jahr 2013 für die unter 3-Jährigen behinderten Kinder im Bezirk West Stadtteil a Kita KTP Insgesamt n. beh. b beh. c ges. d n. beh. e beh. f ges. g n. beh. h beh. i ges. j 5 2 51 58 0,2 0,1 2,4 2,8 5 2 54 61 3 1 26 29 0,1 0,1 1,2 1,4 3 1 27 31 7 3 77 88 0,3 0,2 3,6 4,1 8 4 81 92 Ahrem Herrig Lechenich/K. Gesamt: Quelle: JHP 11.2011 Anmerkung: Etwaige Differenzen sind rundungsbedingt! Ü3 Laut den Berechnungen in der nachfolgenden Tabelle wird es im Jahr 2013 im Bezirk West für 3- bis 6-Jährige ein Bedarf für 12 integrative Plätze in Kindertageseinrichtungen geben. Tabelle 11 Prognostizierter Bedarf im Jahr 2013 für die 3- bis 6-jährigen behinderten Kinder im Bezirk West Stadtteil Stundenbuchungen Insgesamt 25 h 35 h 45 h, davon n. beh. beh. ges. n. beh. ges. a b c d e f g h 1 1 8 9 Ahrem Herrig Lechenich/K. Gesamt: 10 8 112 130 9 7 102 118 0,9 0,7 10,4 12,0 10 8 112 130 19 15 221 255 20 16 231 267 Quelle: JHP 11.2011 Fazit für den Bezirk West: 3 behinderte Kinder unter 3 Jahren und 12 behinderte Kinder von 3- bis 6 Jahren ergeben rechnerisch einen Bedarf von 15 Plätzen. Vorrausichtlicher Bedarf im Jahr 2013 für integrative Plätze im Bezirk Ost U3 Laut den Berechnungen in der nachfolgenden Tabelle wird es im Jahr 2013 im Bezirk Ost für unter 3-Jährige einen Bedarf für 5 integrative Plätze in Kitas geben. In der Kindertagespflege müssen 2 Plätze für behinderte Kinder bereitgestellt werden. Tabelle 12 Prognostizierter Bedarf im Jahr 2013 für die unter 3-Jährigen behinderten Kinder im Bezirk Ost Stadtteil a Blessem/Fr. Bliesheim Köttingen Liblar Kita KTP Insgesamt n. beh. b beh. c ges. d n. beh. e beh. f ges. g n. beh. h beh. i ges. j 9 15 18 59 0,4 0,7 0,8 2,8 9 16 19 61 5 8 9 29 0,2 0,4 0,4 1,4 5 8 9 31 13 23 27 88 0,6 1,1 1,3 4,1 14 24 28 92 Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung 21 Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Gesamt: 101 4,7 106 50 2,4 53 151 7,1 158 Quelle: JHP 11.2011 Ü3 Laut den Berechnungen in der nachfolgenden Tabelle wird es im Jahr 2013 im Bezirk Ost für 3- bis 6-Jährige einen Bedarf für 23 integrative Plätze in Kitas geben. Tabelle 13 Prognostizierter Bedarf im Jahr 2013 für die 3- bis 6-jährigen behinderten Kinder im Bezirk Ost Stadtteil Stundenbuchungen Insgesamt 25 h 35 h 45 h, davon n. beh. beh. ges. n. beh. ges. a b c d e f g h 2 3 3 10 17 Blessem/Fr. Bliesheim Köttingen Liblar Gesamt: 22 37 40 145 244 20 34 36 132 223 2,1 3,5 3,7 13,5 22,7 22 37 40 146 245 44 74 78 287 482 46 77 82 300 505 Quelle: JHP 11.2011 Fazit für den Bezirk Ost: 5 behinderte Kinder unter 3 Jahren und 23 behinderte Kinder von 3 bis 6 Jahren ergeben rechnerisch einen Bedarf von 28 Plätzen. Vorrausichtlicher Bedarf im Jahr 2013 für integrative Plätze im Bezirk Süd U3 Laut den Berechnungen in der o. a. Tabelle wird es im Jahr 2013 im Bezirk Süd für unter 3-Jährige ein Bedarf für einen integrativen Platz in einer Kita geben. In der Kindertagespflege muss ebenfalls ein Platz für behinderte Kinder bereitgestellt werden. Tabelle 14 Prognostizierter Bedarf im Jahr 2013 für die unter 3-Jährigen behinderten Kinder im Bezirk Süd Stadtteil a Kita KTP Insgesamt n. beh. b beh. c ges. d n. beh. e beh. f ges. g n. beh. h beh. i ges. j 1 9 16 3 29 0,1 0,4 0,8 0,1 1,4 1 10 17 3 31 1 5 8 1 15 0,0 0,2 0,4 0,1 0,7 1 5 8 2 15 2 14 24 4 44 0,1 0,7 1,1 0,2 2,1 2 15 25 5 46 Borr/Sch. Erp Friesheim Niederberg Gesamt: Quelle: JHP 11.2011 Ü3 Laut den Berechnungen in der nächsten Tabelle wird es im Jahr 2013 im Bezirk Süd für 3- bis 6-Jährige ein Bedarf für 6 integrative Plätze in Kindertageseinrichtungen geben. 22 Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Tabelle 15 Prognostizierter Bedarf im Jahr 2013 für die 3- bis 6-jährigen behinderten Kinder im Bezirk Süd Stadtteil Stundenbuchungen Insgesamt 25 h 35 h 45 h, davon n. beh. beh. ges. n. beh. ges. a b c d e f g h Borr/Sch. Erp Friesheim Niederberg Gesamt: 0 2 2 1 5 3 27 30 7 68 3 25 28 7 62 0,3 2,5 2,8 0,7 6,3 3 27 31 7 68 6 54 60 14 134 6 56 63 15 140 Quelle: JHP 11.2011 Fazit für den Bezirk Süd: Ein behindertes Kind unter 3 Jahren und 6 behinderte Kinder von 3- bis 6 Jahren ergeben rechnerisch einen Bedarf von 7 Plätzen. Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung 23 Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 5 Bestandsaufnahme Eine Beschreibung der bereits vorhandenen Angebote zur Befriedigung des Bedarfs für die Förderung von behinderten Kindern in integrativen Gruppen und in Einzelintegration wurde bereits in der Vorlage 190/2011 (JHA v. 15.06.2001) vorgenommen. An dieser Stelle wird auf die Informationen in der o. a. Vorlage verwiesen. In der Bestandsaufnahme werden die zurzeit vorhandenen Angebote für behinderte Kinder unter 6 Jahren, auch außerhalb Erftstadts, aufgelistet. Zur Information sind neben der hier hauptsächlich interessierenden Versorgung mit Plätzen in Kindertageseinrichtungen auch die einschlägigen Beratungsdienste und sonstigen Angebote aufgeführt. Weitere Dienste und Einrichtungen sind in der Broschüre „Wegweiser Frühe Hilfen für Familien in Erftstadt – Informationen, Tipps und Adressen“ aufgeführt. 5.1 Ambulante Förderung behinderter Kinder Die erste Kontaktstelle für Eltern eines behinderten Kindes ist die Beratungsstelle für Behinderte des Kreisgesundheitsamtes in Bergheim. Sie können dort über verschiedene Hilfen (Finanzen, Frühförderung, Heil- und Hilfsmittel, Schwerbehindertenausweis, Spezialkinderkuren etc.) beraten werden. Ab dem Säuglingsalter bestehen für behinderte und entwicklungsverzögerte Kinder Förderungsmöglichkeiten u. a. bei folgenden Institutionen: - Zentrum für pädagogische Frühförderung und Beratung e.V. in Bergheim Sozialpädiatrisches Zentrum des Rhein-Erft-Kreises – Heinrich-Meng-Institut in Kerpen In Düren gibt es eine Frühfördereinrichtung für blinde Menschen, die die Kinder zu Hause betreut. Ebenfalls in Düren arbeitet die Beratungsstelle für sehgeschädigte Kinder. Sehbehinderte können sich auch an entsprechende Beratungsstellen in Köln wenden. Der Verein „Hilfe für das autistische Kind“ unterhält eine Beratungs- und Therapiestelle in Köln. Ein Teil der behinderten aber auch der entwicklungsverzögerten Kinder wird von frei praktizierenden KrankengymnastInnen betreut. Sprachbehinderte Kinder werden durch speziell ausgebildete LogopädInnen gefördert. Die Jugendärzte und -ärztinnen des Erftkreises bedauern, dass es im Kreis keinen Sprachheilkindergarten für schwer sprachbehinderte und stark entwicklungsverzögerte Kinder gibt. Zentrum für Pädagogische Frühförderung und Beratung Rhein-Erft-Kreis e.V. Das Zentrum für pädagogische Frühförderung ist eine Einrichtung für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder oder Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten. Zusammen mit den Eltern wird hier die bisherige Entwicklung des Kindes erfasst und auf der Grundlage von medizinischen Berichten und pädagogisch-psychologischen Untersuchungen der kindliche Entwicklungsstand festgestellt. Falls Anzeichen für eine Behinderung, Entwicklungsauffälligkeit etc. vorliegen, werden die Eltern über die Hilfsmöglichkeiten beraten und in einem Förderplan werden 24 Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege alle notwendigen Maßnahmen unter Berücksichtigung der familiären Situation zusammengefasst und aufeinander abgestimmt. Zu den Maßnahmen zählen: - Mobile Hausfrühförderung - Förderung in der vertrauten häuslichen Umgebung, Sprachheilbehandlung durch Sprachtherapeuten, Wahrnehmungsförderung - Förderung in Kleingruppen für Kinder mit Leistungsschwächen z.B. beim Malen, Eltern-Kind-Gruppe - Treffen für Eltern mit behinderten und nichtbehinderten Kindern zum Gespräch und zum gemeinsamen Spiel. Zentrum für Frühbehandlung und Frühförderung e.V. in Köln Die Aufgaben des Zentrums für Frühbehandlung und Frühförderung e.V. liegen in folgenden Schwerpunkten begründet: - Medizinisch-therapeutische Behandlung Sicherstellung der Hilfsmittelversorgung Sicherstellung der medizinisch-therapeutischen und sonderpädagogischen Versorgung durch Kooperation mit niedergelassenen Therapeut/innen psychologische Diagnostik, beziehungsweise Förderdiagnostik Kooperation bezüglich Therapieplanung mit Kinderärztinnen und Kinderärzten Beratung der Eltern des behinderten Kindes Heilpädagogische Behandlung und Förderung behinderter Kinder in Kindergärten beratende psychologische Hilfen in seelischen Konfliktsituationen praktische Hilfen im Alltag Beratung von Mitarbeiter/innen in Kindergärten Sozialpädiatrisches Zentrum - Riehl - Kinderkrankenhaus Sozialpädiatrische Zentren bieten Diagnose und Therapie für alle Kinder mit Entwicklungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten und Behinderungen an. Das Einzugsgebiet der o. g. Klinik ist die Stadt Köln und der Umkreis. Angeboten werden u. a. Beratung, medikamentöse Therapie, Psychotherapie mit Kindern und Eltern, Elterntraining, Krankengymnastik, Beschäftigungstherapie, heilpädagogische Übungsbehandlung und sonderpädagogische Förderung. Sozialpädiatrisches Zentrum – Heinrich-Meng-Institut Das Sozialpädiatrische Zentrum ist zuständig für die Untersuchung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen im Kontext des sozialen Umfeldes, einschließlich der Beratung und Anleitung von Bezugspersonen. Zum Behandlungsspektrum gehören insbesondere Krankheiten, die Entwicklungsstörungen, drohende und manifeste Behinderungen sowie Verhaltens- und seelische Störungen jeglicher Ätiologie bedingen. Aufgabe ist es, möglichst früh Entwicklungsauffälligkeiten bzw. Störungen, die zu einer Erkrankung führen können, zu erkennen, um das Kind davor zu bewahren, krank oder behindert zu werden. Um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können, benötigen Kassenpatienten den Überweisungsschein einer / eines Kinder- oder Nervenärztin oder -arztes. 5.2 Heilpädagogische Einrichtungen Behinderte Kinder, die in Kindertageseinrichtungen nicht, noch nicht oder nicht angemessen betreut oder gefördert werden können, werden in heil- und sonderpädagogischen Einrichtungen betreut. Da in Erftstadt selbst keine speziellen Einrichtungen vorhanden sind, entstehen für die Eltern behinderter Kinder erhebliche Fahrtzeiten zu den Einrichtungen außerhalb Erftstadts, was für die Kinder wiederum eine erAmt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung 25 Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege hebliche Belastung bedeutet. Heilpädagogische Kindergärten bzw. Sonderkindergärten gibt es in Elsdorf (Caritas-Verband), Hürth-Gleuel und Frechen-Buschbell (beide Lebenshilfe). Die Gruppengröße einer heilpädagogischen Gruppe beträgt 8 bis 9 Kinder. Nur in Hürth-Gleuel werden jährlich 2 Kinder aus Erftstadt betreut. Ein heilpädagogischer Kindergarten ist eine Tageseinrichtung für Kinder, die in einer Regeleinrichtung nicht betreut oder gefördert werden können. Das Angebot an Kindergartenplätzen für behinderte Kinder ist im Rhein-Erft-Kreis nicht ausreichend. Dreijährige Kinder haben so kaum eine Chance, einen Platz zu bekommen. Behinderten Kindern wird so eine umfassende Förderung vorenthalten. Wenn sie keinen Platz in einer integrativen Gruppe bekommen, sind ihre Kontakte zu gleichaltrigen Kindern auf die Familie und das soziale Umfeld beschränkt. Die Familien werden extrem belastet, da sie auch dafür Sorge tragen müssen, die verschiedenen Fördermaßnahmen zu organisieren und zu koordinieren. Die heilpädagogischen Einrichtungen werden zukünftig auslaufen. 5.3 Integrative Kindertageseinrichtungen und Plätze Integrative Gruppen werden als Tagesgruppen geführt.10 Die behinderten Kinder haben einen Anspruch auf Therapie in der Einrichtung, auf einen Fahrtendienst und die Übernahme der Elternbeiträge. Kindertageseinrichtungen werden offiziell als integrative Einrichtungen anerkannt und besonders gefördert. Die erhöhten Kosten für Personal und Therapie werden durch das Landesjugendamt finanziert. Die integrativen Gruppen setzen einen besonderen Akzent auf das Sozialverhalten der Kinder. Das gemeinsame Leben und Erleben behinderter und nicht behinderter Kinder wird zur `Normalität´. Die integrativen Einrichtungen und Plätze verteilen sich relativ gleichmäßig geografische auf den Süden (Friesheim), den Westen (Lechenich) und den Osten (Liblar) von Erftstadt (vgl. folgende Tabelle). Im Norden (Gymnich) ist bisher kein Angebot vorhanden. Tabelle 16 Vorhandene Plätze für behinderte Kinder in Kindertageseinrichtungen KindertagesNicht behinderte Kinder Ki. in integr. Gr einrichtungen n. beh. beh. in den Gruppenformen: mit integrativen Ib Ic II b III a III b III c III c III c U3 Ü3 U3 Ü3 U3 Ü3 Ü3 Angeboten Ü3 Ü3 Ü3 a b c d e f g h i j k Friesheim 5 15 25 20 10 Lechenich-Süd 5 15 10 25 20 20 10 Sonnenkinder 20 2 Th.-Heuß-Str. 5 15 25 20 20 10 Gesamt 10 30 5 15 10 25 70 40 60 32 Ges. l 75 105 22 95 297 Quelle: V 660/2010, Anlage 2; JHA vom 28.02.2011 10 Laut KiBiz gibt es folgende Gruppentypen: Gruppentyp I = 20 Kinder, davon 4 bis 6 unter 2 Jahren und 14 bis 16 ab 3 Jahre bis zur Einschulung – 2 Fachkräfte. Gruppentyp II = 10 Kinder unter 3 Jahren – 2 Fachkräfte. Gruppentyp III a/b = 25 Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung; III c = 20 Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung – eine Fachkraft und eine Ergänzungskraft. In einer integrativen Gruppe werden 10 nicht behinderte und 5 behinderte Kinder (davon bis zu 2 U3) max. 45 Stunden betreut. 26 Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege In der folgenden Abbildung sind die rechnerische Anzahl der unter 3-jährigen und der 3- bis 6-jährigen behinderten Kinder sowie die derzeit vorhandenen Angebote in räumlicher Aufteilung dargestellt. Kier. (1; 4) Gymnich (1; 6) Köttingen (1; 4) Dirmerzheim (0; 3) Bles. (0; 2) Herrig (0; 1) Liblar (3; 14) Lechenich (2; 10) Bliesheim (1; 3) Ahrem (0; 1) Erp (0; 3) Friesheim (1; 3) Borr (0; 0) Niederberg (0; 1) Abbildung 1 Anzahl der behinderten Kinder < 6 Jahre, die 2013 einen Anspruch auf einen Kita-Platz haben (Quote = 4,5 %; gerundet) / Platzangebot 2011 Quelle: JHP 11.2011 Legende: (1; 4) Anzahl beh. Kinder mit Kita-Anspruch z.B. 1 x U3; 4 x Ü3 Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung 27 Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Anzahl der vorhandenen Kita-Plätze für beh. Kinder von 3 bis 6 Jahren Anzahl der vorhandenen Kita-Gruppen für beh. Kinder von 3 bis 6 Jahren Den behinderten Kindern bleiben bei einem wohnortnahen Angebot die langen Fahrtzeiten und damit verbunden eine längere Abwesenheit von der Familie erspart. Die Eltern der behinderten Kinder können in der integrativen Einrichtung, bedingt durch die räumliche Nähe, intensiver in die Therapie einbezogen werden. Der Austausch mit den Eltern kann unkomplizierter und situationsbezogener erfolgen als in Sondereinrichtungen. Die Familien behinderter Kinder können durch die Kindertageseinrichtung in das Gemeinwesen mit einbezogen werden. Der Gefahr einer Isolierung des Kindes wird so entgegengewirkt. 28 Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 6 Maßnahmeplanung bis 2013 In der Maßnahmeplanung wird ein Soll-Ist-Vergleich aller Einrichtungen, Dienste und Maßnahmen vorgenommen. Es wird festgelegt, durch welche Maßnahmen der ermittelte Bedarf befriedigt werden kann. Im Bereich der Versorgung der behinderten Kinder in Kindertageseinrichtungen betrifft der Soll-Ist-Vergleich die Anzahl und das Ausmaß der zu betreuenden Kinder und die Anzahl des zusätzlichen Personals. Die Lage der Einrichtungen mit integrativen Plätzen im Bezirk hat Auswirkungen auf die Anzahl der Plätze für behinderte und nicht behinderte Kinder in den jeweiligen Stadteilen. So steigt der Bedarf durch ein integratives Angebot in den Stadtteilen mit einem integrativen Angebot, da behinderte Kinder aus den anderen Statteilen zusätzlich aufgenommen werden. Wegen der kleineren Gruppengröße der integrativen Gruppen müssen neue Regelplätze geschaffen werden. In den Stadtteilen des Bezirks, die keine integrativen Plätze anbieten, nimmt der Bedarf entsprechend ab. Regelgruppe = 25 Plätze Integrative Gruppe = 10 n. beh. + 5 beh. Kinder = 15 Plätze (- 10) Abbildung 2 Beispiel für eine Platzreduzierung bei Änderung der Gruppenstruktur Quelle: JHP 11.2011 Wie die Förderung der unter 3-jährigen behinderten Kinder in Tageseinrichtungen erfolgen soll, wird seit einigen Jahren auf Landesebene erprobt. Es gibt folgende Modellgruppen: Tabelle 17 Struktur der Modellgruppe 1 Über 3 Jahre 2-Jährige Kinder ges. Personelle Besetzung Kinder ohne Behinderung 7 - 8 Kinder 2 - 3 Kinder 10 2 sozialpädagogische Fachkräfte Kinder mit einer Behinderung 3 - 4 Kinder 1 - 2 Kinder 5 Therapeutische Fachkräfte Logopäden, Physiotherapeuten Ges. Kinder mit einer Behinderung 2 Kinder 2 Kinder 4 Therapeutische Fachkräfte Logopäden, Physiotherapeuten Ges. 11 4 15 Quelle: LVR 11.2011 Tabelle 18 Struktur der Modellgruppe 2 Über 3 Jahre 1- bis 2-Jährige Kinder ges. Personelle Besetzung Kinder ohne Behinderung 8 Kinder 3 Kinder 11 2 sozialpädagogische Fachkräfte 10 5 15 Quelle: LVR 11.2011 Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung 29 Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 6.1 Soll-Ist-Vergleich auf Stadtebene Wie bereits dokumentiert, wird die Anzahl der unter 6-jährigen Kinder in den Folgejahren leicht zurückgehen. Unter der Vorraussetzung, dass 4 bis 5 Prozent dieser Altergruppe einen integrativen Platz benötigen – davon ein kleiner Teil in der Kindertagespflege – werden laut folgender Tabelle, die eine Gegenüberstellung von Platznachfrage und -angebot dokumentiert, insgesamt 64 Plätze benötigt. Tabelle 19 Planungsraster behinderte Kinder in Kindertageseinrichtungen 2013 Planungsgrößen Soll (ca.) Ist Plätze Diff. Quote in % Zusätzl. Gruppen a b c d e f Inanspr. beh. Kinder ges. davon Ü3 davon U3 davon Tagespflege davon in Kita 70 53 17 6 11 32 32 0 0 0 -38 -21 -17 -6 -11 45,7 60,4 0,0 0,0 0,0 4 2 Quelle: V 190/2011; JHA 15.06.2011 Im Jahr 2013 werden demnach 17 Plätze, davon 11 in Kindertageseinrichtungen und 6 in Kindertagespflege, für unter 3-jährige behinderte Kinder und weitere 53 Plätze für 3- bis 6-jährige behinderte Kinder benötigt. Dies sind zusammen 70 Plätze. Zurzeit sind 32 Plätze in Ü3-Gruppen vorhanden. Es werden also mindestens 6 weitere integrative Gruppen benötigt. In der Kindertagespflege werden zurzeit keine Plätze für behinderte Kinder angeboten. Die folgenden Berechnungen betreffen die Befriedigung des Bedarfs in den Kindertageseinrichtungen auf Stadtteil- und Bezirksebene. 6.2 Soll-Ist-Vergleich auf Bezirks- und Stadtteilebene An dieser Stelle wird noch einmal darauf verwiesen, dass die zentrale Unterbringung von behinderten Kindern in den Bezirken zur Erhöhung des Platzbedarfs am Sitz des integrativen Angebotes führt. In den Stadtteilen ohne integratives Angebot wird der Bedarf entsprechend reduziert. Integrative Plätze für unter 3-Jährige werden in Erftstadt zurzeit noch nicht angeboten. Unter 3-Jährige und 3- bis 6-jährige Kinder mit Behinderungen werden nicht altersmäßig getrennt, sondern in einer integrativen Ü3Gruppe gemeinsam betreut. Maßnahmeplanung bis zum Jahr 2013 für integrative Plätze im Bezirk Dirmerzheim / Gymnich Laut der Bedarfsrechnung (vgl. Tab. 6) wird es im Jahr 2013 im Bezirk Dirmerzheim / Gymnich für unter 3-Jährige einen Bedarf für 2 integrative Plätze in Kindertageseinrichtungen geben. Diese Plätze sind vorzugsweise in Gymnich zu schaffen. Laut der Bedarfsrechnung (vgl. Tab. 7) wird es im Jahr 2013 im Bezirk Nord für 3- bis 6Jährige einen Bedarf für 8 integrative Plätze in Kindertageseinrichtungen geben. Ins30 Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege gesamt sind im Bezirk Nord demnach 10 Plätze für behinderte Kinder zu schaffen. Tabelle 20 Unter 6-Jährige mit Platzbedarf im Bezirk Dirmerzheim / Gymnich 2013 Kita U3 Kita Ü3 Insgesamt n. beh. beh. ges. n. beh. beh. ges. n. beh. beh. ges. a b c d e f g e f g Dirmerzheim Gymnich/M. Gesamt: 9 24 33 0,4 1,1 1,5 10 25 35 54 122 176 63 0 146 9,8 209 9,8 56 128 184 2,5 5,8 8,3 63 156 219 Quelle: JHP 11.2011 Die Versorgung von 10 behinderten Kindern erfordert 2 integrative Gruppen III (je Gruppe 5 behinderte und 10 nicht behinderte Kinder). Eine bedarfsgerechte Versorgung im Bezirk erfordert die folgende Angebotsplanung: Tabelle 21 Neue Angebotsstruktur im Bezirk Dirmerzheim / Gymnich 2013 Stadtteil Träger Maßnahme geplant Dirmerzheim Gymnich Stadt Kath. Stadt I a b II c 20 20 a b 10 10 III c a Int. b c 25 20 25 25 20 NEU Gymnich ges. Bezirk 40 40 10 20 50 75 20 40 30 30 30 Ges. 55 45 75 30 150 205 Quelle: JHP 11.2011 Unter 3-Jährige 10 unter 3-jährige Kinder können im Kita-Jahr 2013 in den bereits vorhandenen 2 Gruppen I und weitere 20 in 2 Gruppen II betreut werden. Dies sind zusammen 30 unter 3-Jährige. 35 Kinder müssen aber rechnerisch versorgt werden. Das Angebot ist ausreichend, da in Gruppen I zwischen 4 und 6 unter 3-Jährige aufgenommen werden können. 3- bis 6-Jährige In den bereits vorhandenen 2 Gruppen I können 30, in den 3 vorhandenen Gruppen III a/b können 75 und in den vorhandenen Gruppen III c können 40 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren versorgt werden. Dies ergibt 145 Plätze für 3- bis 6-Jährige. Durch die Schaffung von 2 integrativen Gruppen würden weitere 30 Plätze für 3- bis 6Jährige geschaffen, wovon 10 Plätze für behinderte Kinder sind. Dies erhöht die Platzzahl für die 3- bis 6-Jährigen auf insgesamt 175. Bezogen auf die 2 Stadtteile mit zurzeit insgesamt 3 Einrichtungen und dann planerisch vorhandenen 11 Gruppen finden rechnerisch 14 Kinder (U3 = -5; Ü3 = -9) keinen Platz. Dieser Bedarf wird gesamtstädtisch aufgefangen (siehe Bezirk Ost). Maßnahmeplanung bis zum Jahr 2013 für integrative Plätze im Bezirk Kierdorf Laut der Bedarfsrechnung (vgl. Tab. 8) wird es im Jahr 2013 im Bezirk Kierdorf für unter 3-Jährige einen Bedarf für einen integrativen Platz in Kindertageseinrichtungen geben. Dieser Platz ist im Ü3-Bereich zu schaffen. Laut der Bedarfsrechnung (vgl. Tab. 9) wird es im Jahr 2013 im Bezirk Nord für 3- bis 6-Jährige einen Bedarf für 4 Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung 31 Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege integrative Plätze in Kindertageseinrichtungen geben. Insgesamt sind im Bezirk Kierdorf demnach 5 Plätze für behinderte Kinder zu schaffen. Tabelle 22 Unter 6-Jährige mit Platzbedarf im Bezirk Kierdorf 2013 Kita U3 Kita Ü3 n. beh. beh. ges. n. beh. beh. ges. a b c d e f g Kierdorf 15 0,7 16 83 Insgesamt n. beh. beh. ges. e f g 87 3,9 99 4,6 104 Quelle: JHP 11.2011 Die Versorgung von 5 behinderten Kindern erfordert eine integrative Gruppen III (je Gruppe 5 behinderte und 10 nicht behinderte Kinder). Eine bedarfsgerechte Versorgung im Bezirk erfordert die folgende Angebotsplanung: Tabelle 23 Neue Angebotsstruktur im Bezirk Kierdorf 2013 Stadtteil Träger Maßnahme geplant Kierdorf Kath. ASB NEU Bezirk I a b c 20 14 6 20 14 46 II a b III c a Int. b c 15 10 15 10 Ges. 15 15 20 45 35 100 Quelle: JHP 11.2011 Unter 3-Jährige 15 unter 3-jährige Kinder können im Kita-Jahr 2013 in den bereits vorhandenen bzw. neu zu schaffenden 3 Gruppen I betreut werden. 16 Kinder müssen aber rechnerisch versorgt werden. Das Angebot ist ausreichend, da in Gruppen I zwischen 4 und 6 unter 3-Jährige aufgenommen werden können. 3- bis 6-Jährige In den bereits vorhandenen 2 Gruppen I können 30 und in einer vorhandenen Gruppen III b/c können 25 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren versorgt werden. Dies ergibt 55 Plätze für 3- bis 6-Jährige. Durch die Schaffung einer integrativen Gruppe und einer weiteren Gruppe I würden weitere 30 Plätze für 3- bis 6-Jährige geschaffen, wovon 5 Plätze für behinderte Kinder sind. Dies erhöht die Platzzahl für die 3- bis 6Jährigen auf insgesamt 85. Bezogen auf Kierdorf mit zurzeit insgesamt 2 Einrichtungen und dann planerisch vorhandenen 5 Gruppen finden rechnerisch 3 Kinder (U3 = -1; Ü3 = -2) keinen Platz. Dieser Bedarf wird gesamtstädtisch aufgefangen. Maßnahmeplanung bis zum Jahr 2013 für integrative Plätze im Bezirk West Laut der Bedarfsrechnung (vgl. Tab. 10) wird es im Jahr 2013 im Bezirk West für unter 3-Jährige einen Bedarf für 3 integrative Plätze in Kindertageseinrichtungen geben. Diese Plätze sind vorzugsweise in Lechenich zu schaffen. Laut der Bedarfsrechnung (vgl. Tab. 11) wird es im Jahr 2013 im Bezirk West für 3- bis 6-Jährige einen Bedarf für 12 integrative Plätze in Kindertageseinrichtungen geben. Insgesamt werden im Bezirk West demnach 15 integrative Plätze für behinderte Kinder benötigt. 32 Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Tabelle 24 Unter 6-Jährige mit Platzbedarf im Bezirk West 2013 Kita U3 Kita Ü3 n. beh. beh. ges. n. beh. ges. beh. a b c d e f g Ahrem Herrig Lechenich/K. Gesamt: 5 2 51 58 0,2 0,1 2,4 2,8 5 2 54 61 19 0,9 15 0,7 221 10,4 255 12,0 20 16 231 267 n. beh. e Insgesamt beh. ges. f g 0 24 0 18 272 14,8 313 14,8 24 18 287 328 Quelle: JHP 11.2011 Die Versorgung von 15 behinderten Kindern erfordert 3 integrative Gruppen III (je Gruppe 5 behinderte und 10 nicht behinderte Kinder). Es gibt im Bezirk West in der Kita Lechenich-Süd bereits 2 integrative Gruppen mit 10 Plätzen für behinderte Kinder und 20 Plätzen für nicht behinderte Kinder. 1 weitere integrative Gruppe mit 5 Plätzen für behinderte Kinder und 10 Plätzen für nicht behinderte Kinder ist vorzugsweise in Lechenich zu schaffen. Eine bedarfsgerechte Versorgung im Bezirk erfordert die folgende Angebotsplanung: Tabelle 25 Neue Angebotsstruktur im Bezirk West 2013 Stadtteil Träger Maßnahme geplant Ahrem Herrig Lechenich Kath. Stadt Kath. Baum Minis Nord Süd Lechenich ges. Bezirk West hrAhrHLech Quelle: JHP 11.2011 I a b II c a b III c a 10 10 20 20 9 20 20 60 60 b 25 20 20 10 10 10 Int. 20 20 6 20 15 20 30 25 66 45 50 86 45 25 10 25 29 25 39 25 Ges. c 25 30 50 20 15 90 105 280 335 Unter 3-Jährige 20 unter 3-jährige Kinder können im Kita-Jahr 2013 in den bereits vorhandenen 4 Gruppen I und weitere 49 in den bereits vorhandenen oder geplanten 5 Gruppen II betreut werden. Dies sind zusammen 69 Plätze für unter 3-Jährige. Rechnerisch werden bei einer Versorgungsquote von 35 Prozent 61 U3-Plätze benötigt. Deshalb können die Gruppen I mit 4 unter 3-Jährigen belegt werden. 3- bis 6-Jährige In den bereits vorhandenen 4 Gruppen I können 60, in den 3 vorhandenen Gruppen III a/b können 75, in den vorhandenen 4 Gruppen III c können 80 und in den zurzeit vorhandenen 2 integrativen Gruppen 30 Kinder (davon 10 behinderte Kinder) im Alter von 3 bis 6 Jahren versorgt werden. Dies sind insgesamt 251 Plätze für 3- bis 6Jährige. Durch die Schaffung einer weiteren integrativen Gruppe würden weitere 15 Plätze für 3- bis 6-Jährige geschaffen, wovon 5 Plätze für behinderte Kinder sind. Bezogen auf die 3 Stadtteile mit insgesamt 7 Einrichtungen und dann planerisch vorhandenen 16 Gruppen finden rechnerisch alle Kinder einen Platz. Es gibt sogar ein Überangebot von 7 Plätzen (U3 = +8; Ü3 = -1). Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung 33 Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Maßnahmeplanung bis zum Jahr 2013 für integrative Plätze im Bezirk Ost Laut der Bedarfsrechnung (vgl. Tab. 12) wird es im Jahr 2013 im Bezirk Ost für unter 3-Jährige einen Bedarf für 5 integrative Plätze in Kindertageseinrichtungen geben. Diese Plätze sind vorzugsweise in Liblar zu schaffen. Laut der Bedarfsrechnung (vgl. Tab. 13) wird es im Jahr 2013 im Bezirk Ost für 3- bis 6-Jährige einen Bedarf für 23 integrative Plätze in Kindertageseinrichtungen geben. Insgesamt werden im Bezirk Ost demnach 28 integrative Plätze für behinderte Kinder benötigt. Tabelle 26 Unter 6-Jährige mit Platzbedarf im Bezirk Ost 2013 Kita U3 Kita Ü3 n. beh. beh. ges. n. beh. beh. a b c d e f Blessem/Fr. Bliesheim Köttingen Liblar Gesamt 9 15 18 59 101 9 0,4 0,7 16 0,8 19 2,8 61 4,7 106 44 74 78 287 482 ges. g Insgesamt n. beh. beh. ges. e f g 2,1 46 3,5 77 3,7 82 13,5 300 22,7 505 53 53 0 89 89 0 96 0 96 345 27,4 373 583 27,4 611 Quelle: JHP 11.2011 Die Versorgung von 28 behinderten Kindern erfordert mindestens 5 integrative Gruppen III (je Gruppe 5 behinderte und 10 nicht behinderte Kinder) sowie 3 Einzelintegrationsplätze. Integrative Plätze für 3- bis 6-Jährige werden im Bezirk Ost bereits in der Kita Theodor-Heuss-Straße in 2 integrativen Gruppen III mit 10 Plätzen für behinderte Kinder und 20 Plätzen für nicht behinderte Kinder angeboten. Die Kita Sonnenkinder hat bereits 2 Einzelintegrationsplätze. 3 weitere integrative Gruppen III mit 15 Plätzen für behinderte Kinder und 30 Plätzen für nicht behinderte Kinder sind vorzugsweise in Liblar zu schaffen. Eine bedarfsgerechte Versorgung im Bezirk erfordert die folgende Angebotsplanung: Tabelle 27 Neue Angebotsstruktur im Bezirk Ost 2013 Stadtteil Blessem Bliesheim Bliesheim ges. Köttingen Liblar Träger Maßnahme geplant Stadt Kath. Stadt I a b II c a b 10 III c a 15 b 25 20 20 Stadt Alban Barbara Evang. Sonnen. Umzug/Erw. Spatzen Waldorf Th.-H. W.-B. 20 20 10 10 25 25 25 20 20 10 10 25 Int. c 10 20 15 9 6 10 10 25 20 25 20 20 75 150 106 196 NEU Liblar ges. Bezirk Ost 20 40 40 60 60 40 55 20 60 20 20 20 20 40 70 9 19 15 30 30 75 75 Quelle: JHP 11.2011 34 Ges. Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung 95 105 40 55 30 35 15 35 60 65 30 365 625 Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Unter 3-Jährige 25 unter 3-jährige Kinder können im Kita-Jahr 2013/14 in den bereits vorhandenen 5 Gruppen I und weitere 89 in den bereits vorhandenen und geplanten 9 Gruppen II betreut werden. Dies sind zusammen 114 Plätze für unter 3-Jährige. 3- bis 6-Jährige in den bereits vorhandenen 5 Gruppen I können 75, in den 6 vorhandenen Gruppen III a/b können 165 und in den vorhandenen 10 Gruppen III c 196 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren versorgt werden. 30 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren, wovon 10 behindert sind, werden zurzeit in 2 integrativen Gruppen betreut. 3 weitere integrative Gruppen III c mit 15 Plätzen für behinderte Kinder und 30 Plätze für nicht behinderte Kinder sind notwenig. Dies sind dann insgesamt 511 Plätze für 3- bis 6-Jährige. Bezogen auf die 4 Stadtteile mit zurzeit insgesamt 12 Einrichtungen und vorhandenen 31 Gruppen finden alle Kinder einen Platz. Es gibt sogar ein Überangebot von 14 Plätzen (U3 = +8; Ü3 = +6), die als Ausgleich für Gesamt-Erftstadt genutzt werden können. Maßnahmeplanung bis zum Jahr 2013 für integrative Plätze im Bezirk Süd Laut der Bedarfsrechnung (vgl. Tab. 13) wird es im Jahr 2013 im Bezirk Süd für unter 3-Jährige einen Bedarf für einen integrativen Platz in einer Kindertageseinrichtungen geben. Der Bedarf soll in Friesheim befriedigt werden. Laut der Bedarfsrechnung (vgl. Tab. 14) wird es im Jahr 2013 im Bezirk Süd für 3- bis 6-Jährige einen Bedarf für 6 integrative Plätze in Kindertageseinrichtungen geben. Insgesamt sind im Bezirk Süd demnach 8 integrative Plätze für behinderte Kinder notwendig. Tabelle 28 Unter 6-Jährige mit Platzbedarf im Bezirk Süd 2013 Kita U3 Kita Ü3 n. beh. beh. ges. n. beh. beh. ges. a b c d e f g Borr/Sch. Erp Friesheim Niederberg Gesamt: 1 9 16 3 29 0,1 0,4 0,8 0,1 1,4 1 10 17 3 31 6 54 60 14 134 6 0,3 2,5 56 2,8 63 0,7 15 6,3 140 Insgesamt n. beh. beh. ges. e f g 7 63 76 17 163 0 0 7,7 0 7,7 7 63 84 17 171 Quelle: JHP 11.2011 Die Versorgung von 8 behinderten Kindern erfordert eine integrative Gruppen III (je Gruppe 5 behinderte und 10 nicht behinderte Kinder) sowie 3 Einzelintegrationsplätze. 10 integrative Plätze für 3- bis 6-Jährige werden im Bezirk Süd in der Kita Friesheim zurzeit angeboten. Da rechnerisch ein Überangebot von 2 Plätzen im Bezirk besteht, können behinderte Kinder aus anderen Stadtteilen betreut werden. Eine bedarfsgerechte Versorgung im Bezirk erfordert die folgende Angebotsplanung: Unter 3-Jährige 5 unter 3-jährige Kinder können im Kita-Jahr 2013/14 in der bereits vorhandenen einen Gruppe I und weitere 30 in den bereits umgesetzten bzw. geplanten 3 Gruppen Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung 35 Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege II betreut werden. Dies sind zusammen 35 Plätze für unter 3-Jährige. 3- bis 6-Jährige In der bereits vorhandenen Gruppe I können 15, in den 2 vorhandenen Gruppen III a/b 50 und in den vorhandenen 2 Gruppen III c 40 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren versorgt werden. 30 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren, wovon 10 behindert sind, werden zurzeit in 2 integrativen Gruppen betreut. Dies sind insgesamt 135 Plätze für 3- bis 6-Jährige. Tabelle 29 Neue Angebotsstruktur im Bezirk Süd 2013 Stadtteil Träger Maßnahme geplant Borr Erp Friesheim Bezirk Süd Stadt Kath. Stadt I a II b 9 9 c 11 11 a b 10 20 30 III c a b 25 25 50 Int. Ges. c 20 20 40 30 30 20 55 95 170 Quelle: JHP 11.2011 Bezogen auf die 3 Stadtteile mit zurzeit insgesamt 3 Einrichtungen und vorhandenen 10 Gruppen findet rechnerisch ein Kind (U3 = +4; Ü3 = -5) keinen Platz. Dieser Bedarf wird gesamtstädtisch aufgefangen. Eine Punktlandung, d.h. die Anzahl der Kinder stimmt mit der Anzahl der Plätze auf Stadtteilebene genau übereinstimmt, kann es nicht geben. Planung ist aber auch immer ein fortwährender, kein statischer Prozess. In der folgenden Abbildung sind die rechnerische Anzahl der unter 3-jährigen und der 3- bis 6-jährigen behinderten Kinder im Jahr 2013 sowie die dann notwendigen Angebote auf Stadtebene übersichtlich dargestellt. 36 Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Gymnich (1; 6) Kier. (1; 4) Köttingen (1; 4) Dirmerzheim (0; 3) Bles. (0; 2) Herrig (0; 1) Liblar (3; 14) Lechenich (2; 10) Ahrem (0; 1) Bliesheim (1; 3) Erp (0; 3) Friesheim (1; 3) Borr (0; 0) Niederberg (0; 1) Abbildung 3 Versorgung der behinderten < 6-Jährigen mit Anspruch auf einen Kita-Platz (Quote = 4,5 %) 2013 / Notwendige Kindertageseinrichtungen mit integrativen Plätzen Quelle: JHP 2011 Legende: (1; 4) Anzahl beh. Kinder mit Kita-Anspruch z.B. (1 x U3; 4 x Ü3) Anzahl Kita-Plätze Einzelintegration für 0 bis 6-Jährige Anzahl integrative Kita-Gruppen für 0 bis 6-Jährige Bezirk geplant Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung 37 Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 6.2 Zusammenfassung In den folgenden Tabellen werden der Platzbedarf und die neue Angebotsstruktur auf Erftstadtebene zusammengefasst. Für einen schnellen Überblick können auch die überschlägigen Computerberechnungen in den Anlagen 1 und 2 genutzt werden. Tabelle 30 stellt den Bedarf in den Bezirken dar. Tabelle 30 Unter 6-Jährige mit Platzbedarf in den Bezirken 2013 Bezirk Kita U3 Kita Ü3 n. beh. ges. n. beh. beh. beh. a b c d e f Dirm./Gymn. Kierdorf West Ost Süd Insgesamt ges. Insgesamt n. beh. beh. ges. g e f g 33 1,5 35 176 8,3 184 209 9,8 219 15 0,7 16 83 3,9 87 99 4,6 104 58 2,8 61 255 12,0 267 313 14,8 328 101 4,7 106 482 22,7 505 583 27,4 611 29 1,4 31 134 6,3 140 163 7,7 171 236 11,1 249 1.130 53,2 1.183 1.367 64,3 1.433 Quelle: JHP 11.2011 Die folgende Tabelle 31 listet das notwendige Platzangebot zur Befriedigung des Bedarfs auf. Rechnerisch gelten ¼ der Plätze in den Gruppen I als U3-Plätze. Tabelle 31 Neue Angebotsstruktur in den Bezirken 2013 Bezirk I a b Dirm./Gymn. 14 Kierdorf West 60 40 Ost Süd 9 0 123 Insgesamt Quelle: JHP 11.2011 II c 40 46 20 a b 20 60 11 177 0 III c a Int. Ges. b 75 15 50 c 40 10 86 30 15 45 205 100 335 10 39 25 70 30 19 15 150 50 196 40 75 30 625 170 110 58 40 340 372 195 1.435 Es ergeben sich folgende Quoten in Prozent: Tabelle 32 Versorgungsstruktur in den Bezirken 2013 Bezirk U3 ges. 35 % Pl. Diff. Quote ges. 150 35 30 -5 184 20,0 Dirm./Gymn. 69 16 15 -1 87 21,7 Kierdorf West 262 61 69 +8 267 26,3 452 106 114 +8 505 25,2 Ost Süd 132 31 35 +4 140 26,5 1.065 249 263 +14 24,7 1.183 Erftstadt-Gesamt 38 Ü3 Ges. Pl. Diff. Quote Diff. 175 -9 -14 95,1 85 -2 -3 97,7 266 -1 +7 99,6 511 +6 101,2 +14 135 -5 -1 96,4 1.172 -11 99,1 Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung +3 Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 7 Konkretisierung der Maßnahmeplanung 7.1 Investitionskostenförderung Die Verwaltung des Jugendamtes hatte mit Beschluss des JHA vom 15.06.2011 auch den Auftrag, investive Fördermöglichkeiten für die Schaffung neuer integrativer Plätze zu eruieren. Nach Auskunft des Landesjugendamtes gibt es zurzeit weder auf Landes- noch auf Bundesebene Investitionskostenzuschüsse. Lediglich im Rahmen der Schaffung neuer U3-Plätze können Anträge gestellt werden. Dabei wird in der Zuschusshöhe nicht zwischen behinderten und nicht behinderten Kindern unterschieden. Eine andere Form der Finanzierung wäre über einen Investor möglich. Dieser baut eine neue Einrichtung und vermietet diese an den Kindergartenträger. Der Investor bekommt bei dieser Variante keine Investitionskostenzuschüsse des Landes, hat aber möglicherweise Zugriff auf eventuelle Stiftungsmittel. Die Miete des Kindergartenträgers wird im Rahmen der üblichen Betriebskostenfinanzierung mit Landes- und Jugendamtsmitteln mitfinanziert. In der Regel ist die Miete höher als die limitierte Mietkostenfinanzierung nach KiBiz. Diese liegt als Höchstmiete zurzeit bei 7,65 €/qm. Der darüber liegende Teil der Miete ist vom Kindergartenträger als Eigenanteil zu zahlen. 7.2 Höherer Bedarf an Ü3-Plätzen Gegenüber den Planungszahlen des IT.NRW, die unter Einbezug der Neubaugebiete der ursprünglichen Kindergartenbedarfsplanung im Jahre 2008 zu Grunde lagen, haben sich die Zahlen der über 3-jährigen Kinder in Gymnich und Kierdorf planungsrelevant verändert. Ausschlaggebend ist auch die Änderung des Einschulungsstichtags durch eine Schulrechtsänderung. 90 Kinder sind auf Erftstadt bezogen in Zukunft zuzüglich in den Kitas und nicht in der Grundschule zu versorgen. Werden nicht unverzüglich neue Plätze für über 3-Jährige geschaffen, ist deren Rechtsanspruch in Gefahr. Natürlich haben auch die behinderten Kinder einen Rechtanspruch auf einen Kindergartenplatz. 7.3 Vorschlag zur Problemlösung in Gymnich In Gymnich müssen nach dieser Planung zwei neue integrative Gruppen gebaut werden. Dabei ist als Standort ein städtisches Grundstück im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 119 B, E.-Gymnich, Grisfeld vorgesehen (siehe Anlageplan 1). Der Bebauungsplan muss vereinfacht geändert werden; Planungsrecht kann insofern kurzfristig geschaffen werden. Die Erschließung ist im Wirtschaftsplan-Entwurf 2012 des Eigenbetriebs Straßen vorgesehen. Die Lebenshilfe Rhein-Erft-Kreis hat Interesse an der Übernahme einer Trägerschaft bekundet. Die Verwaltung des Jugendamtes erwartet ein schriftliches Angebot. Sollte die Lebenshilfe die Trägerschaft nicht übernehmen, muss das Jugendamt einspringen. Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung 39 Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Mit Blick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für über 3Jährige und einen Betreuungsplatz für unter 3-Jährige zum 01.08.2013 sind unverzügliche Entscheidungen erforderlich. 7.4 Vorschlag zur Problemlösung in Kierdorf In Kierdorf müssen nach dieser Planung zwei neue Gruppen gebaut werden, eine für 15 über und 5 unter 3-Jährige und eine integrative Gruppe. Ein städtisches Grundstück befindet sich an der Matthias-Grell-Straße (ehem. Bahndamm, siehe Anlageplan 2), für das ein Bebauungsplan und ggf. im Parallelverfahren eine Flächennutzungsplanänderung aufgestellt werden müssen: Auf Grund planungsrechtlicher Restriktionen (Landschaftsschutzgebiet, Darstellung: Wald im Flächennutzungsplan etc.) ist mit einem zeitaufwendigen Verfahren (Verfahrensdauer ca. 1 - 3 Jahre) zu rechnen. Die katholische Kirche und der ASB haben auf Anfrage der Verwaltung des Jugendamtes die Erweiterung ihrer Einrichtungen abgelehnt. Die Verwaltung des Jugendamtes hat auch hier bei der Lebenshilfe Rhein-Erft-Kreis nach einer Trägerübernahme angefragt. Eine Antwort steht noch aus. Sollte die Lebenshilfe die Trägerschaft nicht übernehmen, muss das Jugendamt einspringen. Auch hier sind mit Blick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für über 3-Jährige und einen Betreuungsplatz für unter 3-Jährige zum 01.08.2013 unverzügliche Entscheidungen erforderlich. 7.5 Vorschlag zur Problemlösung in Lechenich In Lechenich muss eine neue integrative Gruppe gebaut werden. Ein geplanter Anbau für eine reine U3-Gruppe in Lechenich-Nord steht noch aus. Das vorhandene Kindergartengrundstück lässt beide Erweiterungen nicht zu. Notwendig werden der Neubau einer zweigruppigen Einrichtung und der Umbau der jetzigen Einrichtung. In der jetzigen Einrichtung werden zwei Regelgruppen zu einer integrativen Gruppe umgebaut. Am neuen Standort wird eine neue zweigruppige Einrichtung für 15 Ü3 und 15 U3-Kinder entstehen. Es steht prioritär ein städtisches Grundstück an der Straße Vilskaul südlich des Friedhofs zur Verfügung (siehe Anlageplan 3). Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich (Verfahrensdauer ca. 1 Jahr). Alternativ bietet sich ein städtisches Grundstück im Rahmen der Neuaufstellung des Bebauungsplans nördlich der Solarsiedlung an (siehe Anlageplan 4 - Verfahrensdauer ca. 1,5 Jahre). Auch hier sind mit Blick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für unter 3-Jährige zum 01.08.2013 unverzügliche Entscheidungen erforderlich. 7.6 Vorschlag zur Problemlösung in Liblar In Liblar müssen nach dieser Planung drei neue integrative Gruppen geschaffen werden. 40 Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Die Sonnenkinder planen, ihre Kita in anderen Räumlichkeiten um eine integrative Gruppe zu erweitern. Die Entscheidung sollte bis zum 31.01.2012 getroffen sein, andernfalls muss eine alternative Planung umgesetzt werden. Die Lebenshilfe Rhein-Erft-Kreis hat auch hier Interesse an der Übernahme der Trägerschaft der beiden anderen integrativen Gruppen bekundet. Die Verwaltung des Jugendamtes erwartet ein schriftliches Angebot. Sollte die Lebenshilfe die Trägerschaft nicht übernehmen, muss das Jugendamt einspringen. Für eine neue zwei-, nötigenfalls auch dreigruppige Kindertagestätte kann im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 168, E.-Liblar, Spickweg, ein städtisches Grundstück zur Verfügung gestellt werden (siehe Anlageplan 5). Der Bebauungsplan befindet sich z. Zt. in der Vorentwurfsplanung (Verfahrensdauer ca. 1 Jahr). Weitere mögliche, aber von der Verwaltung nicht priorisierte Standorte in Liblar befinden sich: - - Am Tunnel (zwischen Schlunkweg und Bahnhofstraße); BP Nr. 99 (Anlageplan 6) Stadtgarten; BP 13 I (Anlageplan 7) Am Hahnacker (Pavillons hinter der Marienschule – siehe Anlageplan 8), wobei die Verwaltung beabsichtigt, dieses Grundstück nach Aufgabe der Marienschule zu veräußern (siehe V 5/2012). Darüber hinaus ist in der Kita Theodor-Heuss-Straße noch eine Gruppe für unter 3Jährige zu planen. Das Gebäude bietet aber keinerlei Erweiterungsmöglichkeiten, um die Raumvorgaben umzusetzen. Insofern muss im vorhandenen Bestand umgebaut werden. Dabei wird die Kita von derzeit 5 auf 4 Gruppen reduziert, wie dies bei den Umbauten in Herrig und Blessem auch vorgesehen ist. Mit Blick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für über 3Jährige und einen Betreuungsplatz für unter 3-Jährige zum 01.08.2013 sind unverzügliche Entscheidungen erforderlich. 7.8 Vorschlag zur Betreuung behinderter Kinder bei Tagespflegepersonen Tagespflegepersonen erhalten zurzeit vom Jugendamt pro Kind eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 4,40 €/Std. Der erhöhte Aufwand, den die Tagespflegepersonen bei behinderten Kindern haben, ist damit nicht abgedeckt. Im Rahmen der Betriebskostenfinanzierung der Kita-Plätze wird bei behinderten Kindern eine 3,5fache Kindpauschale zu Grunde gelegt. Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt von daher vor, Tagespflegeeltern, die ein behindertes Kind betreuen, ebenfalls den 3,5fachen Stundensatz zu zahlen. Die Praxis wird zeigen, ob diese Bezahlung auskömmlich ist. Eine fachlich qualifizierte Betreuung in Tagespflege versteht sich von selbst. 7.9 Ergänzung der Fachberatung Die Umsetzung der Inklusion erfordert die Erweiterung der Fachberatung um eine halbe Stelle innerhalb der Verwaltung des Jugendamtes zum 01. September 2013. Die bisherige Fachberatung arbeitet seit geraumer Zeit im Grenzbereich, eine weitere Belastung ist nicht möglich. Der spezielle Blick auf die Inklusion erfordert eine intenAmt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung 41 Teilfachplanung – Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sive Beratung der Eltern, des pädagogischen und therapeutischen Fachpersonals, eine enge Zusammenarbeit mit Kinderärzten, dem Gesundheitsamt, dem Frühförderzentrum, dem SPZ und dem Landschaftsverband. Darüber hinaus gilt es zukünftig, die Schnittstelle „Übergang von der integrativen Kindertagesstätte zum gemeinsamen Unterricht in der Grund- bzw. offenen Ganztagsschule adäquat zu gestalten. Dazu gehören ein vernetztes Arbeiten und ein gelingender Wissenstransfer. 42 Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt – Jugendhilfeplanung