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Beschlussvorlage (Unterhaltung Wirtschaftswege in Land- und Forstwirtschaft )

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
153 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
19.02.16, 12:36
Aktualisiert
23.02.16, 11:00
Beschlussvorlage (Unterhaltung Wirtschaftswege in Land- und Forstwirtschaft ) Beschlussvorlage (Unterhaltung Wirtschaftswege in Land- und Forstwirtschaft ) Beschlussvorlage (Unterhaltung Wirtschaftswege in Land- und Forstwirtschaft )

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 396 /X.L. Datum: 15.02.2016 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 23.02.2016 Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 01.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.03.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 15.03.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Unterhaltung Wirtschaftswege in Land- und Forstwirtschaft Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht über die Unterhaltung der Wirtschaftswege für die Land- und Forstwirtschaft in der Eifelgemeinde Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Gemäß § 64 Abs. 1 Ziffer 2 des Landschaftsgesetzes dürfen Freischneidearbeiten an Wirtschaftswegen außerhalb des Waldes nur in der Zeit vom 01. Oktober bis 29. Februar durchgeführt werden. Vor der Freischneideperiode werden die Ortsvorsteher aufgefordert, Wirtschaftswege zu melden, die in ihren Gemarkungen überarbeitet werden sollen. Weitere Meldungen erfolgen durch das gemeindliche Fachpersonal, aus der Landwirtschaft sowie durch Vereine oder Bürgerinnen und Bürger. Nach der Bestandsaufnahme werden die Wege vor Ort besichtigt und in folgende Kriterien eingeteilt: 1. 2. 3. 4. Ausgewiesener Rad- und Wanderweg Verbindungsweg im Interesse einer Vielzahl von Personen Verbindungsweg im Interesse von einer Person oder von vereinzelten Person Verbindungsweg ohne ersichtliches Interesse Verbindungswege im Interesse von einer Person oder von vereinzelten Personen sind Zufahrtswege zu landwirtschaftlichen Flächen, die grundsätzlich nur durch den Bewirtschafter/die Bewirtschafter genutzt werden. Verbindungswege ohne ersichtliches Interesse sind Wirtschaftswege, die schon seit Jahren zugewachsen sind und schon allein aus diesem Grund nicht mehr genutzt werden. Nachdem die Bewertung abgeschlossen ist, werden die Wirtschaftswege, die das Kriterium 1 oder 2 erfüllen, freigeschnitten. Die Überarbeitung erfolgt nach folgenden Vorgaben: Breite des gehölzfreien Streifens: Höhe des gehölzfreien Streifens: 1,5 m 4,0 m Im Rahmen der Überarbeitung werden in der Regel der gemeindliche Bauhof, die Forstabteilung und Firmen eingesetzt. Weiterhin erhalten aber auch Landwirte, Vereine und Vereinsgemeinschaften die Möglichkeit Freischneidearbeiten durchzuführen, wobei der Arbeitsaufwand auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungswerte pro laufenden Meter abgerechnet wird. Hierbei wird sichergestellt, dass die Freischneidearbeiten in dem oben beschriebenen Umfang durchgeführt werden. Das Schnittgut wird vor Ort geschreddert oder – sofern geeignet - der Hackschnitzelproduktion zugeführt. Vor dem Hintergrund der Hackschnitzelproduktion 3 werden auch je nach örtlicher Gegebenheit stärker dimensionierten Bäumen entnommen. Wirtschaftswege, die dem Kriterium 3 zuzuordnen sind, werden grundsätzlich nicht freigeschnitten. Sofern der Anlieger jedoch ein nachvollziehbares Interesse an der Überarbeitung hat, kann er die Freischneidearbeiten durchführen, wobei der Arbeitsaufwand von Seiten der Eifelgemeinde Nettersheim vergütet wird. Verbindungswege ohne ersichtliches Interesse (Kriterium 4) werden nicht freigeschnitten. Zum gegebenen Zeitpunkt ist hier unter Beteiligung aller Interessensvertreter - insbesondere der Landwirtschaft - zu prüfen, ob eine Einziehung erfolgen kann. Bezüglich Unterhaltungsmaßnahmen im Rahmen Landpacht wird auf die Vorlage 410 verwiesen. Weiterhin wird im Rahmen der Freischneidearbeiten darauf geachtet, dass nach Bedarf auch begleitende Maßnahmen zur Unterhaltung der Wirtschaftswege (Abschläge herstellen, Durchgängigkeit von Flutern herstellen etc.) durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang ist auch das Schotterprogramm zu nennen, worüber Interessierte zur Ausbesserung von Wegen von einer ortsansässigen Firma kostenloses Schottermaterial beziehen können. Für die Freischneideperiode 2015/2016 wurden der Einsatzleitung rund 50 Wege gemeldet. Die Freischneidearbeiten dauern Stand heute noch an. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister