Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
153 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
19.02.16, 12:36
Aktualisiert
23.02.16, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 396 /X.L.
Datum: 15.02.2016
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
23.02.2016
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
01.03.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.03.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.03.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Unterhaltung Wirtschaftswege in Land- und Forstwirtschaft
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht über die Unterhaltung der Wirtschaftswege für die Land- und Forstwirtschaft in der Eifelgemeinde Nettersheim
zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Gemäß § 64 Abs. 1 Ziffer 2 des Landschaftsgesetzes dürfen Freischneidearbeiten
an Wirtschaftswegen außerhalb des Waldes nur in der Zeit vom 01. Oktober bis
29. Februar durchgeführt werden.
Vor der Freischneideperiode werden die Ortsvorsteher aufgefordert, Wirtschaftswege zu melden, die in ihren Gemarkungen überarbeitet werden sollen. Weitere
Meldungen erfolgen durch das gemeindliche Fachpersonal, aus der Landwirtschaft
sowie durch Vereine oder Bürgerinnen und Bürger.
Nach der Bestandsaufnahme werden die Wege vor Ort besichtigt und in folgende
Kriterien eingeteilt:
1.
2.
3.
4.
Ausgewiesener Rad- und Wanderweg
Verbindungsweg im Interesse einer Vielzahl von Personen
Verbindungsweg im Interesse von einer Person oder von vereinzelten
Person
Verbindungsweg ohne ersichtliches Interesse
Verbindungswege im Interesse von einer Person oder von vereinzelten Personen
sind Zufahrtswege zu landwirtschaftlichen Flächen, die grundsätzlich nur durch
den Bewirtschafter/die Bewirtschafter genutzt werden. Verbindungswege ohne
ersichtliches Interesse sind Wirtschaftswege, die schon seit Jahren zugewachsen
sind und schon allein aus diesem Grund nicht mehr genutzt werden.
Nachdem die Bewertung abgeschlossen ist, werden die Wirtschaftswege, die das
Kriterium 1 oder 2 erfüllen, freigeschnitten. Die Überarbeitung erfolgt nach folgenden Vorgaben:
Breite des gehölzfreien Streifens:
Höhe des gehölzfreien Streifens:
1,5 m
4,0 m
Im Rahmen der Überarbeitung werden in der Regel der gemeindliche Bauhof, die
Forstabteilung und Firmen eingesetzt. Weiterhin erhalten aber auch Landwirte,
Vereine und Vereinsgemeinschaften die Möglichkeit Freischneidearbeiten durchzuführen, wobei der Arbeitsaufwand auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungswerte pro laufenden Meter abgerechnet wird. Hierbei wird sichergestellt,
dass die Freischneidearbeiten in dem oben beschriebenen Umfang durchgeführt
werden.
Das Schnittgut wird vor Ort geschreddert oder – sofern geeignet - der Hackschnitzelproduktion zugeführt. Vor dem Hintergrund der Hackschnitzelproduktion
3
werden auch je nach örtlicher Gegebenheit stärker dimensionierten Bäumen entnommen.
Wirtschaftswege, die dem Kriterium 3 zuzuordnen sind, werden grundsätzlich
nicht freigeschnitten. Sofern der Anlieger jedoch ein nachvollziehbares Interesse
an der Überarbeitung hat, kann er die Freischneidearbeiten durchführen, wobei
der Arbeitsaufwand von Seiten der Eifelgemeinde Nettersheim vergütet wird.
Verbindungswege ohne ersichtliches Interesse (Kriterium 4) werden nicht freigeschnitten. Zum gegebenen Zeitpunkt ist hier unter Beteiligung aller Interessensvertreter - insbesondere der Landwirtschaft - zu prüfen, ob eine Einziehung erfolgen kann.
Bezüglich Unterhaltungsmaßnahmen im Rahmen Landpacht wird auf die Vorlage
410 verwiesen.
Weiterhin wird im Rahmen der Freischneidearbeiten darauf geachtet, dass nach
Bedarf auch begleitende Maßnahmen zur Unterhaltung der Wirtschaftswege (Abschläge herstellen, Durchgängigkeit von Flutern herstellen etc.) durchgeführt
werden.
In diesem Zusammenhang ist auch das Schotterprogramm zu nennen, worüber
Interessierte zur Ausbesserung von Wegen von einer ortsansässigen Firma kostenloses Schottermaterial beziehen können.
Für die Freischneideperiode 2015/2016 wurden der Einsatzleitung rund 50 Wege
gemeldet. Die Freischneidearbeiten dauern Stand heute noch an.
gez. Pracht
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Bürgermeister