Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
237 kB
Datum
01.03.2016
Erstellt
23.02.16, 12:46
Aktualisiert
23.02.16, 12:46
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 382 /X.L.
Datum: 22.02.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
01.03.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Windenergie;
a) Neuer Windenergieerlass 2015
b) Sachstand zur Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen zu nachfolgendem Sachverhalt werden zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
a) Neuer Windenergieerlas 2015
Am 04.11.2015 hat der Windenergieerlass 2011 eine erneute Novellierung erfahren (s. Anlage).
Vordergründig zu betrachten ist jedoch zunächst die bislang noch im Verfahren befindliche Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW, in dem u.
a. auch die Entwicklung von Windenergie thematisiert wird. Die hierin getroffenen wagen Aussagen bezüglich der Ausweisung von Potentialflächen in besonders geeigneten Gebieten Nordrhein-Westfalens lassen zunächst für die
Kommunen nicht den künftigen Planungsumfang erkennen. Aufgrund dessen
wurden erhebliche Bedenken gegen die geplanten Festsetzungen seitens der
Kommunen erhoben, zumal diese Planungsabsichten in die kommunale Planungshoheit eingreifen. Da derzeit erst die Abwägung der Bedenken und Anregungen erfolgt und welche Ergebnisse sich hieraus ergeben, bleibt abzuwarten.
In dem fortzuschreibenden Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln wird
die Bezirksregierung Köln ein gesondertes Verfahren zum Thema „Erneuerbare Energien“ vorsehen. Nach Auffassung der Gemeinde ist das derzeitige Vorgehen zur Ausweisung einer weiteren Windkraftkonzentrationszone im Gemeindegebiet Nettersheim durch den neuen Windenergieerlass nicht gehindert
und weiter fortzuführen.
b) Sachstand zur Umweltverträglichkeitsprüfung
In seiner Sitzung am 23.06.2015 hat der Gemeinderat beschlossen:
1.
zum „Gesamträumlichen Planungskonzept zur Ermittlung von Konzentrationszonen
für Windenergieanlagen“ der Gemeinde Nettersheim, erstellt durch die Planungsgruppe MWM, den Feststellungsbeschluss zu fassen,
3
2.
die Verwaltung zu beauftragen, eine vertiefende Untersuchung der Potentialflächenempfehlung „D 12“ westlich des Autobahnendes im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit und die städtebauliche Rahmenplanung zu beauftragen. Ggf. soll eine gemeinsame Betrachtung mit Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Blankenheim erreicht werden. Der Auftrag zur Untersuchung ist an das billigsbietende Fachbüro zu
erteilen.
3.
Des Weiteren wird beschlossen, über die im Jahre 1998 rechtlich herbeigeführte 16.
Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer Windkraftkonzentrationszone im Gemarkungsbereich Engelgau/Frohngau hinaus nunmehr die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes auf der Grundlage des Gesamträumlichen Planungskonzeptes zur Ermittlung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen
vorzunehmen.
Der Auftrag zur Untersuchung des Potentialbereiches „D 12“ wurde zwischenzeitlich nach Einholen entsprechender Kostenangebote an das billigsbietende Fachbüro erteilt. Dieses hat zwischenzeitlich Abstimmungen mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen in Bezug auf den Untersuchungsumfang
und –rahmen vorgenommen sowie mit den Kartierungen von bedrohten Vogelarten (z. B. Eulen) begonnen. Zeitnah werden darüber hinaus Vor-Ort-Begehungen
des betroffenen Untersuchungsbereiches im derzeit noch unbelaubten Forstbestand erfolgen. Die Untersuchung des Potentialbereichs und seiner Umgebung
wird einen Zeitrahmen von ca. einem Jahr in Anspruch nehmen. Vereinbart ist,
dass zu gegebener Zeit ein Zwischenbericht vorgelegt wird, um eine Einschätzung anhand der Zwischenergebnisse im Hinblick auf die weitere künftige Realisierungsmöglichkeit im Potentialbereich „D 12“ vornehmen zu können. Dieser
wird noch im Frühjahr d. J. erwartet.
gez. Pracht
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Bürgermeister