Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
5,1 MB
Datum
01.03.2016
Erstellt
23.02.16, 12:46
Aktualisiert
23.02.16, 12:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Verfahren zur Landschaftsbildbewertung
im Zuge der Ersatzgeld-Ermittlung
für Eingriffe in das Landschaftsbild
durch den Bau von Windenergieanlagen
Hinweis: Dieses Verfahren ist Grundlage, sofern für den Bereich mit einem Radius der 15fachen Anlagenhöhe um den geplanten Standort einer Windenergieanlage noch keine Landschaftsbildbewertung im Rahmen des Fachbeitrages des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorhanden ist. Liegt eine Landschaftsbildbewertung aus dem Fachbeitrag vor,
sind die Abgrenzungen der Landschaftsbildeinheiten und die Wertstufen daraus zu übernehmen. Die Daten können in Form einer Shape-Datei vom LANUV bereitgestellt werden.
Abgrenzung von Landschaftsbildeinheiten
Räumliche Bezugseinheit für die Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes bilden die
im Rahmen der Erarbeitung des Fachbeitrages abgegrenzten Landschaftsräume. Eine
landschaftsräumliche Gliederung liegt für die gesamte Landesfläche Nordrhein-Westfalens
vor. Die Abgrenzung und Beschreibung der Landschaftsräume wird im InternetFachinformationssystem
(http://www.lanuv.nrw.de/natur/landschaft/landschaftsraeumenrw.htm) dargestellt und als Download bereitgestellt. Die Landschaftsräume sind bezüglich
ihrer natürlichen Ausstattung und ihrer anthropogenen Überprägung überwiegend homogen.
In einem ersten Schritt wird die Eignung der Landschafträume für die Abgrenzung als
Landschaftsbildeinheiten für eine nachvollziehbare Bewertung des Landschaftsbildes
geprüft. In der Regel ist eine weitere Binnendifferenzierung dieser Räume entsprechend
ihrem Charakter, ihrer Physiognomie (u. a. relief-/nutzungsorientiert) und ihres
Strukturreichtums in Landschaftsbildeinheiten, die der Betrachter bzw. Erholungssuchende
als unverwechselbares Ganzes erlebt, vorzunehmen.
Als Grundlage für die weitere Binnendifferenzierung der Landschaftsräume als Landschaftsbildeinheiten werden u. a. Luftbilder sowie topographische Karten, die Nutzungskartierung
und weitere die Landschaftsbildeinheit charakterisierende Landschaftsbestandteile herangezogen.
1
Es erfolgt eine Gliederung der Landschaftsbildeinheiten anhand folgender Kategorien:
• Offene Agrarlandschaft
• Grünland-Acker-Mosaik
• Wald-Offenland-Mosaik
• Wald
• Flusstal
• Bachtal,
• Stillgewässer
• Siedlung und Gewerbe
Weitere Anhaltspunkte für eine ggf. erforderliche Binnendifferenzierung der Landschaftsräume liefern z. B. Adam et al. (1986) oder Nohl (2001).
Bewertung des Landschaftsbildes innerhalb der Landschaftsbildeinheiten
Für jede der ausgegrenzten Landschaftsbildeinheiten erfolgt die Bewertung des
Landschaftsbildes bzw. die Zuordnung zu einer der vier Wertstufen („sehr gering / gering“,
„mittel“, „hoch, besondere Bedeutung“ und „sehr hoch, herausragende Bedeutung“).
Bei der Landschaftsbildbewertung wird ein Vergleich des derzeitigen Zustandes mit dem
Sollzustand (Leitbild) der jeweiligen Landschaftsbildeinheit vorgenommen.
Die Formulierung des Soll-Zustandes bzw. Leitbildes soll sich eng an der Beschreibung der
Landschaftsräume, insbesondere dem darin formulierten Leitbild orientieren. Da nur ein Teilbereich des jeweiligen Landschaftsraumes betrachtet wird, sind ggf. nur Teile der Landschaftsraumbeschreibung relevant.
Der Soll-Ist-Vergleich erfolgt anhand der Kriterien „Eigenart“, „Vielfalt“ und „Schönheit“:
•
Dem Kriterium „Eigenart“ kommt eine zentrale Bedeutung im Rahmen der Bewertung
zu. Es charakterisiert das Typische einer Landschaft. Bewertet wird orientiert am
Leitbild das Maß der Übereinstimmung der jeweiligen Einheit mit dem Leitbild bzw.
der Eigenartverlust in der Einheit.
Die Bewertung erfolgt anhand der Teilkriterien „Relief“, „Gewässer“, „qualitatives Nutzungsmuster“ und „Siedlungsausprägung“.
•
Die „Vielfalt“ beschreibt quantitativ den Abwechslungsreichtum der landschafts- und
naturraumtypischen Ausprägung der Nutzungen, Strukturen und Elemente. Diese ist
abhängig insbesondere von der Eigenart.
•
Die „Schönheit“ bewertet das Maß der Übereinstimmung der landschaftstypischen
Ausstattung der Natur mit der menschlichen Nutzung. Die Schönheit wird charakterisiert durch das Kriterium „Naturnähe“.
Tab. 1 gibt eine Übersicht über diese Kriterien und die zugeordneten Erfassungsmerkmale.
2
Tab. 1: Übersicht der Kriterien und Bewertungsmerkmale für die Landschaftsbildbewertung.
Kriterium
Teilkriterium
Bewertungsmerkmal
Eigenart
Relief
•
•
•
•
•
•
•
•
Gewässer
•
•
•
•
•
•
•
Stillgewässer
Fließgewässer
Morphologie der Gewässer
Gestalt und Verteilung des Gewässernetzes
Begradigungen
angrenzende Nutzungen
historische Gewässertypen, z. B. Gräften
qualitatives Nutzungsmuster
•
•
Gestalt und Verteilung des Nutzungsmusters
(z. B. Realteilungsgebiete, flurbereinigte Gebiete, extensive
und kleinteilige Nutzung etc.)
Laub-, Misch- und Nadelwald-Verteilung
Wald-Offenlandverteilung und -Übergänge
Grünland-Acker-Verteilung
kulturhistorische Nutzungsformen
•
•
•
•
Siedlungsausprägung
•
•
•
•
•
•
Vielfalt
Schönheit
Erlebbarkeit des typischen, unverformten Reliefs
Großformen
Talformen
Kuppen
Hangneigungen (Steilhänge)
Reliefdynamik
markante Geländemerkmale
(ausgeprägte Hangkanten, Felsen, Hügel, Gebirge etc.)
naturhistorisch bzw. geologisch bedeutsame Landschaftsteile
und -bestandteile (z. B. geologisch interessante Aufschlüsse,
Findlinge, Binnendünen, Geotope
s. Geotopkataster)
quantitatives Nutzungsmuster
Naturnähe
typische Bauweisen
typische Ortsstrukturen (Siedlungsanordnung, -verteilung)
historisch gewachsene Siedlungen
Baudenkmäler (Burgen, Schlösser, Kirchen, Klöster etc.)
sonstige kulturhistorische Landschaftselemente (Gräften,
Kreuzweg, Gerichtseiche, historischer Friedhof, Ringwall etc.,
Alleen
s. Alleenkataster, landschaftsprägende Einzelbäume
s. Naturdenkmale, Denkmale)
bauliche Störelemente
(optische Beeinträchtigungen von regionaler Bedeutung)
Abwechslungsreichtum:
•
•
Wald, Acker, Grünland, Hecken, Gewässer, Siedlungen
hohe Reliefdynamik
•
natürliche und naturnahe Lebensräume mit ihrer spezifischen
Ausprägung an Formen, Arten und Lebensgemeinschaften (z.
B. Laubwälder, Hecken, Baumgruppen, schutzwürdige Biotope, gesetzlich geschützte Biotope, FFH-Lebensraumtypen,
Schutzgebiete
s. Biotopkataster NRW und Informationssysteme des LANUV zu den Schutzgebieten)
naturnahe Gewässer (s. Biotopkataster und Gewässerstrukturgütekartierung, Gewässertypen)
•
Als störende Elemente wirken z. B. Abgrabungen, Windkraftanlagen, bestehende Freileitungen, landschaftsbildbeeinträchtigende Straßen, nicht eingebundene Ortsränder und überdimensionale Industriebauten.
3
Die Gegenüberstellung von Soll- und Istzustand erfolgt in tabellarischer Form (Tab. 2). Pro
Landschaftsbildeinheit ist eine solche Tabelle auszufüllen.
Tab. 2: Tabelle zur Gegenüberstellung von Soll- und Istzustand des Landschaftsbildes mit der Bewertung der Übereinstimmung zwischen Istzustand und Leitbild.
Landschaftsbildeinheit: <Nummer> - Kategorie: <Kategorie>
Merkmal
charakteristische
Ausprägung
(Soll-Zustand, Leitbild)
Eigenart
Relief
< verbale Beschreibung
in Stichpunktform >
Gewässer
…
qualitatives Nutzungsmuster
…
Siedlungsausprägung
…
Gesamtbewertung „Eigenart“
Vielfalt
quantitatives Nutzungsmuster
…
entspricht
…
Gesamtbewertung „Vielfalt“
Schönheit
Naturnähe
…
entspricht
…
Gesamtbewertung „Schönheit“
Gesamtbewertung Landschaftsbild in der LBE:
Ist-Zustand
Übereinstimmung
zwischen Soll- und
Istzustand
< verbale Beschreibung
in Stichpunktform >
…
…
…
<gering><mittel><hoch>
…
…
…
<gering><mittel><hoch>
…
…
…
…
…
…
…
…
<sehr gering / gering>
<mittel>
<hoch, bes. Bedeutung>
<hoch, herausrag. Bed.>
Die Beschreibung von Soll- und Istzustand erfolgt verbal in Stichpunktform.
Das Maß der Übereinstimmung zwischen Soll- und Istzustand wird in den Klassen „gering“,
„mittel“ oder „hoch“ bewertet.
Die Gesamtbewertung des Kriteriums „Eigenart“ ergibt
sich aus den Einzelbewertungen der vier Teilkriterien.
Wertet man die Übereinstimmungsstufe „gering“ mit
einem, „mittel“ mit zwei und „hoch“ mit drei Wertpunkten
(Tab. 3), erhält man durch arithmetische Mittelbildung
und Rundung die Gesamtbewertung für das Kriterium
„Eigenart“ (Bsp. 1). Die Kriterien „Vielfalt“ und „Schönheit“ sind nicht weiter in Teilkriterien untergliedert.
Tab. 3:
Maß der Übereinstimmung von Soll- und
Istzustand und zugeordnete Wertpunkte.
Übereinstimmung zwischen
Soll- und Istzustand
Wertpunkte
gering
mittel
hoch
1
2
3
4
Bsp. 1: Ermittlung der Gesamtbewertung für das Krtierium „Eigenart“ aus den Einzelbewertungen der vier Teilkriterien.
Teilkriterium
Übereinstimmung von Soll- und
Istzustand
Wertpunkte
Relief
Gewässer
Qualitatives Nutzungsmuster
Siedlungsausprägung
hoch
mittel
hoch
mittel
3
2
3
2
Gesamtbewertung „Eigenart“:
also:
Mittelwert: (3+2+3+2) / 4 = 2,5
gerundet:
3
hoch
3
Die Gesamtbewertung des Landschaftsbildes in der jeweiligen Landschaftsbildeinheit ergibt
sich nach folgender Matrix aus den Teilbewertungen der Kriterien „Eigenart“, „Vielfalt“ und
„Schönheit“, wobei das Kriterium „Eigenart“ eine stärkere Gewichtung erfährt als die anderen
beiden Kriterien:
Tab. 4: Ableitung der Gesamtbewertung des Landschaftsbildes aus den Bewertungen der Kriterien „Eigenart“, „Vielfalt“ und „Schönheit“.
Eigenart
Vielfalt
Schönheit
Gesamtbewertung
Wertstufe
WP
Wertstufe
WP
Wertstufe
WP
Wertstufe
WP
Bedeutung
2 x gering
2 x gering
2 x gering
2 x gering
2 x gering
2 x gering
2 x gering
2 x gering
2 x gering
1+1
1+1
1+1
1+1
1+1
1+1
1+1
1+1
1+1
gering
gering
gering
mittel
mittel
mittel
hoch
hoch
hoch
1
1
1
2
2
2
3
3
3
gering
mittel
hoch
gering
mittel
hoch
gering
mittel
hoch
1
2
3
1
2
3
1
2
3
sehr gering / gering
sehr gering / gering
sehr gering / gering
sehr gering / gering
sehr gering / gering
sehr gering / gering
sehr gering / gering
sehr gering / gering
mittel
4
5
6
5
6
7
6
7
8
-
2 x mittel
2 x mittel
2 x mittel
2 x mittel
2 x mittel
2 x mittel
2 x mittel
2 x mittel
2 x mittel
2+2
2+2
2+2
2+2
2+2
2+2
2+2
2+2
2+2
gering
gering
gering
mittel
mittel
mittel
hoch
hoch
hoch
1
1
1
2
2
2
3
3
3
gering
mittel
hoch
gering
mittel
hoch
gering
mittel
hoch
1
2
3
1
2
3
1
2
3
sehr gering / gering
mittel
mittel
mittel
mittel
mittel
mittel
mittel
hoch
6
7
8
7
8
9
8
9
10
besondere
2 x hoch
2 x hoch
2 x hoch
2 x hoch
2 x hoch
2 x hoch
2 x hoch
2 x hoch
2 x hoch
3+3
3+3
3+3
3+3
3+3
3+3
3+3
3+3
3+3
gering
gering
gering
mittel
mittel
mittel
hoch
hoch
hoch
1
1
1
2
2
2
3
3
3
gering
mittel
hoch
gering
mittel
hoch
gering
mittel
hoch
1
2
3
1
2
3
1
2
3
mittel
hoch
hoch
hoch
hoch
sehr hoch
hoch
sehr hoch
sehr hoch
8
9
10
9
10
11
10
11
12
besondere
besondere
besondere
besondere
herausragende
besondere
herausragende
herausragende
Die Wertstufe der Gesamtbewertung ist für die Ermittlung des Preises pro Meter
Anlagenhöhe (dunkelgrau hinterlegte Spalte in Tab. 4) relevant.
5
Literatur
Adam, Nohl & Valentin (1986): Bewertungsgrundlagen bei Kompensationsmaßnahmen bei
Eingriffen in die Landschaft. MURL.
Nohl (2001): Ästhetische und rekreative Belange in der Landschaftsplanung, Teile 1 und 2.
Teil 2 unveröffentlicht. erarbeitet im Auftrag des MUNLV NRW.
6
Fiktives Beispiel zum
Verfahren der Landschaftsbildbewertung
im Zuge der Ersatzgeldermittlung
für Eingriffe in das Landschaftsbild
durch den Bau von Windenergieanlagen
Hinweis: Dieses Verfahren ist Grundlage, sofern für den Bereich mit einem Radius der 15fachen Anlagenhöhe um den geplanten Standort einer Windenergieanlage noch keine Landschaftsbildbewertung im Rahmen des Fachbeitrages des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorhanden ist. Liegt eine Landschaftsbildbewertung aus dem Fachbeitrag vor,
sind die vorliegenden Abgrenzungen der Landschaftsbildeinheiten und die Wertstufen zu
übernehmen. Die Daten können in Form einer Shape-Datei vom LANUV bereitgestellt werden.
Annahme
Im Kreis Höxter soll eine Windenergieanlage von 200 Metern Höhe errichtet werden (Einzelanlage). Eine Landschaftsbildbewertung aus dem Fachbeitrag für diesen Bereich steht noch
nicht zur Verfügung.
Schritt 1: Abgrenzung des Untersuchungsraumes
Der Untersuchungsraum ist der Bereich um die Windenergieanlage mit dem Radius der 15fachen Anlagenhöhe. Der Radius des Untersuchungsraumes beträgt also 15 * 200 m = 3 km
(Abb. 1).
Abb. 1: Geplanter Standort einer Windkraftanlage (fiktive Planung) und Untersuchungsraum mit
Radius der 15-fachen Anlagenhöhe (3 km). © Geobasisdaten, Bez.-Reg. Köln Abt. GEObasis.nrw, Bonn 2014).
1
Schritt 2: Abgrenzung von Landschaftsbildeinheiten
Räumliche Bezugseinheit für die Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes bilden die
ausgegrenzten Landschaftsräume (Darstellung im Internetfachinformationssystem
http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/bk/de/karten/bk in der Themenrubrik „Landschaftsinformationen“ sowie Downloadmöglichkeit). Der Untersuchungsraum liegt
überwiegend in Landschaftsraum LR-IV-035 (Oberwälder Bergland). Von Osten reicht der
Landschaftsraum LR-IV-037 (Holzmindener Wesertal) in den Untersuchungsraum hinein.
Abb. 2: Landschaftsräume im Untersuchungsraum.
© Geobasisdaten, Bezirksregierung Köln Abteilung GEObasis.nrw, Bonn 2014.
Die Eignung der Landschaftsräume für die Abgrenzung als Landschaftsbildeinheiten für
eine nachvollziehbare Bewertung des Landschaftsbildes wird geprüft. In diesem Beispiel ist
eine weitere Binnendifferenzierung der Landschaftsräume sinnvoll (Abb. 3).
Abb. 3: Binnendifferenzierung der Landschaftsräume in Landschaftsbildeinheiten (LBE).
© Geobasisdaten, Bezirksregierung Köln Abteilung GEObasis.nrw, Bonn 2014.
2
Schritt 3: Bewertung des Landschaftsbildes innerhalb der Landschaftsbildeinheiten
Bei der Landschaftsbildbewertung wird ein Vergleich des derzeitigen Zustandes mit dem
Sollzustand (Leitbild) vorgenommen.
Der Soll-Ist-Vergleich erfolgt anhand der Kriterien „Eigenart“, „Vielfalt“ und „Schönheit“.
Die Formulierung des Soll-Zustandes bzw. Leitbildes sollte sich eng an der Beschreibung
der Landschaftsräume, insbesondere dem darin formulierten Leitbild orientieren. Da nur ein
Teilbereich des jeweiligen Landschaftsraumes betrachtet wird, sind ggf. nur Teile der Landschaftsraumbeschreibung relevant.
Tab. 1: Abschnitt „Leitbild“ aus den Beschreibungen des Landschaftsraumes LR-IV-035 (Oberwälder Bergland).
Leitbild
Das Oberwaelder Bergland wird durch strukturierte Kulturlandschaftskomplexe im Wechsel mit ausgedehnten, buchenreichen Laubwaeldern
gepraegt. Innerhalb der Kulturlandschaft kommt den Resten der
Magerwiesen, Magerweiden und Kalkhalbtrockenrasen eine zentrale
Bedeutung zu, die durch extensive Bewirtschaftungsformen und
Hueteschafhaltung sowie geeignete Pflege- und Entwicklungsmassnahmen
zu einem moeglichst engmaschigen Biotopnetz aus kleineren
Trittsteinflaechen und grossraeumigeren Kernflaechen miteinander
verbunden werden. Strukturreiche Gruenland- und AckerGruenlandkomplexe mit Obstweiden, Feld- und Flurgehoelzen, Saeumen
sowie kleineren Waldbereichen werden bewahrt und gefoerdert,
heckenreiche Gruenlandgebiete gepflegt und insbesondere auf
staunassen Standorten wiederentwickelt. In der ansonsten nachhaltig
genutzten Kulturlandschaft bleiben kulturhistorische Landschaftselemente wie Hangterrassen erhalten, artenreiche Kalkaecker werden
naturschutzorientiert bewirtschaftet. Unverbaute und naturnahe, von
Ufergehoelzen gesaeumte Bachlaeufe durchfliessen extensiv genutzte, mit
Feuchtwiesen angereicherte Gruenlandtaeler. Kalk-Quellsuempfe und Flachmoore unterliegen keiner wirtschaftlich orientierten Nutzung.
Der Entwicklungsschwerpunkt liegt im landesweit bedeutsamen
Verbundkorridor der Netheaue einschliesslich der einmuendenden
Driburger Aa. Naturnah bewirtschaftete Buchen- und Buchenmischwaelder mit erhoehtem Alt- und Totholzanteil praegen die Waldgebiete.
Xerophile Waldtypen wie der Orchideen- und Platterbsen-Buchenwald
sowie der Eichen-Elsbeeren-Wald bleiben als landesweit gefaehrdete
Waldgesellschaften erhalten. Naturnahe Quellbaeche werden von
standortgemaesser Laubholzvegetation beschattet.
Tab. 2: Abschnitt „Leitbild“ aus den Beschreibungen des Landschaftsraumes LR-IV-037 (Holzmindener Wesertal).
Leitbild
Die teilweise episodisch ueberflutete Weseraue ist ausserhalb der
Siedlungsgebiete durch nachhaltig genutztes Gruenland gepraegt. Sie
wird durch naturbetonte und naturnahe Landschaftselemente der Aue
wie Flutmulden, Hecken und wachsende Auenwaldanteile belebt und
gegliedert. Eine naturvertraegliche Ackernutzung bleibt auf nicht
ueberflutete Terrassenbereiche beschraenkt. Der Kiesabbau und die
Folgenutzung ehemaliger Abgrabungen werden mit den Zielen des
Biotop- und Artenschutzes abgestimmt. Der funktionalen Trennung
zwischen Bereichen mit und ohne intensive Freizeitnutzung kommt
hierbei eine zentrale Bedeutung zu. Weitergehende flaechenintensive
Bauvorhaben sollten im bereits stark beanspruchten Raum
unterbleiben.
3
Die Beschreibung von Soll- und Istzustand erfolgt verbal in Stichpunktform.
Die Übereinstimmung zwischen Soll- und Istzustand wird für die (Teil-)Kriterien in den
Klassen „gering“, „mittel“ oder „hoch“ bewertet. Tab. 3 enthält ein Beispiel.
Tab. 3: Tabelle mit dem Soll-Ist-Vergleich für die Landschaftsbildeinheit LBE-1.
Landschaftsbildeinheit: LBE-1 – Kategorie: Flusstal
Landschaftsbildeinheit: Flusstal
Merkmal
charakteristische
Ist-Zustand
Ausprägung
(Soll-Zustand)
Übereinstimmung
zwischen Ist- und
Sollzustand
Eigenart
Relief
hoch
relativ weites Flusstal; naturnahe
Auenelemente wie Flutmulden und
Altwasserrinnen;
Gewässer
naturnah ausgebildeter, mäandrierender Fluss mit natürlichen Uferund Auenstrukturen und Ufergehölzen;
Qualitatives Nutzungsmuster
nachhaltige Grünlandnutzung
dominiert in der Netheaue; Mosaik
aus Tal-Glatthaferwiesen, Weidelgras-Weißkleeweiden und Feuchtgrünland; durch naturbetonte und
naturnahe Landschaftselemente
wie Hecken und wachsende Auenwaldanteile, naturnahe Ufergehölze
belebt und gegliedert; eine naturverträgliche Ackernutzung bleibt auf
nicht überflutete Terrassenbereiche
beschränkt; flächenintensive Bauvorhaben unterbleiben;
landwirtschaftliche geprägte dörfliche Siedlungen mit historischen
Ortskernen; durch ortsnahe Weideflächen und Obstgehölze in die
Landschaft eingebunden;
Siedlungsausprägung
Gesamtbewertung Eigenart:
Vielfalt
Quantitatives
vielfältig strukturierte OffenlandNutzungsmuster
schaft mit Grünland und Gehölzbereichen, ländlichen Siedlungen und
naturnahem Fließgewässer;
Gesamtbewertung „Vielfalt“:
Schönheit
Naturnähe
naturnaher Fluss, typische Auenlebensräume wie Auenwälder,Hochstaudensäume, Röhrichte,
Rieder, Kleingewässer, Altwasserrinnen, Flutmulden und naturnahe
Uferstrukturen; Gehölzlebensräume: Hecken, Feldgehölze, Baumreihen, Streuobstwiesen, Einzelbäume, Saumstrukturen; landesweit bedeutsamer Verbundkorridor
der Netheaue;
Gesamtbewertung: „Schönheit“:
Gesamtbewertung Landschaftsbild für die
Landschaftsbildeinheit:
im Untersuchungsgebiet keine
nennenswerten Veränderungen
des Reliefs; Fluss mäandriert;
typische Auenstrukturen wie Altwässer und Flutrinnen sind kaum
mehr vorhanden; Bahndamm
quert Aue im östlichen Bereich
mäandrierender Fluss, teils mit
Ufergehölzen bewachsen; sehr
kleinflächig Auenwald; gemäß
Gewässerstrukturgütekartierung
überwiegend stark verändert;
einige Abschnitte haben Status
gesetzlich geschützter Biotope
oder FFH-Lebensraumtypen;
Auenwald nur sehr kleinflächig
und relikthaft; Aue mit hohem
Grünlandanteil; Grünlandnutzung
noch dominierend, aber größere
Ackerflächen in der Aue; Grünland
weitgehend intensiv genutzt;
Ufergehölze vielerorts vorhanden;
vor allem nahe der Ortschaften
noch Streuobstbestände und
andere Gehölzstrukturen; keine
großen Bauvorhaben; Neubaugebiete im Bereiche der bestehenden Ortschaften;
Ortschaften haben weitgehend
noch dörflichen Charakter; einige
historische Elemente vorhanden,
z. B. Fachwerkhäuser, Kirche,
Steinbrücke in Ottbergen; störend
wirken die stark befahrene Bundesstraße und die Neubaugebiete;
hofnahe Weiden sind noch vorhanden und stellenweise auch
Obstgehölze;
hoch
mittel
mittel
hoch
der Grundcharakter der Landschaft ist noch erhalten geblieben;
gebietsweise dominiert Ackernutzung und der Anteil von Gehölzstrukturen und naturnahen Elementen ist zurückgegangen;
mittel
mittel
Gewässerdynamik eingeschränkt,
aber Gewässer noch mäandrierend und naturnahe Abschnitte
(gesetzliche geschützte Biotope,
FFH-Lebensraumtyp); Auenwaldreste nur noch sehr reliktisch;
Grünland weitgehend intensiv;
mittel
mittel
hoch, 10 Wertpunkte, besondere Bedeutung
4
Das Kriterium „Eigenart“ ist in die vier Teilkriterien „Relief“, „Gewässer“, „qualitatives Nutzungsmuster“ und „Siedlungsausprägung“ untergliedert. Die Gesamtbewertung für das Kriterium „Eigenart“ ergibt sich durch Mittelbildung aus den Teilkriterien. Dabei wird das Maß der
Übereinstimmung der Teilkriterien wie folgt in Wertpunkte übersetzt: gering
1 Wertpunkt,
mittel
2 Wertpunkte, hoch
3 Wertpunkte. Im Beispiel (Tab. 3) sind die Teilkriterien mit
„hoch“, „hoch“, „mittel“ und „mittel“ bewertet. Übersetzt in Wertpunkte und arithmetisch gemittelt ergibt sich für das Kriterium „Eigenart“ damit die Gesamtbewertung von: (3+3+2+2)/4 =
10/4 = 2,5. Dieser Wert wird aufgerundet auf 3. Die Gesamtbewertung des Kriteriums „Eigenart“ ist damit „hoch“.
Die Gesamtbewertung des Landschaftsbildes der Landschaftsbildeinheit LBE-1 (Tab. 3)
wird aus den Einzelbewertungen der Kriterien „Eigenart“, „Vielfalt“ und „Schönheit“
abgeleitet, wobei der „Eigenart“ ein besonderes Gewicht zukommt. Die Ableitungsregel wird
durch die Bewertungsmatrix der Arbeitsanleitung vorgegeben (Tab. 4). Die Kombination
„hoch“, „mittel“, „mittel“ führt dabei zur Gesamtbewertung „hoch“ mit 10 Wertpunkten
(besondere Bedeutung).
Tab. 4: Ableitung der Gesamtbewertung des Landschaftsbildes aus den Bewertungen der Kriterien „Eigenart“, „Vielfalt“ und „Schönheit“.
Eigenart
Vielfalt
Schönheit
Gesamtbewertung
Wertstufe
WP
Wertstufe
WP
Wertstufe
WP
Wertstufe
WP
Bedeutung
2 x gering
2 x gering
2 x gering
2 x gering
2 x gering
2 x gering
2 x gering
2 x gering
2 x gering
1+1
1+1
1+1
1+1
1+1
1+1
1+1
1+1
1+1
gering
gering
gering
mittel
mittel
mittel
hoch
hoch
hoch
1
1
1
2
2
2
3
3
3
gering
mittel
hoch
gering
mittel
hoch
gering
mittel
hoch
1
2
3
1
2
3
1
2
3
sehr gering / gering
sehr gering / gering
sehr gering / gering
sehr gering / gering
sehr gering / gering
sehr gering / gering
sehr gering / gering
sehr gering / gering
mittel
4
5
6
5
6
7
6
7
8
-
2 x mittel
2 x mittel
2 x mittel
2 x mittel
2 x mittel
2 x mittel
2 x mittel
2 x mittel
2 x mittel
2+2
2+2
2+2
2+2
2+2
2+2
2+2
2+2
2+2
gering
gering
gering
mittel
mittel
mittel
hoch
hoch
hoch
1
1
1
2
2
2
3
3
3
gering
mittel
hoch
gering
mittel
hoch
gering
mittel
hoch
1
2
3
1
2
3
1
2
3
sehr gering / gering
mittel
mittel
mittel
mittel
mittel
mittel
mittel
hoch
6
7
8
7
8
9
8
9
10
besondere
2 x hoch
2 x hoch
2 x hoch
2 x hoch
2 x hoch
2 x hoch
2 x hoch
2 x hoch
2 x hoch
3+3
3+3
3+3
3+3
3+3
3+3
3+3
3+3
3+3
gering
gering
gering
mittel
mittel
mittel
hoch
hoch
hoch
1
1
1
2
2
2
3
3
3
gering
mittel
hoch
gering
mittel
hoch
gering
mittel
hoch
1
2
3
1
2
3
1
2
3
mittel
hoch
hoch
hoch
hoch
sehr hoch
hoch
sehr hoch
sehr hoch
8
9
10
9
10
11
10
11
12
besondere
besondere
besondere
besondere
herausragende
besondere
herausragende
herausragende
Die Wertstufe der Gesamtbewertung ist für die Ermittlung des Preises pro Meter
Anlagenhöhe (dunkelgrau hinterlegte Spalte in Tab. 4) relevant.
5
Nach demselben Muster wird auch im Falle der anderen zwei Landschaftsbildeinheiten
vorgegangen:
Tab. 5: Tabellen mit dem Soll-Ist-Vergleich für die Landschaftsbildeinheit LBE-2.
Landschaftsbildeinheit: LBE-2 – Kategorie: Wald-Offenland-Mosaik
Landschaftsbildeinheit: Wald-Offenland-Mosaik
Merkmal
charakteristische AuspräIst-Zustand
gung (Soll-Zustand)
Eigenart
Relief
Gewässer
Übereinstimmung
zwischen Ist- und
Sollzustand
flachhügelige Landschaft
unverbaute und naturnahe von
Ufergehölzen gesäumte kleinere
Bachläufe durchfließen extensiv
genutzte mit Feuchtwiesen angereicherte Grünlandtäler;
Qualitatives Nutzungsstrukturierte Kulturlandschaftsbereimuster
che im Wechsel mit ausgedehnten,
buchenreichen Laubwäldern; innerhalb der Kulturlandschaft kommt
den Resten der Magerwiesen,
Magerweisen und Kalkhalbtrockenrasen eine zentrale Bedeutung zu,
die durch extensive Bewirtschaftungsformen und Huteschafhaltung
etc. zu einem möglichst, engmaschigen Biotopnetz aus kleineren
Trittsteinflächen und großräumigen
Kernflächen miteinander verbunden
sind; strukturreiche Grünland- und
Acker-Grünlandkomplexe mit Obstweiden, Feld- und Flurgehölzen,
Säumen und kleineren Waldbereichen; heckenreiche Grünlandgebiete besonders auf staunassen
Standorten; Hangterrassen und
Hohlwege und artenreiche Kalkäcker; diese naturschutzorientiert
bewirtschaftet; Saum und Gehölzstrukturen Ackerkomplexe angereichert mit gliedernden und belebenden Elementen; örtlich strukturreiche Hecken-Grünlandkomplexe und
reich gegliederte halboffene Landschaft;
Siedlungsausprägung
ländlich geprägte Siedlungen mit
historischen Elementen
Gesamtbewertung Eigenart:
Vielfalt
Quantitatives
strukturierte KulturlandschaftskomNutzungsmuster
plexe im Wechsel mit ausgedehnten, buchenreichen Laubwäldern;
innerhalb der Kulturlandschaft
kommen in Resten Magerwiesen,
Magerweiden und Kalkhalbtrockenrasen eine zentrale Bedeutung zu;
strukturreiche Grünland- und AckerGrünlandkomplexe mit Obstweiden,
Feld- und Flurgehölzen, Säumen; in
den Kulturlandschaftsbereichen sind
kulturhistorische Elemente wie
Hohlwege erhalten;
Gesamtbewertung „Vielfalt“:
Schönheit
Naturnähe
naturnahe Laubwälder, teils Magergrünland, Mähwiesen, Wacholderheide, strukturreiche, kleinstrukturierte Kulturlandschaftsbereiche
weitgehend unverändert
Gewässer spielen im Betrachtungsraum nur eine untergeordnete
Rolle; oft begradigt oder mit wenig
Raum zwischen intensiven Ackerflächen;
buchenreiche, naturnahe Wälder
vorhanden; Wald-OffenlandMosaik; Kalkmagerrasen und
Wacholderheiden bei Ottbergen
(FFH-Gebiet, NSG); NSG Wandelnsberg mit ausgedehntem,
extensivem Mähwiesengebiet,
Kalkmagerrasenrelikten und Wacholderheide; Löss-Hohlwege
vorhanden;
hoch
gering
kaum Siedlungsstrukturen; stets
dörflich/ländlich geprägt;
hoch
Gesamtbewertung: „Schönheit“:
Gesamtbewertung Landschaftsbild für die
Landschaftsbildeinheit:
hoch
sehr hoch, 12 Wertpunkte, herausragende Bedeutung
hoch
hoch
recht vielfältiger Wechsel von
Wald, Gehölzen und Offenland mit
Hohlwegen und Magergrünland,
Kalkmagerrasen und Wacholderheiden;
hoch
hoch
ausgedehnte Laubwälder (Kalkbuchenwald, Orchideenbuchenwald),
Kalkhalbtrockenrasen, Magergrünland, Wacholderheiden vorhanden,
neben intensiver genutzten, agrarisch geprägten Bereichen; NSG;
Kulturlandschaftsbereiche nördlich
Dalhausen;
hoch
6
Abb. 4: Tabellen mit dem Soll-Ist-Vergleich für die Landschaftsbildeinheit LBE-3.
Landschaftsbildeinheit: LBE-3 – Kategorie: Offene Agrarlandschaft
Landschaftsbildeinheit: Offene Agrarlandschaft
Merkmal
charakteristische Ausprägung Ist-Zustand
(Soll-Zustand)
Eigenart
Relief
Gewässer
flachhügelige Landschaft
unverbaute und naturnahe von
Ufergehölzen gesäumte kleinere
Bachläufe durchfließen extensiv
genutzte mit Feuchtwiesen angereicherte Grünlandtäler;
Qualitatives Nutzungsstrukturierte Kulturlandschaftsbereimuster
che im Wechsel mit ausgedehnten,
buchenreichen Laubwäldern; innerhalb der Kulturlandschaft kommt den
Resten der Magerwiesen, Magerweisen und Kalkhalbtrockenrasen
eine zentrale Bedeutung zu, die
durch extensive Bewirtschaftungsformen und Huteschafhaltung etc. zu
einem möglichst, engmaschigen
Biotopnetz aus kleineren Trittsteinflächen und großräumigen Kernflächen miteinander verbunden sind;
strukturreiche Grünland- und AckerGrünlandkomplexe mit Obstweiden,
Feld- und Flurgehölzen, Säumen
und kleineren Waldbereichen; heckenreiche Grünlandgebiete besonders auf staunassen Standorten;
Hangterrassen und Hohlwege und
artenreiche Kalkäcker; diese naturschutzorientiert bewirtschaftet; Saum
und Gehölzstrukturen; Ackerkomplexe angereichert mit gliedernden und
belebenden Elementen; örtlich strukturreiche Hecken-Grünlandkomplexe
und reich gegliederte halboffene
Landschaft;
Siedlungsausprägung
ländlich geprägte Siedlungen mit
historischen Elementen
Gesamtbewertung Eigenart:
Vielfalt
Quantitatives
mit Säumen und Gehölzstrukturen
Nutzungsmuster
angereicherte Agrarlandschaft;
stellenweise Grünland;
Gesamtbewertung „Vielfalt“:
Schönheit
Naturnähe
naturnahe Elemente: flachgründige
Kalkäcker mit Ackerwildkräutern, tw.
Magergrünland, Gehölzstrukturen;
Gesamtbewertung: „Schönheit“:
Gesamtbewertung Landschaftsbild für die
Landschaftsbildeinheit:
Übereinstimmung
zwischen Ist- und
Sollzustand
weitgehend unverändert
oft begradigt oder mit wenig
Raum zwischen intensiven Ackerflächen; Gewässer spielen aber
im Betrachtungsraum nur eine
untergeordnete Rolle;
in weiten Teilen großflächig ausgeräumte, intensive Agrarlandschaft; Obstgehölze teilweise im
Umfeld ländlicher Siedlung vorhanden; Gehölzstrukturen nur
stellenweise in der Landschaft
vorhanden; Agrarnutzung dominiert; Landschaftsbildeinheit
umfasst die Offenlandschaft:
zusammen mit benachbarten
Landschaftsbildeinheit ergibt sich
durchaus ein Wechsel zwischen
Wald und Offenland; wenig kulturhistorische Elemente und meist
geringer Anteil gliedernder Landschaftselemente und Säume;
Magergrünland nur in kleinsten
Relikten vorhanden; Vorbelastung
durch bestehendes Windrad;
hoch
gering
ländlich geprägte Siedlungen, teils
industrielle Landwirtschaft;
mittel
gering
mittel
Agrarnutzung dominiert; wenig
gliedernde Elemente;
gering
gering
geringer Anteil naturnaher Biotope
gering
gering
sehr gering / gering, 6 Wertpunkte
Eine kartographische Darstellung der Landschaftsbildeinheiten mit den ermittelten
Wertstufen befindet sich in Abb. 5.
7
Abb. 5: Landschaftsbildbewertung im Untersuchungsraum (rot: Wertstufe „sehr gering / gering“, gelb: Wertstufe
„hoch, besondere Bedeutung“, grün: Wertstufe „sehr hoch, herausragende Bedeutung“).
© Geobasisdaten, Bezirksregierung Köln Abteilung GEObasis.nrw, Bonn 2014.
Schritt 4: Ersatzgeldermittlung
a. Ermittlung der Flächenanteile der einzelnen Landschaftsbildeinheiten (LBE) am
Untersuchungsraum
Größe des Untersuchungsraumes:
2827 ha
(100 %)
davon
LBE-1:
297 ha
LBE-2:
1663 ha
LBE-3:
867 ha
b. Zuordnung der Preise pro Meter Anlagenhöhe zu den LBE-Einheiten
Landschaftsbildeinheit
LBE-1:
LBE-2:
LBE-3:
Wertstufe
hoch, bes. Bed.
sehr hoch, her. Bed.
sehr gering / gering
Preis
400 € / m Anlagenhöhe
800 € / m Anlagenhöhe
100 € / m Anlagenhöhe
c. Flächengewichtete Mittelung der Preise gemäß Anteil der
Landschaftsbildeinheiten am Untersuchungsraum
297/2827 * 400 €/m + 1663/2827 * 800 €/m + 867/2827 * 100 €/m = 543,30 €/m
d. Ersatzgeld
Ersatzgeld = Preis pro Meter Anlagenhöhe * Anlagenhöhe
Ersatzgeld: 543,30 €/m * 200 m = 108.660,00 €
8
Fiktives Beispiel 2
zum Verfahren der Landschaftsbildbewertung
im Zuge der Ersatzgeldermittlung
für Eingriffe in das Landschaftsbild
durch den Bau von Windenergieanlagen
- Landschaftsbildeinheiten mittlerer Wertstufe Annahme
Auf dem Gebiet des Kreises Steinfurt soll eine sehr hohe Windenergieanlage von 200 m Höhe errichtet werden. Die Anlage ist eine Einzelanlage und wird nicht zu einem schon bestehenden Windpark hinzugefügt. (Der Wert des Landschaftsbildes wurde im Untersuchungsraum als „mittel“ eingestuft. Dies ist typisch für weite Teile des Münsterlandes.)
1.) Abgrenzung des Untersuchungsraumes
Der Untersuchungsraum zur Ermittlung des Ersatzgeldes (€/m Anlagenhöhe) ist der Bereich
um die Windenergieanlage mit dem Radius der 15-fachen Anlagenhöhe. Der Radius des
Untersuchungsraumes beträgt also 15 * 200 m = 3 km (Abb. 1).
Abb. 1: Geplanter Standort einer Windkraftanlage (fiktive Planung) und Untersuchungsraum mit
Radius der 15-fachen Anlagenhöhe (3 km). © Geobasisdaten, Bez.-Reg. Köln Abt. GEObasis.nrw, Bonn 2015).
1
2.) Für den Untersuchungsraum liegt bereits eine Landschaftsbildbewertung durch
das LANUV vor (Fachbeitrag zum Regionalplan Münsterland)
sehr gering / gering
mittel
hoch, besondere Bedeutung
sehr hoch, herausragende Bedeutung
Abb. 2: Landschaftsbildbewertung im Untersuchungsraum und in der weiteren Umgebung der fiktiv geplanten
Windenergieanlage. © Geobasisdaten, Bezirksregierung Köln Abteilung GEObasis.nrw, Bonn 2015.
3.) Ersatzgeldermittlung
Größe des Untersuchungsraumes:
2827 ha
(100 %)
davon
Landschaftsbildeinheiten
von mittlerer Wertstufe:
2827 ha
(100 %)
Da der gesamte Untersuchungsraum in einer Wertstufe (mittel) liegt, entspricht das
Ersatzgeld dem Wert 200 € pro Meter Anlagenhöhe.
Ersatzgeld:
Ersatzgeld = Preis pro Meter Anlagehöhe * Anlagenhöhe
Ersatzgeld: 200 €/m * 200 m = 40.000 €
2
Fiktives Beispiel 3
zum Verfahren der Landschaftsbildbewertung
im Zuge der Ersatzgeldermittlung
für Eingriffe in das Landschaftsbild
durch den Bau von Windenergieanlagen
- Landschaftsbildeinheiten der Wertstufe „sehr gering / gering“ Annahme
Auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises soll eine sehr hohe Windenergieanlage von 200 m
Höhe errichtet werden. Die Anlage ist eine Einzelanlage und wird nicht zu einem schon
bestehenden Windpark hinzugefügt. (Der Untersuchungsraum wird geprägt von
Rekultivierungsflächen der Braunkohlentagebaue. Der Wert des Landschaftsbildes wurde in
großen Bereichen des Untersuchungsraumes als „sehr gering / gering“ eingestuft.)
1.) Abgrenzung des Untersuchungsraumes
Der Untersuchungsraum ist der Bereich um die Windenergieanlage mit dem Radius der 15fachen Anlagenhöhe. Der Radius des Untersuchungsraumes beträgt also 15 * 200 m = 3 km
(Abb. 1).
Abb. 1: Geplanter Standort einer Windkraftanlage (fiktive Planung) und Untersuchungsraum mit
Radius der 15-fachen Anlagenhöhe (3 km). © Geobasisdaten, Bez.-Reg. Köln Abt. GEObasis.nrw, Bonn 2015).
1
2.) Für den Untersuchungsraum liegt bereits eine Landschaftsbildbewertung durch
das LANUV vor (Fachbeitrag zum Regionalplan Köln – in Aufstellung)
sehr gering / gering
mittel
hoch, besondere Bedeutung
sehr hoch, herausr. Bedeutg.
Abb. 2: Landschaftsbildbewertung im Untersuchungsraum und in der weiteren Umgebung der fiktiv geplanten
Windenergieanlage. © Geobasisdaten, Bezirksregierung Köln Abteilung GEObasis.nrw, Bonn 2015.
3.) Ersatzgeldermittlung
a. Ermittlung der Flächenanteile der einzelnen Landschaftsbildeinheiten (LBE)
am Untersuchungsraum (zusammengefasst nach Wertstufen)
Größe des Untersuchungsraumes:
2827 ha
davon
LBE der Wertstufe „sehr gering / gering“: 2692 ha
(LBE-II-006-A, LBE-II-007-F1 und LBE-II-001-A10)
LBE von mittlerer Wertstufe:
135 ha
(LBE-II-001-A9, LBE-II-014-O1 und LBE-II-006-O)
(100 %)
( 95 %)
(
5 %)
2
b. Zuordnung der Preise pro Meter Anlagenhöhe zu den Wertstufen
Wertstufe
sehr gering / gering
mittel
Preis pro m Anlagenhöhe
100 €
200 €
c. Flächengewichtete
Mittelung
der
Preise
Ladnschaftsbildeinheiten am Untersuchungsraum
gemäß
Anteil
der
2692/2827 * 100 €/m + 135/2827 * 200 €/m
= 104,78 €/m
d. Ersatzgeld
Ersatzgeld = Preis pro Meter Anlagenhöhe * Anlagenhöhe
Ersatzgeld: 104,78 €/m * 200 m = 20.956 €
3