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Beschlussvorlage (Bewertungsverfahren)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
5,1 MB
Datum
01.03.2016
Erstellt
23.02.16, 12:46
Aktualisiert
23.02.16, 12:46

Inhalt der Datei

Verfahren zur Landschaftsbildbewertung im Zuge der Ersatzgeld-Ermittlung für Eingriffe in das Landschaftsbild durch den Bau von Windenergieanlagen Hinweis: Dieses Verfahren ist Grundlage, sofern für den Bereich mit einem Radius der 15fachen Anlagenhöhe um den geplanten Standort einer Windenergieanlage noch keine Landschaftsbildbewertung im Rahmen des Fachbeitrages des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorhanden ist. Liegt eine Landschaftsbildbewertung aus dem Fachbeitrag vor, sind die Abgrenzungen der Landschaftsbildeinheiten und die Wertstufen daraus zu übernehmen. Die Daten können in Form einer Shape-Datei vom LANUV bereitgestellt werden. Abgrenzung von Landschaftsbildeinheiten Räumliche Bezugseinheit für die Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes bilden die im Rahmen der Erarbeitung des Fachbeitrages abgegrenzten Landschaftsräume. Eine landschaftsräumliche Gliederung liegt für die gesamte Landesfläche Nordrhein-Westfalens vor. Die Abgrenzung und Beschreibung der Landschaftsräume wird im InternetFachinformationssystem (http://www.lanuv.nrw.de/natur/landschaft/landschaftsraeumenrw.htm) dargestellt und als Download bereitgestellt. Die Landschaftsräume sind bezüglich ihrer natürlichen Ausstattung und ihrer anthropogenen Überprägung überwiegend homogen. In einem ersten Schritt wird die Eignung der Landschafträume für die Abgrenzung als Landschaftsbildeinheiten für eine nachvollziehbare Bewertung des Landschaftsbildes geprüft. In der Regel ist eine weitere Binnendifferenzierung dieser Räume entsprechend ihrem Charakter, ihrer Physiognomie (u. a. relief-/nutzungsorientiert) und ihres Strukturreichtums in Landschaftsbildeinheiten, die der Betrachter bzw. Erholungssuchende als unverwechselbares Ganzes erlebt, vorzunehmen. Als Grundlage für die weitere Binnendifferenzierung der Landschaftsräume als Landschaftsbildeinheiten werden u. a. Luftbilder sowie topographische Karten, die Nutzungskartierung und weitere die Landschaftsbildeinheit charakterisierende Landschaftsbestandteile herangezogen. 1 Es erfolgt eine Gliederung der Landschaftsbildeinheiten anhand folgender Kategorien: • Offene Agrarlandschaft • Grünland-Acker-Mosaik • Wald-Offenland-Mosaik • Wald • Flusstal • Bachtal, • Stillgewässer • Siedlung und Gewerbe Weitere Anhaltspunkte für eine ggf. erforderliche Binnendifferenzierung der Landschaftsräume liefern z. B. Adam et al. (1986) oder Nohl (2001). Bewertung des Landschaftsbildes innerhalb der Landschaftsbildeinheiten Für jede der ausgegrenzten Landschaftsbildeinheiten erfolgt die Bewertung des Landschaftsbildes bzw. die Zuordnung zu einer der vier Wertstufen („sehr gering / gering“, „mittel“, „hoch, besondere Bedeutung“ und „sehr hoch, herausragende Bedeutung“). Bei der Landschaftsbildbewertung wird ein Vergleich des derzeitigen Zustandes mit dem Sollzustand (Leitbild) der jeweiligen Landschaftsbildeinheit vorgenommen. Die Formulierung des Soll-Zustandes bzw. Leitbildes soll sich eng an der Beschreibung der Landschaftsräume, insbesondere dem darin formulierten Leitbild orientieren. Da nur ein Teilbereich des jeweiligen Landschaftsraumes betrachtet wird, sind ggf. nur Teile der Landschaftsraumbeschreibung relevant. Der Soll-Ist-Vergleich erfolgt anhand der Kriterien „Eigenart“, „Vielfalt“ und „Schönheit“: • Dem Kriterium „Eigenart“ kommt eine zentrale Bedeutung im Rahmen der Bewertung zu. Es charakterisiert das Typische einer Landschaft. Bewertet wird orientiert am Leitbild das Maß der Übereinstimmung der jeweiligen Einheit mit dem Leitbild bzw. der Eigenartverlust in der Einheit. Die Bewertung erfolgt anhand der Teilkriterien „Relief“, „Gewässer“, „qualitatives Nutzungsmuster“ und „Siedlungsausprägung“. • Die „Vielfalt“ beschreibt quantitativ den Abwechslungsreichtum der landschafts- und naturraumtypischen Ausprägung der Nutzungen, Strukturen und Elemente. Diese ist abhängig insbesondere von der Eigenart. • Die „Schönheit“ bewertet das Maß der Übereinstimmung der landschaftstypischen Ausstattung der Natur mit der menschlichen Nutzung. Die Schönheit wird charakterisiert durch das Kriterium „Naturnähe“. Tab. 1 gibt eine Übersicht über diese Kriterien und die zugeordneten Erfassungsmerkmale. 2 Tab. 1: Übersicht der Kriterien und Bewertungsmerkmale für die Landschaftsbildbewertung. Kriterium Teilkriterium Bewertungsmerkmal Eigenart Relief • • • • • • • • Gewässer • • • • • • • Stillgewässer Fließgewässer Morphologie der Gewässer Gestalt und Verteilung des Gewässernetzes Begradigungen angrenzende Nutzungen historische Gewässertypen, z. B. Gräften qualitatives Nutzungsmuster • • Gestalt und Verteilung des Nutzungsmusters (z. B. Realteilungsgebiete, flurbereinigte Gebiete, extensive und kleinteilige Nutzung etc.) Laub-, Misch- und Nadelwald-Verteilung Wald-Offenlandverteilung und -Übergänge Grünland-Acker-Verteilung kulturhistorische Nutzungsformen • • • • Siedlungsausprägung • • • • • • Vielfalt Schönheit Erlebbarkeit des typischen, unverformten Reliefs Großformen Talformen Kuppen Hangneigungen (Steilhänge) Reliefdynamik markante Geländemerkmale (ausgeprägte Hangkanten, Felsen, Hügel, Gebirge etc.) naturhistorisch bzw. geologisch bedeutsame Landschaftsteile und -bestandteile (z. B. geologisch interessante Aufschlüsse, Findlinge, Binnendünen, Geotope s. Geotopkataster) quantitatives Nutzungsmuster Naturnähe typische Bauweisen typische Ortsstrukturen (Siedlungsanordnung, -verteilung) historisch gewachsene Siedlungen Baudenkmäler (Burgen, Schlösser, Kirchen, Klöster etc.) sonstige kulturhistorische Landschaftselemente (Gräften, Kreuzweg, Gerichtseiche, historischer Friedhof, Ringwall etc., Alleen s. Alleenkataster, landschaftsprägende Einzelbäume s. Naturdenkmale, Denkmale) bauliche Störelemente (optische Beeinträchtigungen von regionaler Bedeutung) Abwechslungsreichtum: • • Wald, Acker, Grünland, Hecken, Gewässer, Siedlungen hohe Reliefdynamik • natürliche und naturnahe Lebensräume mit ihrer spezifischen Ausprägung an Formen, Arten und Lebensgemeinschaften (z. B. Laubwälder, Hecken, Baumgruppen, schutzwürdige Biotope, gesetzlich geschützte Biotope, FFH-Lebensraumtypen, Schutzgebiete s. Biotopkataster NRW und Informationssysteme des LANUV zu den Schutzgebieten) naturnahe Gewässer (s. Biotopkataster und Gewässerstrukturgütekartierung, Gewässertypen) • Als störende Elemente wirken z. B. Abgrabungen, Windkraftanlagen, bestehende Freileitungen, landschaftsbildbeeinträchtigende Straßen, nicht eingebundene Ortsränder und überdimensionale Industriebauten. 3 Die Gegenüberstellung von Soll- und Istzustand erfolgt in tabellarischer Form (Tab. 2). Pro Landschaftsbildeinheit ist eine solche Tabelle auszufüllen. Tab. 2: Tabelle zur Gegenüberstellung von Soll- und Istzustand des Landschaftsbildes mit der Bewertung der Übereinstimmung zwischen Istzustand und Leitbild. Landschaftsbildeinheit: <Nummer> - Kategorie: <Kategorie> Merkmal charakteristische Ausprägung (Soll-Zustand, Leitbild) Eigenart Relief < verbale Beschreibung in Stichpunktform > Gewässer … qualitatives Nutzungsmuster … Siedlungsausprägung … Gesamtbewertung „Eigenart“ Vielfalt quantitatives Nutzungsmuster … entspricht … Gesamtbewertung „Vielfalt“ Schönheit Naturnähe … entspricht … Gesamtbewertung „Schönheit“ Gesamtbewertung Landschaftsbild in der LBE: Ist-Zustand Übereinstimmung zwischen Soll- und Istzustand < verbale Beschreibung in Stichpunktform > … … … <gering><mittel><hoch> … … … <gering><mittel><hoch> … … … … … … … … <sehr gering / gering> <mittel> <hoch, bes. Bedeutung> <hoch, herausrag. Bed.> Die Beschreibung von Soll- und Istzustand erfolgt verbal in Stichpunktform. Das Maß der Übereinstimmung zwischen Soll- und Istzustand wird in den Klassen „gering“, „mittel“ oder „hoch“ bewertet. Die Gesamtbewertung des Kriteriums „Eigenart“ ergibt sich aus den Einzelbewertungen der vier Teilkriterien. Wertet man die Übereinstimmungsstufe „gering“ mit einem, „mittel“ mit zwei und „hoch“ mit drei Wertpunkten (Tab. 3), erhält man durch arithmetische Mittelbildung und Rundung die Gesamtbewertung für das Kriterium „Eigenart“ (Bsp. 1). Die Kriterien „Vielfalt“ und „Schönheit“ sind nicht weiter in Teilkriterien untergliedert. Tab. 3: Maß der Übereinstimmung von Soll- und Istzustand und zugeordnete Wertpunkte. Übereinstimmung zwischen Soll- und Istzustand Wertpunkte gering mittel hoch 1 2 3 4 Bsp. 1: Ermittlung der Gesamtbewertung für das Krtierium „Eigenart“ aus den Einzelbewertungen der vier Teilkriterien. Teilkriterium Übereinstimmung von Soll- und Istzustand Wertpunkte Relief Gewässer Qualitatives Nutzungsmuster Siedlungsausprägung hoch mittel hoch mittel 3 2 3 2 Gesamtbewertung „Eigenart“: also: Mittelwert: (3+2+3+2) / 4 = 2,5 gerundet: 3 hoch 3 Die Gesamtbewertung des Landschaftsbildes in der jeweiligen Landschaftsbildeinheit ergibt sich nach folgender Matrix aus den Teilbewertungen der Kriterien „Eigenart“, „Vielfalt“ und „Schönheit“, wobei das Kriterium „Eigenart“ eine stärkere Gewichtung erfährt als die anderen beiden Kriterien: Tab. 4: Ableitung der Gesamtbewertung des Landschaftsbildes aus den Bewertungen der Kriterien „Eigenart“, „Vielfalt“ und „Schönheit“. Eigenart Vielfalt Schönheit Gesamtbewertung Wertstufe WP Wertstufe WP Wertstufe WP Wertstufe WP Bedeutung 2 x gering 2 x gering 2 x gering 2 x gering 2 x gering 2 x gering 2 x gering 2 x gering 2 x gering 1+1 1+1 1+1 1+1 1+1 1+1 1+1 1+1 1+1 gering gering gering mittel mittel mittel hoch hoch hoch 1 1 1 2 2 2 3 3 3 gering mittel hoch gering mittel hoch gering mittel hoch 1 2 3 1 2 3 1 2 3 sehr gering / gering sehr gering / gering sehr gering / gering sehr gering / gering sehr gering / gering sehr gering / gering sehr gering / gering sehr gering / gering mittel 4 5 6 5 6 7 6 7 8 - 2 x mittel 2 x mittel 2 x mittel 2 x mittel 2 x mittel 2 x mittel 2 x mittel 2 x mittel 2 x mittel 2+2 2+2 2+2 2+2 2+2 2+2 2+2 2+2 2+2 gering gering gering mittel mittel mittel hoch hoch hoch 1 1 1 2 2 2 3 3 3 gering mittel hoch gering mittel hoch gering mittel hoch 1 2 3 1 2 3 1 2 3 sehr gering / gering mittel mittel mittel mittel mittel mittel mittel hoch 6 7 8 7 8 9 8 9 10 besondere 2 x hoch 2 x hoch 2 x hoch 2 x hoch 2 x hoch 2 x hoch 2 x hoch 2 x hoch 2 x hoch 3+3 3+3 3+3 3+3 3+3 3+3 3+3 3+3 3+3 gering gering gering mittel mittel mittel hoch hoch hoch 1 1 1 2 2 2 3 3 3 gering mittel hoch gering mittel hoch gering mittel hoch 1 2 3 1 2 3 1 2 3 mittel hoch hoch hoch hoch sehr hoch hoch sehr hoch sehr hoch 8 9 10 9 10 11 10 11 12 besondere besondere besondere besondere herausragende besondere herausragende herausragende Die Wertstufe der Gesamtbewertung ist für die Ermittlung des Preises pro Meter Anlagenhöhe (dunkelgrau hinterlegte Spalte in Tab. 4) relevant. 5 Literatur Adam, Nohl & Valentin (1986): Bewertungsgrundlagen bei Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die Landschaft. MURL. Nohl (2001): Ästhetische und rekreative Belange in der Landschaftsplanung, Teile 1 und 2. Teil 2 unveröffentlicht. erarbeitet im Auftrag des MUNLV NRW. 6 Fiktives Beispiel zum Verfahren der Landschaftsbildbewertung im Zuge der Ersatzgeldermittlung für Eingriffe in das Landschaftsbild durch den Bau von Windenergieanlagen Hinweis: Dieses Verfahren ist Grundlage, sofern für den Bereich mit einem Radius der 15fachen Anlagenhöhe um den geplanten Standort einer Windenergieanlage noch keine Landschaftsbildbewertung im Rahmen des Fachbeitrages des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorhanden ist. Liegt eine Landschaftsbildbewertung aus dem Fachbeitrag vor, sind die vorliegenden Abgrenzungen der Landschaftsbildeinheiten und die Wertstufen zu übernehmen. Die Daten können in Form einer Shape-Datei vom LANUV bereitgestellt werden. Annahme Im Kreis Höxter soll eine Windenergieanlage von 200 Metern Höhe errichtet werden (Einzelanlage). Eine Landschaftsbildbewertung aus dem Fachbeitrag für diesen Bereich steht noch nicht zur Verfügung. Schritt 1: Abgrenzung des Untersuchungsraumes Der Untersuchungsraum ist der Bereich um die Windenergieanlage mit dem Radius der 15fachen Anlagenhöhe. Der Radius des Untersuchungsraumes beträgt also 15 * 200 m = 3 km (Abb. 1). Abb. 1: Geplanter Standort einer Windkraftanlage (fiktive Planung) und Untersuchungsraum mit Radius der 15-fachen Anlagenhöhe (3 km). © Geobasisdaten, Bez.-Reg. Köln Abt. GEObasis.nrw, Bonn 2014). 1 Schritt 2: Abgrenzung von Landschaftsbildeinheiten Räumliche Bezugseinheit für die Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes bilden die ausgegrenzten Landschaftsräume (Darstellung im Internetfachinformationssystem http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/bk/de/karten/bk in der Themenrubrik „Landschaftsinformationen“ sowie Downloadmöglichkeit). Der Untersuchungsraum liegt überwiegend in Landschaftsraum LR-IV-035 (Oberwälder Bergland). Von Osten reicht der Landschaftsraum LR-IV-037 (Holzmindener Wesertal) in den Untersuchungsraum hinein. Abb. 2: Landschaftsräume im Untersuchungsraum. © Geobasisdaten, Bezirksregierung Köln Abteilung GEObasis.nrw, Bonn 2014. Die Eignung der Landschaftsräume für die Abgrenzung als Landschaftsbildeinheiten für eine nachvollziehbare Bewertung des Landschaftsbildes wird geprüft. In diesem Beispiel ist eine weitere Binnendifferenzierung der Landschaftsräume sinnvoll (Abb. 3). Abb. 3: Binnendifferenzierung der Landschaftsräume in Landschaftsbildeinheiten (LBE). © Geobasisdaten, Bezirksregierung Köln Abteilung GEObasis.nrw, Bonn 2014. 2 Schritt 3: Bewertung des Landschaftsbildes innerhalb der Landschaftsbildeinheiten Bei der Landschaftsbildbewertung wird ein Vergleich des derzeitigen Zustandes mit dem Sollzustand (Leitbild) vorgenommen. Der Soll-Ist-Vergleich erfolgt anhand der Kriterien „Eigenart“, „Vielfalt“ und „Schönheit“. Die Formulierung des Soll-Zustandes bzw. Leitbildes sollte sich eng an der Beschreibung der Landschaftsräume, insbesondere dem darin formulierten Leitbild orientieren. Da nur ein Teilbereich des jeweiligen Landschaftsraumes betrachtet wird, sind ggf. nur Teile der Landschaftsraumbeschreibung relevant. Tab. 1: Abschnitt „Leitbild“ aus den Beschreibungen des Landschaftsraumes LR-IV-035 (Oberwälder Bergland). Leitbild Das Oberwaelder Bergland wird durch strukturierte Kulturlandschaftskomplexe im Wechsel mit ausgedehnten, buchenreichen Laubwaeldern gepraegt. Innerhalb der Kulturlandschaft kommt den Resten der Magerwiesen, Magerweiden und Kalkhalbtrockenrasen eine zentrale Bedeutung zu, die durch extensive Bewirtschaftungsformen und Hueteschafhaltung sowie geeignete Pflege- und Entwicklungsmassnahmen zu einem moeglichst engmaschigen Biotopnetz aus kleineren Trittsteinflaechen und grossraeumigeren Kernflaechen miteinander verbunden werden. Strukturreiche Gruenland- und AckerGruenlandkomplexe mit Obstweiden, Feld- und Flurgehoelzen, Saeumen sowie kleineren Waldbereichen werden bewahrt und gefoerdert, heckenreiche Gruenlandgebiete gepflegt und insbesondere auf staunassen Standorten wiederentwickelt. In der ansonsten nachhaltig genutzten Kulturlandschaft bleiben kulturhistorische Landschaftselemente wie Hangterrassen erhalten, artenreiche Kalkaecker werden naturschutzorientiert bewirtschaftet. Unverbaute und naturnahe, von Ufergehoelzen gesaeumte Bachlaeufe durchfliessen extensiv genutzte, mit Feuchtwiesen angereicherte Gruenlandtaeler. Kalk-Quellsuempfe und Flachmoore unterliegen keiner wirtschaftlich orientierten Nutzung. Der Entwicklungsschwerpunkt liegt im landesweit bedeutsamen Verbundkorridor der Netheaue einschliesslich der einmuendenden Driburger Aa. Naturnah bewirtschaftete Buchen- und Buchenmischwaelder mit erhoehtem Alt- und Totholzanteil praegen die Waldgebiete. Xerophile Waldtypen wie der Orchideen- und Platterbsen-Buchenwald sowie der Eichen-Elsbeeren-Wald bleiben als landesweit gefaehrdete Waldgesellschaften erhalten. Naturnahe Quellbaeche werden von standortgemaesser Laubholzvegetation beschattet. Tab. 2: Abschnitt „Leitbild“ aus den Beschreibungen des Landschaftsraumes LR-IV-037 (Holzmindener Wesertal). Leitbild Die teilweise episodisch ueberflutete Weseraue ist ausserhalb der Siedlungsgebiete durch nachhaltig genutztes Gruenland gepraegt. Sie wird durch naturbetonte und naturnahe Landschaftselemente der Aue wie Flutmulden, Hecken und wachsende Auenwaldanteile belebt und gegliedert. Eine naturvertraegliche Ackernutzung bleibt auf nicht ueberflutete Terrassenbereiche beschraenkt. Der Kiesabbau und die Folgenutzung ehemaliger Abgrabungen werden mit den Zielen des Biotop- und Artenschutzes abgestimmt. Der funktionalen Trennung zwischen Bereichen mit und ohne intensive Freizeitnutzung kommt hierbei eine zentrale Bedeutung zu. Weitergehende flaechenintensive Bauvorhaben sollten im bereits stark beanspruchten Raum unterbleiben. 3 Die Beschreibung von Soll- und Istzustand erfolgt verbal in Stichpunktform. Die Übereinstimmung zwischen Soll- und Istzustand wird für die (Teil-)Kriterien in den Klassen „gering“, „mittel“ oder „hoch“ bewertet. Tab. 3 enthält ein Beispiel. Tab. 3: Tabelle mit dem Soll-Ist-Vergleich für die Landschaftsbildeinheit LBE-1. Landschaftsbildeinheit: LBE-1 – Kategorie: Flusstal Landschaftsbildeinheit: Flusstal Merkmal charakteristische Ist-Zustand Ausprägung (Soll-Zustand) Übereinstimmung zwischen Ist- und Sollzustand Eigenart Relief hoch relativ weites Flusstal; naturnahe Auenelemente wie Flutmulden und Altwasserrinnen; Gewässer naturnah ausgebildeter, mäandrierender Fluss mit natürlichen Uferund Auenstrukturen und Ufergehölzen; Qualitatives Nutzungsmuster nachhaltige Grünlandnutzung dominiert in der Netheaue; Mosaik aus Tal-Glatthaferwiesen, Weidelgras-Weißkleeweiden und Feuchtgrünland; durch naturbetonte und naturnahe Landschaftselemente wie Hecken und wachsende Auenwaldanteile, naturnahe Ufergehölze belebt und gegliedert; eine naturverträgliche Ackernutzung bleibt auf nicht überflutete Terrassenbereiche beschränkt; flächenintensive Bauvorhaben unterbleiben; landwirtschaftliche geprägte dörfliche Siedlungen mit historischen Ortskernen; durch ortsnahe Weideflächen und Obstgehölze in die Landschaft eingebunden; Siedlungsausprägung Gesamtbewertung Eigenart: Vielfalt Quantitatives vielfältig strukturierte OffenlandNutzungsmuster schaft mit Grünland und Gehölzbereichen, ländlichen Siedlungen und naturnahem Fließgewässer; Gesamtbewertung „Vielfalt“: Schönheit Naturnähe naturnaher Fluss, typische Auenlebensräume wie Auenwälder,Hochstaudensäume, Röhrichte, Rieder, Kleingewässer, Altwasserrinnen, Flutmulden und naturnahe Uferstrukturen; Gehölzlebensräume: Hecken, Feldgehölze, Baumreihen, Streuobstwiesen, Einzelbäume, Saumstrukturen; landesweit bedeutsamer Verbundkorridor der Netheaue; Gesamtbewertung: „Schönheit“: Gesamtbewertung Landschaftsbild für die Landschaftsbildeinheit: im Untersuchungsgebiet keine nennenswerten Veränderungen des Reliefs; Fluss mäandriert; typische Auenstrukturen wie Altwässer und Flutrinnen sind kaum mehr vorhanden; Bahndamm quert Aue im östlichen Bereich mäandrierender Fluss, teils mit Ufergehölzen bewachsen; sehr kleinflächig Auenwald; gemäß Gewässerstrukturgütekartierung überwiegend stark verändert; einige Abschnitte haben Status gesetzlich geschützter Biotope oder FFH-Lebensraumtypen; Auenwald nur sehr kleinflächig und relikthaft; Aue mit hohem Grünlandanteil; Grünlandnutzung noch dominierend, aber größere Ackerflächen in der Aue; Grünland weitgehend intensiv genutzt; Ufergehölze vielerorts vorhanden; vor allem nahe der Ortschaften noch Streuobstbestände und andere Gehölzstrukturen; keine großen Bauvorhaben; Neubaugebiete im Bereiche der bestehenden Ortschaften; Ortschaften haben weitgehend noch dörflichen Charakter; einige historische Elemente vorhanden, z. B. Fachwerkhäuser, Kirche, Steinbrücke in Ottbergen; störend wirken die stark befahrene Bundesstraße und die Neubaugebiete; hofnahe Weiden sind noch vorhanden und stellenweise auch Obstgehölze; hoch mittel mittel hoch der Grundcharakter der Landschaft ist noch erhalten geblieben; gebietsweise dominiert Ackernutzung und der Anteil von Gehölzstrukturen und naturnahen Elementen ist zurückgegangen; mittel mittel Gewässerdynamik eingeschränkt, aber Gewässer noch mäandrierend und naturnahe Abschnitte (gesetzliche geschützte Biotope, FFH-Lebensraumtyp); Auenwaldreste nur noch sehr reliktisch; Grünland weitgehend intensiv; mittel mittel hoch, 10 Wertpunkte, besondere Bedeutung 4 Das Kriterium „Eigenart“ ist in die vier Teilkriterien „Relief“, „Gewässer“, „qualitatives Nutzungsmuster“ und „Siedlungsausprägung“ untergliedert. Die Gesamtbewertung für das Kriterium „Eigenart“ ergibt sich durch Mittelbildung aus den Teilkriterien. Dabei wird das Maß der Übereinstimmung der Teilkriterien wie folgt in Wertpunkte übersetzt: gering 1 Wertpunkt, mittel 2 Wertpunkte, hoch 3 Wertpunkte. Im Beispiel (Tab. 3) sind die Teilkriterien mit „hoch“, „hoch“, „mittel“ und „mittel“ bewertet. Übersetzt in Wertpunkte und arithmetisch gemittelt ergibt sich für das Kriterium „Eigenart“ damit die Gesamtbewertung von: (3+3+2+2)/4 = 10/4 = 2,5. Dieser Wert wird aufgerundet auf 3. Die Gesamtbewertung des Kriteriums „Eigenart“ ist damit „hoch“. Die Gesamtbewertung des Landschaftsbildes der Landschaftsbildeinheit LBE-1 (Tab. 3) wird aus den Einzelbewertungen der Kriterien „Eigenart“, „Vielfalt“ und „Schönheit“ abgeleitet, wobei der „Eigenart“ ein besonderes Gewicht zukommt. Die Ableitungsregel wird durch die Bewertungsmatrix der Arbeitsanleitung vorgegeben (Tab. 4). Die Kombination „hoch“, „mittel“, „mittel“ führt dabei zur Gesamtbewertung „hoch“ mit 10 Wertpunkten (besondere Bedeutung). Tab. 4: Ableitung der Gesamtbewertung des Landschaftsbildes aus den Bewertungen der Kriterien „Eigenart“, „Vielfalt“ und „Schönheit“. Eigenart Vielfalt Schönheit Gesamtbewertung Wertstufe WP Wertstufe WP Wertstufe WP Wertstufe WP Bedeutung 2 x gering 2 x gering 2 x gering 2 x gering 2 x gering 2 x gering 2 x gering 2 x gering 2 x gering 1+1 1+1 1+1 1+1 1+1 1+1 1+1 1+1 1+1 gering gering gering mittel mittel mittel hoch hoch hoch 1 1 1 2 2 2 3 3 3 gering mittel hoch gering mittel hoch gering mittel hoch 1 2 3 1 2 3 1 2 3 sehr gering / gering sehr gering / gering sehr gering / gering sehr gering / gering sehr gering / gering sehr gering / gering sehr gering / gering sehr gering / gering mittel 4 5 6 5 6 7 6 7 8 - 2 x mittel 2 x mittel 2 x mittel 2 x mittel 2 x mittel 2 x mittel 2 x mittel 2 x mittel 2 x mittel 2+2 2+2 2+2 2+2 2+2 2+2 2+2 2+2 2+2 gering gering gering mittel mittel mittel hoch hoch hoch 1 1 1 2 2 2 3 3 3 gering mittel hoch gering mittel hoch gering mittel hoch 1 2 3 1 2 3 1 2 3 sehr gering / gering mittel mittel mittel mittel mittel mittel mittel hoch 6 7 8 7 8 9 8 9 10 besondere 2 x hoch 2 x hoch 2 x hoch 2 x hoch 2 x hoch 2 x hoch 2 x hoch 2 x hoch 2 x hoch 3+3 3+3 3+3 3+3 3+3 3+3 3+3 3+3 3+3 gering gering gering mittel mittel mittel hoch hoch hoch 1 1 1 2 2 2 3 3 3 gering mittel hoch gering mittel hoch gering mittel hoch 1 2 3 1 2 3 1 2 3 mittel hoch hoch hoch hoch sehr hoch hoch sehr hoch sehr hoch 8 9 10 9 10 11 10 11 12 besondere besondere besondere besondere herausragende besondere herausragende herausragende Die Wertstufe der Gesamtbewertung ist für die Ermittlung des Preises pro Meter Anlagenhöhe (dunkelgrau hinterlegte Spalte in Tab. 4) relevant. 5 Nach demselben Muster wird auch im Falle der anderen zwei Landschaftsbildeinheiten vorgegangen: Tab. 5: Tabellen mit dem Soll-Ist-Vergleich für die Landschaftsbildeinheit LBE-2. Landschaftsbildeinheit: LBE-2 – Kategorie: Wald-Offenland-Mosaik Landschaftsbildeinheit: Wald-Offenland-Mosaik Merkmal charakteristische AuspräIst-Zustand gung (Soll-Zustand) Eigenart Relief Gewässer Übereinstimmung zwischen Ist- und Sollzustand flachhügelige Landschaft unverbaute und naturnahe von Ufergehölzen gesäumte kleinere Bachläufe durchfließen extensiv genutzte mit Feuchtwiesen angereicherte Grünlandtäler; Qualitatives Nutzungsstrukturierte Kulturlandschaftsbereimuster che im Wechsel mit ausgedehnten, buchenreichen Laubwäldern; innerhalb der Kulturlandschaft kommt den Resten der Magerwiesen, Magerweisen und Kalkhalbtrockenrasen eine zentrale Bedeutung zu, die durch extensive Bewirtschaftungsformen und Huteschafhaltung etc. zu einem möglichst, engmaschigen Biotopnetz aus kleineren Trittsteinflächen und großräumigen Kernflächen miteinander verbunden sind; strukturreiche Grünland- und Acker-Grünlandkomplexe mit Obstweiden, Feld- und Flurgehölzen, Säumen und kleineren Waldbereichen; heckenreiche Grünlandgebiete besonders auf staunassen Standorten; Hangterrassen und Hohlwege und artenreiche Kalkäcker; diese naturschutzorientiert bewirtschaftet; Saum und Gehölzstrukturen Ackerkomplexe angereichert mit gliedernden und belebenden Elementen; örtlich strukturreiche Hecken-Grünlandkomplexe und reich gegliederte halboffene Landschaft; Siedlungsausprägung ländlich geprägte Siedlungen mit historischen Elementen Gesamtbewertung Eigenart: Vielfalt Quantitatives strukturierte KulturlandschaftskomNutzungsmuster plexe im Wechsel mit ausgedehnten, buchenreichen Laubwäldern; innerhalb der Kulturlandschaft kommen in Resten Magerwiesen, Magerweiden und Kalkhalbtrockenrasen eine zentrale Bedeutung zu; strukturreiche Grünland- und AckerGrünlandkomplexe mit Obstweiden, Feld- und Flurgehölzen, Säumen; in den Kulturlandschaftsbereichen sind kulturhistorische Elemente wie Hohlwege erhalten; Gesamtbewertung „Vielfalt“: Schönheit Naturnähe naturnahe Laubwälder, teils Magergrünland, Mähwiesen, Wacholderheide, strukturreiche, kleinstrukturierte Kulturlandschaftsbereiche weitgehend unverändert Gewässer spielen im Betrachtungsraum nur eine untergeordnete Rolle; oft begradigt oder mit wenig Raum zwischen intensiven Ackerflächen; buchenreiche, naturnahe Wälder vorhanden; Wald-OffenlandMosaik; Kalkmagerrasen und Wacholderheiden bei Ottbergen (FFH-Gebiet, NSG); NSG Wandelnsberg mit ausgedehntem, extensivem Mähwiesengebiet, Kalkmagerrasenrelikten und Wacholderheide; Löss-Hohlwege vorhanden; hoch gering kaum Siedlungsstrukturen; stets dörflich/ländlich geprägt; hoch Gesamtbewertung: „Schönheit“: Gesamtbewertung Landschaftsbild für die Landschaftsbildeinheit: hoch sehr hoch, 12 Wertpunkte, herausragende Bedeutung hoch hoch recht vielfältiger Wechsel von Wald, Gehölzen und Offenland mit Hohlwegen und Magergrünland, Kalkmagerrasen und Wacholderheiden; hoch hoch ausgedehnte Laubwälder (Kalkbuchenwald, Orchideenbuchenwald), Kalkhalbtrockenrasen, Magergrünland, Wacholderheiden vorhanden, neben intensiver genutzten, agrarisch geprägten Bereichen; NSG; Kulturlandschaftsbereiche nördlich Dalhausen; hoch 6 Abb. 4: Tabellen mit dem Soll-Ist-Vergleich für die Landschaftsbildeinheit LBE-3. Landschaftsbildeinheit: LBE-3 – Kategorie: Offene Agrarlandschaft Landschaftsbildeinheit: Offene Agrarlandschaft Merkmal charakteristische Ausprägung Ist-Zustand (Soll-Zustand) Eigenart Relief Gewässer flachhügelige Landschaft unverbaute und naturnahe von Ufergehölzen gesäumte kleinere Bachläufe durchfließen extensiv genutzte mit Feuchtwiesen angereicherte Grünlandtäler; Qualitatives Nutzungsstrukturierte Kulturlandschaftsbereimuster che im Wechsel mit ausgedehnten, buchenreichen Laubwäldern; innerhalb der Kulturlandschaft kommt den Resten der Magerwiesen, Magerweisen und Kalkhalbtrockenrasen eine zentrale Bedeutung zu, die durch extensive Bewirtschaftungsformen und Huteschafhaltung etc. zu einem möglichst, engmaschigen Biotopnetz aus kleineren Trittsteinflächen und großräumigen Kernflächen miteinander verbunden sind; strukturreiche Grünland- und AckerGrünlandkomplexe mit Obstweiden, Feld- und Flurgehölzen, Säumen und kleineren Waldbereichen; heckenreiche Grünlandgebiete besonders auf staunassen Standorten; Hangterrassen und Hohlwege und artenreiche Kalkäcker; diese naturschutzorientiert bewirtschaftet; Saum und Gehölzstrukturen; Ackerkomplexe angereichert mit gliedernden und belebenden Elementen; örtlich strukturreiche Hecken-Grünlandkomplexe und reich gegliederte halboffene Landschaft; Siedlungsausprägung ländlich geprägte Siedlungen mit historischen Elementen Gesamtbewertung Eigenart: Vielfalt Quantitatives mit Säumen und Gehölzstrukturen Nutzungsmuster angereicherte Agrarlandschaft; stellenweise Grünland; Gesamtbewertung „Vielfalt“: Schönheit Naturnähe naturnahe Elemente: flachgründige Kalkäcker mit Ackerwildkräutern, tw. Magergrünland, Gehölzstrukturen; Gesamtbewertung: „Schönheit“: Gesamtbewertung Landschaftsbild für die Landschaftsbildeinheit: Übereinstimmung zwischen Ist- und Sollzustand weitgehend unverändert oft begradigt oder mit wenig Raum zwischen intensiven Ackerflächen; Gewässer spielen aber im Betrachtungsraum nur eine untergeordnete Rolle; in weiten Teilen großflächig ausgeräumte, intensive Agrarlandschaft; Obstgehölze teilweise im Umfeld ländlicher Siedlung vorhanden; Gehölzstrukturen nur stellenweise in der Landschaft vorhanden; Agrarnutzung dominiert; Landschaftsbildeinheit umfasst die Offenlandschaft: zusammen mit benachbarten Landschaftsbildeinheit ergibt sich durchaus ein Wechsel zwischen Wald und Offenland; wenig kulturhistorische Elemente und meist geringer Anteil gliedernder Landschaftselemente und Säume; Magergrünland nur in kleinsten Relikten vorhanden; Vorbelastung durch bestehendes Windrad; hoch gering ländlich geprägte Siedlungen, teils industrielle Landwirtschaft; mittel gering mittel Agrarnutzung dominiert; wenig gliedernde Elemente; gering gering geringer Anteil naturnaher Biotope gering gering sehr gering / gering, 6 Wertpunkte Eine kartographische Darstellung der Landschaftsbildeinheiten mit den ermittelten Wertstufen befindet sich in Abb. 5. 7 Abb. 5: Landschaftsbildbewertung im Untersuchungsraum (rot: Wertstufe „sehr gering / gering“, gelb: Wertstufe „hoch, besondere Bedeutung“, grün: Wertstufe „sehr hoch, herausragende Bedeutung“). © Geobasisdaten, Bezirksregierung Köln Abteilung GEObasis.nrw, Bonn 2014. Schritt 4: Ersatzgeldermittlung a. Ermittlung der Flächenanteile der einzelnen Landschaftsbildeinheiten (LBE) am Untersuchungsraum Größe des Untersuchungsraumes: 2827 ha (100 %) davon LBE-1: 297 ha LBE-2: 1663 ha LBE-3: 867 ha b. Zuordnung der Preise pro Meter Anlagenhöhe zu den LBE-Einheiten Landschaftsbildeinheit LBE-1: LBE-2: LBE-3: Wertstufe hoch, bes. Bed. sehr hoch, her. Bed. sehr gering / gering Preis 400 € / m Anlagenhöhe 800 € / m Anlagenhöhe 100 € / m Anlagenhöhe c. Flächengewichtete Mittelung der Preise gemäß Anteil der Landschaftsbildeinheiten am Untersuchungsraum 297/2827 * 400 €/m + 1663/2827 * 800 €/m + 867/2827 * 100 €/m = 543,30 €/m d. Ersatzgeld Ersatzgeld = Preis pro Meter Anlagenhöhe * Anlagenhöhe Ersatzgeld: 543,30 €/m * 200 m = 108.660,00 € 8 Fiktives Beispiel 2 zum Verfahren der Landschaftsbildbewertung im Zuge der Ersatzgeldermittlung für Eingriffe in das Landschaftsbild durch den Bau von Windenergieanlagen - Landschaftsbildeinheiten mittlerer Wertstufe Annahme Auf dem Gebiet des Kreises Steinfurt soll eine sehr hohe Windenergieanlage von 200 m Höhe errichtet werden. Die Anlage ist eine Einzelanlage und wird nicht zu einem schon bestehenden Windpark hinzugefügt. (Der Wert des Landschaftsbildes wurde im Untersuchungsraum als „mittel“ eingestuft. Dies ist typisch für weite Teile des Münsterlandes.) 1.) Abgrenzung des Untersuchungsraumes Der Untersuchungsraum zur Ermittlung des Ersatzgeldes (€/m Anlagenhöhe) ist der Bereich um die Windenergieanlage mit dem Radius der 15-fachen Anlagenhöhe. Der Radius des Untersuchungsraumes beträgt also 15 * 200 m = 3 km (Abb. 1). Abb. 1: Geplanter Standort einer Windkraftanlage (fiktive Planung) und Untersuchungsraum mit Radius der 15-fachen Anlagenhöhe (3 km). © Geobasisdaten, Bez.-Reg. Köln Abt. GEObasis.nrw, Bonn 2015). 1 2.) Für den Untersuchungsraum liegt bereits eine Landschaftsbildbewertung durch das LANUV vor (Fachbeitrag zum Regionalplan Münsterland) sehr gering / gering mittel hoch, besondere Bedeutung sehr hoch, herausragende Bedeutung Abb. 2: Landschaftsbildbewertung im Untersuchungsraum und in der weiteren Umgebung der fiktiv geplanten Windenergieanlage. © Geobasisdaten, Bezirksregierung Köln Abteilung GEObasis.nrw, Bonn 2015. 3.) Ersatzgeldermittlung Größe des Untersuchungsraumes: 2827 ha (100 %) davon Landschaftsbildeinheiten von mittlerer Wertstufe: 2827 ha (100 %) Da der gesamte Untersuchungsraum in einer Wertstufe (mittel) liegt, entspricht das Ersatzgeld dem Wert 200 € pro Meter Anlagenhöhe. Ersatzgeld: Ersatzgeld = Preis pro Meter Anlagehöhe * Anlagenhöhe Ersatzgeld: 200 €/m * 200 m = 40.000 € 2 Fiktives Beispiel 3 zum Verfahren der Landschaftsbildbewertung im Zuge der Ersatzgeldermittlung für Eingriffe in das Landschaftsbild durch den Bau von Windenergieanlagen - Landschaftsbildeinheiten der Wertstufe „sehr gering / gering“ Annahme Auf dem Gebiet des Rhein-Erft-Kreises soll eine sehr hohe Windenergieanlage von 200 m Höhe errichtet werden. Die Anlage ist eine Einzelanlage und wird nicht zu einem schon bestehenden Windpark hinzugefügt. (Der Untersuchungsraum wird geprägt von Rekultivierungsflächen der Braunkohlentagebaue. Der Wert des Landschaftsbildes wurde in großen Bereichen des Untersuchungsraumes als „sehr gering / gering“ eingestuft.) 1.) Abgrenzung des Untersuchungsraumes Der Untersuchungsraum ist der Bereich um die Windenergieanlage mit dem Radius der 15fachen Anlagenhöhe. Der Radius des Untersuchungsraumes beträgt also 15 * 200 m = 3 km (Abb. 1). Abb. 1: Geplanter Standort einer Windkraftanlage (fiktive Planung) und Untersuchungsraum mit Radius der 15-fachen Anlagenhöhe (3 km). © Geobasisdaten, Bez.-Reg. Köln Abt. GEObasis.nrw, Bonn 2015). 1 2.) Für den Untersuchungsraum liegt bereits eine Landschaftsbildbewertung durch das LANUV vor (Fachbeitrag zum Regionalplan Köln – in Aufstellung) sehr gering / gering mittel hoch, besondere Bedeutung sehr hoch, herausr. Bedeutg. Abb. 2: Landschaftsbildbewertung im Untersuchungsraum und in der weiteren Umgebung der fiktiv geplanten Windenergieanlage. © Geobasisdaten, Bezirksregierung Köln Abteilung GEObasis.nrw, Bonn 2015. 3.) Ersatzgeldermittlung a. Ermittlung der Flächenanteile der einzelnen Landschaftsbildeinheiten (LBE) am Untersuchungsraum (zusammengefasst nach Wertstufen) Größe des Untersuchungsraumes: 2827 ha davon LBE der Wertstufe „sehr gering / gering“: 2692 ha (LBE-II-006-A, LBE-II-007-F1 und LBE-II-001-A10) LBE von mittlerer Wertstufe: 135 ha (LBE-II-001-A9, LBE-II-014-O1 und LBE-II-006-O) (100 %) ( 95 %) ( 5 %) 2 b. Zuordnung der Preise pro Meter Anlagenhöhe zu den Wertstufen Wertstufe sehr gering / gering mittel Preis pro m Anlagenhöhe 100 € 200 € c. Flächengewichtete Mittelung der Preise Ladnschaftsbildeinheiten am Untersuchungsraum gemäß Anteil der 2692/2827 * 100 €/m + 135/2827 * 200 €/m = 104,78 €/m d. Ersatzgeld Ersatzgeld = Preis pro Meter Anlagenhöhe * Anlagenhöhe Ersatzgeld: 104,78 €/m * 200 m = 20.956 € 3