Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
159 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
11.02.16, 11:00
Aktualisiert
11.02.16, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 390 /X.L.
Datum: 10.02.2016
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
16.02.2016
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
01.03.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.03.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.03.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Integriertes städtebauliches Handlungskonzept BlankenheimNettersheim
hier: Sachstandsbericht Bildung und Sport
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zum integrierten städtebaulichen
Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim sowie zu den hieraus resultierenden
Einzelanträgen im Rahmen der Städtebauförderung für das Programmjahr 2016
zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
In der vergangenen Sitzungsphase wurden weitreichende Beschlüsse zum integrierten städtebaulichen Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim (IEK) sowie zu den hieraus resultierenden Einzelanträgen im Rahmen der Städtebauförderung für das Programmjahr 2016 gefasst.
In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlagen 322, 322 Z.1, 322 Z.2, 355,
357, 361 und 362 verwiesen.
Gleichlautende Beschlüsse sind Ende des vergangenen Jahres durch den Rat der
Gemeinde Blankenheim und die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim erfolgt.
Das IEK sowie die Antragsunterlagen für das Programmjahr 2016 konnten der
Bezirksregierung Köln form- und fristgerecht vorgelegt werden.
Entsprechend der Beschlusslage beinhaltet das IEK folgende zuwendungsfähige
Gesamtkosten (siehe Vorlage 322 Z.2):
Vertiefungsbereich Marmagen/Nettersheim/Zingsheim
Vertiefungsbereich Bildungslandschaft
Vertiefungsbereich Blankenheim
= 12.982.980,00 Euro
= 14.756.711,43 Euro
= 19.726.426,88 Euro
Darüber hinaus sind entsprechend der Beschlusslage von Seiten der Gemeinde
Nettersheim im Rahmen der Städtebauförderung für das Programmjahr 2016 folgende Einzelanträge gestellt worden (siehe Vorlage 322 Z.2):
Maßnahme
Vertiefungsbereich
Entwicklung der Turnhalle
Marmagen zu einem Dorfzentrum mit überregionaler
Bedeutung
Quartiersöffnung
Rathaus
Zingsheim
Fassadenprogramm
Nettersheim-Marmagen
Zuwendungsfähige
Gesamtkosten
373.000,00 Euro
Nettersheim-Zingsheim
570.000,00 Euro
Bauberatung
Quartiersöffnung Schulzentrum Nettersheim
Marmagen
Nettersheim
Zingsheim
Marmagen
Nettersheim
Zingsheim
Bildungslandschaft
25.000,00 Euro
75.000,00 Euro
2.539.207,16 Euro
3
Für die Einzelanträge 2016 wurden zudem entsprechende Haushaltsveranschlagungen im Haushaltsplan 2016 vorgenommen.
Hiervon ausgenommen war der Einzelantrag Quartiersöffnung Schulzentrum
Nettersheim, da entsprechend den bisherigen Abstimmungen mit der Bezirksregierung Köln die Fördergelder durch die Belegenheitskommune zu beantragen
sind, anschließend aber eine Weiterleitung an den Schulzweckverband
Blankenheim-Nettersheim erfolgt, der auch für die Umsetzung Sorge zu tragen
hat und die Eigenanteile zur Verfügung stellen muss.
Mit der Bezirksregierung Köln findet ein ständiger Austausch zur weiteren Vorgehensweise statt. Für den 03.03.2016 wurde eine gemeinsame Bereisung der Gemeinden Blankenheim und Nettersheim mit dem zuständigen Landesministerium
vereinbart. Neben der Vorstellung des IEK, der Förderfähigkeit der dargestellten
Maßnahmen sowie der Einzelanträge 2016 sollen im Rahmen des Termins vor
allem auch nochmal die Frage des vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginns und eine mögliche Antragsstellung durch den Schulzweckverband
Blankenheim-Nettersheim thematisiert werden.
Bezüglich der Bauberatung wurde bereits erreicht, dass seit Januar mit der Vorbereitung förderunschädlich begonnen werden konnte.
Zur Vorbereitung dieses Behördentermins wurde mit der Gemeinde Blankenheim
für den 22.02.2016 ein Strategiegespräch vereinbart, an dem auch die beauftragten Planer teilnehmen werden.
Im Laufe der Sitzungsphase soll über die Ergebnisse der zuvor genannten Termine informiert werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister