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Beschlussvorlage (Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim hier: Sachstandsbericht Bildung und Sport)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
159 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
11.02.16, 11:00
Aktualisiert
11.02.16, 11:00
Beschlussvorlage (Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 390 /X.L. Datum: 10.02.2016 An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 16.02.2016 Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 01.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.03.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 15.03.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Integriertes städtebauliches Handlungskonzept BlankenheimNettersheim hier: Sachstandsbericht Bildung und Sport Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zum integrierten städtebaulichen Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim sowie zu den hieraus resultierenden Einzelanträgen im Rahmen der Städtebauförderung für das Programmjahr 2016 zustimmend zur Kenntnis. Begründung: In der vergangenen Sitzungsphase wurden weitreichende Beschlüsse zum integrierten städtebaulichen Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim (IEK) sowie zu den hieraus resultierenden Einzelanträgen im Rahmen der Städtebauförderung für das Programmjahr 2016 gefasst. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlagen 322, 322 Z.1, 322 Z.2, 355, 357, 361 und 362 verwiesen. Gleichlautende Beschlüsse sind Ende des vergangenen Jahres durch den Rat der Gemeinde Blankenheim und die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim erfolgt. Das IEK sowie die Antragsunterlagen für das Programmjahr 2016 konnten der Bezirksregierung Köln form- und fristgerecht vorgelegt werden. Entsprechend der Beschlusslage beinhaltet das IEK folgende zuwendungsfähige Gesamtkosten (siehe Vorlage 322 Z.2): Vertiefungsbereich Marmagen/Nettersheim/Zingsheim Vertiefungsbereich Bildungslandschaft Vertiefungsbereich Blankenheim = 12.982.980,00 Euro = 14.756.711,43 Euro = 19.726.426,88 Euro Darüber hinaus sind entsprechend der Beschlusslage von Seiten der Gemeinde Nettersheim im Rahmen der Städtebauförderung für das Programmjahr 2016 folgende Einzelanträge gestellt worden (siehe Vorlage 322 Z.2): Maßnahme Vertiefungsbereich Entwicklung der Turnhalle Marmagen zu einem Dorfzentrum mit überregionaler Bedeutung Quartiersöffnung Rathaus Zingsheim Fassadenprogramm Nettersheim-Marmagen Zuwendungsfähige Gesamtkosten 373.000,00 Euro Nettersheim-Zingsheim 570.000,00 Euro Bauberatung Quartiersöffnung Schulzentrum Nettersheim Marmagen Nettersheim Zingsheim Marmagen Nettersheim Zingsheim Bildungslandschaft 25.000,00 Euro 75.000,00 Euro 2.539.207,16 Euro 3 Für die Einzelanträge 2016 wurden zudem entsprechende Haushaltsveranschlagungen im Haushaltsplan 2016 vorgenommen. Hiervon ausgenommen war der Einzelantrag Quartiersöffnung Schulzentrum Nettersheim, da entsprechend den bisherigen Abstimmungen mit der Bezirksregierung Köln die Fördergelder durch die Belegenheitskommune zu beantragen sind, anschließend aber eine Weiterleitung an den Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim erfolgt, der auch für die Umsetzung Sorge zu tragen hat und die Eigenanteile zur Verfügung stellen muss. Mit der Bezirksregierung Köln findet ein ständiger Austausch zur weiteren Vorgehensweise statt. Für den 03.03.2016 wurde eine gemeinsame Bereisung der Gemeinden Blankenheim und Nettersheim mit dem zuständigen Landesministerium vereinbart. Neben der Vorstellung des IEK, der Förderfähigkeit der dargestellten Maßnahmen sowie der Einzelanträge 2016 sollen im Rahmen des Termins vor allem auch nochmal die Frage des vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginns und eine mögliche Antragsstellung durch den Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim thematisiert werden. Bezüglich der Bauberatung wurde bereits erreicht, dass seit Januar mit der Vorbereitung förderunschädlich begonnen werden konnte. Zur Vorbereitung dieses Behördentermins wurde mit der Gemeinde Blankenheim für den 22.02.2016 ein Strategiegespräch vereinbart, an dem auch die beauftragten Planer teilnehmen werden. Im Laufe der Sitzungsphase soll über die Ergebnisse der zuvor genannten Termine informiert werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister