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Beschlussvorlage (Maßnahmen an Abwasserbehandlungsanlagen innerhalb des Gemeindegebietes)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
175 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
13.06.16, 16:31
Aktualisiert
13.06.16, 16:31
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/M Vorlage 481 /X.L. Datum: 13.06.2016 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 21.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.06.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 05.07.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Maßnahmen an Abwasserbehandlungsanlagen innerhalb des Gemeindegebietes Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden bzw. Wirtschaftsplan 2017 Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, hinsichtlich der vorhandenen Regenrückhalte- bzw. Regenüberlaufbecken eine Netzbetrachtung für das gesamte Kanalsystem im Einzugsgebiet der Kläranlage Urft/Nettersheim durchzuführen, damit auf dieser Grundlage nachgewiesen werden kann, an welchen Abwasserbehandlungsanlagen Maßnahmen tatsächlich durchgeführt werden müssen. Weiterhin beschließt der Rat, mit den Netzbetrachtungen die Ingenieurgesellschaft Gotthardt & Knipper, Gemünd, auf der Grundlage der HOAI zu beauftragen und notwendige Mittel außerplanmäßig bzw. im Wirtschaftsplan 2017 bereit zu stellen. Begründung: Im Einzugsgebiet der Kläranlage Urft/Nettersheim befinden sich nachstehende Regenrückhalte- bzw. Regenüberlaufbecken:  Regenrückhaltebecken Akazienstraße in Tondorf  Regenüberlaufbecken Brühlbach in Tondorf  Regenüberlaubecken Ahestraße in Engelgau  Regenüberlaufbecken Gewerbegebiet Zingsheim  Regenüberlaufbecken „Auf Helwen“ in Zingsheim  Regenüberlaufbecken Weidenstraße in Zingsheim  Regenrückhaltebecken Pfalzstraße in Zingsheim  Regenüberlaufbecken Rosenthalstraße in Nettersheim  Regenüberlaufbecken Urftstraße in Nettersheim  Regenüberlaufbecken Talstraße in Nettersheim  Regenüberlaufbecken alte Kläranlage in Nettersheim In diesem Zusammenhang teilt der Wasserverband Eifel-Rur nunmehr mit, dass an den Becken Ahestraße in Engelgau, Gewerbegebiet in Zingsheim, Rosenthalstraße sowie Urftstraße in Nettersheim bauliche Maßnahmen aufgrund von vorliegenden Netzberechnungen aus dem Jahre 2011 erforderlich sind. Hiernach sollen an den einzelnen Becken Drosseleinrichtungen in der Art und Weise 3 eingebaut werden, dass die Weiterleitungsmenge vom Becken ins Kanalnetz reduziert wird. So soll die Weiterleitungsmenge  des RÜB’s Engelgau von 70 l/sec. auf 28 l/sec.,  Gewerbegebiet Zingsheim von 30 l/sec. auf 23,5 l/sec.,  Rosenthalstraße von 65 l/sec. auf 61,5 l/sec. und  Urftstraße von 30 l/sec. auf 10 l/sec. reduziert werden. Hierbei gehen die vorliegenden Netzberechnungen von einer 100 %igen Auslastung der einzelnen Entwässerungssysteme aus. Tatsächlich ist jedoch nach der Prognose in den kommenden Jahren von einer rückläufigen Einwohnerzahl auszugehen. Des Weiteren ist derzeit noch eine Vielzahl von Baulücken vorhanden und mehrere Straßen innerhalb des Gemeindegebietes sind noch nicht endausgebaut, so dass Oberflächenwasser nicht den Kanalisationsanlagen zugeleitet wird. Aufgrund dieser Erkenntnisse ist daher beabsichtigt, eine nochmalige Netzbetrachtung des Kanalsystems vorzunehmen, damit auf dieser Grundlage die tatsächlichen Gegebenheiten nachgewiesen werden und somit bauliche Maßnahmen an einzelnen Regenüberlauf- bzw. Regenrückhaltebecken zurückgestellt werden können. Mit der notwendigen Netzbetrachtung soll die Ingenieurgesellschaft Gotthard & Knipper, Gemünd beauftragt werden. Nach Vorlage der Ergebnisse sollen diese mit dem Wasserverband Eifel-Rur bzw. der Bezirksregierung Köln erörtert und abgestimmt werden. Notwendige Mittel für die erforderlichen Untersuchungen der Ingenieurgesellschaft wären außerplanmäßig bereit zu stellen. Mittel für notwendige Maßnahmen ggf. für das Jahr 2017. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister