Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
23.08.2012
Erstellt
14.08.12, 08:03
Aktualisiert
14.08.12, 08:03
Stichworte
Inhalt der Datei
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09-08-2012
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FDP
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FQP·Fralstjon -
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Migdalenenweg
Ratsf rak tion
Magdalenenweg 12 A
Tel: 02235/953516
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Antrag aur Einberufung
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Liberales Zentrum
Bonner Straße 15
Tel.: 02235-74858
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'Erftstadt,
den 09.08.2012
einer Sitzung des Rates
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
hiermit
beantrage
Einberufung
ich
einer
Namens
der
Sondersitzung
FDP-Fraktion
des
Rates
die
zur
unverzügliche
Beratung
und
Beschlussfassung Ober folgende Besch/ussgegensttinde:
1. Ausübung des ROckholrechts hinsichtlich der Beschlussfassung über die
Aufstellung
eines Bebauungsplans
Lübke-Straße,
Mühlenbach
Bliesheimer
in
für das Gebiet zwischen Heinrich-
Straße,
Erfstadt-Liblar
und
Heinz-Cremer-Straße
damit
und
zusammenhängender
BeschlussgegensHinde,
2. Beschluss über die Aufstellung
eines Bebauungsplans
zwischen Heinrich-lübke-Straße,
Blieshelmer
für das Gebiet
Straße, Heinz-Cremer-
Straße und Mühlenbach in Erfstadt-Liblar und eine Veränderungssperre
zur Sicherung der Bauleitplanung
und Beschluss über einen Antrag
gemäß § 15 BauGB.
Begründung:
Das Gebiet zwischen
Heinrich-LObke-Straße,
Cremer-Straße und Mühlenbach
einen zentralen
Bliesheimer Straße,
in Erfstadt-Liblar
Versorgungsbereich
Heinz-
umfasst unter anderem
nach dem Zentrenkonzept
der Stadt
Erftstadt. Gleichzeitig befinden sich in dem beschriebenen Gebiet öffentliche
Einrichtungen und Wohnungen. Ein Gesamtkonzept, das die städtebauliche
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Entwicklung
in
diesem
Gebiet
ordnet
und
den
unterschiedlichen
Nutzungsanforderungen
gerecht wird, besteht bisher nicht.
Der
Bebauungsplan
aufzustellende
Gesamtkonzepts
Ausgleich
dient
für die städtebauliche
der unterSChiedlichen
aufzustellenden
Bebauungsplans
Plangebiet
unterschiedliche
zugelassen
Erstellung
eines
Entwicklung im Plangebiet und dem
Nutzungsanforderungen.
Im Rahmen
ist unter anderem zu entscheiden,
und in welchem Umfang Vergnügungsstätten
dem
der
werden
des
ob, wo
und insbesondere Spielhallen in
können,
Das
Plangebiet
wird
in
Baugebiete unterteilt.
Die unverzügliche Entscheidung des Rates ist erforderlich, weil ein Bauantrag
für die Errichtung ei!'ler Spie/halle auf dem Grundstück neben dem DM-Markt
vorliegt. Diese Stelle ist für den Betrieb einer SpielhaJle nach Auffassung der
FDP-Stadtratsfraktion
handelt
aus
sich um den
Versorgungsbereichs.
städtebaulicher
Eingangsbereich
In unmittelbarer
Rathaus als zentrales
Sicht
absOlut ungeeignet.
in die Ladenzone
des zentralen
Nähe befinden sich Wohnungen,
Repräsentationsgebäucle
Es
das
der Stadt und die noch im
Bau befindliche Musikschule für Kinder und Jugendliche.
Angeblich soll es eine Absprache zwischen der Verwaltung und dem Investor
des Einkaufszentrums
über die Errichtung einer Spiel halle an dieser Stelle
geben. Dadurch soll die Räumung der bestehenden
Überfälle
werden.
bekannt
gewordenen
Dieses Interesse
Spiethalle
rechtfertigt
Die weitere Begründung erfolgt mQndlich.
GrOßen
Dr. Ha ~
d HilJe
Fraktionsvorsitzender
im Einkaufszentrum
erleichtert
es nicht, eine so/ehe städtebauliche
Sünde zu begehen.
Mit freI,dl:rn
und durch zahlreiche
C9-08-2012
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