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Antrag (Antrag 313/2012)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
23.08.2012
Erstellt
14.08.12, 08:03
Aktualisiert
14.08.12, 08:03
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Inhalt der Datei

_v ' _."" '0_0 __ ~e(htsanw ...;M.:.;.IL=L:..:;= t::tU!:N 12:iO:38 09-08-2012 2/3 FDP www.fdp-erttstadt.de FQP·Fralstjon - 0 12 A.::.2(m~ Migdalenenweg Ratsf rak tion Magdalenenweg 12 A Tel: 02235/953516 ,11 ~~r~!~~~~~i~~~_ Am Holzdamm 1 1.. I'-~'-":;i r- ••. , '~1 'I :)lt! :~) ?[~j. '::' __ ',._" L . i ,~' 50374 Erftstadt r;;- ::~~~235/953517 D.t!lille@fdp-erftstadt.dE L)~ (,'~ 0 LI :.'. i.' (;:~ •• .• - ~ :1 1 1'2~ 32!40143144Ts1 '. . Antrag aur Einberufung -' t~1 Liberales Zentrum Bonner Straße 15 Tel.: 02235-74858 -j6~11 '. 'Erftstadt, den 09.08.2012 einer Sitzung des Rates Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hiermit beantrage Einberufung ich einer Namens der Sondersitzung FDP-Fraktion des Rates die zur unverzügliche Beratung und Beschlussfassung Ober folgende Besch/ussgegensttinde: 1. Ausübung des ROckholrechts hinsichtlich der Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplans Lübke-Straße, Mühlenbach Bliesheimer in für das Gebiet zwischen Heinrich- Straße, Erfstadt-Liblar und Heinz-Cremer-Straße damit und zusammenhängender BeschlussgegensHinde, 2. Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans zwischen Heinrich-lübke-Straße, Blieshelmer für das Gebiet Straße, Heinz-Cremer- Straße und Mühlenbach in Erfstadt-Liblar und eine Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung und Beschluss über einen Antrag gemäß § 15 BauGB. Begründung: Das Gebiet zwischen Heinrich-LObke-Straße, Cremer-Straße und Mühlenbach einen zentralen Bliesheimer Straße, in Erfstadt-Liblar Versorgungsbereich Heinz- umfasst unter anderem nach dem Zentrenkonzept der Stadt Erftstadt. Gleichzeitig befinden sich in dem beschriebenen Gebiet öffentliche Einrichtungen und Wohnungen. Ein Gesamtkonzept, das die städtebauliche 3 'I~3. '')n/2 I! V ~ _______ ..:.:"~.-::'-lo._~~'"'l..I ..• f'e\.fJUdflY\f '2: 12: 18 Entwicklung in diesem Gebiet ordnet und den unterschiedlichen Nutzungsanforderungen gerecht wird, besteht bisher nicht. Der Bebauungsplan aufzustellende Gesamtkonzepts Ausgleich dient für die städtebauliche der unterSChiedlichen aufzustellenden Bebauungsplans Plangebiet unterschiedliche zugelassen Erstellung eines Entwicklung im Plangebiet und dem Nutzungsanforderungen. Im Rahmen ist unter anderem zu entscheiden, und in welchem Umfang Vergnügungsstätten dem der werden des ob, wo und insbesondere Spielhallen in können, Das Plangebiet wird in Baugebiete unterteilt. Die unverzügliche Entscheidung des Rates ist erforderlich, weil ein Bauantrag für die Errichtung ei!'ler Spie/halle auf dem Grundstück neben dem DM-Markt vorliegt. Diese Stelle ist für den Betrieb einer SpielhaJle nach Auffassung der FDP-Stadtratsfraktion handelt aus sich um den Versorgungsbereichs. städtebaulicher Eingangsbereich In unmittelbarer Rathaus als zentrales Sicht absOlut ungeeignet. in die Ladenzone des zentralen Nähe befinden sich Wohnungen, Repräsentationsgebäucle Es das der Stadt und die noch im Bau befindliche Musikschule für Kinder und Jugendliche. Angeblich soll es eine Absprache zwischen der Verwaltung und dem Investor des Einkaufszentrums über die Errichtung einer Spiel halle an dieser Stelle geben. Dadurch soll die Räumung der bestehenden Überfälle werden. bekannt gewordenen Dieses Interesse Spiethalle rechtfertigt Die weitere Begründung erfolgt mQndlich. GrOßen Dr. Ha ~ d HilJe Fraktionsvorsitzender im Einkaufszentrum erleichtert es nicht, eine so/ehe städtebauliche Sünde zu begehen. Mit freI,dl:rn und durch zahlreiche C9-08-2012 3/3