Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
153 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
11.02.16, 13:00
Aktualisiert
11.02.16, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 381 /X.L.
Datum: 27.01.2016
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
23.02.2016
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
01.03.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
08.03.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
15.03.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Anlegung eines Erlebnisparcours (Woodcamp) im Baumbusch
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, der Anlegung eines Erlebnisparcours auf dem Grundstück
Gemarkung Nettersheim, Flur 4 Nr. 7 (Baumbusch) zuzustimmen und den Betreibern hierfür eine entsprechende Fläche bereitzustellen. Des Weiteren wird
beschlossen, beim Regionalforstamt eine entsprechende Genehmigung für den
Betrieb dieses Erlebnisparcours zu beantragen. Ein Nutzungsvertrag ist mit den
Betreibern abzuschließen.
Begründung:
In der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am
24.11.2015 wurde über die Absicht der Einrichtung eines Erlebnisparcours
(Woodcamps) in Nettersheim, das zunächst im Bereich der Kleinspielfelder vorgesehen war, informiert. Zwischenzeitlich haben, insbesondere auch wegen Bedenken bezüglich der Lärmentwicklung mit den potentiellen Betreibern weitere
Gespräche stattgefunden mit dem Ziel, ggf. eine geeignetere Fläche für ihr Vorhaben anbieten zu können.
Im Bereich des ehem. Trimmpfades am „Baumbusch“ ist eine solche Fläche für
den Erlebnisparcours in ausreichender Größe, angestrebt sind ca. 2.500 qm, vorhanden. Die Betreiber haben ihr Interesse an dieser Fläche gegenüber der Gemeinde bekundet und beantragt, diese für ihr Projekt herrichten zu dürfen.
Dieser Antrag wird seitens der Gemeinde Nettersheim befürwortet, da sich in diesem Bereich auch der Naturhochseilgarten befindet und sich somit Synergien
entwickeln können. Es wird daher vorgeschlagen, der Anlegung eines Erlebnisparcours auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 4 Nr. 7 (Baumbusch)
zuzustimmen und den Betreibern hierfür eine entsprechende Fläche bereitzustellen und beim Regionalforstamt eine Genehmigung für den Betrieb des Erlebnisparcours zu beantragen.
In einem noch mit den Betreibern zu schließenden Nutzungsvertrag sind die Kon-
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ditionen für die Herrichtung der Fläche, Nutzung von sanitären Einrichtungen sowie Nutzungsdauer und –entgelt etc. aufzunehmen.
Die beschriebene Fläche ist im dem beigefügten Planauszug gekennzeichnet.
gez. Pracht
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Bürgermeister