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Beschlussvorlage (Anlegung eines Erlebnisparcours (Woodcamp) im Baumbusch)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
153 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
11.02.16, 13:00
Aktualisiert
11.02.16, 13:00
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 381 /X.L. Datum: 27.01.2016 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 23.02.2016 Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 01.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 08.03.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 15.03.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Anlegung eines Erlebnisparcours (Woodcamp) im Baumbusch Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, der Anlegung eines Erlebnisparcours auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 4 Nr. 7 (Baumbusch) zuzustimmen und den Betreibern hierfür eine entsprechende Fläche bereitzustellen. Des Weiteren wird beschlossen, beim Regionalforstamt eine entsprechende Genehmigung für den Betrieb dieses Erlebnisparcours zu beantragen. Ein Nutzungsvertrag ist mit den Betreibern abzuschließen. Begründung: In der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 24.11.2015 wurde über die Absicht der Einrichtung eines Erlebnisparcours (Woodcamps) in Nettersheim, das zunächst im Bereich der Kleinspielfelder vorgesehen war, informiert. Zwischenzeitlich haben, insbesondere auch wegen Bedenken bezüglich der Lärmentwicklung mit den potentiellen Betreibern weitere Gespräche stattgefunden mit dem Ziel, ggf. eine geeignetere Fläche für ihr Vorhaben anbieten zu können. Im Bereich des ehem. Trimmpfades am „Baumbusch“ ist eine solche Fläche für den Erlebnisparcours in ausreichender Größe, angestrebt sind ca. 2.500 qm, vorhanden. Die Betreiber haben ihr Interesse an dieser Fläche gegenüber der Gemeinde bekundet und beantragt, diese für ihr Projekt herrichten zu dürfen. Dieser Antrag wird seitens der Gemeinde Nettersheim befürwortet, da sich in diesem Bereich auch der Naturhochseilgarten befindet und sich somit Synergien entwickeln können. Es wird daher vorgeschlagen, der Anlegung eines Erlebnisparcours auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 4 Nr. 7 (Baumbusch) zuzustimmen und den Betreibern hierfür eine entsprechende Fläche bereitzustellen und beim Regionalforstamt eine Genehmigung für den Betrieb des Erlebnisparcours zu beantragen. In einem noch mit den Betreibern zu schließenden Nutzungsvertrag sind die Kon- 3 ditionen für die Herrichtung der Fläche, Nutzung von sanitären Einrichtungen sowie Nutzungsdauer und –entgelt etc. aufzunehmen. Die beschriebene Fläche ist im dem beigefügten Planauszug gekennzeichnet. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister