Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
150 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
08.06.16, 09:00
Aktualisiert
08.06.16, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 465 /X.L.
Datum: 07.06.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.06.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.06.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
05.07.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Integriertes städtebauliches Handlungskonzept BlankenheimNettersheim
hier: Einzelmaßnahme Rathaus Zingsheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die notwendigen Planungsaufträge für die Quartiersöffnung des Rathauses und die hiermit verbundenen Umbau-, Sanierungsund Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung auf der
Grundlage der HOAI an Fachbüros zu vergeben.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.12.2015 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 355):
Der Gemeinderat beschließt, für die Quartiersöffnung des Rathauses und
die hiermit verbundenen Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung einen Einzelantrag für
das Programmjahr 2016 zu stellen. Für den ersten Bauabschnitt sind
entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2016 zu veranschlagen.
Über den Sachstand wurde in den vorangegangenen Sitzungsphasen sowie in der
Sondersitzung des Gemeinderates am 20.04.2016 eingehend informiert.
Darüber hinaus wird in diesem Zusammenhang auf die aktuelle Beschlussvorlage
457 verwiesen.
Vor diesem Hintergrund kann voraussichtlich im Herbst dieses Jahres mit einer
Bewilligung des Einzelantrages Rathaus gerechnet werden. Mit dem Fördergeber
wurde abgestimmt, dass bis dahin schon notwendige Planungsleistungen förderunschädlich beauftragt werden können.
Aus diesem Grund sind die notwendigen Planungsaufträge für die Quartiersöffnung des Rathauses und die hiermit verbundenen Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung auf der Grundlage
der HOAI an Fachbüros zu vergeben.
3
Die Umsetzung soll in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Der erste Bauabschnitt
soll folgende Gewerke beinhalten:
a)
Sanierung Haustechnik
b)
Brandschutzmaßnahmen
c)
Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen (Eingangsbereiche
innen und außen, Gebäudetrakt Treppenhaus einschließlich Behindertenaufzug sowie Fassadensanierung)
Im Haushaltsplan 2016 wurden für den ersten Bauabschnitt folgende Haushaltsveranschlagungen vorgenommen:
Auszahlungen
=
70.000,00 Euro
Einzahlungen
=
35.000,00 Euro
Hierdurch kann die Finanzierung des 1. Bauabschnittes sichergestellt werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister