Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim hier: Einzelmaßnahme Rathaus Zingsheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
150 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
08.06.16, 09:00
Aktualisiert
08.06.16, 09:00
Beschlussvorlage (Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim
hier:	Einzelmaßnahme Rathaus Zingsheim) Beschlussvorlage (Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim
hier:	Einzelmaßnahme Rathaus Zingsheim) Beschlussvorlage (Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Blankenheim-Nettersheim
hier:	Einzelmaßnahme Rathaus Zingsheim)

öffnen download melden Dateigröße: 150 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 465 /X.L. Datum: 07.06.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.06.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 05.07.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Integriertes städtebauliches Handlungskonzept BlankenheimNettersheim hier: Einzelmaßnahme Rathaus Zingsheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, die notwendigen Planungsaufträge für die Quartiersöffnung des Rathauses und die hiermit verbundenen Umbau-, Sanierungsund Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung auf der Grundlage der HOAI an Fachbüros zu vergeben. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.12.2015 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 355): Der Gemeinderat beschließt, für die Quartiersöffnung des Rathauses und die hiermit verbundenen Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung einen Einzelantrag für das Programmjahr 2016 zu stellen. Für den ersten Bauabschnitt sind entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2016 zu veranschlagen. Über den Sachstand wurde in den vorangegangenen Sitzungsphasen sowie in der Sondersitzung des Gemeinderates am 20.04.2016 eingehend informiert. Darüber hinaus wird in diesem Zusammenhang auf die aktuelle Beschlussvorlage 457 verwiesen. Vor diesem Hintergrund kann voraussichtlich im Herbst dieses Jahres mit einer Bewilligung des Einzelantrages Rathaus gerechnet werden. Mit dem Fördergeber wurde abgestimmt, dass bis dahin schon notwendige Planungsleistungen förderunschädlich beauftragt werden können. Aus diesem Grund sind die notwendigen Planungsaufträge für die Quartiersöffnung des Rathauses und die hiermit verbundenen Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung auf der Grundlage der HOAI an Fachbüros zu vergeben. 3 Die Umsetzung soll in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Der erste Bauabschnitt soll folgende Gewerke beinhalten: a) Sanierung Haustechnik b) Brandschutzmaßnahmen c) Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen (Eingangsbereiche innen und außen, Gebäudetrakt Treppenhaus einschließlich Behindertenaufzug sowie Fassadensanierung) Im Haushaltsplan 2016 wurden für den ersten Bauabschnitt folgende Haushaltsveranschlagungen vorgenommen: Auszahlungen = 70.000,00 Euro Einzahlungen = 35.000,00 Euro Hierdurch kann die Finanzierung des 1. Bauabschnittes sichergestellt werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister