Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
228 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
07.06.16, 16:50
Aktualisiert
07.06.16, 16:50
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III -
Vorlage 423 /X.L.
Datum: 07.06.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.06.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.06.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
05.07.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bahnhofsumfeld Nettersheim
hier: Bahnübergang Grafschaftsgasse
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den Sachstand zu den beabsichtigten Änderungsarbeiten am Bahnübergang Grafschaftsgasse in Nettersheim im Rahmen der Neugestaltung des
Bahnhofsumfeldes zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes in Nettersheim hat
der Rat u.a. beschlossen, im Bereich des Bahnüberganges Grafschaftsgasse in
Nettersheim die vorhandenen Halbschranken durch Vollschranken zu ersetzen und
darüber hinaus eine neue behindertengerechte fußläufige Verbindung vom neuen
Bahnsteig 2 (Zutendaalplatz) bis zum Bahnsteig 1 über den Bahnübergang
Grafschaftsgasse zu realisieren. Nachdem diesbezüglich mehrere Abstimmungsgespräche mit zu beteiligenden Fachbehörden stattgefunden haben und der Nahverkehr Rheinland die notwendigen Kosten im Rahmen der Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes Nettersheim als förderfähig anerkannt hat, wurde der Gemeinde bei
geschätzten Gesamtkosten in Höhe von rd. 550.000 € eine Zuwendung in Höhe von
467.500 € gewährt.
Zwischenzeitlich wurde mit den erforderlichen planerischen Leistungen unter Einbeziehung eines Fachbüros begonnen, so dass in den nächsten Monaten zunächst
Detailabstimmungen mit der Deutschen Bahn erforderlich sind und auf dieser Grundlage ein Planungskonzept erstellt wird. Sobald ein derartiges Konzept vorliegt, wird
dies im Fachausschuss entsprechend vorgestellt.
Zur Realisierung des Bauvorhabens ist zwischen Gemeinde und Deutscher Bahn ein
Baudurchführungsvertrag zu schließen. Dieser wird in Kürze durch die Deutsche
Bahn vorbereitet, damit dieser dann möglichst in der Sitzungsphase nach den Sommerferien beschlossen werden kann.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Realisierung des Vorhabens nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens und vorliegender Zustimmung der Deutschen
Bahn unter Einbeziehung der einzelnen Fachstellen im Jahre 2017 erfolgen kann.
gez. Pracht
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Bürgermeister