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Beschlussvorlage (Bahnhofsumfeld Nettersheim hier: Bahnübergang Grafschaftsgasse)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
228 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
07.06.16, 16:50
Aktualisiert
07.06.16, 16:50
Beschlussvorlage (Bahnhofsumfeld Nettersheim
hier:	Bahnübergang Grafschaftsgasse) Beschlussvorlage (Bahnhofsumfeld Nettersheim
hier:	Bahnübergang Grafschaftsgasse)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Vorlage 423 /X.L. Datum: 07.06.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.06.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 05.07.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bahnhofsumfeld Nettersheim hier: Bahnübergang Grafschaftsgasse Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den Sachstand zu den beabsichtigten Änderungsarbeiten am Bahnübergang Grafschaftsgasse in Nettersheim im Rahmen der Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes in Nettersheim hat der Rat u.a. beschlossen, im Bereich des Bahnüberganges Grafschaftsgasse in Nettersheim die vorhandenen Halbschranken durch Vollschranken zu ersetzen und darüber hinaus eine neue behindertengerechte fußläufige Verbindung vom neuen Bahnsteig 2 (Zutendaalplatz) bis zum Bahnsteig 1 über den Bahnübergang Grafschaftsgasse zu realisieren. Nachdem diesbezüglich mehrere Abstimmungsgespräche mit zu beteiligenden Fachbehörden stattgefunden haben und der Nahverkehr Rheinland die notwendigen Kosten im Rahmen der Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes Nettersheim als förderfähig anerkannt hat, wurde der Gemeinde bei geschätzten Gesamtkosten in Höhe von rd. 550.000 € eine Zuwendung in Höhe von 467.500 € gewährt. Zwischenzeitlich wurde mit den erforderlichen planerischen Leistungen unter Einbeziehung eines Fachbüros begonnen, so dass in den nächsten Monaten zunächst Detailabstimmungen mit der Deutschen Bahn erforderlich sind und auf dieser Grundlage ein Planungskonzept erstellt wird. Sobald ein derartiges Konzept vorliegt, wird dies im Fachausschuss entsprechend vorgestellt. Zur Realisierung des Bauvorhabens ist zwischen Gemeinde und Deutscher Bahn ein Baudurchführungsvertrag zu schließen. Dieser wird in Kürze durch die Deutsche Bahn vorbereitet, damit dieser dann möglichst in der Sitzungsphase nach den Sommerferien beschlossen werden kann. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Realisierung des Vorhabens nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens und vorliegender Zustimmung der Deutschen Bahn unter Einbeziehung der einzelnen Fachstellen im Jahre 2017 erfolgen kann. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister