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Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) zur 3. Erweiterung des Sanierungsgebietes Nettersheim; Änderung des Geltungsbereiches sowie Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
228 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
10.06.16, 13:39
Aktualisiert
10.06.16, 13:39
Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) zur 3. Erweiterung des Sanierungsgebietes Nettersheim;
Änderung des Geltungsbereiches sowie Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) zur 3. Erweiterung des Sanierungsgebietes Nettersheim;
Änderung des Geltungsbereiches sowie Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) zur 3. Erweiterung des Sanierungsgebietes Nettersheim;
Änderung des Geltungsbereiches sowie Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 8 /X.L. Z.2 Datum: 08.06.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.06.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 05.07.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass einer Satzung gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) zur 3. Erweiterung des Sanierungsgebietes Nettersheim; Änderung des Geltungsbereiches sowie Satzungsbeschluss Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Nettersheim“ im vereinfachten Verfahren gem. § 142 (4) Baugesetzbuch (BauGB). Die Sanierungssatzung mit Begründung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Er beschließt darüber hinaus, die Gültigkeit der Sanierungssatzung für die Dauer von 15 Jahren, beginnend ab dem Satzungsbeschluss festzulegen. Die Sanierungssatzung ist ortsüblich bekannt zu machen. Begründung: In seiner Sitzung am 30.09.2015 hat der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim u. a. beschlossen, „… für den Ort Nettersheim eine dritte Erweiterung des bisher förmlich festgelegten Sanierungsgebietes für die Ertüchtigung des kommunalen Gebäudebestandes (Schul- und Sportzentrum) in Nettersheim, Schulstraße/Höhenweg, vorzunehmen und hierzu eine Satzung gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Sanierungsverfahren zu erlassen…“ Die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen wurden von der vorliegenden Kostenermittlung des Interkommunalen Entwicklungskonzeptes Blankenheim/Nettersheim (IEK) übernommen. Im Rahmen der Erstellung des Satzungsentwurfes mit Darstellung des Plangebietes mit Darstellung des Geltungsbereiches durch das Planungsbüro MWM, Aachen, wurde festgestellt, dass die umfangreichen Maßnahmen nicht nur den mit Beschluss vom 30.09.2015 festgelegten Erweiterungsbereich umfasst, sondern insbesondere für die mit dem Förderantrag vorgesehenen Maßnahmen im privaten Baubestand zur Modernisierung bzw. Fassaden- und Hofprogramm auch den historischen Ortskern von Nettersheim betrifft. Ergänzend zu diesem historischen Ortskern sollen die Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 6 Nr. 26, 473 und 3 465 mit aufgenommen werden, da sich auch hier Sanierungsbedarf abzeichnet. Der Ergänzungsbereich ist im beigefügten Planauszug rot schraffiert dargestellt. Darüber hinaus wurde wie in der vergangenen Sitzung des Gemeinderates beschlossen, eine Förderung zur Entwicklung eines Quartierszentrums für Flüchtlingshilfe und Integration im Kloster Nettersheim in Anspruch zu nehmen, so dass auch dieser Bereich wieder in die Sanierungssatzung aufzunehmen ist. Zwischenzeitlich wurde durch das beauftragte Planungsbüro der Satzungsentwurf mit Darstellung des Geltungsbereiches erstellt. Ebenso wurde von dort die erforderliche Begründung für das Sanierungsgebiet vorbereitet und vorgelegt. Es wird vorgeschlagen, die als Anlage beigefügte städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Nettersheim im vereinfachten Verfahren gem. § 142 (4) BauGB zu beschließen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister