Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
228 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
10.06.16, 13:39
Aktualisiert
10.06.16, 13:39
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 8 /X.L. Z.2
Datum: 08.06.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.06.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.06.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
05.07.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass einer Satzung gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) zur 3. Erweiterung des Sanierungsgebietes Nettersheim;
Änderung des Geltungsbereiches sowie Satzungsbeschluss
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Nettersheim“ im vereinfachten Verfahren gem. § 142 (4) Baugesetzbuch (BauGB). Die Sanierungssatzung mit Begründung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Er beschließt darüber hinaus, die Gültigkeit der Sanierungssatzung für die Dauer
von 15 Jahren, beginnend ab dem Satzungsbeschluss festzulegen.
Die Sanierungssatzung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung:
In seiner Sitzung am 30.09.2015 hat der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim u. a.
beschlossen,
„… für den Ort Nettersheim eine dritte Erweiterung des bisher förmlich festgelegten Sanierungsgebietes für die Ertüchtigung des kommunalen Gebäudebestandes (Schul- und
Sportzentrum) in Nettersheim, Schulstraße/Höhenweg, vorzunehmen und hierzu eine
Satzung gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Sanierungsverfahren zu erlassen…“
Die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen wurden von der vorliegenden Kostenermittlung des Interkommunalen Entwicklungskonzeptes Blankenheim/Nettersheim (IEK) übernommen.
Im Rahmen der Erstellung des Satzungsentwurfes mit Darstellung des Plangebietes mit Darstellung des Geltungsbereiches durch das Planungsbüro MWM, Aachen, wurde festgestellt, dass die umfangreichen Maßnahmen nicht nur den mit
Beschluss vom 30.09.2015 festgelegten Erweiterungsbereich umfasst, sondern
insbesondere für die mit dem Förderantrag vorgesehenen Maßnahmen im privaten Baubestand zur Modernisierung bzw. Fassaden- und Hofprogramm auch den
historischen Ortskern von Nettersheim betrifft. Ergänzend zu diesem historischen
Ortskern sollen die Grundstücke Gemarkung Nettersheim, Flur 6 Nr. 26, 473 und
3
465 mit aufgenommen werden, da sich auch hier Sanierungsbedarf abzeichnet.
Der Ergänzungsbereich ist im beigefügten Planauszug rot schraffiert dargestellt.
Darüber hinaus wurde wie in der vergangenen Sitzung des Gemeinderates beschlossen, eine Förderung zur Entwicklung eines Quartierszentrums für Flüchtlingshilfe und Integration im Kloster Nettersheim in Anspruch zu nehmen, so dass
auch dieser Bereich wieder in die Sanierungssatzung aufzunehmen ist.
Zwischenzeitlich wurde durch das beauftragte Planungsbüro der Satzungsentwurf
mit Darstellung des Geltungsbereiches erstellt. Ebenso wurde von dort die erforderliche Begründung für das Sanierungsgebiet vorbereitet und vorgelegt.
Es wird vorgeschlagen, die als Anlage beigefügte städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Nettersheim im vereinfachten Verfahren gem. § 142 (4) BauGB zu beschließen.
gez. Pracht
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Bürgermeister