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Beschlussvorlage (Städtebaul. Sanierungssatzung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
91 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
10.06.16, 13:39
Aktualisiert
10.06.16, 13:39
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Inhalt der Datei

Städtebauliche Sanierungssatzung Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Nettersheim“ im vereinfachten Verfahren gem. § 142 (4) BauGB (Baugesetzbuch) Aufgrund von § 7 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 41 Abs. 1 Satz 2, Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878) und des § 142 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 /BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) hat der Rat der Gemeinde Nettersheim am __________________ folgende Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Freizeit, Bildung und Kultur“ sowie Quartierszentrum für Flüchtlingshilfe und Integration beschlossen: §1 Festlegung des Sanierungsgebietes (1) Für den Bereich des Schul- und Sportzentrums in Nettersheim, Schulstraße/Höhen-weg sowie den Bereich des ehem. Betriebsgeländes der Fa. SchmitzNettersheim, Urftstraße/Industriestraße, soll eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Darüber hinaus soll der historische Ortskern von Nettersheim durch Umsetzung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie durch finanzielle Hilfen aus dem Fassaden- und Hofprogramm privater Objekte aufgewertet werden. (2) Die städtebauliche Sanierungssatzung umfasst den historischen Ortskern von Nettersheim entlang der Klosterstraße (tlw.), Rosenthalstraße (tlw.), Bahnhofstraße (tlw.), Kleingasse (tlw.), Steinfelder Straße (tlw.), Schulstraße (tlw.), Urftstraße (tlw.), Martinusstraße (tlw.), Am Kirchberg, Blankenheimer Straße (tlw.), Längs Gäßchen, Grafschaftsgasse (tlw.) und Römerplatz. Von der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme sind die Bereiche des Schulund Sportzentrums in Nettersheim, Schulstraße/Höhenweg sowie der Bereich des ehem. Betriebsgeländes der Fa. Schmitz-Nettersheim, Urftstraße/Industriestraße betroffen. Des Weiteren soll das ehemalige Kloster Nettersheim auf dem Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 5 Nr. 13 (Klosterstraße 12) zu einem Quartiers- zentrum für Flüchtlingshilfe und Integration weiterentwickelt werden. Die Abgrenzung der Gebiete ist in der als Anlage beigefügten Planzeichnung dargestellt. Die Planzeichnung ist Bestandteil dieser Satzung. Im Zweifel entscheidet die Planzeichnung über die Zugehörigkeit eines Grundstücks oder Grundstücksteils zum Sanierungsgebiet. §2 Bestimmung des Sanierungsverfahrens Die Sanierungssatzung wird im vereinfachten Sanierungsverfahren durchgeführt. Die Genehmigungspflichten des § 144 BauGB werden hinsichtlich der Anwendung des § 144 Abs. 1 und 2 ausgeschlossen. §3 Inkrafttreten und Möglichkeit der Einsichtnahme Diese Satzung tritt gem. § 143 Abs. 1 BauGB am Tage der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft. In der Bekanntmachung wird darauf hingewiesen, wo die Satzung nebst Anlage eingesehen werden kann. Nettersheim, _________________ (Wilfried Pracht, Bürgermeister) Anlage Geltungsbereich des Sanierungsgebietes