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Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes in Marmagen gem. § 142 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB); Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
225 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
10.06.16, 13:01
Aktualisiert
10.06.16, 13:01
Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes in Marmagen gem. § 142 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB);
Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes in Marmagen gem. § 142 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB);
Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes in Marmagen gem. § 142 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB);
Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 257 /X.L. Z.2 Datum: 08.06.2016 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 14.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 28.06.2016 Gemeinderat Sitzungstag: 05.07.2016 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass einer Satzung zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes in Marmagen gem. § 142 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB); Satzungsbeschluss Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Marmagen“ im vereinfachten Verfahren gem. § 142 (4) Baugesetzbuch (BauGB). Die Sanierungssatzung mit Begründung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Es beschließt darüber hinaus, die Gültigkeit der Sanierungssatzung für die Dauer von 15 Jahren, beginnend ab dem Satzungsbeschluss festzulegen. Die Sanierungssatzung ist ortsüblich bekannt zu machen. Begründung: In seiner Sitzung am 23.06.2015 hat der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim u. a. beschlossen, „…für den Ort Marmagen eine Satzung zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Sanierungsverfahren für den im beigefügten Planauszug dargestellten Bereich (Anlage 1) zu erlassen…“. In seiner Sitzung am 15.12.2015 hat er darüber hinaus beschlossen, den Geltungsbereich des Sanierungsgebietes Marmagen entsprechend den Darstellungen zur Vorlage 257, Z 1/X.L. zu erweitern. Zwischenzeitlich wurde durch das beauftragte Planungsbüro MWM, Aachen, der Satzungsentwurf mit Darstellung des Geltungsbereiches erstellt. Ebenso wurde von dort die erforderliche Begründung für das Sanierungsgebiet vorbereitet und vorgelegt. Die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen wurden von der vorliegenden Kostenermittlung des Interkommunalen Entwicklungskonzeptes Blankenheim/Nettersheim (IEK) übernommen. 3 Es wird vorgeschlagen, die als Anlage beigefügte städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Marmagen“ im vereinfachten Verfahren gem. § 142 (4) Baugesetzbuch (BauGB) zu beschließen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister