Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
225 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
10.06.16, 13:01
Aktualisiert
10.06.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 257 /X.L. Z.2
Datum: 08.06.2016
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
14.06.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
28.06.2016
Gemeinderat
Sitzungstag:
05.07.2016
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass einer Satzung zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes in Marmagen
gem. § 142 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB);
Satzungsbeschluss
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Marmagen“ im vereinfachten Verfahren gem. § 142 (4) Baugesetzbuch (BauGB). Die Sanierungssatzung mit Begründung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Es beschließt darüber hinaus, die Gültigkeit der Sanierungssatzung für die Dauer
von 15 Jahren, beginnend ab dem Satzungsbeschluss festzulegen.
Die Sanierungssatzung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung:
In seiner Sitzung am 23.06.2015 hat der Rat der Eifelgemeinde Nettersheim u. a.
beschlossen,
„…für den Ort Marmagen eine Satzung zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Sanierungsverfahren für
den im beigefügten Planauszug dargestellten Bereich (Anlage 1) zu erlassen…“.
In seiner Sitzung am 15.12.2015 hat er darüber hinaus beschlossen, den Geltungsbereich des Sanierungsgebietes Marmagen entsprechend den Darstellungen
zur Vorlage 257, Z 1/X.L. zu erweitern.
Zwischenzeitlich wurde durch das beauftragte Planungsbüro MWM, Aachen, der
Satzungsentwurf mit Darstellung des Geltungsbereiches erstellt. Ebenso wurde
von dort die erforderliche Begründung für das Sanierungsgebiet vorbereitet und
vorgelegt.
Die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen wurden von der vorliegenden Kostenermittlung des Interkommunalen Entwicklungskonzeptes Blankenheim/Nettersheim (IEK) übernommen.
3
Es wird vorgeschlagen, die als Anlage beigefügte städtebauliche Sanierungssatzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Marmagen“ im vereinfachten Verfahren gem. § 142 (4) Baugesetzbuch (BauGB) zu beschließen.
gez. Pracht
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Bürgermeister